| 27.04.2026 | Instone Real Estate Group SE: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.06.2026 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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Instone Real Estate Group SE
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Instone Real Estate Group SE: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.06.2026 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
27.04.2026 / 11:25 CET/CEST
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Einberufung zur Hauptversammlung
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre1,
wir laden Sie hiermit zu der am
03. Juni 2026 um 10:00 Uhr MESZ (Einlass ab 09:00 Uhr MESZ)
im ATLANTIC Congress Hotel Essen, Messeplatz 3, 45131 Essen,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Instone Real Estate Group SE ein.
Die Hauptversammlung wird in physischer Präsenz abgehalten.
1= Ausschließlich zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird in dieser Einladung auf eine geschlechterspezifische Schreibweise verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen und Begriffe sind im Sinne der Gleichbehandlung als geschlechtsneutral zu verstehen.
Instone Real Estate Group SE, Essen
Wertpapier-Kennnummer: A2NBX8
ISIN: DE000A2NBX80
Übersicht mit den Angaben gemäß § 125 Aktiengesetz in Verbindung mit Tabelle 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212
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A.
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Inhalt der Mitteilung
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| A1 |
Eindeutige Kennung des Ereignisses |
Ordentliche Hauptversammlung der Instone Real Estate Group SE am 03. Juni 2026 Formale Angabe gem. DVO: [99c3d9eba305f111b552ec75f1f2e92d] |
| A2 |
Art der Mitteilung |
Einberufung der Hauptversammlung Formale Angabe gem. DVO: NEWM |
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B.
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Angaben zum Emittenten
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| B1 |
ISIN |
DE000A2NBX80 |
| B2 |
Name des Emittenten |
Instone Real Estate Group SE |
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C.
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Angaben zur Hauptversammlung
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| C1 |
Datum der Hauptversammlung |
03. Juni 2026 Formale Angabe gem. DVO: 20260603 |
| C2 |
Uhrzeit der Hauptversammlung |
10:00 Uhr MESZ Formale Angabe gem. DVO: 08:00 Uhr UTC |
| C3 |
Art der Hauptversammlung |
Ordentliche Hauptversammlung Formale Angabe gem. DVO: GMET |
| C4 |
Ort der Hauptversammlung |
ATLANTIC Congress Hotel Essen, Messeplatz 3, 45131 Essen |
| C5 |
Aufzeichnungsdatum (Record Date) |
12. Mai 2026, 24:00 Uhr MESZ Formale Angabe gem. DVO: 20260512, 22:00 Uhr UTC |
| C6 |
Uniform Resource Locator (URL) |
https://ir.de.instone.de/annual-general-meeting |
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D.
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Teilnahme an der Hauptversammlung
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| D2 |
Frist für die Teilnahme |
27. Mai 2026, 24:00 Uhr MESZ Formale Angabe gem. DVO: 20260527, 22:00 Uhr UTC |
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts der Instone Real Estate Group SE und des Konzerns, des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB und § 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2025
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 9. März 2026 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung gemäß § 173 Abs. 1 Satz 1 bzw. Satz 2 AktG bedarf es daher für die vorzulegenden Unterlagen nicht.
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| 2. |
Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 in Höhe von EUR 41.314.219,52 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,43 je dividendenberechtigter Stückaktie = EUR 18.628.707,25
und Vortrag des Restbetrags auf neue Rechnung = EUR 22.685.512,27
Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag basiert auf den am im Zeitpunkt der Billigung des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands durch den Aufsichtsrat am 22. April 2026 bestehenden 43.322.575 dividendenberechtigten Stückaktien. Die Gesellschaft hält derzeit insgesamt 3.665.761 eigene Aktien, die keine Rechte vermitteln und auch nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern, werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung einen angepassten Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreiten, der unverändert eine Ausschüttung von EUR 0,43 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. Der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag würde sich entsprechend ändern.
Der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende ist nach § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Die Dividende soll dementsprechend am 8. Juni 2026 ausgezahlt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stimmabgaben per Briefwahl bzw. Vollmachten und ggf. Weisungen zu diesem Tagesordnungspunkt 2 ihre Gültigkeit auch im Falle der Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung der Anzahl dividendenberechtigter Aktien behalten.
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| 3. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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| 4. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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| 5. |
Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf, Deutschland, für das am 31. Dezember 2026 endende Geschäftsjahr als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer zu bestellen. Dieser soll auch - sofern eine solche erfolgt - die prüferische Durchsicht der bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu erstellenden unterjährigen Finanzberichte vornehmen.
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers im Sinne des Art. 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) 537/2014 auferlegt wurde.
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| 6. |
Billigung des Vergütungsberichts
Gemäß § 120a Abs. 4 AktG in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) hat die Hauptversammlung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr Beschluss zu fassen. Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 wurde gemäß § 162 AktG von Vorstand und Aufsichtsrat erstellt und durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft formal geprüft. Er ist im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2025 enthalten, der auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.de.instone.de/annual-general-meeting zugänglich ist.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.
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| 7. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 3. Juni 2026. Es ist daher eine Neuwahl erforderlich.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Artikel 40 Abs. 2 und 3 und Artikel 9 Abs. 1 lit. c) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 (SE-Verordnung) in Verbindung mit § 17 des SE-Ausführungsgesetzes (SEAG) sowie § 12 Abs. 1 der Satzung gegenwärtig aus fünf von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Der Aufsichtsrat schlägt, basierend auf entsprechender Empfehlung des Nominierungsausschusses vor, folgende Personen jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2029 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen:
| 7.1 |
Herrn Stefan Brendgen, selbständiger Unternehmensberater, wohnhaft in Mönchengladbach, |
| 7.2 |
Herrn Stefan Mohr, Partner und Head of Corporate Investments bei Activum SG Capital, wohnhaft in Frankfurt a.M., |
| 7.3 |
Herrn David S. Beardsell, Managing Director und Head of Asset Management bei Activum SG Capital, wohnhaft in Eindhoven, Niederlande, |
| 7.4 |
Frau Iris Schöberl, Geschäftsführerin bei Columbia Threadneedle Investments und Head of Institutional Clients, wohnhaft in Gräfelfing, |
| 7.5 |
Herrn Marc Oliver Heß, freiberuflicher Unternehmensberater und Senior Advisor bei McKinsey&Company, wohnhaft in Lindau. |
Die Wahlvorschläge wurden auf der Grundlage der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben, erfüllen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung, das Kompetenzprofil und das Diversitätskonzept festgelegten und unter https://ir.de.instone.de/websites/instonereal/German/5650/vorstand-_-aufsichtsrat.html abrufbaren Ziele und beruhen jeweils auf der Empfehlung des Nominierungsausschusses. Über Sachverstand im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG auf dem Gebiet der Abschlussprüfung verfügt Marc Oliver Heß, über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung Stefan Brendgen, Marc Oliver Heß, Stefan Mohr und David S. Beardsell. Der Sachverstand bezieht sich jeweils auch auf die für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen und ihre Prüfung. Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können.
