Evotec SE: Evotec SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.06.2026 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

Evotec SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.06.2026 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

05.05.2026 / 15:00 CET/CEST

Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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Evotec SE Hamburg
– ISIN DE 000 566 480 9 –

– WKN 566 480 –

Eindeutige Kennung des Ereignisses: DE0005664809-GMET-062026


Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der am

Donnerstag, den 11. Juni 2026, um 10:00 Uhr MESZ
 

in den Räumen des

CinemaxX Hamburg-Dammtor

Saal 1
Dammtordamm 1
20354 Hamburg
 

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung 2026.
 

Sämtliche Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beabsichtigen, an der gesamten Hauptversammlung teilzunehmen.

I.

Tagesordnung

Die Tagesordnung und die Beschlussvorschläge lauten wie folgt:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses der Evotec SE zum 31. Dezember 2025, der Lageberichte für die Evotec SE und den Konzern für das Geschäftsjahr 2025, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a, 315a HGB für das Geschäftsjahr 2025

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 7. April 2026 gebilligt und den Jahresabschluss damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung.

Die vorgenannten Unterlagen und daneben die Erklärung zur Unternehmensführung für das Geschäftsjahr 2025 sind ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter https://www.evotec.com/de/ir-news/investor-relations/hauptversammlung zugänglich und können dort auch während der Hauptversammlung eingesehen werden.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, sämtlichen im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, sämtlichen im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen

4.1

Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungs- und Complianceausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 und – sofern diese durchgeführt wird – zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2026 sowie der unterjährigen Finanzinformationen für das erste und/oder dritte Quartal des Geschäftsjahres 2026 und/oder für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2027 zu bestellen.

4.2

Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungs- und Complianceausschusses schlägt der Aufsichtsrat darüber hinaus vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Sinne der Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD) für das Geschäftsjahr 2026 zu bestellen. Die Wahl zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt vorsorglich für den Fall, dass der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung von Art. 37 der Richtlinie 2006/43/EG (EU-Abschlussprüferrichtlinie) in der Fassung der Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD) eine ausdrückliche Bestellung dieses Prüfers durch die Hauptversammlung verlangt, die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026 also nach dem deutschen Umsetzungsgesetz („CSRD-Umsetzungsgesetz“) nicht ohnehin dem Abschlussprüfer obliegen sollte.

Der Prüfungs- und Complianceausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme Dritter ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt wurde.

5.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2025

Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 162 AktG einen Vergütungsbericht zu erstellen und der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen.

Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer formell darauf geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.

Der Vergütungsbericht ist von der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet unter https://www.evotec.com/de/ir-news/investor-relations/hauptversammlung zugänglich. Ferner wird der Vergütungsbericht dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.

6.

Beschlussfassung über die Erweiterung des Aufsichtsrats und die entsprechende Änderung von § 9 Abs. 1 der Satzung

Der Aufsichtsrat der Evotec SE besteht gemäß Art. 40 Abs. 2 und Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 (SE-VO), § 17 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung der SE-VO (SEAG), § 21 des SE-Beteiligungsgesetzes i.V.m. § 20.1 der „Vereinbarung zwischen dem Besonderen Verhandlungsgremium der Arbeitnehmer der Evotec SE und ihrer Tochtergesellschaften und der Evotec SE über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Evotec SE“ und § 9 Abs. 1 der Satzung der Evotec SE derzeit aus sechs Mitgliedern, die sämtlich von der Hauptversammlung gewählt werden.

Um die Breite und Tiefe der im Aufsichtsrat vertretenen Fachkompetenz weiter zu stärken und den gestiegenen Anforderungen an eine effektive Überwachung und strategische Begleitung des Vorstands Rechnung zu tragen, soll die Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrats von derzeit sechs auf sieben erhöht werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:

§ 9 Absatz 1 Satz 1 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:

(1) Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus 7 Mitgliedern.“

Im Übrigen bleibt § 9 der Satzung unverändert.

7.

Beschlussfassung über Neu- bzw. Wiederwahlen zum Aufsichtsrat

Mit Beendigung der am 11. Juni 2026 stattfindenden Hauptversammlung der Evotec SE endet die Amtszeit der Aufsichtsratsvorsitzenden Frau Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich sowie von Dr. Duncan McHale und Herrn Wesley Wheeler. Durch die Erweiterung des Aufsichtsrats auf 7 Personen würde außerdem eine weitere Position vakant. Es ist deshalb eine Neu- bzw. Wiederwahl dieser Aufsichtsratspositionen durch die Hauptversammlung erforderlich.

Der Aufsichtsrat der Evotec SE wird sich gemäß Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 08. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE-VO), § 17 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 21 SE-Beteiligungsgesetz (SEBG), § 20.1 der „Vereinbarung zwischen dem Besonderen Verhandlungsgremium der Arbeitnehmer der Evotec AG und ihrer Tochtergesellschaften und der Evotec AG über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Evotec SE“, § 9 Abs. 1 der Satzung – vorbehaltlich der unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Erweiterung des Aufsichtsrats – aus sieben Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung ohne Bindung an Wahlvorschläge zu wählen sind.

Der Aufsichtsrat der Evotec SE hat konkrete Ziele für seine Zusammensetzung definiert und ein korrespondierendes Kompetenzprofil erstellt, das die unternehmensspezifische Situation widerspiegelt. Diese sollen beachtet werden, wenn der Hauptversammlung Wahlvorschläge für den Aufsichtsrat unterbreitet werden. Die Ziele sehen vor, dass unter Berücksichtigung der unternehmensspezifischen Situation die Mehrheit der Aufsichtsratsmitglieder nationale und internationale Erfahrungen unter anderem in den Bereichen Forschung und Entwicklung einschließlich Biologics, Biotech und Biopharma, Marketing & Vertrieb, Finanzen, Kapitalmärkte, Recht & Corporate Governance, Nachhaltigkeit, Digitalisierung sowie IT und Cybersicherheit besitzt. Eine umfassende Übersicht über die erforderlichen Kompetenzen befindet sich in der Erklärung zur Unternehmensführung 2025, welche im Internet unter https://www.evotec.com/de/company/sustainability/governance zugänglich ist.

Herr Roland Sackers verfügt über den nach Art. 9 Abs. 1 lit. c) SE-VO, § 100 Abs. 5 AktG sowie Grundsatz 15 des Deutschen Corporate Governance Kodex erforderlichen Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Zudem verfügt Frau Macapili Languille über Expertise auf dem Gebiet der Rechnungslegung. Beide gewählten Mitglieder verbleiben im Aufsichtsrat, so dass den Anforderungen von Art. 9 Abs. 1 lit. c) SE-VO, § 100 Abs. 5 AktG mit den vorhandenen Kompetenzen Rechnung getragen wird.

Zudem sollen mögliche Interessenkonflikte vermieden werden, indem die Kandidaten für den Aufsichtsrat bereits bei der Auswahl genauestens überprüft werden. Weiterhin soll der Aufsichtsrat sicherstellen, dass mögliche Kandidaten nicht älter als 72 Jahre sind, wenn sie zur Wahl vorgeschlagen werden. Eine angemessene Beteiligung von Frauen ist ebenfalls vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat entsprechend Art. 9 Abs. 1 lit. c) SE-VO, § 111 Abs. 5 S. 1 AktG die Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat der Evotec SE vorübergehend auf mindestens 28 % festgelegt, die bis spätestens 31.12.2030 erreicht werden soll; perspektivisch ist eine Anhebung auf wieder über 30 % angestrebt. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat maximal zwölf Jahre Amtszeit als reguläre Obergrenze der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat definiert. Davon kann jedoch in der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung abgewichen werden. Der Aufsichtsrat soll so zusammengesetzt werden, dass seine Mitglieder mehrheitlich unabhängig sind und insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen.

Der Aufsichtsrat schlägt unter Berücksichtigung dieser konkreten Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium vor, die nachfolgend in alphabetischer Reihenfolge vorgeschlagenen Kandidaten wie folgt in den Aufsichtsrat der Evotec SE zu wählen:

Die nachfolgend unter 7.1 genannte Person gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung mit Wirkung ab der Beendigung der Hauptversammlung am 11. Juni 2026 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2027 beschließt (also für rund zwei Jahre);

die nachfolgend unter 7.2 genannte Person gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung mit Wirkung ab der Beendigung der Hauptversammlung am 11. Juni 2026 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2028 beschließt (also für rund drei Jahre);

die nachfolgend unter 7.3 genannte Person gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung mit Wirkung ab der Beendigung der Hauptversammlung am 11. Juni 2026 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2027 beschließt (also für rund zwei Jahre) zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Evotec SE zu wählen;

die nachfolgend unter 7.4 genannte Person wird vorgeschlagen ab Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Satzungsänderung für einen Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2028 beschließt (also für rund drei Jahre) zum Mitglied des Aufsichtsrats der Evotec SE zu wählen.

7.1

Herr Dr. Wolfgang Hofmann

Herr Dr. Wolfgang Hofmann ist ein international erfahrener Manager und approbierter Arzt mit mehr als 25 Jahren Führungserfahrung in den Bereichen Biotechnologie, Pharmazie, Medizintechnik und Gesundheitsdienstleistungen. Er verbindet eine fundierte wissenschaftliche Ausbildung in der Gentherapie und Krebsgenetik mit umfassender kommerzieller und unternehmerischer Expertise, insbesondere in der Unternehmensstrategie, bei Fusionen und Übernahmen, im Corporate Venture Capital, im Turnaround-Management sowie in der erfolgreichen Kommerzialisierung von Gesundheitsinnovationen in mehreren Märkten.

Im Verlauf seiner Karriere hat er wiederholt komplexe Organisationen stabilisiert, Kapital freigesetzt und nachhaltiges, transformatives Wachstum vorangetrieben. Zu seiner nachweislichen Erfolgsbilanz zählen unter anderem die Steigerung pharmazeutischer Umsätze von rund 100 Mio. EUR auf 500 Mio. EUR, die Leitung umfassender Restrukturierungs- und Transformationsprogramme innerhalb eines DAX-notierten Konzerns sowie die erfolgreiche Rettung und Neupositionierung gemeinnützig organisierter Institutionen.

Herr Dr. Hofmann ist Geschäftsführer der leon-nanodrugs GmbH in München. Darüber hinaus ist er nicht-geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Trailhead Biosystems, Cleveland, Ohio, USA (nicht gelistet).

Herr Dr. Hofmann wurde 1968 geboren und ist deutscher Staatsbürger.

Mit seiner Expertise insbesondere im Corporate-Turnaround- und Krisenmanagement, der Entwicklung und Markteinführung fortschrittlicher und innovativer Therapien, sowie im Bereich Investor Relations und Kapitalbeschaffung und dem Einsatz KI-basierter Lösungen ergänzt Herr Dr. Hofmann in idealer Weise das Kompetenzspektrum des Aufsichtsrats der Evotec SE.

7.2

Herr Dr. Duncan McHale

Herr Dr. Duncan McHale gehört dem Aufsichtsrat der Evotec SE seit 2024 an. Er ist ausgebildeter Mediziner und arbeitet seit über 25 Jahren in verschiedenen Unternehmen und Positionen in der Life Sciences Industrie. Herr Dr. McHale soll für weitere drei Jahre in den Aufsichtsrat gewählt werden. Herr Dr. McHale begann seine Karriere in der Industrie bei Pfizer, wo er von 1999 bis 2007 in verschiedenen leitenden Positionen unter anderem als European Head Translational Medicine sowie in verschiedenen therapeutischen Bereichen der Forschung und Entwicklung tätig war. Von 2008 bis 2011 war Herr Dr. McHale Global Head of Translational Science bei AstraZeneca bevor er von 2011 bis 2017 bei UCB im Bereich forschender Entwicklung (klinische Phasen 1 und 2a) verantwortlich war. Von 2017 bis 2023 war Herr Dr. McHale Chief Medical Officer von Evelo Biosciences und ein Venture Partner von SV Health Investors. Im Jahr 2017 gründete Herr Dr. McHale Weatherden Ltd, ein Beratungsunternehmen für Arzneimittelentwicklung, das er bis heute leitet. Er hatte Gastprofessuren an der Universität von Liverpool und am King‘s College London inne.

