Nachdem eine Abstimmung ohne Versammlung im April das notwendige Quorum deutlich verfehlte, hat die Metalcorp Group S.A. zu einer Gläubigerversammlung in Präsenz eingeladen. Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. sieht die Beschlussvorschläge nach wie vor kritisch.
Die Anleihegläubiger sollen u. a. über eine Verlängerung der Laufzeit der Anleihe bis 2026, eine Schuldübernahme durch die FERALUM METALS GROUP und eine Erhöhung des Zinssatzes von 8,5 auf 9 % abstimmen. In der Abstimmung ohne Versammlung hatten lediglich 7,14 % des ausstehenden Nennbetrags der Anleihe ihre Stimme abgegeben. Notwendig wäre ein Quorum von 50 % gewesen.
Somit wird es zu einer zweiten Abstimmung kommen, die als Präsenzveranstaltung am 22 Mai um 11 Uhr im Le Méridien Hotel Frankfurt stattfinden wird. Hier liegt das Quorum bei 25 %, um für alle Anleiheinhaber gültige Beschlüsse fassen zu können.
Kostenlose Vertretung bei Metalcorp
Die SdK wird alle Anleiheinhaber auf dieser 2. Gläubigerversammlung kostenlos vertreten. Weitere Informationen zur Bevollmächtigung gibt es auf der SdK Homepage.
Die Tagesordnung hat sich im Vergleich zur Abstimmung ohne Versammlung nicht geändert. Das vorgeschlagene Vorgehen hält die SdK weiterhin für fragwürdig. Die Schutzgemeinschaft sieht keinen Raum für weitergehende Zugeständnisse. Mehr dazu im aktuellen Metalcorp-Newsletter der SdK.
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