Die Kandidaten sind Mitglied in den nachfolgend aufgeführten (a) anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und (b) vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Stefan Brendgen (a) HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG (Aufsichtsratsvorsitzender) (b) Adler Group S.A. (Verwaltungsratsvorsitzender)
Stefan Mohr (a) Keine (b) Keine
David S. Beardsell (a) Keine (b) Keine
Iris Schöberl (a) Keine (b) Keine
Marc Oliver Heß (a) Keine (b) Keine
Die Kandidaten Stefan Mohr und David S. Beardsell sind Partner und Head of Corporate Investments bzw. Managing Director und Head of Asset Management bei Activum SG Capital. Es bestehen damit geschäftliche Beziehungen zwischen ihnen und einem direkt oder indirekt mit mehr als 10% an der Gesellschaft beteiligten Aktionär im Sinne der Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen darüber hinaus zwischen den Kandidaten und der Gesellschaft sowie sonstigen Unternehmen des Instone-Konzerns, den Organen der Gesellschaft (mit Ausnahme der bei den Herren Brendgen, Mohr und Beardsell bereits bislang bestehenden Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Gesellschaft) und direkt oder indirekt mit mehr als 10 % an der Gesellschaft beteiligten Aktionären keine persönlichen und geschäftlichen Beziehungen i.S.d. Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Sämtliche Kandidaten sind nach Einschätzung des Aufsichtsrats unabhängig i.S.d. Empfehlung C.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Es ist in Übereinstimmung mit der Empfehlung C.15 des Deutschen Corporate Governance Kodex beabsichtigt, die Wahlen als Einzelwahl durchzuführen.
Für den Fall seiner Wahl beabsichtigt Herr Brendgen, für den Aufsichtsratsvorsitz der Gesellschaft zu kandidieren.
Lebensläufe der Kandidaten einschließlich einer Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat sind unter Ziffer II. dieser Einberufung als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt 7 abgedruckt und außerdem unter der Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.de.instone.de/annual-general-meeting zugänglich.
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| 8. |
Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die Schaffung einer neuen Ermächtigung des Vorstands, die Änderung des bedingten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung
Um der Gesellschaft auch zukünftig vielfältige Finanzierungsmöglichkeiten zu eröffnen, soll die ursprünglich bis zum 8. Juni 2026 laufende Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen um weitere fünf Jahre verlängert und das in § 7 der Satzung enthaltene bedingte Kapital entsprechend angepasst werden. Die neu vorgeschlagene Ermächtigung ist mit der bisher bestehenden mit Ausnahme der Laufzeit weitgehend inhaltsgleich. Von der bisherigen, im Jahr 2021 erteilten Ermächtigung hat die Gesellschaft keinen Gebrauch gemacht.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:
| (1) |
Aufhebung der bisherigen Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen |
Die von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 9. Juni 2021 unter Ziffer (2) zu Tagesordnungspunkt 8 beschlossene Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen wird mit Wirkung ab Eintragung des von der Hauptversammlung am 3. Juni 2026 nachstehend unter Ziffer (3) (a) zu beschließenden bedingten Kapitals in das Handelsregister aufgehoben.
| (2) |
Neue Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen
| a) |
Laufzeit der Ermächtigung, Nennbetrag
| aa) |
Der Vorstand wird mit Wirkung ab Eintragung des von der Hauptversammlung am 3. Juni 2026 nachstehend unter Ziffer (3) (a) zu beschließenden bedingten Kapitals in das Handelsregister ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 2. Juni 2031 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder Namen lautende Options- oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 125.000.000 (in Worten: Einhundertfünfundzwanzigmillionen Euro) mit oder ohne Laufzeitbeschränkung (im Folgenden gemeinsam „Schuldverschreibungen“) zu begeben und den Inhabern oder Gläubigern der Schuldverschreibungen Options- oder Wandlungsrechte auf bis zu 4.698.833 (in Worten: Viermillionensechshundertachtundneunzigtausendachthundertunddreiundreißig) neue Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Gesamtbetrag am Grundkapital von bis zu EUR 4.698.833,00 (in Worten: Viermillionensechshundertachtundneunzigtausendachthundertunddreiundreißig Euro) nach näherer Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden jeweiligen Options- bzw. Wandelanleihebedingungen (im Folgenden jeweils „Bedingungen“) zu gewähren. |
| bb) |
Die Schuldverschreibungen können außer in Euro auch - unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert - in einer ausländischen gesetzlichen Währung begeben werden. |
| cc) |
Die Schuldverschreibungen können auch durch von der Gesellschaft abhängige oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen ausgegeben werden; in diesem Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die Gesellschaft die Garantie für die Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern solcher Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte auf Aktien der Gesellschaft zu gewähren und weitere für eine erfolgreiche Ausgabe erforderliche Erklärungen abzugeben sowie Handlungen vorzunehmen. |
| dd) |
Die Emissionen der Schuldverschreibungen können in jeweils unter sich gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen eingeteilt werden. |
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| b) |
Bezugsrecht und Bezugsrechtsausschluss
Den Aktionären steht ein gesetzliches Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Diese können auch von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 S. 1 oder nach § 53b Abs. 1 S. 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen (Finanzinstitut) oder einem Konsortium solcher Kredit- bzw. Finanzinstitute mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären mittelbar im Sinne von § 186 Abs. 5 AktG zum Bezug anzubieten.