Herr Dr. McHale hat derzeit – neben der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Evotec SE – keine anderen Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG inne. Die in 2025 vorübergehend geringere Teilnahme an den Aufsichtsratssitzungen von 73 % begründet sich aus der teilweisen Verhinderung bei sehr kurzfristig angesetzten außerordentlichen Sitzungen. Duncan McHale hat an allen ordentlichen Sitzungen teilgenommen und soweit er bei außerordentlichen Sitzungen verhindert war, seine Auffassung vorab oder im Anschluss übermittelt.

Herr Dr. McHale wurde 1966 geboren und ist englischer Staatsbürger.

Seine langjährige und umfassende Erfahrung in der Pharmaindustrie und die dort aufgebaute Expertise insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung (klinisch und pre-klinisch), sowie Business Development und Governance ergänzen in hervorragender Weise das Kompetenzspektrum des Aufsichtsrats der Evotec SE.

7.3

Herr Dieter Weinand

Herr Dieter Weinand bringt über 30 Jahre internationale Führungs- und Managementerfahrung in der pharmazeutischen und biopharmazeutischen Industrie ein. Er bekleidete zahlreiche leitende Management- und General-Management-Positionen bei global tätigen Unternehmen wie Bristol Myers Squibb, Sanofi, Bayer und Pfizer, einschließlich umfassender Ergebnis- und Budgetverantwortung (P&L) sowie der Führung internationaler Geschäftseinheiten.

In den letzten Jahren verlagerte Herr Weinand seinen Schwerpunkt auf nicht-geschäftsführende Mandate in Aufsichts- und Verwaltungsorganen, insbesondere bei innovations- und wachstumsorientierten Unternehmen. Er verfügt über ausgeprägte Erfahrung in der Corporate Governance börsennotierter Gesellschaften, einschließlich der Übernahme von Vorsitz- und Ausschussfunktionen. Seine Gremienarbeit ist geprägt von strategischer Klarheit, konstruktiver Kontrolle des Vorstands sowie einer integrativen, auf langfristige Wertschöpfung ausgerichteten Haltung.

Herr Weinand verfügt über tiefgehende fachliche Expertise in zentralen therapeutischen Bereichen, darunter Kardiologie, Onkologie, Immunologie, Pneumologie, Dermatologie sowie entzündliche Erkrankungen. Er verbindet wissenschaftliches Verständnis mit ausgeprägter kommerzieller und operativer Kompetenz – insbesondere mit Blick auf Innovation, Portfolio-Strategien, Marktzugänge und Skalierung internationaler Geschäfte.

Ein besonderer Schwerpunkt seiner Laufbahn liegt in der Begleitung von Transformations- und Veränderungsprozessen. Er verantwortete zahlreiche internationale Produkteinführungen, strategische Neuausrichtungen und Effizienzprogramme und leistete damit wesentliche Beiträge zur Steigerung von Profitabilität, Umsetzungsdisziplin und strategischer Fokussierung – Themen von hoher Relevanz für MDAX-Gesellschaften in dynamischen Wettbewerbsumfeldern.

Durch seine berufliche Tätigkeit in den USA, Lateinamerika, Asien und Europa bringt Herr Weinand eine ausgeprägte internationale Perspektive sowie ein belastbares globales Netzwerk in die Aufsichtsratsarbeit ein. Er verfügt über familiäre Bezüge zu Deutschland, Grundkenntnisse der deutschen Sprache und ein gutes Verständnis der deutschen Unternehmens- und Mitbestimmungskultur.

Herr Weinand hält einen Bachelorabschluss in Biologie (Concordia College, New York) sowie einen Masterabschluss in Pharmakologie und Toxikologie (Long Island University, New York).

Herr Weinand wurde 1962 geboren und ist US-amerikanischer Staatsbürger.

Seine langjährige und umfassende Erfahrung in der Pharmaindustrie und die dort aufgebaute Expertise, insbesondere Transformation und Strategie, ergänzen in hervorragender Weise das Kompetenzspektrum des Aufsichtsrats der Evotec SE.

Es ist vorgesehen, Herrn Weinand im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat als Aufsichtsratsvorsitzenden zu wählen. Er verfügt über langjährige Erfahrung in leitenden Kontroll- und Überwachungsfunktionen und ist derzeit in mehreren Aufsichtsräten tätig, darunter auch bei börsennotierten Unternehmen. Er übt keine operativen Managementfunktionen mehr aus und versichert, dass er ausreichend Zeit für die gewissenhafte Wahrnehmung seiner Pflichten als Vorsitzender des Aufsichtsrats unserer Gesellschaft aufbringen wird. Zudem werden einige seiner bestehenden Mandate in den nächsten 12 Monaten turnusgemäß auslaufen. Nähere Informationen zu den Mandaten und Beendigungszeiträumen befinden sich in dem der Tagesordnung angehängten Lebenslauf. Vor diesem Hintergrund ist der Aufsichtsrat zu der Einschätzung gelangt, dass keine Anhaltspunkte für eine zeitliche Überlastung bestehen und der Kandidat die erforderliche Unabhängigkeit und Verfügbarkeit für das Amt mitbringt.

7.4

Herr Wesley Wheeler

Herr Wesley Wheeler gehört dem Aufsichtsrat der Evotec SE ebenfalls seit 2024 an. Er ist seit 45 Jahren in leitenden Positionen in der Pharmaindustrie tätig. Herr Wheeler soll für weitere drei Jahre in den Aufsichtsrat gewählt werden. Herr Wheeler begann als Projektingenieur bei Exxon Research & Engineering (jetzt ExxonMobil). Er wechselte von Exxon zu GlaxoSmithKline und arbeitete 13 Jahre lang in den Bereichen Technik und Marketing. Bei GlaxoSmithKline war er die letzten fünf Jahre als Senior Vice President of Global Manufacturing & Supply tätig. Anschließend wechselte Herr Wheeler als CEO zu DSM Pharmaceuticals, einer Abteilung von DSM in den Niederlanden, wo er beauftragt wurde, das Unternehmen durch eine FDA-Abmahnung zu steuern und den Turnaround zu schaffen, was ihm innerhalb von 15 Monaten gelang. Nach weiteren Stationen bei Valeant Pharmaceuticals International (jetzt Bausch Health) im Bereich globales Marketing, M&A und Forschung und Entwicklung sowie als CEO von Patheon (jetzt ein ThermoFisher-Unternehmen) nahm Herr Wheeler eine Stelle als CEO bei Marken an, einem führenden privaten Logistikunternehmen für klinische Studien. Der Turnaround von Marken dauerte fünf Jahre und führte zum Verkauf des Unternehmens an UPS im Jahr 2016. Marken ist heute ein Milliarden-Dollar-Unternehmen und ein weltweit führender Anbieter von Dienstleistungen für klinische Studien. In seinen letzten drei Jahren bei UPS wurde Herr Wheeler zum Präsidenten von UPS Healthcare ernannt, der ersten vertikalen Geschäftseinheit, die jemals bei UPS gegründet wurde. Seit 2024 ist Herr Wheeler als CEO & Board Director für die LabConnect, Inc. tätig. Außerdem ist er Mitglied der Aufsichtsräte der nicht börsennotierten Unternehmen Envirotainer sowie Argenta. Herr Wheeler hat einen Bachelor-Abschluss in Maschinenbau und einen Master of Business Administration. Er war Direktor und Vorsitzender von Bushu Pharmaceuticals, das 2022 an KKR verkauft wurde.

Herr Wheeler ist Mitglied des Verwaltungsrats von Envirotainer und Argenta (beide nicht börsennotiert). Er ist zudem Investor und Mitglied des Verwaltungsrat bei Cairn Therapeutics und Belhaven Biopharma (beide nicht börsennotiert)

Herr Wheeler wurde 1956 geboren und ist US-amerikanischer Staatsbürger.

Seine langjährige und umfassende Erfahrung in der Pharmaindustrie und die dort aufgebaute Expertise unter anderem im Bereich Forschung und Entwicklung, Biotechnologie, M&A, Marketing, Vertrieb und operatives Geschäft sowie Governance macht ihn zu einer idealen Ergänzung des Kompetenzspektrums des Aufsichtsrats der Evotec SE.

Die Lebensläufe der Kandidaten mit Angaben zu ihren jeweiligen relevanten Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen als auch die Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat sind dieser Einberufung als Anlage beigefügt sowie im Internet unter https://www.evotec.com/de/ir-news/investor-relations/hauptversammlung abrufbar.

Zwischen den vorgeschlagenen Kandidaten und der Evotec SE oder deren Konzerngesellschaften, den Organen der Evotec SE sowie einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen i.S.d. Ziffer C.7 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Die vorgeschlagenen Kandidaten sind unabhängig. Zwar ist Dr. Wolfgang Hofmann Geschäftsführer der leon-nanodrugs GmbH, an welcher die Evotec SE mit derzeit 3,99 % beteiligt ist. Angesichts der Geringfügigkeit der Beteiligung und der Tatsache, dass die Evotec SE keinen Sitz in den Aufsichtsgremien der leon-nanodrugs GmbH innehat, ist keine wesentliche geschäftliche Beziehung zwischen der Evotec und der leon-nanodrugs GmbH im Sinne der Empfehlung C.7 anzunehmen. Auch hat der Evotec-Konzern in 2025 und auch 2026 (bis zum Tag dieser Einladung) keinen Umsatz mit der leon-nanodrugs GmbH gemacht.

Der Aufsichtsrat hat sich bei sämtlichen Kandidaten versichert, dass diese den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können und dass diese keinen Interessenkonflikten unterliegen. Es ist vorgesehen, dass Herr Dieter Weinand im Fall seiner Wahl durch die Hauptversammlung für den Vorsitz im Aufsichtsrat vorgeschlagen wird.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelwahl über die Neu- bzw. Wiederwahlen zum Aufsichtsrat abstimmen zu lassen.

8.

Beschlussfassung über die Schaffung eines bedingten Kapitals zur Ausgabe von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands der Evotec SE, an Mitglieder von Geschäftsleitungsorganen verbundener Unternehmen im In- und Ausland sowie an ausgewählte Führungskräfte der Evotec SE und verbundener Unternehmen im In- und Ausland im Rahmen eines Performance Share Plan 2026 (PSP 2026), aufgrund eines Ermächtigungsbeschlusses sowie Änderung der Satzung

Um auch weiterhin Führungskräfte der Evotec SE und ihrer verbundenen Unternehmen im In- und Ausland durch eine variable Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung sowie Risikocharakter auf Aktienbasis an die Evotec SE binden zu können, soll die Möglichkeit geschaffen werden, Bezugsrechte auf Aktien der Evotec SE an Mitglieder des Vorstands der Evotec SE, an Mitglieder von Geschäftsleitungsorganen verbundener Unternehmen im In- und Ausland sowie an ausgewählte Führungskräfte der Evotec SE und verbundener Unternehmen im In- und Ausland auszugeben.

