fox e-mobility AG: Umfinanzierung Atlas

fox e-mobility AG / Schlagwort(e): Finanzierung/Vertrag

fox e-mobility AG: Umfinanzierung Atlas

Anzeige

22.04.2024 / 19:23 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Umfinanzierung Atlas

Der Vorstand teilt mit, dass die mit der Atlas Special Opportunities LLC („Atlas“) am 20.April 2021 abgeschlossene dreijährige Rahmenvereinbarung über eine zinslose Wandelschuldfinanzierung um 15 Monate bis zum 20.Juli 2025 verlängert und in eine zu 10% p.a. verzinsliche Finanzierung konvertiert wurde. Es stehen noch 22 Mio Euro der Gesellschaft für Wandelschuldfinanzierung zur Verfügung.

Gleichzeitig wurden die Wandlungsrechte der bereits begebenen 15 Wandelschuldverschreibungen (Gesamtvolumen: Nominal 1,5 Mio Euro) ebenfalls bis zum 20.Juli 2025 verlängert und eine Verzinsung zu 10% p.a. rückwirkend seit dem 20.4.2023 vereinbart.

Ferner hat sich im Rahmen dieser Umfinanzierung die Gesellschaft verpflichtet, abhängig von der Umsetzung des Yangji Investments, in jedem Fall aber spätestens am 31.Juli 2024, gegen Zahlung von 500.000 Euro insgesamt 5 Wandelschuldverschreibungen von Atlas zurückzunehmen. Die Gesellschaft hat dabei die Option, die Zahlung auch in Form von eigenen Aktien oder Aktien der Fox Automotive Switzerland AG zu leisten.

 Zur Absicherung der bei einer Wandlung unterhalb eines Börsenkurses von 1,05 Euro fälligen Kompensationsverpflichtung von maximal 1,5 Mio Euro, wird die Gesellschaft an Atlas 7.500 Aktien (7,1%) der Fox Automotive Switzerland AG als Sicherheit abtreten.

Ende der Insiderinformation


22.04.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


show this

Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group AG gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.

AnlegerPlus