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen auszuschließen,
| aa) |
um Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, vom Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen auszunehmen; |
| bb) |
um Schuldverschreibungen gegen Barzahlung zu begeben, soweit diese zu einem Ausgabepreis erfolgt, der den nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert der Schuldverschreibungen nicht wesentlich unterschreitet.
Diese Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss gilt jedoch nur insoweit, als auf die zur Bedienung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. bei Erfüllung der Wandlungspflicht ausgegebenen bzw. auszugebenden Aktien nicht mehr als 10% des Grundkapitals entfällt. Maßgebend für die Grenze von 10% ist die Grundkapitalziffer zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder - sollte die Grundkapitalziffer dann niedriger sein - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diesen Betrag ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung in direkter oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 S. 4 AktG ausgegeben oder veräußert worden sind;
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| cc) |
soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von der Gesellschaft oder von ihr abhängigen oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen begebenen Options- oder Wandelschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Rechte bzw. Erfüllung der Pflichten zustehen würde. |
Die Ausgabe von Schuldverschreibungen unter Ausschluss des Bezugsrechts darf nach dieser Ermächtigung nur erfolgen, wenn die Summe der neuen Aktien, die aufgrund solcher Schuldverschreibungen auszugeben sind, nicht mehr als 10% des bei Wirksamwerden dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals beträgt. Auf diese Höchstgrenze sind Aktien anzurechnen, die unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG oder unter Ausschluss des Bezugsrechts aus genehmigtem Kapital gegen Sacheinlage ausgegeben werden.
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| c) |
Wandlungsrechte
Bei Ausgabe von Wandelanleihen erhalten die Inhaber das Recht, ihre Schuldverschreibungen nach näherer Maßgabe der Bedingungen in neue Aktien der Gesellschaft umzutauschen. Das Umtauschverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrages einer Schuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine neue Aktie der Gesellschaft. Das Umtauschverhältnis kann sich auch aus der Division des unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabebetrages einer Schuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine neue Aktie der Gesellschaft ergeben. Das Umtauschverhältnis kann auf eine ganze Zahl auf- oder abgerundet werden; ferner kann eine in bar zu leistende Zuzahlung festgelegt werden. Schließlich kann vorgesehen werden, dass Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden. Der anteilige Betrag am Grundkapital der je Schuldverschreibung auszugebenden Aktien der Gesellschaft darf den Nennbetrag der Schuldverschreibung bzw. einen unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabebetrag der Schuldverschreibung nicht übersteigen.
Die Bedingungen können das Recht der Gesellschaft vorsehen, den Inhabern des Wandlungsrechts im Falle der Wandlung statt Aktien der Gesellschaft deren Gegenwert in Geld zu zahlen, der nach näherer Maßgabe der Bedingungen dem arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) während der letzten zehn Börsenhandelstage vor Erklärung der Wandlung entspricht.
Die Bedingungen können ferner das Recht der Gesellschaft vorsehen, den Inhabern des Wandlungsrechts im Falle der Wandlung eigene Aktien der Gesellschaft oder neue Aktien aus einem genehmigten Kapital zu gewähren. Die Bedingungen können auch eine Wandlungspflicht zum Ende der Laufzeit oder zu einem anderen Zeitpunkt vorsehen.
Die Bedingungen können das Recht der Gesellschaft vorsehen, den Gläubigern der Schuldverschreibungen ganz oder teilweise anstelle der Zahlung eines fälligen Geldbetrags neue Aktien oder eigene Aktien der Gesellschaft zu gewähren. Die Aktien werden jeweils mit einem Wert angerechnet, der nach näherer Maßgabe der Bedingungen dem arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) während der letzten zehn Börsenhandelstage vor Fälligkeit des Geldbetrages entspricht.
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| d) |
Optionsrechte
Bei Ausgabe von Optionsanleihen werden jeder Teilanleihe ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber nach näherer Maßgabe der Bedingungen zum Bezug von Aktien der Gesellschaft berechtigen. Die Bedingungen können vorsehen, dass den Optionsberechtigten eigene Aktien der Gesellschaft oder neue Aktien aus einem genehmigten Kapital gewährt werden. Der anteilige Betrag am Grundkapital der je Optionsanleihe zu beziehenden Aktien der Gesellschaft darf den Ausübungspreis der Optionsanleihe nicht übersteigen.
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| e) |
Options- oder Wandlungspreis
Der Options- oder Wandlungspreis für eine Aktie hat mindestens 80% des arithmetischen Mittelwerts der Börsenkurse der Aktien der Gesellschaft in der XETRA-Schlussauktion an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) zu betragen, und zwar,
| aa) |
wenn das Bezugsrecht ausgeschlossen wird oder sonst ein Bezugsrechtshandel nicht stattfindet, während der zehn Börsenhandelstage vor dem Tag der Beschlussfassung durch den Vorstand über die Begebung der Schuldverschreibungen oder, sonst, |
| bb) |
während der Börsenhandelstage, an denen Bezugsrechte auf Schuldverschreibungen an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden, mit Ausnahme der letzten beiden Börsenhandelstage des Bezugsrechtshandels. |
Der Options- und Wandlungspreis wird unbeschadet des § 9 Absatz 1 AktG aufgrund einer Verwässerungsschutzklausel nach näherer Bestimmung der Bedingungen durch Zahlung eines entsprechenden Betrages in Geld bei Ausübung des Wandlungsrechts oder durch Herabsetzung der Zuzahlung dann ermäßigt, wenn die Gesellschaft während der Options- oder Wandlungsfrist unter Einräumung eines Bezugsrechts an ihre Aktionäre das Grundkapital erhöht oder weitere Schuldverschreibungen begibt bzw. Options- oder Wandlungsrechte gewährt oder garantiert und den Inhabern schon bestehender Options- oder Wandlungsrechte hierbei kein Bezugsrecht eingeräumt wird, wie es ihnen nach Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts zustehen würde.