Die hier zur Beschlussfassung vorgeschlagene konkrete Ausgestaltung des Performance Share Plan 2026 („PSP 2026“) orientiert sich am Konzept des Share Performance-Programms, wie es bereits von der Hauptversammlung 2022 beschlossen und von der Hauptversammlung 2025 geändert wurde („SPP2022“) und soll dieses zukünftig ablösen. Die Performance Share-Programme zeichnen sich dadurch aus, dass die teilnehmenden Führungskräfte bei Erreichung anspruchsvoller Ziele zu einer variablen Vergütung in Aktien berechtigt sind. Im Unterschied zu einem herkömmlichen Aktienoptionsprogramm werden die Aktien bei Zielerreichung nicht zu einem Ausgabebetrag ausgegeben, der mindestens dem Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft im Zeitpunkt der Gewährung der Bezugsrechte entspricht, sondern zum jeweiligen geringsten Ausgabebetrag von derzeit € 1,00, wie auch bereits in dem Programm 2017 und 2022. Der wesentliche Grund dafür besteht darin, dass bei einem Performance Share-Programm der gesamte Wert der jeweiligen Aktie zur Wertberechnung der Vergütung herangezogen wird und für die Teilnehmer der Vergütungsgegenwert besser abschätzbar und damit werthaltiger erscheint. Ein besonderer wirtschaftlicher Vorteil für die Teilnehmer im Vergleich zu einem herkömmlichen Aktienoptionsprogramm ergibt sich daraus nicht, weil bei Gewährung der Bezugsrechte und damit von vornherein berücksichtigt wird, dass den Teilnehmern der volle Wert der Aktien (abzüglich des jeweiligen geringsten Ausgabebetrags von derzeit € 1,00) zufließt und nicht nur, wie bei einem herkömmlichen Aktienoptionsprogramm, die Differenz zwischen dem Börsenkurs bei Gewährung der Bezugsrechte und dem Börsenkurs bei Ausgabe der Aktien. Die Festlegung eines Ausgabebetrags von derzeit € 1,00 ist aktienrechtlich zwingend geboten, da eine Ausgabe neuer Aktien unter dem jeweiligen anteiligen Betrag des Grundkapitals nicht zulässig ist.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

a)

Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen mit Bezugsrecht auf Aktien der Evotec SE

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 10. Juni 2031 („Ermächtigungszeitraum“) für Mitglieder des Vorstands der Evotec SE, Mitglieder von Geschäftsleitungsorganen verbundener Unternehmen im In- und Ausland sowie für ausgewählte Führungskräfte der Evotec SE und verbundener Unternehmen im In- und Ausland („Bezugsberechtigte“) ein Aktienoptionsprogramm in Form eines Performance Share Plan (PSP) aufzulegen und einmalig oder mehrfach Bezugsrechte in Gestalt von „Performance Share Awards“ auf bis zu Stück 10.000.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von insgesamt bis zu € 10.000.000,00 zu gewähren. Ein Performance Share Award gewährt das Recht zum Bezug von bis zu zwei Aktien der Gesellschaft. Soweit Performance Share Awards aufgrund des Ausscheidens von Bezugsberechtigten aus der Evotec SE oder einem verbundenen Unternehmen oder aufgrund des Ausscheidens eines verbundenen Unternehmens aus dem Evotec-Konzern innerhalb des Ermächtigungszeitraums verfallen, darf eine entsprechende Anzahl von Performance Share Awards innerhalb des Ermächtigungszeitraums zusätzlich neu ausgegeben werden. Für die Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands der Evotec SE gilt diese Ermächtigung allein für den Aufsichtsrat. Ein Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft besteht nicht. Die Gewährung der Bezugsrechte zum Bezug von Aktien der Gesellschaft und die Ausgabe dieser Aktien erfolgt gemäß folgenden Bestimmungen:

(1)

Bezugsberechtigte und Aufteilung

Der Kreis der Bezugsberechtigten umfasst die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft („Gruppe 1“), Mitglieder von Geschäftsleitungsorganen verbundener Unternehmen im In- und Ausland („Gruppe 2“) und ausgewählte Führungskräfte der Gesellschaft und verbundener Unternehmen im In- und Ausland („Gruppe 3“).

Das Gesamtvolumen der Bezugsrechte wird wie folgt auf die einzelnen Gruppen der Bezugsberechtigten aufgeteilt:

Die Bezugsberechtigten der Gruppe 1 erhalten zusammen höchstens 35 % der Performance Share Awards und der hieraus resultierenden Bezugsrechte;

die Bezugsberechtigten der Gruppe 2 erhalten zusammen höchstens 5 % der Performance Share Awards und der hieraus resultierenden Bezugsrechte; und

die Bezugsberechtigten der Gruppe 3 erhalten zusammen höchstens 60 % der Performance Share Awards und der hieraus resultierenden Bezugsrechte.

Sollten die Bezugsberechtigten gleichzeitig mehreren Gruppen angehören, erhalten sie Performance Share Awards ausschließlich aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Gruppe.

(2)

Ausgabezeitraum (Erwerbszeitraum)

Die Performance Share Awards dürfen innerhalb des Ermächtigungszeitraums in jährlichen Tranchen ausgegeben werden. Die einzelnen Tranchen der Performance Share Awards können den Bezugsberechtigten jeweils binnen eines Zeitraums von drei Monaten nach Beginn eines Kalenderjahres zum Erwerb angeboten werden. Darüber hinaus, darf den unter Ziffer (1) festgelegten Bezugsberechtigten, die innerhalb eines Kalenderjahres nach Begebung der Performance Share Awards in dem jeweiligen Kalenderjahr in den Evotec-Konzern eintreten, einmalig eine anteilige Tranche von Performance Share Awards für das Eintrittsjahr auch zu einem späteren Zeitpunkt in dem jeweiligen Kalenderjahr angeboten werden. Die Ausgabe und ggf. Ausübung der Performance Share Awards nach Ablauf der jeweiligen Wartezeit hat stets in Übereinstimmung mit den Regelungen zu Handelsverboten (Closed Periods) gemäß der Verordnung Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (Marktmissbrauchsverordnung) und der hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte oder entsprechender Nachfolgeregelungen zu erfolgen.

(3)

Wartezeit, Laufzeit und Ausübung der Bezugsrechte

Performance Share Awards können erstmals nach Ablauf der Wartezeit ausgeübt werden. Die „Wartezeit“ einer Tranche von Performance Share Awards beginnt jeweils mit dem festgelegten Ausgabetag und endet mit dem Ablauf des vierten Jahrestags nach dem Ausgabetag. Als „Ausgabetag“ gilt der Zeitpunkt, zu dem die Gesellschaft den Bezugsberechtigten das Angebot über die Performance Share Awards macht, ungeachtet des Zeitpunkts des Zugangs oder der Annahme des Angebots (Grant). Durch das Angebot kann ein anderer Zeitpunkt innerhalb des Erwerbszeitraums der jeweiligen Tranche als Ausgabetag bestimmt werden.

Die Laufzeit der Performance Share Awards beträgt jeweils vier Jahre (zuzüglich des maximal 10-tägigen Ausübungszeitraums nach Ablauf der Wartezeit, siehe unten Ziffer (8)), vom Ausgabetag an gerechnet.

Performance Share Awards, die bis zum Ende der Laufzeit nicht ausgeübt werden oder aufgrund von nicht durch die Gesellschaft verursachten Gründen ausgeübt werden konnten, werden automatisch ohne eigenes Handeln der Bezugsberechtigten durch Entstehenlassen der entsprechenden Aktien und unmittelbar anschließendem Verkauf durch einen von der Gesellschaft beauftragten Dritten über die Börse zugunsten des Bezugsberechtigten ausgeübt. Die Abrechnung wird als Barausgleich vorgenommen. Die obige Bestimmung über die Ermächtigung zur erneuten Ausgabe von vorzeitig verwirkten Performance Share Awards bleibt davon unberührt.

(4)

Erfolgsziele

Ausgegebene Performance Share Awards können nur ausgeübt werden, wenn und soweit die zwei festgelegten gleichgewichteten Erfolgsziele (Key Performance Indicators) entsprechend erreicht werden und in Abhängigkeit vom Erreichungsgrad des zusätzlichen ESG-Erfolgsziels (Modifier).

Innerhalb jedes der nachfolgend genannten Erfolgsziele gibt es wiederum ein „Mindestziel“, das erreicht sein muss, damit Performance Share Awards (teilweise) für den jeweiligen Erfolgsbemessungszeitraum nach Ablauf der Wartezeit ausübbar werden, sowie ein „Maximalziel“, bei dessen Erreichen sämtliche (100 %) Performance Share Awards des jeweiligen Erfolgsziels für den jeweiligen Erfolgsbemessungszeitraum nach Ablauf der Wartezeit in voller Höhe, d.h. im Verhältnis 1:2, ausübbar werden (Ein Performance Share Award berechtigt maximal zum Bezug zwei ganzer Aktien der Evotec SE).

Erfolgsbemessungszeitraum“ für die festgelegten Erfolgsziele sind die drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahre beginnend mit dem 1. Januar des Jahres, in dem die jeweilige Tranche der Performance Share Awards ausgegeben wird. Hinzu kommt ein weiteres Jahr „Wartezeit“ bis die Performance Share Awards ausgeübt werden können (siehe oben (4)).

Erfolgsziel „Total Shareholder Return“

Der „Total Shareholder Return“ (Aktienrendite) ist eine Größe zur Bewertung des Anlageerfolges (Performance) einer Aktienanlage. Der „Total Shareholder Return“ ist eine Maßzahl für die Entwicklung des Werts einer Aktienanlage über einen Zeitraum und berücksichtigt sowohl die angefallenen Dividenden als auch Kurssteigerungen oder -verluste bereinigt um alle Kapitalmaßnahmen und Aktien-Splits.

Die Zielerreichung für das Erfolgsziel „Total Shareholder Return“ wird ermittelt, indem die Total Shareholder Return-Werte (durchschnittlicher Aktienkurs an den letzten dreißig (30) Handelstagen der maßgeblichen Wertpapierbörse vor dem maßgeblichen Datum plus ausgeschüttete Dividenden, bereinigt um alle Kapitalmaßnahmen und Aktien-Splits) von Evotec und jedem Unternehmen der festgelegten Vergleichsgruppe, die sich aus relevanten Wettbewerbern der Biotechnologiebranche sowie anderen direkten Wettbewerbern zusammensetzt, berechnet, nach Rang sortiert und ein Perzentilrang zwischen 0 und 100 zugewiesen werden. Liegt der Perzentilrang von Evotec unterhalb des Medians (50. Perzentil), beträgt die Zielerreichung 0 %. Eine Zielerreichung von 100 % wird erreicht (der „Ziel-Total Shareholder Return“), wenn der Perzentilrang von Evotec am Median (50. Perzentil) liegt. Liegt der Perzentilrang von Evotec mindestens beim 75. Perzentil, ergibt sich eine Zielerreichung von 200 %. Höhere Perzentilränge führen nicht zu einer höheren Zielerreichung (Obergrenze). Zielerreichungsniveaus zwischen diesen Werten werden durch lineare Interpolation ermittelt.

Nach Ablauf der Laufzeit des Plans werden der tatsächlich erzielte Wert, der Perzentilrang und der daraus resultierende Auszahlungsfaktor für die Zielerreichung im Vergütungsbericht offengelegt.

