Hypoport SE: Hypoport SE setzt Anzahl neuer Aktien und Platzierungspreis für die neuen Aktien fest

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Hypoport SE / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

Hypoport SE: Hypoport SE setzt Anzahl neuer Aktien und Platzierungspreis für die neuen Aktien fest

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20.01.2023 / 07:53 CET/CEST

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Hypoport SE setzt Anzahl neuer Aktien und Platzierungspreis für die neuen Aktien fest

Berlin, 20. Januar 2023 – Der Vorstand der Hypoport SE (“Gesellschaft“; ISIN DE0005493365; WKN 549336; Börsenkürzel HYQ) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlage von EUR 6.493.376,00 um EUR 378.788,00 auf EUR 6.872.164,00 durch aus Ausgabe von 378.788 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien (“Neue Aktien“) unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals zu erhöhen (“Kapitalerhöhung“). Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen. Die 378.788 Neuen Aktien mit Dividendenberechtigung ab dem 1. Januar 2022 wurden im Rahmen einer Privatplatzierung mittels eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) bei qualifizierten Anlegern platziert.

Die Neuen Aktien wurden zu einem Platzierungspreis von EUR 132,00 je Neuer Aktie zugeteilt. Der Discount zum Volumen gewichteten Durchschnittskurs der letzten 3 Tage auf XETRA beträgt 4,0%. Der Bruttoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung beläuft sich daher auf rund EUR 50 Millionen. Der Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung soll verwendet werden, die außerordentlichen Wachstumschancen in der derzeitigen Phase des Marktumbruchs in der Immobilienfinanzierung zu nutzen.

Die Neuen Aktien sollen voraussichtlich am oder um den 25. Januar 2023 prospektfrei zum Handel am Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) zugelassen werden. Der erste Handelstag der Neuen Aktien und die Lieferung der Neuen Aktien an die Investoren sollen am oder um den 27. Januar 2023 stattfinden.

Nach der Privatplatzierung werden die Gesellschaft und Ronald Slabke als Großaktionär einer Lock-up Verpflichtung von 180 Tagen unterliegen. Die Gesellschaft verpflichtet sich ohne Zustimmung der transaktionsbegleitenden Bank unter anderem keine weiteren Aktien oder Finanzinstrumente, die in Aktien wandelbar sind, auszugeben oder eine weitere Kapitalerhöhung durchzuführen. Ronald Slabke verpflichtet sich in der Lock-up Periode keine Aktien der Gesellschaft zu verkaufen. Die Lock-up Verpflichtungen enthalten jeweils marktübliche Ausnahmen.

 

Kontakt:

Jan H. Pahl

Head of Investor Relations // IRO

Tel.: +49 (0)30 / 42086 – 1942

Mobil: +49 (0)176 / 965 125 19

Email: ir@hypoport.de

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Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot oder einen Teil eines Angebots zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Aktien (“Aktien“) der Hypoport SE (“Gesellschaft“) in den Vereinigten Staaten, Deutschland oder irgendeinem anderen Land dar. Die Aktien der Gesellschaft sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933, in der jeweils geltenden Fassung (“Securities Act“) registriert werden und dürfen in den Vereinigten Staaten ohne die Registrierung oder die Inanspruchnahme einer entsprechenden Ausnahmeregelung von der Registrierungsverpflichtung nach dem Securities Act, oder in einer Transaktion die nicht den Registrierungserfordernissen des Securities Act unterliegt, weder angeboten noch verkauft werden.

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