Statt einer Zahlung in bar bzw. Herabsetzung der Zuzahlung kann auch, soweit möglich, das Umtauschverhältnis durch Division mit dem ermäßigten Wandlungspreis angepasst werden. Die Bedingungen können auch für andere Maßnahmen der Gesellschaft, die zu einer Verwässerung des Wertes der Options- bzw. Wandlungsrechte führen können, sowie für den Fall der Kapitalherabsetzung, eines Aktiensplitts oder einer Sonderdividende eine wertwahrende Anpassung des Options- bzw. Wandlungspreises vorsehen.
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| f) |
Festsetzungen der Ausgabemodalitäten
Der Vorstand wird ermächtigt, unter Beachtung der vorstehenden Vorgaben die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen und deren Bedingungen festzusetzen bzw. im Einvernehmen mit den Organen des die Schuldverschreibungen begebenden Konzernunternehmen festzulegen, insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Bezugs- bzw. Umtauschverhältnis, Begründung einer Wandlungspflicht, Festlegung einer baren Zuzahlung, Ausgleich oder Zusammenlegung von Spitzen, Barzahlung statt Lieferung von Aktien, Options- bzw. Wandlungspreis und den Options- bzw. Wandlungszeitraum.
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| (3) |
Bedingtes Kapital
| a) |
Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2026
Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 4.698.833,00 (in Worten: Viermillionensechshundertachtundneunzigtausendachthundertunddreiunddreißig Euro) durch Ausgabe von bis zu 4.698.833 (in Worten: Viermillionensechshundertachtundneunzigtausendachthundertunddreiunddreißig) neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien mit Gewinnanteilberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2026).
Das Bedingte Kapital 2026 dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 3. Juni 2026 unter Tagesordnungspunkt 8 (2) von der Gesellschaft, von ihr abhängigen oder von im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen ausgegeben werden. Sie wird nur insoweit durchgeführt, wie von Options- oder Wandlungsrechten aus den vorgenannten Options- und Wandelschuldverschreibungen Gebrauch gemacht wird oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit nicht eigene Aktien oder neue Aktien aus genehmigtem Kapital zur Bedienung eingesetzt werden. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien entspricht dabei dem nach Maßgabe der genannten Ermächtigung jeweils festzulegen-den Options- bzw. Wandlungspreis.
Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
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| b) |
Satzungsänderung
§ 7 der Satzung wird wie folgt geändert:
„§ 7
Bedingtes Kapital 2026
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| 7.1 |
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 4.698.833,00 (in Worten: Viermillionensechshundertachtundneunzigtausendachthundertunddreiunddreißig Euro) durch Ausgabe von bis zu 4.698.833 (in Worten: Viermillionensechshundertachtundneunzigtausendachthundertunddreiunddreißig) neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien mit Gewinnanteilberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2026). |
| 7.2 |
Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 3. Juni 2026 unter Tagesordnungspunkt 8 (2) von der Gesellschaft, von ihr abhängigen oder von im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen ausgegeben werden. Sie wird nur insoweit durchgeführt, wie von Options- oder Wandlungsrechten aus den vorgenannten Options- und Wandelschuldverschreibungen Gebrauch gemacht wird oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen er-füllt werden und soweit nicht eigene Aktien oder neue Aktien aus dem genehmigten Kapital zur Bedienung eingesetzt werden. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien entspricht dabei dem nach Maßgabe der genannten Ermächtigung jeweils festzulegenden Options- bzw. Wandlungspreis. |
| 7.3 |
Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.“ |
Der vom Vorstand gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 i.V.m. § 186 Abs. Abs. 4 Satz 2 AktG zu erstattende schriftliche Bericht über die Gründe, aus denen er ermächtigt sein soll, das Bezugsrecht bei der Begebung von Schuldverschreibungen teilweise oder vollständig auszuschließen, ist von der Einberufung an unter der Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.de.instone.de/annual-general-meeting zugänglich.
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| II. |
Ergänzende Informationen zu den Tagesordnungspunkten
Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 7 - Lebensläufe der Aufsichtsratskandidaten
Stefan Brendgen
Wohnort: Mönchengladbach, Deutschland Geburtsjahr: 1964 Nationalität: Deutsch
Herr Brendgen wird als unabhängig im Sinne der Empfehlungen des DCGK eingeschätzt
Hauptberufliche Tätigkeit
| - |
Selbständiger Unternehmensberater |
Beruflicher Werdegang
| 2018 bis 2022 |
Vorsitzender des Aufsichtsrats der aam2core Holding AG |
| 2015 bis 2017 |
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Triuva Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH |
| 2014 bis 2016 |
Mitglied des Aufsichtsrats der IVG Immobilien AG |
| 2009 bis 2014 |
Chief Executive Officer (CEO) bei der Allianz Real Estate Germany GmbH, Mitglied der globalen Investment- und Executive Committees |
| 2009 |
Chief Investment Officer (CIO) bei der Allianz Real Estate Germany GmbH |
| 2003 bis 2008 |
Leiter des Deutschlandgeschäfts bei Tishman Speyer Properties Deutschland GmbH |
| 1999 bis 2003 |
Senior Director bei Tishman Speyer Properties Deutschland GmbH, einer Tochtergesellschaft des global tätigen Bauträgers und Fondsmanagers Tishman Speyer |
| 1998 bis 1999 |
Mitgründer der Beratungsfirma Brendgen & Kulzer GmbH, Konzentration auf die Bereiche Immobilieninvestment und Asset Management |
| 1994 bis 1998 |
Geschäftsführer der DTZ Immobilienberatung GmbH |
| 1990 bis 1994 |
Berater bei Jones Lang Wootton Internationale Immobilien Consultants GmbH (heute: Jones Lang LaSalle) |
Ausbildung
| 1990 |
Abschluss Diplom-Kaufmann, Universität zu Köln |
| 1986 bis 1990 |
Studium der Betriebswirtschaftslehre an den Universitäten Bayreuth und Köln |
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden in- und ausländischen oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
| - |
Vorsitzender des Aufsichtsrats HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG |
| - |
Vorsitzender des Verwaltungsrats der Adler Group S.A. |
Spezialkenntnisse gemäß Kompetenzmatrix des Aufsichtsrats in den Themenfeldern:
| - |
Führen oder Überwachen von mittelgroßen oder großen Unternehmen oder komplexen Organisationen, |
| - |
Vertrautheit mit dem Immobiliensektor und dem Projektentwicklungsgeschäft, |
| - |
Finanzen, Bilanzierung und Rechnungswesen, |
| - |
Rechnungslegung, |
| - |
Kapitalmarktinstrumente und Bankfinanzierung sowie |
| - |
Nachhaltigkeit. |
Stefan Brendgen verfügt über eine dreißigjährige Berufserfahrung in der Immobilienbranche. Hierzu zählen Leitungs- und Aufsichtspositionen in führenden Immobilienunternehmen, darunter auch solche mit Börsennotierung. Seine Tätigkeiten unter anderem als CEO und CIO der Allianz Real Estate Germany GmbH sowie als Leiter des Deutschlandgeschäfts von Tishman Speyer unterstreichen seine Expertise in Investment, Asset Management und strategischer Unternehmensführung im Immobiliensektor.