Die Zusammensetzung der Branchenvergleichsgruppe ist in der folgenden Tabelle dargestellt:

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Sollte bei einem Unternehmen, das zum Branchenvergleichskreis gehört, eine wesentliche Veränderung eintreten (z. B. Delisting, Fusion oder strategische Neuausrichtung), behält sich der Aufsichtsrat das Recht vor, dieses Unternehmen aus dem Vergleichskreis zu entfernen. Um sicherzustellen, dass die Branchen-Vergleichsgruppe auch in Zukunft eine angemessene Anzahl relevanter Wettbewerber umfasst, kann der Aufsichtsrat für neu gewährte Tranchen neue Wettbewerber hinzufügen. Für ausgegebene Performance Share Awards dürfen jedoch keine zusätzlichen Wettbewerber in die Vergleichsgruppe aufgenommen werden. Im Vergütungsbericht werden etwaige Änderungen an der Branchen-Vergleichsgruppe transparent offengelegt und erläutert.

„Erfolgsziel „Wachstum Bereinigtes Konzern-EBITDA“

Das Erfolgsziel „Wachstum Bereinigtes Konzern-EBITDA “ (Group Adj. EBITDA) ist zu 100 % erreicht (das Ziel-Wachstum Bereinigtes Konzern-EBITDA), wenn die festgelegte durchschnittliche Wachstumsrate des berichteten Bereinigten Konzern-EBITDA unter Berücksichtigung der Aufzinsungseffekte der Evotec SE im Erfolgsbemessungszeitraum erreicht wird. Der Erfolgsbemessungszeitraum beträgt drei Kalenderjahre. Das Ziel-Wachstum Bereinigtes Konzern-EBITDA basiert auf dem vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf Basis einer mittelfristigen Unternehmensplanung (Mid-range Plan) für den Erfolgsbemessungszeitraum geplanten durchschnittlichen Wachstum des Bereinigten Konzern-EBITDA. Die mittelfristige Unternehmensplanung soll vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats grundsätzlich jährlich für einen Fünfjahreszeitraum vorgenommen werden und ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung mit anspruchsvollen, relevanten Zielparametern auszurichten.

Die Einbeziehung des Wachstums des bereinigten EBITDA als Erfolgsziel soll Anreize für langfristiges, profitables Wachstum schaffen und Evotecs nachhaltigen operativen Fokus widerspiegeln. „Erfolgsbemessungszeitraum“ ist der Dreijahreszeitraum beginnend mit dem 1. Januar des Jahres, in dem die einzelne Tranche der Bezugsrechte ausgegeben wird.

Die Berechnung des Bereinigten Konzern-EBITDA erfolgt in Übereinstimmung mit dem jeweils im Geschäftsbericht veröffentlichten EBITDA und der dort festgelegten Definition. Es ist definiert als Jahresüberschuss (Jahresfehlbetrag), bereinigt um Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, Wertminderungen auf den Firmenwert sowie auf sonstige immaterielle und materielle Vermögenswerte, das gesamte nicht operative Ergebnis, die Veränderung der bedingten Gegenleistung (Earn-out) sowie Posten, die aufgrund ihrer Höhe, Art oder ihres Auftretens die Darstellung der finanziellen Leistung von Evotec verzerren würden. Das bereinigte Konzern-EBITDA wird als zusätzlicher Leistungsindikator ausgewiesen und entspricht nicht dem sich nach IFRS ergebenden EBITDA.

Für das jeweilige Erfolgsziel des bereinigten EBITDA wird für jede Begebung von Performance Share Awards eine ambitionierte Zielerreichungskurve angewendet. Zu Beginn jeder Planlaufzeit legt der Aufsichtsrat – auf der Grundlage der mittelfristigen Planung von Evotec – die folgenden Werte für das bereinigte EBITDA-Wachstum fest:

einen Mindestwert, der einer Zielerreichung von 50 % entspricht,

einen Zielwert, der einer Zielerreichung von 100 % entspricht,

einen Höchstwert, der einer Zielerreichung von 200 % entspricht.

Das Erfolgsziel „Wachstum des bereinigten EBITDA“ wird anhand des Durchschnitts der jährlichen Wachstumsraten über den Leistungszeitraum gemessen. Entspricht die am Ende des Leistungszeitraums erzielte durchschnittliche Wachstumsrate der zu Beginn des Leistungszeitraums festgelegten Zielwachstumsrate, beträgt die Zielerreichung 100 %.

Das Mindestziel für das „Wachstum des bereinigten Konzern-EBITDA“ ist erreicht, wenn die im Leistungszeitraum ermittelte durchschnittliche Wachstumsrate des bereinigten Konzern-EBITDA mindestens 50 % der für diesen Leistungszeitraum festgelegten Zielwachstumsrate beträgt. Entspricht die am Ende des Leistungszeitraums erzielte durchschnittliche Wachstumsrate der zu Beginn des Leistungszeitraums festgelegten Zielwachstumsrate (100 % Zielerreichung), beträgt der Auszahlungsfaktor für die Zielerreichung 100 %. Eine durchschnittliche Wachstumsrate, die unter dem Mindestwert liegt, führt zu einer Zielerreichung von 0 %. Das Erreichen des Mindestwerts der Zielerreichung führt zu einem Auszahlungsfaktor für die Zielerreichung von 50 %. Der Aufsichtsrat kann für das Erreichen des Mindestwerts der Zielerreichung auch einen anderen Auszahlungsfaktor für die Zielerreichung festlegen. Wird der Höchstwert erreicht oder überschritten, beträgt die Zielerreichung 200 % (Obergrenze). Zielerreichungen zwischen den vom Aufsichtsrat festgelegten Werten werden durch lineare Interpolation ermittelt. Falls das Mindestziel für das Erfolgsziel „Wachstum Bereinigtes Konzern-EBITDA“ ausschließlich aufgrund des ausgewiesenen Aufwands für den Performance Share Plan nicht erreicht wird, ist dieser Aufwand bei der Ermittlung des endgültigen EBITDA-Betrags für den jeweiligen Erfolgsbemessungszeitraum vom Konzern-EBITDA insoweit unberücksichtigt zu lassen, dass das Mindestziel erreicht wird.

Nach Ablauf der Laufzeit des Plans werden die Zielerreichungskurve sowie der tatsächlich erzielte Zielerreichungswert und der daraus resultierende Auszahlungsfaktor im Vergütungsbericht offengelegt.

Erfolgsziel „ESG-Modifier“

Zusätzlich zu den finanziellen Leistungskriterien berücksichtigt der PSP 2026 ESG-Ziele über einen Modifikator im Bereich von 0,8 bis 1,2. Die ESG-Ziele sollen Anreize für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie von Evotec schaffen und gleichzeitig die langfristige nachhaltige Entwicklung des Unternehmens weiter fördern.

Zu Beginn jeder Laufzeit eines Performance Share Awards legt der Aufsichtsrat ESG-Ziele für die jeweilige Tranche aus einem von der Gesellschaft vorgeschlagenen Katalog an Kategorien fest. Der Aufsichtsrat stellt sicher, dass die ESG-Ziele klar messbar sind und sich aus der Nachhaltigkeitsstrategie sowie der Wesentlichkeitsanalyse ableiten.

Der ESG-Modifier wird mit der Summe der Zielerreichung der beiden Erfolgsziele „Total Shareholder Return“ und „Wachstum Bereinigtes Konzern-EBITDA“ multipliziert. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, um das Ausmaß der Zielerreichung festzulegen.

(5)

Ermittlung der ausübbaren Bezugsrechte je Erfolgsziel innerhalb einer Tranche

Im Hinblick auf die (auch teilweise) Ausübbarkeit der dem jeweiligen Erfolgsziel entsprechenden Anzahl der Performance Share Awards der jeweiligen Tranche gilt Folgendes:

(i)

Wird jeweils eines der Ziel-Erfolgsziele und das Ziel für den ESG-Modifier für einen Erfolgsbemessungszeitraum (d. h. drei Kalenderjahre) zu 100 % erreicht, so sind 50 % der gesamten Performance Share Awards der jeweiligen Tranche nach Ablauf der Wartezeit im Verhältnis 1:1 ausübbar, d. h. ein Performance Share Award berechtigt zum Bezug einer ganzen Aktie der Evotec SE;

(ii)

Wird das Maximalziel eines jeweiligen Erfolgsziels und das Ziel für den ESG-Modifier für einen Erfolgsbemessungszeitraum (d.h. drei Kalenderjahre) erreicht, so sind 50 % der gesamten Performance Share Awards der jeweiligen Tranche nach Ablauf der Wartezeit im Verhältnis 1:2 ausübbar, d. h. ein Performance Share Award berechtigt zum Bezug von zwei Aktien der Evotec SE.

(iii)

Wird das jeweilige Mindestziel eines Erfolgsziels mindestens erreicht, aber das jeweilige Ziel-Erfolgsziel nicht erreicht, so erhöht sich der nach Ablauf der Wartezeit ausübbare Anteil an Bezugsrechten der diesem Erfolgsziel zugeordneten Anzahl der Performance Share Awards linear zwischen 1:0,5 und 1:1 für das Erfolgsziel „Total Shareholder Return“ bzw. 1:0,5 und 1:1 für das Erfolgsziel „Wachstum Bereinigtes Konzern-EBITDA“. Eine entsprechende lineare Interpolation (zwischen 1:1 und 1:2) gilt für den Fall, dass das jeweilige Ziel-Erfolgsziel mindestens erreicht wird, aber das jeweilige Maximalziel nicht erreicht wird. Ergibt sich bei der Berechnung kein ganzzahliger Prozentsatz, so ist der Prozentsatz durch kaufmännische Rundung auf eine Stelle nach dem Komma zu runden.

(6)

Ermittlung der nach Ablauf der Wartezeit ausübbaren Bezugsrechte je Tranche, Begrenzung der Bezugsrechte

Nach Abschluss jedes Erfolgsbemessungszeitraumes einer Tranche an Performance Share Awards wird die jeweilige Zielerreichung der beiden Erfolgsziele für den entsprechenden Vierjahreszeitraum wie ausgeführt festgestellt und die entsprechende Anzahl von Bezugsrechten ermittelt und vorläufig festgeschrieben. Dies stellt die Gesamtzahl der ausübbaren Bezugsrechte dar. Ergibt sich danach keine ganzzahlige Anzahl von ausübbaren Bezugsrechten, so wird die Anzahl der ausübbaren Bezugsrechte durch Aufrundung auf die nächstgrößere ganze Zahl ermittelt. Der Bezug von Bruchteilen von Aktien ist ausgeschlossen; ein etwaiger Spitzenausgleich erfolgt nicht.

Die je Tranche nach Ablauf der Wartefrist ausübbare Anzahl von Bezugsrechten kann basierend auf Sonderregelungen bei Beendigung des Dienst- oder Anstellungsverhältnisses des Bezugsberechtigten vor Ablauf der Wartezeit, gekürzt werden oder ganz verfallen.

(7)

Vergütungsobergrenze (nur für Gruppe 1, „Vorstand der Gesellschaft“)

Für den Fall, dass der im Ausübungszeitpunkt erzielbare Veräußerungserlös der nach vorstehender Berechnung ermittelten ausübbaren Bezugsrechte unter Abzug des Ausübungspreises mehr als 350 % des den der Begebung der jeweiligen Tranche zugrundeliegenden Ausgabewert beträgt, wird für die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft die ausübbare Anzahl von Bezugsrechten derart begrenzt und eine überschießende Anzahl von Bezugsrechten verfällt ersatz- und entschädigungslos, dass der im Ausübungszeitpunkt erzielbare Veräußerungserlös unter Abzug des Ausübungspreises 350 % des dem der Begebung der jeweiligen Tranche zugrundeliegenden Ausgabewerts nicht überschreitet.

