HanseYachts Aktiengesellschaft: Vereinbarung zu Wandeldarlehen durch Investor

HanseYachts Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Vereinbarung

HanseYachts Aktiengesellschaft: Vereinbarung zu Wandeldarlehen durch Investor

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26.05.2023 / 09:52 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.

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HanseYachts AG
ISIN: DE000A0KF6M8

WKN: A0KF6M

 

 

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung – MAR)

 

HanseYachts AG: Vereinbarung zu Wandeldarlehen durch Investor

 

Greifswald, 26. Mai 2023

 

Der Vorstand der HanseYachts AG hat heute mit dem Investor Vesting Holding AG, Schönefeld, die Aufnahme eines Wandeldarlehens im Nominalbetrag von insgesamt EUR 3 Mio. vereinbart.

 

Das Wandeldarlehen hat eine Laufzeit bis 15. Juni 2025 und ist mit 4 % p.a. verzinst. Ab dem 15. Juni 2024 kann das Wandeldarlehen zu einem anfänglichen Wandlungspreis von 2,86 EUR je Aktie – vorbehaltlich einer Anpassung – gewandelt werden.

 

Das Wandeldarlehen berechtigt nach Maßgabe seiner Bestimmungen zur Wandlung in anfänglich insgesamt bis zu 1.048.950 neue auf den Inhaber lautende Stückaktien der HanseYachts AG. Die bei Wandlung zu liefernden Aktien sollen grundsätzlich aus dem von der Hauptversammlung am 2. Februar 2023 beschlossenen Bedingten Kapital 2023/I ausgegeben werden.

 

 

HanseYachts AG

 

Der Vorstand

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

HanseYachts AG
Ladebower Chaussee 11 | D-17493 Greifswald
Tel.: +49 (0)3834 / 5792 200 | Fax: +49 (0)3834 / 5792 810 | E-Mail: info@hanseyachtsag.com
Registergericht: Amtsgericht Stralsund | Registernummer: HRB 7035 | Ust. IdNr: DE 249 006 710

Ende der Insiderinformation


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