Darüber hinaus verfügt er aufgrund seiner Beratungstätigkeit und der aktuell und in der Vergangenheit von ihm ausgeübten Aufsichtsratsmandate über umfassende Erfahrung in der Überwachung und Beratung auch börsennotierter Immobilienunternehmen.
Ferner verfügt er basierend auf seiner früheren Tätigkeit als CEO bei der Allianz Real Estate Germany GmbH über Spezialkenntnisse im Bereich Nachhaltigkeit, die er in seinen weiteren beruflichen Stationen als Berater und Mitglied von Aufsichtsräten großer Immobiliengesellschaften hat einbringen und kontinuierlich weiter ausbauen können.
Stefan Mohr
Wohnort: Frankfurt a.M., Deutschland Geburtsjahr: 1967 Nationalität: Deutsch
Herr Mohr wird als unabhängig im Sinne der Empfehlungen des DCGK eingeschätzt
Hauptberufliche Tätigkeit
| - |
Partner und Head of Corporate Investments, Activum SG Capital |
Beruflicher Werdegang
| Seit Januar 2012 |
Partner und Head of Corporate Investments, Activum SG Capital |
| 2010 bis 2012 |
Leiter M&A und Beteiligungen, HSH Nordbank AG |
| 2005 bis 2010 |
Leiter M&A Financial Institutions, Sal. Oppenheim & Cie KGaA |
| 1998 bis 2005 |
Corporate Finance - M&A Vice President and Project Leader, Bankhaus Metzler |
| 1996 bis 1998 |
Consultant Corporate Finance, PricewaterhouseCoopers |
Ausbildung
| 1993 bis 1994 |
Studium im Bereich Finance an der University of Wisconsin, Abschluss als Master of Science in Business mit Major in Finance, Investment und Banking |
| 1990 bis 1995 |
Volkswirtschaftsstudium an der Universität zu Freiburg, Abschluss als Diplom-Volkswirt |
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden in- und ausländischen oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Spezialkenntnisse gemäß Kompetenzmatrix des Aufsichtsrats in den Themenfeldern:
| - |
Führen oder Überwachen von mittelgroßen oder großen Unternehmen oder komplexen Organisationen, |
| - |
Vertrautheit mit dem Immobiliensektor und dem Projektentwicklungsgeschäft, |
| - |
Finanzen, Bilanzierung und Rechnungswesen, |
| - |
Rechnungslegung sowie |
| - |
Kapitalmarktinstrumente und Bankfinanzierung. |
Stefan Mohr verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung als M&A-Berater und Investment Manager für führende europäische Finanzinstitute, Private Equity-Häuser und Immobilieninvestoren. Als Partner und Head of Corporate Investments von Activum SG Capital ist er aktuell europaweit verantwortlich für das Sourcing neuer M&A-Transaktionen, die Durchführung von Akquisitionsprozessen, die Strukturierung von komplexen Finanzierungslösungen sowie den Aufbau und die Entwicklung von großen Immobilienplattformen.
Seine Funktion umfasst auch die Anschlussbetreuung der getätigten Investments sowie die Steuerung ihrer Wertentwicklung. In seinen Verantwortungsbereich fallen derzeit Portfoliounternehmen mit einem Volumen von mehr als EUR 900 Mio. Herr Mohr war Teil des Teams von Activum SG Capital, welches die Instone Real Estate Group SE Anfang 2018 erfolgreich an die Frankfurter Wertpapierbörse gebracht hat. Vor diesem Hintergrund war er im Jahr 2018 Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft und ist daher mit dem Unternehmen bereits sehr gut vertraut.
David S. Beardsell
Wohnort: Eindhoven, Niederlande Geburtsjahr: 1975 Nationalität: USA / Niederlande
Herr Beardsell wird als unabhängig im Sinne der Empfehlungen des DCGK eingeschätzt
Hauptberufliche Tätigkeit
| - |
Managing Director and Head of Asset Management, Activum SG Capital |
Beruflicher Werdegang
| Seit März 2012 |
COO / Head of Asset Management, Activum SG Capital |
| 2007 bis 2011 |
Director of Asset Management, Lehman Brothers Real Estate Partners / REPE Capital Partners, London |
| 2002 bis 2007 |
Associate, Merrill Lynch Global Principal RE Investments, London |
| 2000 bis 2001 |
Consultant, Accenture Capital Markets / Financial Services, New York |
| 1998 bis 2000 |
Analyst, Merrill Lynch, New York |
Ausbildung
| 1993 bis 1998 |
Studium im Bereich Finance an der Wake Forest University (North Carolina), Abschluss als Bachelor of Science in Analytical Finance mit Double Major in German |
| 1995 bis 1996 |
Freie Universität Berlin, full year grant / scholarship |
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden in- und ausländischen oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Spezialkenntnisse gemäß Kompetenzmatrix des Aufsichtsrats in den Themenfeldern:
| - |
Führen oder Überwachen von mittelgroßen oder großen Unternehmen oder komplexen Organisationen, |
| - |
Vertrautheit mit dem Immobiliensektor und dem Projektentwicklungsgeschäft, |
| - |
Finanzen, Bilanzierung und Rechnungswesen, |
| - |
Rechnungslegung sowie |
| - |
Kapitalmarktinstrumente und Bankfinanzierung. |
David S. Beardsell verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Immobiliensektor und leitet derzeit alle strategischen Asset- und Portfolio-Management-Aktivitäten der Activum SG Capital in Europa. Er hat in einem breiten Spektrum von Anlageklassen gearbeitet, darunter Büroflächen, Einzelhandel, Hotels, Wohnanlagen und Unternehmen. Er verfügt über eine breite Wissensbasis und tiefgreifende Erfahrung im Management komplexer Vermögenswerte und Unternehmen. Er ist außerdem Mitglied der Geschäftsführung mehrerer Portfoliounternehmen von Activum SG Capital in den Niederlanden. Darüber hinaus bekleidet er mehrere Direktorenposten in diversen Zweckgesellschaften (Special Purpose Vehicles - SPVs) der Activum SG Capital in Großbritannien.