Für den Fall außerordentlicher, nicht vorhergesehener Entwicklungen kann der Aufsichtsrat die den Mitgliedern des Vorstands gewährten Bezugsrechte dem Inhalt und dem Umfang nach ganz oder teilweise begrenzen.

(8)

Ausübungszeitraum und Ausübungspreis

Nach Ablauf der Wartezeit können die in einer Tranche ausgegebenen Performance Share Awards und die hieraus resultierenden Bezugsrechte bis zum Ablauf der Laufzeit der Performance Share Awards nur einmal ausgeübt werden.

Die Ausübung der Bezugsrechte erfolgt automatisch ohne eigenes Handeln des Bezugsberechtigten durch einen von der Gesellschaft beauftragten Dritten über die Börse verteilt über maximal zehn (10) Handelstage nach Ablauf der Wartezeit. Der Bezugsberechtigte hat hierzu bereits vor Ablauf der Wartezeit eine entsprechende Anweisung an den durch die Gesellschaft beauftragten Dritten zu geben. Falls eine solche Anweisung nicht rechtzeitig gegeben wurde, werden am Ende der Laufzeit die noch ausübbaren Performance Share Awards automatisch ohne eigenes Handeln der Bezugsberechtigten durch Entstehen lassen der entsprechenden Aktien und unmittelbar anschließendem Verkauf durch einen von der Gesellschaft beauftragten Dritten über die Börse zugunsten des Bezugsberechtigten ausgeübt.

Bei Ausübung der Bezugsrechte ist für jede zu beziehende Aktie der Ausübungspreis zu zahlen. Der „Ausübungspreis“ je Aktie entspricht dem auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals im Zeitpunkt der Ausübung der Bezugsrechte, derzeit € 1,00.

(9)

Ersetzungsrecht der Gesellschaft

Die Gesellschaft ist berechtigt, den Wert der bei Ausübung von einzelnen oder sämtlichen Bezugsrechten einzelner Tranchen auszugebenden Aktien abzüglich des Ausübungspreises auszuzahlen oder Aktien, die aus dem eigenen Bestand stammen oder zu diesem Zweck erworben werden, unter Wegfall der Verpflichtung des Bezugsberechtigten zur Entrichtung des Ausübungspreises zu liefern. Ansonsten bleiben die vorstehenden Bestimmungen unberührt.

(10)

Persönliches Recht

Die Bezugsrechte können nur durch die berechtigte Person selbst oder ihre Erben ausgeübt werden. Die Bezugsrechte sind rechtsgeschäftlich nicht übertragbar; sie sind jedoch vererblich. Für den Todesfall, die Pensionierung, Berufungsunfähigkeit und sonstige Fälle des Ausscheidens einschließlich des Ausscheidens verbundener Unternehmen, von Betrieben oder Betriebsteilen aus dem Evotec-Konzern sowie für den Fall des Kontrollwechsels (Change of Control) sowie zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen können Sonderregelungen, einschließlich der zeitanteiligen Kürzung oder des Verfalls der nach Ablauf der Wartezeit ausübbaren Bezugsrechte, getroffen werden.

(11)

Sonstige Regelungen

Der Vorstand der Gesellschaft, oder soweit die Mitglieder des Vorstands betroffen sind, der Aufsichtsrat ist auch berechtigt, bei der Umsetzung dieses Beschlusses gegenüber Führungskräften und Mitarbeitern verbundener Unternehmen im Ausland von den Bestimmungen dieses Beschlusses insoweit abzuweichen, wie der Inhalt dieses Beschlusses nicht aktienrechtlich zwingend in die Beschlusszuständigkeit der Hauptversammlung fällt oder soweit dieser Beschluss über aktienrechtliche Mindestanforderungen hinausgeht.

(12)

Regelung der Einzelheiten

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten für die Gewährung und Erfüllung von Performance Share Awards und sich daraus ergebenden Bezugsrechten sowie für die Ausgabe der Aktien aus der bedingten Kapitalerhöhung und die weiteren Bedingungen des PSP 2026 einschließlich der Bezugsrechtsbedingungen festzulegen, soweit die Mitglieder des Vorstands der Evotec SE betroffen sind. Im Übrigen ist der Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, diese Einzelheiten festzusetzen. Zu diesen weiteren Einzelheiten gehören insbesondere die Berücksichtigung bzw. Nichtberücksichtigung von Sondereinflüssen aus Akquisitionen bzw. Desinvestitionen im Zusammenhang mit der Ermittlung des Erreichens des jeweiligen Erfolgsziels, die Bestimmungen über die Durchführung und das Verfahren der Gewährung und Ausübung der Bezugsrechte, die Gewährung von Bezugsrechten an einzelne Bezugsberechtigte, die Festlegung des Ausgabetags, die Festlegung der Frist bis zu welcher der Bezugsberechtigte vor Ablauf der Wartezeit eine Ausübungsanweisung an den durch die Gesellschaft beauftragten Dritten geben muss sowie Regelungen über die Behandlung von Bezugsrechten in Sonderfällen, insbesondere im Falle der Pensionierung, im Todesfall, bei Berufsunfähigkeit, bei Ausscheiden eines Unternehmens, eines Betriebes oder Betriebsteiles aus dem Evotec-Konzern oder im Falle eines Kontrollwechsels (Change of Control) sowie zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen. Die Bezugsrechtsbedingungen sollen ferner angemessene Regelungen zur Beachtung gesetzlicher oder Evotec-interner Insiderregelungen sowie übliche Verwässerungsschutzklauseln enthalten, aufgrund derer der wirtschaftliche Wert der Bezugsrechte im Wesentlichen gesichert wird, insbesondere indem für die Ermittlung der Erfolgsziele ein etwaiger Aktiensplit, eine Zusammenlegung von Aktien, Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln mit Ausgabe neuer Aktien, Herabsetzungen des Grundkapitals der Gesellschaft oder andere Maßnahmen mit vergleichbaren Effekten berücksichtigt werden; eine Anpassung des Ausübungspreises erfolgt hierbei nicht.

b)

Bedingtes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu € 10.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 10.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien der Gesellschaft ohne Nennbetrag (Stückaktien) bedingt erhöht. Das bedingte Kapital dient der Erfüllung von Bezugsrechten, die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 11. Juni 2026 unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben und ausgeübt worden sind. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie von den Bezugsrechten auf den Bezug von Aktien der Gesellschaft tatsächlich Gebrauch gemacht wird. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem gemäß Tagesordnungspunkt 8 Buchstabe a) Unterabsatz (8) des Hauptversammlungsbeschlusses vom 11. Juni 2026 jeweils festgesetzten Ausübungspreis als Ausgabebetrag; § 9 Abs. 1 AktG bleibt unberührt.

Die neuen Aktien sind erstmals für das Geschäftsjahr dividendenberechtigt, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.

Der Aufsichtsrat wird ferner ermächtigt, § 5 der Satzung entsprechend der jeweiligen Durchführung der Kapitalerhöhung sowie nach Ablauf der Ermächtigung oder nach Ablauf der für die Ausübung der Optionsrechte festgelegten Frist anzupassen.

c)

Satzungsänderungen

§ 5 der Satzung wird um folgenden neuen Absatz (8) ergänzt:

„(8)

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu € 10.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 10.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien der Gesellschaft ohne Nennbetrag (Stückaktien) bedingt erhöht. Das bedingte Kapital dient der Erfüllung von Bezugsrechten unter dem Performance Share Plan 2026 der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands, Führungskräfte und Mitarbeiter, die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 11. Juni 2026 unter Tagesordnungspunkt 8 Buchstabe a) beschlossenen Ermächtigung ausgegeben und ausgeübt worden sind. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber von Bezugsrechten von ihren Bezugsrechten auf den Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem gemäß Tagesordnungspunkt 8 Buchstabe a) Unterabsatz (8) des Hauptversammlungsbeschlusses vom 11. Juni 2026 jeweils festgesetzten Ausübungspreis als Ausgabebetrag; § 9 Abs. 1 AktG bleibt unberührt. Die neuen Aktien sind erstmals für das Geschäftsjahr dividendenberechtigt, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Der Aufsichtsrat wird ferner ermächtigt, § 5 der Satzung entsprechend der jeweiligen Durchführung der Kapitalerhöhung sowie nach Ablauf der Ermächtigung oder nach Ablauf der für die Ausübung der Optionsrechte festgelegten Frist anzupassen.“

d)

Einstellung der Share Performance-Programme 2015 und 2017

Auf der Grundlage der von der Hauptversammlung vom 9. Juni 2015 unter Tagesordnungspunkt 6 Buchstabe a) und der Hauptversammlung vom 14. Juni 2017 unter Tagesordnungspunkt 8 Buchstabe a) beschlossenen Ermächtigungen zur Begebung von Bezugsrechten im Rahmen der Share Performance-Programme 2015 und 2017 werden keine weiteren Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Evotec SE, Mitglieder von Geschäftsleitungsorganen verbundener Unternehmen im In- und Ausland sowie ausgewählter Mitarbeiter der Gesellschaft und verbundener Unternehmen im In- und Ausland begeben. Vor dem 11. Juni 2026 begebene Bezugsrechte bleiben davon unberührt. Das verbleibende Kapital wird aufgehoben und § 5 Absatz 11 und Absatz 12 der Satzung werden ersatzlos gestrichen.

9.

Beschlussfassung zur Genehmigung des überarbeiteten Vergütungssystems für den Vorstand

Gemäß § 120a Abs. 1 AktG hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft mindestens alle vier Jahre sowie bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands zu beschließen.

Der Aufsichtsrat hat zuletzt auf der Hauptversammlung 2025 eine leichte Anpassung des bis dahin gültigen Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder vorgestellt. Die ordentliche Hauptversammlung 2025 hat dieses angepasste Vergütungssystem mit 94,98 % positiven Stimmen gebilligt. Nach intensivem Austausch mit den Aktionären, hat der Aufsichtsrat entschieden, der ordentlichen Hauptversammlung 2026 trotz der Billigung ein überprüftes und überarbeitetes Vergütungssystem zur Beschlussfassung vorzulegen.

Das neue Vorstandsvergütungssystem ist von der Einberufung der Hauptversammlung an über unsere Internetseite unter https://www.evotec.com/de/ir-news/investor-relations/hauptversammlung zugänglich. Ferner wird das neue Vorstandsvergütungssystem dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

* * *
II.

Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung

Vorlagen an die Aktionäre

Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an sind folgende Unterlagen im Internet unter https://www.evotec.com/de/ir-news/investor-relations/hauptversammlung zugänglich:

die oben genannten Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1

der Vergütungsbericht 2025 (Tagesordnungspunkt 5)

Lebensläufe der Kandidaten für den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 7.1 bis 7.4) sowie

das angepasste Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder (Tagesordnungspunkt 9)

Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen bzw. zugänglich sein.

Unter der angegebenen Adresse werden daneben weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zugänglich gemacht.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft € 177.877.782,00. Es ist eingeteilt in 177.877.782 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Damit beträgt die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung insgesamt 177.877.782 Aktien und Stimmrechte. Es bestehen keine unterschiedlichen Gattungen von Aktien.

Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 215.000 eigene Aktien sowie 314 ADRs jeweils zur Deckung der im Jahr 2026 fälligen Ausübungsrechte im Rahmen des langfristigen Anreizprogramms für die US-Mitarbeiter des Unternehmens (das US-LTI-Programm). Aus diesen stehen ihr keine Rechte zu.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung ist gemäß § 15 Absatz 4 der Satzung jeder Aktionär berechtigt, der sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) unter Angabe der Stückzahl der Aktien, auf welche sich die Anmeldung bezieht, anmeldet und der seine Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in Textform (§ 126b BGB) erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes nachweist. Hierfür reicht ein Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform (§ 126b BGB) durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus. Die Anmeldung und der Nachweis müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und der Gesellschaft bei der nachfolgend genannten Stelle unter der angegebenen Adresse oder E-Mail-Adresse spätestens bis zum 4. Juni 2026, 24:00 Uhr MESZ, zugehen:

Evotec SE
c/o meet2vote AG
Marienplatz 1
84347 Pfarrkirchen
Deutschland

E-Mail: anmeldung@meet2vote.de

Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich gemäß §§ 123 Abs. 4 Satz 2, 121 Abs. 7 AktG und § 15 Abs. 4 der Satzung auf den Geschäftsschluss des zweiundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, mithin den 20. Mai 2026, 24:00 Uhr MESZ, (der Nachweisstichtag) zu beziehen.

Nach Eingang der Anmeldung sowie des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung sowie die für die Nutzung des passwortgeschützten HV-Portals (nachfolgend „HV-Portal“) (siehe Abschnitt „Passwortgeschütztes HV-Portal“) unter https://www.evotec.com/de/ir-news/investor-relations/hauptversammlung erforderlichen Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort) übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Die zugeschickten bzw. am Versammlungsort hinterlegten Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.

Registrierte Inhaber von American Depositary Receipts (ADRs) erhalten die Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung von der J.P.Morgan Chase Bank, N.A., P.O. Box 64504, St. Paul, MN 55164-0504, USA (jpmorgan.adr@eq-us.com). Bei Fragen zur Stimmrechtsausübung wenden Sie sich bitte an die J.P.Morgan Chase Bank, N.A., Tel. 800 990 1135 (von innerhalb der USA) oder +1 651 453 2128 (von außerhalb der USA).

Bedeutung des Nachweisstichtags

Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für eine eventuelle Dividendenberechtigung.

Passwortgeschütztes HV-Portal

Ab dem 21. Mai 2026 steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.evotec.com/de/ir-news/investor-relations/hauptversammlung ein HV-Portal zur Verfügung. Über dieses HV-Portal können angemeldete Aktionäre (bzw. ihre Bevollmächtigten) gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren elektronisch eine Vollmacht erteilen, diese ändern oder widerrufen sowie elektronisch Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilen, ändern oder widerrufen (siehe hierzu im Einzelnen die nachfolgenden Abschnitte „Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten“ und „Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft“). Die Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort) für die Nutzung des HV-Portals werden den Aktionären zusammen mit den Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt (siehe vorstehend unter Abschnitt „Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts“).

Die Ausübung anderer als die vorgenannten Aktionärsrechte über das HV-Portal ist nicht möglich; insbesondere können über das HV-Portal weder Fragen eingereicht werden, noch Anträge gestellt oder Widerspruch gegen Beschlussfassungen der Hauptversammlung eingelegt werden. Es wird eine Übertragung der Eröffnung der Hauptversammlung durch die Versammlungsleiterin sowie der Rede des Vorstandsvorsitzenden live in Bild und Ton über das HV-Portal erfolgen.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl, ausgeübt werden kann. Auch in diesem Fall muss sich der jeweilige Aktionär wie zuvor beschrieben fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und seinen Anteilsbesitz fristgerecht nachweisen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, für Aktien der Gesellschaft, die ein Aktionär in unterschiedlichen Wertpapierdepots hält, jeweils einen eigenen Vertreter für die Hauptversammlung zu bestellen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen, soweit das Gesetz nichts Anderes bestimmt, der Textform. Für die Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen, Vereinigungen, Institutionen bzw. Unternehmen können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Für eine Übermittlung des Nachweises einer erteilten Vollmacht per Post oder E-Mail verwenden Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter bitte die nachfolgende Adresse oder E-Mail-Adresse:

Evotec SE
c/o meet2vote AG
Marienplatz 1
84347 Pfarrkirchen
Deutschland

E-Mail: evotec@meet2vote.de

Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Der Nachweis einer erteilten Vollmacht, die Bevollmächtigung durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft und der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht müssen der Gesellschaft unter der vorstehenden Adresse oder E-Mail-Adresse aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum 10. Juni 2026, 24:00 Uhr MESZ, zugehen.

Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung gegenüber der Gesellschaft – ohne dass die vorstehende Frist einzuhalten ist – dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte die ihm erteilte Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist, hinsichtlich der Stimmrechtsvertretung bis zum Beginn der Abstimmungen. Der Widerruf kann am Tag der Hauptversammlung durch den Aktionär oder einen (anderen) bevollmächtigten Dritten vorgewiesen werden.

Eine Vollmacht kann auch ab dem 21. Mai 2026 elektronisch über das HV-Portal unter https://www.evotec.com/de/ir-news/investor-relations/hauptversammlung (siehe vorstehend unter Abschnitt „Passwortgeschütztes HV-Portal“) gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren bis spätestens zum 10. Juni 2026, 24:00 Uhr MESZ, erteilt, geändert oder widerrufen werden. Die für die Nutzung des HV-Portals erforderlichen Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort) werden zusammen mit den Eintrittskarten nach form- und fristgerechter Anmeldung zugesandt. Die Nutzung des HV-Portals durch einen Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält.

Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, das die Gesellschaft hierfür bereithält. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte zugesendet. Es kann zudem unter der vorstehenden Adresse postalisch oder per E-Mail angefordert werden und ist im Internet unter https://www.evotec.com/de/ir-news/investor-relations/hauptversammlung zugänglich.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Als Service bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen.

Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich ebenfalls nach den vorstehenden Bestimmungen unter Vorlage eines Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig anmelden. Mit der Eintrittskarte erhalten unsere Aktionäre ein entsprechendes Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Es kann zudem unter der vorstehenden Adresse postalisch oder per E-Mail angefordert werden und ist im Internet unter https://www.evotec.com/de/ir-news/investor-relations/hauptversammlung zugänglich.

Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle neben der Vollmacht ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu den Beschlussgegenständen erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Soweit für Abstimmungsgegenstände keine ausdrückliche und eindeutige Weisung erteilt wurde, werden sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten oder nicht an der Abstimmung teilnehmen. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.

Die Erteilung der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die Erteilung von Weisungen, ihre Änderung und ihr Widerruf müssen der Gesellschaft unter der vorstehenden im Abschnitt „Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten“ angegebenen Adresse oder E-Mail-Adresse aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum 10. Juni 2026, 24:00 Uhr MESZ, zugehen. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können auch ab dem 21. Mai 2026 über das HV-Portal unter https://www.evotec.com/de/ir-news/investor-relations/hauptversammlung (siehe vorstehend unter Abschnitt „Passwortgeschütztes HV-Portal“) gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren bis spätestens zum 10. Juni 2026, 24:00 Uhr MESZ, erteilt, geändert oder widerrufen werden.

Nach Ablauf des 10. Juni 2026, 24:00 Uhr MESZ, ist die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nur noch möglich, indem Aktionäre das den Stimmunterlagen beigefügte Formular ausfüllen und bis spätestens zur Eröffnung der Abstimmung in der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle abgeben.

Die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft schließt eine persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus. Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft selbst oder durch einen anderen Bevollmächtigten teilnehmen und seine Aktionärsrechte ausüben, so gilt die persönliche Teilnahme beziehungsweise Teilnahme durch einen Bevollmächtigten als Widerruf der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären und Aktionärsvertretern an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung zu bevollmächtigen.

Die entsprechenden Dokumente stehen auf der Website des Unternehmens unter dem Link https://www.evotec.com/de/ir-news/investor-relations/hauptversammlung zur Verfügung.

Übermittlung von Informationen durch Intermediäre über SWIFT

Neben den oben genannten Wegen der Anmeldung, des Nachweises des Anteilsbesitzes sowie der Stimmabgabe kann die Anmeldung, der Nachweis des Anteilsbesitzes sowie eine Vollmachts- und Weisungserteilung und deren Änderung gemäß § 67c AktG auch über Intermediäre über SWIFT erfolgen. Autorisierte SWIFT-Teilnehmer nutzen dazu bitte

BIC: CPTGDE5WXXX

Instruktionen sind nur gemäß ISO 20022 über SWIFT möglich.

Anmeldungen und Nachweise des Anteilsbesitzes über SWIFT müssen spätestens bis zum letzten Anmeldetag (SWIFT Enrolment Market Deadline), das heißt bis 4. Juni 2026, 24:00 Uhr MESZ, bei der Gesellschaft eingegangen sein. Änderungen sowie Vollmachts- und Weisungserteilungen über SWIFT sind danach noch möglich und müssen bis 10. Juni 2026, 12:00 Uhr MESZ (SWIFT Vote Market Deadline), bei der Gesellschaft eingegangen sein.

Angaben zu den Rechten der Aktionäre

Recht auf Ergänzung der Tagesordnung nach Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals (entspricht Stück 8.888.176 Aktien) oder den anteiligen Betrag von Euro 500.000,00 (entspricht Stück 500.000 Aktien) des Grundkapitals erreichen (die Mindestbeteiligung), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Diese Mindestbeteiligung ist gemäß Art. 56 Satz 3 der SE-VO in Verbindung mit § 50 Abs. 2 SEAG für Ergänzungsverlangen der Aktionäre einer Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea) erforderlich.

Die Mindestbeteiligung muss der Gesellschaft nachgewiesen werden, wobei eine Vorlage von Bankbescheinigungen genügt. Ein neunzigtägiger Aktienbesitz vor dem Tag der Hauptversammlung im Sinne des § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG wird gemäß § 50 Abs. 2 SEAG nicht für einen Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung für eine Hauptversammlung einer SE vorausgesetzt.

Das Verlangen ist schriftlich an die durch den Vorstand vertretene Gesellschaft zu richten, wobei jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen muss. Das Ergänzungsverlangen kann auch auf einen beschlusslosen Diskussionspunkt zielen. Es muss der Gesellschaft bis spätestens zum 11. Mai 2026, 24:00 Uhr MESZ, zugehen. Wir bitten, ein entsprechendes Verlangen an folgende Adresse oder E-Mail-Adresse (mit qualifizierter elektronischer Signatur gemäß § 126a BGB) zu senden:

Evotec SE
– Vorstand –
Essener Bogen 7
22419 Hamburg Deutschland

E-Mail (mit qualifizierter elektronischer Signatur): hauptversammlung@evotec.com

Für die Fristwahrung ist der Zugang bei der Gesellschaft maßgeblich.

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie nicht bereits mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.evotec.com/de/ir-news/investor-relations/hauptversammlung bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.

Gegenanträge von Aktionären nach Art. 53 SE-VO, § 126 Abs. 1 AktG

Aktionäre sind berechtigt, in der Hauptversammlung Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind im Vorfeld der Versammlung von Aktionären übersandte Gegenanträge über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen. Dazu müssen die Gegenanträge der Gesellschaft schriftlich oder per E-Mail bis spätestens zum 27. Mai 2026, 24:00 Uhr MESZ, mit einer etwaigen Begründung ausschließlich unter der folgenden Adresse oder E-Mail-Adresse zugegangen sein:

Evotec SE
– Rechtsabteilung –
Essener Bogen 7
22419 Hamburg
Deutschland
E-Mail: hauptversammlung@evotec.com

Anderweitig adressierte Anträge werden nicht veröffentlicht. Zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären werden einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Begründung des Antrags unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter https://www.evotec.com/de/ir-news/investor-relations/hauptversammlung zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung hierzu werden ebenfalls unter dieser Internetadresse zugänglich gemacht. Von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden.

Wahlvorschläge von Aktionären Art. 53 SE-VO, § 127 AktG

Aktionäre sind ferner berechtigt, in der Hauptversammlung Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern zu unterbreiten. Für sie gelten die vorstehenden Regelungen zu Gegenanträgen sinngemäß mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag von vornherein nicht begründet zu werden braucht. Über die vorgenannten Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG hinaus braucht der Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn der Wahlvorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort bzw. Sitz der zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder bzw. des Prüfers enthält und bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nicht die Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten beigefügt ist.

Wir weisen darauf hin, dass Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden.

Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit diese Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.

Nach § 16 Abs. 2 Satz 2 der Satzung ist der Versammlungsleiter ermächtigt, das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken. Außerdem ist der Vorstand berechtigt – neben allgemeinen Gesichtspunkten, die dem Auskunftsrecht entgegenstehen können (z.B. Unmöglichkeit der Auskunftserteilung) – in bestimmten, im AktG abschließend geregelten Fällen (§ 131 Abs. 3 AktG) die Auskunft zu verweigern, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen.

Weitergehende Erläuterungen zu den vorgenannten Rechten der der Aktionäre können auch im Internet unter https://www.evotec.com/de/ir-news/investor-relations/hauptversammlung eingesehen werden.

Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Es ist vorgesehen, die Eröffnung der Hauptversammlung durch die Versammlungsleiterin sowie die Rede des Vorstandsvorsitzenden für angemeldete Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte am 11. Juni 2026 ab 10:00 Uhr MESZ live in Bild und Ton im HV-Portal zu übertragen und sie auch nach der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft als Aufzeichnung zur Verfügung zu stellen.

Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft

Die Informationen nach Art. 53 SE-VO, § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.evotec.com/de/ir-news/investor-relations/hauptversammlung. Etwaige im Vorfeld der Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls hier zugänglich gemacht werden. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt gegeben.

Hinweise zum Datenschutz

Für die Evotec SE gelten Regelungen zum Datenschutz, deren rechtskonforme Umsetzung neben dem Schutz der Daten der Aktionäre für die Gesellschaft einen hohen Stellenwert haben. In der Datenschutzerklärung der Evotec SE haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten der Aktionäre übersichtlich zusammengefasst. Diese Datenschutzerklärung ist unter https://www.evotec.com/de/ir-news/investor-relations/hauptversammlung/data-protection-for-shareholders abrufbar.


Hamburg, im April 2026

Evotec SE

Der Vorstand


Lebensläufe der Kandidaten für den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 7.1 bis 7.4)

7.1

Lebenslauf Dr. med. Wolfgang F. Hofmann

Persönliche Daten

Geburtsjahr: 1968

Staatsangehörigkeit: deutsch

Unabhängigkeit: ja

Kompetenzen und Erfahrungen

• Forschung und Entwicklung / Gentherapie

• Herstellung biologischer Arzneimittel

• Biopharma & Medizintechnik

• Biotech

• Vertrieb

• M&A / Corporate Venture Capital

• Kapitalmärkte & Investor Relations

• Rechnungswesen / Gewinn- und Verlustrechnung

• Digitalisierung

• General Management

• Governance

• Unternehmenssanierung & organisatorische Umstrukturierung

• Kommerzialisierung & Skalierung des Markteintritts

Aktuelle Tätigkeit:

Geschäftsführer, leon-nanodrugs GmbH, München, Deutschland

Karrierehöhepunkte:

Seit 2025 leon-nanodrugs, München, Deutschland
Geschäftsführer
2024 – heute Trailhead Biosystems, Cleveland, Ohio, USA
Non-Executive Director
2023 – 2024 Fresenius-Gruppe, Bad Homburg, Deutschland
Leiter Technologie und Innovation der Gruppe; Vorsitzender des Fresenius-Innovationsrats (AI and Gene Therapy Boards)
2022 – 2023 Fresenius-Gruppe
Leiter, Corporate Investments
2021 – 2022 Fresenius-Gruppe
Leiter, Group Strategy und Corporate M&A
2019 – 2021 Fresenius Medical Care, Bad Homburg, Deutschland
Globaler Leiter, Mergers & Acquisitions
2015 – 2018 Fresenius Medical Care
SVP, Leiter, Integrated Care
2010 – 2015 Fresenius Medical Care
CEO, Pharmazeutika
2006 – 2010 Fresenius Medical Care
Vice President, Pharmazeutika
2005 – 2012 ANM Adaptive Neuromodulation GmbH, Köln, Deutschland
Gründer, Investor und Non-Executive Board Member
1999 – 2005 Novartis, Basel / Atlanta / Frankfurt
Verschiedene Funktionen in den Bereichen Vertrieb, Marketing, Entwicklung, Corporate VC und M&A (Pharma, Medizintechnik und Consumer Health)
1995 – 1999 Dana-Farber Cancer Institute, Boston, USA
Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Gentherapie
1995 Universität Tübingen
Assistenzarzt, Interventionelle Radiologie und Notfallmedizin

Qualifikationen:

1988 – 1995 Universität Heidelberg
Doktor der Medizin (MD)
1999 Harvard Business School
Finanzen & Management
2019 Medizinische Fakultät der Johns Hopkins University
Gesundheitsmanagement / Lean Six Sigma Green Belt-Kurs

Aktuelle Mandate:

Trailhead Biosystems, Cleveland, Ohio, USA – Nicht geschäftsführendes Vorstandsmitglied (nicht gelistet)

Weitere aktuelle Mandate:

Hoechster Tennis- und Hockey Club 1899, Frankfurt, Deutschland – Präsident (gemeinnützig)

Frühere Mandate:

ANM Adaptive Neuromodulation GmbH, Köln, Deutschland – Gründer, Investor und Vorstandsmitglied (nicht geschäftsführend)

Letzte Aktualisierung: April 2026

7.2

Lebenslauf Dr. Duncan McHale

Persönliche Daten

Geburtsjahr: 1966

Staatsangehörigkeit: britisch

Unabhängigkeit: ja

Mitglied des Aufsichtsrats von Evotec

Erstbestellung: 2024

Aktuelle Amtszeit: Hauptversammlung 2024 – 2026

Ausschüsse: ESG-Ausschuss

Kompetenzen und Erfahrungen

Langjährige Erfahrung in der Wirkstoffforschung und der weltweiten Entwicklung von Arzneimitteln mit besonderem Schwerpunkt auf der translationalen Medizin, der frühen Arzneimittelentwicklung und der personalisierten Medizin. Erfahrung in großen und mittelständischen Pharmaunternehmen sowie in zahlreichen Biotechnologieunternehmen. Tätigkeit in einer Vielzahl therapeutischer Bereiche, darunter niedermolekulare Wirkstoffe, hochmolekulare Wirkstoffe, siRNA, Zelltherapien und onkolytische Viren. Erfahrung in unterschiedlichen Krankheitsbereichen, darunter Immunologie, Onkologie, Dermatologie, Gastroenterologie, Kardiologie, Neurologie und Knochenerkrankungen. Erfahrung mit verschiedenen Biomarker-Plattformen, darunter Genetik, Transkriptomik, Proteomik, Metabolomik und Bildgebung. Seit mehr als 20 Jahren Tätigkeit in führenden Positionen der biopharmazeutischen Industrie, einschließlich der erfolgreichen Entwicklung von über 25 Programmen bis zur ersten Anwendung am Menschen. Aufgrund eines soliden wissenschaftlichen Hintergrunds in Verbindung mit umfassender klinischer Forschungsexpertise hat er in mehreren Unternehmen wesentliche Weiterentwicklungen der frühen Arzneimittelentwicklung verantwortet, darunter den Einsatz von Biomarkern, adaptiven Studiendesigns, Bayesischer Statistik und PK-PD-Modellierung zur Ableitung von Dosierungsvorhersagen. Langjährige Tätigkeit in der frühen Arzneimittelentwicklung sowie als Chief Medical Officer mit fundierter Expertise in der translationalen Medizin und der personalisierten Gesundheitsversorgung. Umfangreiche Erfahrung in Partnerschaftsprogrammen mit Pharmapartnern, einschließlich der Mitgliedschaft in mehreren Lenkungsausschüssen für spezifische Arzneimittelprogramme sowie umfassende unternehmensübergreifende Technologiepartnerschaften. Gründer einer Beratungsorganisation für Arzneimittelentwicklung, die innerhalb von 7 Jahren auf über 40 Vollzeitkräfte angewachsen ist; Beratung zahlreicher Biotech-Unternehmen in den Jahren 2017 bis 2024, insbesondere in den Bereichen Kapitalbeschaffung, M&A Due Diligence, Unternehmensstrategie, Business Development, General Management, datengestützte Innovation und Risikomanagement. Mitgliedschaft in mehreren öffentlichen Gremien, darunter staatliche Beratungsausschüsse für Humangenetik sowie für neue Wissenschafts- und Biotechnologiebereiche und medizinische Forschungsausschüsse für personalisierte Medizin und klinische Pharmakologie. Mitwirkung an der Erarbeitung gemeinsamer Leitlinien zur Arzneimittelentwicklung von Industrie und Aufsichtsbehörden als Mitglied der ICH-Ausschüsse E15 und E16. Mitglied mehrerer gemeinsamer Lenkungsausschüsse zur Steuerung strategischer Partnerschaften.

Aktuelle Tätigkeit

Co-Founder und Senior Development Clinician, Weatherden Limited, London, Großbritannien

Vorsitzender von Synaptra Bio Ltd

Karrierehöhepunkte

2017 – heute Founder und Director, Weatherden Limited
2018 – 2023 Chief Medical Officer, Evelo Biosciences
2011 – 2017 Global Head Exploratory Development, UCB Pharma
2008 – 2011 Vice President of Translational Sciences, AstraZeneca

Qualifikationen

2010 – 2015 Universität Liverpool
Professor für Klinische Pharmakologie (Gastprofessor)
2000 Universität Leeds
Promotion
1990 – 1991 Universität Newcastle
1990: B.Med.Sci. (mit Auszeichnung)
1991: Bachelor of Medicine und Bachelor of Surgery (Medizinabschluss)

Aktuelle Mandate in börsennotierten Unternehmen

Evotec SE, Hamburg, Deutschland (notiert an der Frankfurter Wertpapierbörse und der NASDAQ, New York) – Mitglied des Aufsichtsrats

Frühere Mandate in öffentlichen Organisationen (nicht gewerblich)

Mitglied des Emerging Science and Bioethics Advisory Committee der britischen Regierung

Mitglied der UK Human Genetics Commission

Vorsitzender des Medical Research Council Stratified Medicine Governance Committee

Mitglied des Medical Research Council Discovery Awards program Committee

Mitglied des Medical Research Council Clinical Training Fellowship (panel)

Mitglied des Medical Research Council Clinical Training Fellowship in Pharmacology (Steering Committee and panel)

Frühere Führungspositionen in Industrieausschüssen

Vorsitzender der ABPI UK Stratified Medicine Initiative

IMI-Leiter für den Aufruf zur Molecular Taxonomy of Human Disease

Vorsitzender der EFPIA Pharmacogenetics and Pharmacogenomics ad hoc working group

Europäischer Branchenvertreter in der ICH-Arbeitsgruppe für genomische Biomarker und Mitberichterstatter für die ICH (International Conference on Harmonization) Expert Topic E15 and E16 (Genomic Biomarker Qualification Working group)

Letzte Aktualisierung: April 2026

7.3

Lebenslauf Dieter Weinand

Persönliche Angaben

Geburtsjahr: 1962

Nationalität: US-amerikanisch

Unabhängigkeit: ja

Mitglied des Aufsichtsrats von Evotec

Erste Ernennung: 2026

Vorgesehene Amtszeit: 2026-2028

Kompetenzen und Erfahrungen

Dieter Weinand bringt mehr als 30 Jahre an Führungserfahrung in der globalen Pharma- und Biopharmabranche mit. Er bekleidete leitende Führungs- und Geschäftsleitungspositionen bei namhaften multinationalen Unternehmen wie Bristol Myers Squibb, Sanofi, Bayer und Pfizer, trug die volle P&L-Verantwortung und verfügt über umfassende internationale Erfahrung.