Iris Schöberl
Wohnort: Gräfelfing, Deutschland Geburtsjahr: 1965 Nationalität: Deutsch
Frau Schöberl wird als unabhängig im Sinne der Empfehlungen des DCGK eingeschätzt
Hauptberufliche Tätigkeit
| - |
Geschäftsführerin bei Columbia Threadneedle Investments und Head of Institutional Clients am Standort München und |
| - |
Mitglied des europäischen Executive Committee der Muttergesellschaft Columbia Threadneedle Real Estate Partners LLP mit Hauptsitz in London |
Beruflicher Werdegang
| 2015 bis 2021 |
Managing Director & Head of Institutional Clients, BMO Real Estate Partners Deutschland |
| 2008 bis 2015 |
Managing Director, F&C REIT Asset Management Deutschland |
| 2000 bis 2008 |
Managing Director, REIT Asset Management Deutschland |
| 1992 bis 1999 |
Steigende Verantwortungsbereiche bis zur Direktorin der Bayerischen Hypotheken- & Wechselbank AG / HypoVereinsbank |
Ausbildung
| 1992 |
Bankfachwirtin |
| 1989 |
Bankkauffrau |
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden in- und ausländischen oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Spezialkenntnisse gemäß Kompetenzmatrix des Aufsichtsrats in den Themenfeldern:
| - |
Führen oder Überwachen von mittelgroßen oder großen Unternehmen oder komplexen Organisationen, |
| - |
Vertrautheit mit dem Immobiliensektor und dem Projektentwicklungsgeschäft, |
| - |
Recht und Compliance, |
| - |
Kapitalmarktinstrumente und Bankfinanzierung sowie |
| - |
Nachhaltigkeit. |
Iris Schöberl verfügt über mehr als vier Jahrzehnte Erfahrung in der Immobilien- und Finanzwirtschaft und zählt zu den profiliertesten Führungspersönlichkeiten der Branche. Als Geschäftsführerin von Columbia Threadneedle Investments in Deutschland sowie Mitglied des europäischen Executive Committee verantwortet sie ein Immobilienportfolio von über 3,9 Mrd. Euro und führt ein großes internationales Team. Zuvor leitete sie erfolgreich verschiedene Organisationseinheiten bei BMO Real Estate Partners, F&C REIT und REIT Asset Management und baute maßgeblich institutionelle Plattformen, Fondsstrukturen und Governance-Modelle auf.
Neben ihrer Tätigkeit bei Columbia Threadneedle Investments wurde sie 2021 zunächst in den Vorstand, 2024 dann zur Präsidentin des ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V. gewählt und hat zudem den Vorsitz des ZIA ESG-Rats inne. Darüber hinaus ist sie Vorstandsmitglied im BDI-Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. und des Projekts „Stadtlabore für Deutschland“ sowie Mitbegründerin des Vereins „Frauen in der Immobilienwirtschaft“.
Im November 2023 wurde sie mit dem ULI Leadership Award in der Kategorie Immobilienwirtschaft und im Mai 2025 als „Managerin des Jahres“ in der Immobilienwirtschaft ausgezeichnet.
Marc Oliver Heß
Wohnort: Lindau, Deutschland Geburtsjahr: 1973 Nationalität: Deutsch
Herr Heß wird als unabhängig im Sinne der Empfehlungen des DCGK eingeschätzt
Hauptberufliche Tätigkeit
| - |
Freiberuflicher Unternehmensberater |
| - |
McKinsey&Company, München, Senior Advisor |
Beruflicher Werdegang
| 2018 bis 2024 |
Aareal Bank AG, Wiesbaden, Vorstand Finanzen und Treasury |
| 2020 bis 2021 |
zusätzlich: Aareal Bank AG, Wiesbaden, CO-CEO |
| 2015 bis 2018 |
Deutsche Postbank AG, Bonn, Stellvertreter des Vorstandsvorsitzenden |
| 2012 bis 2014 |
zusätzlich: Deutsche Bank AG, Frankfurt Global Chief Financial Officer Private and Business Clients (PBC) |
| 2007 bis 2018 |
Deutsche Postbank AG, Bonn, Chief Financial Officer |
| 2006 bis 2007 |
zusätzlich: Deutsche Postbank AG, Bonn, CO-Bereichsleiter Kreditmanagement Ausland |
| 2004 bis 2007 |
Deutsche Postbank AG, Bonn, Managing Director, Bereichsleiter Investor Relations & Research |
| 2004 |
Deutsche Post AG, Bonn, Director Investor Relations / Leiter der Abteilung Financial Services |
| 2000 bis 2004 |
HVB Group, München, Senior Investor Relations Manager, Stellvertretender Leiter Investor Relations |
Ausbildung
| 2001 bis 2002 |
Financial Analyst, DVFA, Frankfurt Certified EFFAS Financial Analyst (CEFA) |
| 1994 bis 1999 |
Betriebswirtschaftslehre an der Universität Bayreuth, Abschluss als Diplom-Kaufmann |
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden in- und ausländischen oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Spezialkenntnisse gemäß Kompetenzmatrix des Aufsichtsrats in den Themenfeldern:
| - |
Führen oder Überwachen von mittelgroßen oder großen Unternehmen oder komplexen Organisationen, |
| - |
Vertrautheit mit dem Immobiliensektor und dem Projektentwicklungsgeschäft, |
| - |
Finanzen, Bilanzierung und Rechnungswesen, |
| - |
Rechnungslegung, |
| - |
Abschlussprüfung sowie |
| - |
Kapitalmarktinstrumente und Bankfinanzierung. |
Marc Oliver Heß verfügt über ausgewiesene Fachkenntnisse und langjährige Führungserfahrung im immobiliennahen Finanzsektor. Seine berufliche Laufbahn umfasst zentrale Funktionen in der Deutschen Postbank AG, der Deutschen Bank AG sowie der Aareal Bank AG, darunter mehrjährige Tätigkeiten als Chief Financial Officer, Vorstandsmitglied und stellvertretender Vorstandsvorsitzender in börsennotierten Kreditinstituten. Herr Heß verfügt u.a. über umfassende Expertise und Fachkenntnisse in den Bereichen Finanzberichterstattung, Rechnungslegung und Abschlussprüfung sowie Controlling, Treasury, Risikomanagement und strategischer Steuerung großer Finanzorganisationen.