Über die letzten fünf Jahre verlagerte er seinen Schwerpunkt auf Non-Executive-Rollen, in denen er primär innovationsstarke Biotech-Unternehmen begleitete. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung in den Bereichen Governance sowie in der Leitung von Gremien in öffentlichen und privaten Organisationen. Er wird für seine Fähigkeit geschätzt, als integrativer Vorsitzender zu agieren, der strategische Orientierung gibt und gleichzeitig Führungsteams konstruktiv unterstützt – insbesondere in Phasen des Wandels oder bei operativen Herausforderungen.

Seine Sektorexpertise erstreckt sich über mehrere medizinische Bereiche, darunter Kardiologie, Onkologie, Pulmologie, Dermatologie, Immunologie und Entzündungen. Er vereint tiefgreifendes wissenschaftliches und kommerzielles Verständnis mit der festen Überzeugung, dass Innovation der zentrale strategische Treiber für langfristigen Unternehmenserfolg ist.

Dieter Weinand verfügt über eine nachgewiesene Erfolgsbilanz bei der Umsetzung von Change-Management-Initiativen, Geschäftsoptimierungen und Leistungssteigerungen auf globaler Ebene. Er hat bedeutende Produkteinführungen sowie kommerzielle Transformationen geleitet und dabei die Eigenverantwortung, die Umsetzungsdisziplin und die Portfolio-Fokussierung über verschiedene Regionen und Produktlinien hinweg gestärkt.

Er ist bekannt für seine dynamische, ergebnisorientierte Arbeitsweise und seine Fähigkeit, auf Board-Ebene durch strategische Weitsicht, unabhängiges Denken und ein starkes internationales Netzwerk aus Branchenakteuren und Investoren maßgebliche Impulse zu setzen. Durch seine langjährige Lebens- und Arbeitserfahrung in den USA, Lateinamerika, Asien und Europa bringt er eine echte globale Perspektive ein. Er hat familiäre Verbindungen nach Deutschland und verfügt über Grundkenntnisse der deutschen Sprache sowie ein fundiertes Verständnis der deutschen Geschäftskultur.

Dieter Weinand hat einen B.A. in Biologie vom Concordia College, New York, und einen M.S. in Pharmakologie und Toxikologie der Long Island University, New York.

Derzeitige Tätigkeit

Langjährige Erfahrung als nicht geschäftsführendes Mitglied in Verwaltungsräten und Aufsichtsgremien verschiedener Unternehmen.

Beruflicher Werdegang

2018 – 2020 Sanofi
Executive Vice President, Primary Care
2014 – 2018 Bayer
President und Chief Executive Officer, Bayer Pharma
2013 – 2014 Otsuka
President, Globale Kommerzialisierung
2010 – 2013 Pfizer
2012 – 2013 President, Primary Care, Asien-Pazifik und Kanada
2010 – 2012 President, Asien-Pazifik
2001 – 2010 Bristol Myers Squibb
2009 – 2010 President, Interkontinental
2005 – 2009 President, Lateinamerika, Karibik und Kanada
2004 – 2005 Senior Vice President, Markenvermarktung, Globales Marketing
2002 – 2004 Vice President, Neuroscience, Global Brand Champion, Abilify
2001 – 2002 Vice President, Globales Marketing, Immunologie, Entzündungen, Pulmonologie und Dermatologie

Qualifikationen

1985 – 1987 Long Island University, Brooklyn, New York
M.S. Pharmakologie / Toxikologie
1983 – 1984 New York Medical College, Valhalla, New York
1979 – 1982 Concordia College, Bronxville, New York
B.A. Biologie / Vorbereitung auf das Medizinstudium

Aktuelle Mandate

2018 – heute Replimune Group, Inc. (börsennotiert)
2023 – heute Confo Therapeutics NV (privat) (Vorsitzender)
2021 – heute Fore Biotherapeutics Inc. (privat) (Vorsitzender)
2024 – heute Disco Pharmaceuticals GmbH (Beirat) (privat)
2024 – heute Clasp Therapeutics, Inc. (privat) (Vorsitzender)
2025 – heute Sibylla Biotech S.p.A. (privat) (Vorsitzender)

Aktuelle Mandate, die im Verlauf des Jahres 2026 niedergelegt werden:

2023 – heute Coya Therapeutics, Inc. (börsennotiert)
2025 – heute AstriVax Therapeutics NV (privat) (Vorsitzender)

Frühere Mandate

2024 – 2026 Anaveon AG (privat) (Vorsitzender) (im März 2023 zurückgetreten)
2025 – 2026 (Mai) Orogen Therapeutics, Inc. (privat) (Rücktritt zum 31. Mai geplant)
2024 – 2025 Meliora Therapeutics (privat) (Vorsitzender)
2021 – 2026 Inspirna Inc. (privat) (Vorsitzender)
2021 – 2024 Mnemo Therapeutics SAS (privat) (Vorsitzender)
2020 – 2023 Reunion Neuroscience Inc. (privat)
2015 – 2019 HealthPrize Technologies LLC (privat)
2022 – 2024 Umoja Biopharma, Inc. (privat) (Vorsitzender)
2020 – 2022 Field Trip Health Inc. (börsennotiert)
2020 – 2024 Ziel Bio Inc. (privat)

Letzte Aktualisierung: April 2026

7.4

Lebenslauf Wesley P. Wheeler

Persönliche Daten

Geburtsjahr: 1956
Staatsangehörigkeit: US-amerikanisch
Unabhängigkeit: Ja

Mitglied des Aufsichtsrats von Evotec

Erstbestellung: 2024

Aktuelle Amtszeit: Hauptversammlung 2024 – 2026

Ausschüsse: Vergütungsausschuss

Kompetenzen und Erfahrungen

Über 20 Jahre als CEO oder President

Unternehmensumstrukturierung

Herstellung von Biologika und niedermolekularen Wirkstoffen

Arzneimittelentwicklung und Einhaltung regulatorischer Vorschriften

Logistik, Lagerverwaltung und Lagerung biologischer Präparate

Management von klinischen Labors und klinischen Studien

Qualitätssicherung

Betriebliche Umstrukturierungen

Marketing

M&A und Unternehmensintegration

Lieferkettenmanagement

Beschaffungsmanagement

Lean Six Sigma und Operational Excellence

Ingenieurwesen und Bauleitung

12 Jahre Leben und Arbeiten im Ausland

Aktuelle Tätigkeit:

2024 – heute CEO & Board Director, LabConnect Inc.

Karrierehöhepunkte:

2019 – 2023 President, UPS Healthcare
Die UPS Healthcare Division ist ein vertikaler Geschäftsbereich von UPS mit einem Umsatz von 10 Milliarden US-Dollar. Die Healthcare Division beschäftigt 10.000 Mitarbeiter und verwaltet über 1,6 Millionen Quadratmeter GMP-Fläche in 35 Ländern. Sie bietet weltweit umfassende Logistiklösungen – vom klinischen bis zum kommerziellen Bereich.
2011 – 2019 Chief Executive Officer & Director, Marken, a UPS Company
Marken ist ein führendes Spezialunternehmen für klinische Lieferketten mit einem Umsatz von 1 Milliarde US-Dollar, das die globale Pharma- und Gesundheitsbranche bedient. Zu den Dienstleistungen gehören die Logistik für Proben aus Zentrallabors, Lagerung und Vertrieb in Depots, Direktdienstleistungen für Patienten, 4PL-Management, Zollabfertigung, Kit-Zusammenstellung und Projektmanagement für den klinischen Vertrieb. Marken bedient von 45 Standorten weltweit aus 49.000 Forschungsstandorte in über 150 Ländern. Das Unternehmen wurde im Dezember 2016 von UPS übernommen.
2007 – 2010 President, Chief Executive Officer & Director, Patheon (jetzt ThermoFisher)
Das führende Unternehmen der Pharmaindustrie im Bereich Auftragsfertigung und Formulierungsentwicklung. An der TSX notiert, heute in Privatbesitz und mit DSM Pharma Products fusioniert.
2003 – 2007 President, Valeant Pharmaceuticals International Inc. (jetzt Bausch Health)
Valeant ist ein führendes Unternehmen im Bereich Spezialpharmazeutika. Das Unternehmen produziert und vertreibt Produkte in verschiedenen therapeutischen Bereichen. Während dieser Zeit für den Geschäftsbereich Nordamerika, das globale Marketing, Akquisitionen und die Unternehmensentwicklung verantwortlich. In diesem Zeitraum wurden Xcel Pharmaceuticals sowie mehrere Produkte übernommen. Von 2006 bis 2007 für den Bereich Forschung und Entwicklung verantwortlich, wozu auch die späte Entwicklungsphase von Retigabin (Potiga) gehörte.
2002 – 2003 Chief Executive Officer, DSM (jetzt ThermoFisher)
DSM ist ein führendes Produktionsunternehmen mit Sitz in den Niederlanden. Eine Tochtergesellschaft von DSM Pharmaceutical Products mit Sitz in Greenville, North Carolina. Der Standort in Greenville beschäftigte 1.200 Mitarbeiter und war der drittgrößte Arbeitgeber in Pitt County. Viele wichtige biologische Arzneimittel wurden von diesem Standort aus auf den Markt gebracht und versorgen die Branche bis heute.
1989 – 2002 Senior Vice President – Produktion und Beschaffung, GlaxoSmithKline
Zu den Aufgaben gehörten die Leitung der Strategie und Logistik für den globalen Geschäftsbereich Fertigung und Beschaffung mit Sitz in London und RTP. In dieser Zeit konsolidierte GSK die gesamte Fertigung, Beschaffung und Logistik unter einem zentralen Geschäftsbereich und führte ein fünfjähriges Transformationsprogramm ein, das letztlich durch eine Reduzierung der Standorte und verbesserte Prozesse zu einer Senkung der Warenkosten führte. LeanSixSigma wurde in dieser Zeit zweimal bei GSK eingeführt.
1978 – 1989 Field Engineer, Cost & Schedule Engineer, ExxonMobil Corp

Qualifikationen:

1992 California Lutheran University
Master of Business Administration, Finanzwesen
1974-1978 Worcester Polytechnic Institute
BSME, Maschinenbau, mit Auszeichnung

Aktuelle Mandate in börsennotierten Unternehmen

Evotec SE, Hamburg, Deutschland (notiert an der Frankfurter Wertpapierbörse und der NASDAQ, New York) – Mitglied des Aufsichtsrats

Aktuelle Mandate in nicht börsennotierten Unternehmen:

Envirotainer – Director of the Board

Argenta – Director of the Board

Sonstige aktuelle Mandate:

Cairn Therapeutics – Investor / member of the board

Belhaven Biopharma – Investor / member of the board

Letzte Aktualisierung: April 2026

 


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