Neben seinen operativen Funktionen war Herr Heß Mitglied diverser Aufsichtsräte, darunter der Düsseldorfer Hypothekenbank als Vorsitzender des Aufsichtsrats sowie der Aareon AG, Mainz, als Vorsitzender des Prüfungsausschusses. Darüber hinaus hielt Herr Heß in seiner bisherigen beruflichen Laufbahn zahlreiche Mandate beim Bundesverband deutscher Banken (BdB), dem Verband deutscher Pfandbriefbanken (VdP) und dem Deutschen Rechnungslegungsstandards Committee (DRSC).
|
| III. |
Weitere Angaben zur Einberufung
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| 1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 46.988.336,00 in 46.988.336 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt, die jeweils eine Stimme in der Hauptversammlung gewähren. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte beläuft sich somit auf 46.988.336. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung 3.665.761 eigene Aktien, aus denen ihr keine Rechte zustehen.
|
| 2. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 19 Abs. 3 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Anteilsbesitz nachweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes, für den ein in Textform erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG ausreichend ist, muss sich gemäß § 19 Abs. 4 der Satzung auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Versammlung (Nachweisstichtag), d.h. auf den Geschäftsschluss des 12. Mai 2026 (24:00 Uhr MESZ), beziehen.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache unter der nachstehenden Adresse (postalisch oder E-Mail) mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind, also bis spätestens zum Ablauf des 27. Mai 2026 (24:00 Uhr MESZ):
Instone Real Estate Group SE c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de |
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse spätestens am sechsten Tage vor der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind, also ebenfalls bis spätestens zum Ablauf des 27. Mai 2026 (24:00 Uhr MESZ).
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie der Umfang des Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag bedeutet keine Sperre für die Verfügung über Aktien; diese können insbesondere unabhängig vom Nachweisstichtag erworben oder veräußert werden. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag wirken sich nicht auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts aus. Entsprechendes gilt für Aktienerwerbe nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien innehaben und erst danach Aktionär werden, sind in der Hauptversammlung am 3. Juni 2026 nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie haben sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
|
| 3. |
Verfahren für die Stimmabgabe bei (elektronischer) Briefwahl
Aktionäre können ihre Stimmen in Textform oder im Wege elektronischer Kommunikation durch Briefwahl abgeben und ändern. Insbesondere können Stimmen elektronisch unter Nutzung des zugangsgeschützten InvestorPortal der Instone Real Estate Group SE unter https://ir.de.instone.de/annual-general-meeting übermittelt werden. Diese Möglichkeit besteht bis zum 2. Juni 2026 (24:00 Uhr MESZ).
Für eine Übermittlung von Briefwahlstimmen auf anderem Weg steht das auf der Eintrittskarte abgedruckte Formular zur Verfügung. Das Formular zur Stimmabgabe im Wege der Briefwahl ist auch unter der Internetadresse der Gesellschaft https://ir.de.instone.de/annual-general-meeting zum Download abrufbar. Postalisch oder per E-Mail übermittelte Briefwahlstimmen müssen bis zum 2. Juni 2026 (24:00 Uhr MESZ) unter nachstehender Adresse (postalisch oder E-Mail) eingehen, um auf der Hauptversammlung berücksichtigt werden zu können:
Instone Real Estate Group SE c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de |
Auch auf anderem Wege als über das InvestorPortal übermittelte Briefwahlstimmen können über das InvestorPortal geändert oder widerrufen werden.
|
| 4. |
Verfahren für Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung
|
| 4.1 |
Bevollmächtigung eines Dritten
Der Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. seine sonstigen hauptversammlungsbezogenen Rechte auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die depotführende Bank oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch im Falle einer Stimmrechtsvertretung ist eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs - wie oben unter „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts“ ausgeführt - erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen der Textform (zu den Ausnahmen bei Stimmrechtsvertretern nach § 135 AktG siehe sogleich unter 4.2). Für die Vollmachtserteilung kann das auf der Eintrittskarte enthaltene Vollmachtsformular genutzt werden.
Das Vollmachtsformular ist auch unter der Internetadresse der Gesellschaft https://ir.de.instone.de/annual-general-meeting zum Download abrufbar.
Die Vollmacht und ihr Widerruf können entweder
| (1) |
bis zum 2. Juni 2026 (24:00 Uhr MESZ) in Textform an die Gesellschaft ausschließlich an folgende Adresse (postalisch oder E-Mail)
Instone Real Estate Group SE c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de |
oder über das InvestorPortal der Instone Real Estate Group SE unter https://ir.de.instone.de/annual-general-meeting übermittelt oder
|
| (2) |
in Textform gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt werden.
Wird die Vollmacht in Textform gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es gegenüber der Gesellschaft - soweit sich nicht aus § 135 AktG etwas anderes ergibt (siehe 4.2) - eines Nachweises der Bevollmächtigung in Textform. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft an die vorstehend genannte Adresse einschließlich des dort genannten Weges der elektronischen Kommunikation (E-Mail) gesendet werden. Er kann außerdem am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erbracht werden.
|
Vollmachtsformulare, die zur Vollmachtserteilung verwendet werden können, werden angemeldeten Aktionären mit der Eintrittskarte übersandt. Die Nutzung des InvestorPortals durch einen Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die mit der Eintrittskarte versandten Zugangsdaten erhält, sofern die Zugangsdaten nicht direkt an den Bevollmächtigten versandt wurden. Die Nutzung des Zugangscodes durch den Bevollmächtigten gilt zugleich als Nachweis der Bevollmächtigung.
|
| 4.2 |
Stimmrechtsvertretung durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder diesen gleichgestellten Personen (§ 135 AktG)
Soweit eine Vollmacht an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder an eine im Hinblick auf die Stimmrechtsausübung nach den aktienrechtlichen Bestimmungen diesen gleichgestellte Person oder Institution erteilt wird, bedürfen die Vollmachtserteilung und ihr Widerruf nach den gesetzlichen Vorschriften nicht der Textform. Hier genügt es, wenn die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird. Intermediäre und Aktionärsvereinigungen sowie die ihnen nach § 135 AktG gleichgestellten Personen und Institutionen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen; bitte stimmen Sie sich diesbezüglich jeweils mit den zu Bevollmächtigenden ab. Eines gesonderten Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedarf es in diesem Fall nicht.
|
| 4.3 |
Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft
Wir bieten allen Aktionären und deren Bevollmächtigten an, sich durch unsere Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Bevollmächtigung und die Weisungen sind in Textform zu erteilen. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können insbesondere bis zum 2. Juni 2026 (24:00 Uhr MESZ) über das zugangsgeschützte InvestorPortal der Instone Real Estate Group SE unter https://ir.de.instone.de/annual-general-meeting erteilt, geändert oder widerrufen werden.
Für eine Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter auf anderem Weg kann das Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden, das auf der Eintrittskarte abgedruckt sowie unter der Internetadresse der Gesellschaft https://ir.de.instone.de/annual-general-meeting zum Download abrufbar ist. Postalisch oder E-Mail übermittelte Vollmachten und Weisungen müssen bis zum 2. Juni 2026 (24:00 Uhr MESZ) unter nachstehender Adresse (postalisch oder E-Mail) eingehen, um auf der Hauptversammlung berücksichtigt werden zu können:
Instone Real Estate Group SE c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de |
Der Widerruf der Vollmacht sowie die Änderung von Weisungen sind, sofern sie postalisch oder E-Mail erfolgen, ebenfalls bis zum 2. Juni 2026 (24:00 Uhr MESZ) in Textform an die vorstehend genannte Adresse zu senden. Ein Widerruf der Vollmacht sowie die Änderung von Weisungen ist auch dann über das InvestorPortal möglich, wenn die Erteilung der Vollmacht nicht über das InvestorPortal erfolgte.
Am Tag der Hauptversammlung können Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bis zum Beginn der Abstimmungen auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erteilt, geändert oder widerrufen werden.
Die Stimmrechtsvertreter können nicht zur Ausübung des Rede- und Auskunftsrechts der Aktionäre, zur Stellung von Anträgen sowie zum Einlegen von Widersprüchen bevollmächtigt werden.
|
| 4.4 |
Ergänzende Informationen zur Stimmrechtsausübung
Sollten Stimmrechte fristgemäß auf mehreren Wegen (Brief, E-Mail, elektronisch über das InvestorPortal oder gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und 3 und Artikel 9 Absatz 4 der Durchführungsverordnung ((EU) 2018/1212)) durch Briefwahl ausgeübt bzw. Vollmacht und ggf. Weisungen erteilt werden, werden diese unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. elektronisch über das InvestorPortal, 2. gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und 3 und Artikel 9 Absatz 4 der Durchführungsverordnung ((EU) 2018/1212), 3. per E-Mail, 4. per Brief, 5. auf anderen in der Einladung genannten Wegen.
Gehen auf demselben Übermittlungsweg fristgemäß mehrere Briefwahlstimmen bzw. Vollmachten und Weisungen zu, ist die zeitlich zuletzt zugegangene Erklärung verbindlich. Eine spätere Stimmabgabe als solche gilt nicht als Widerruf einer früheren Stimmabgabe. Der zuletzt zugegangene, fristgerechte Widerruf einer Erklärung ist maßgeblich.
Sollten auf dem gleichen Weg Erklärungen mit mehr als einer Form der Stimmrechtsausübung eingehen, gilt: Briefwahlstimmen haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht und ggf. Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und letztere haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG sowie einer diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person.
Die Stimmabgaben per Briefwahlstimmen bzw. Vollmachten und ggf. Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zu Tagesordnungspunkt 2 (Verwendung des Bilanzgewinns) behalten ihre Gültigkeit auch im Falle der Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung der Anzahl dividendenberechtigter Aktien. Gleiches gilt, wenn zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt wird.
|
| 5. |
Kommunikation über Intermediäre
Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Berechtigungsnachweis sowie Informationen über Vollmachten und Weisungen an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter und zur Bevollmächtigung Dritter können gemäß § 67c AktG in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU 2018/1212) auch über Intermediäre im ISO 20022 Format (z.B. über SWIFT, CMDHDEMMXXX) übermittelt werden. Für die Nutzung von SWIFT ist eine Autorisierung über die SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich.
Anmeldungen sowie der Berechtigungsnachweis über einen Intermediär gemäß § 67c AktG müssen spätestens bis zum letzten Anmeldetag, das heißt bis 27. Mai 2026 (24.00 Uhr MESZ), bei der Gesellschaft eingegangen sein. Änderungen von Eintrittskartenbestellungen, Vollmachts- und Weisungserteilungen gemäß § 67c AktG über einen Intermediär sind danach noch möglich und müssen bis 2. Juni 2026 (24:00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft eingegangen sein.
|
| 6. |
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG i.V.m. § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den anteiligen Betrag des Grundkapitals der Instone Real Estate Group SE von EUR 500.000,00 (das entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Instone Real Estate Group SE zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (Tag der Hauptversammlung sowie des Zugangs des Verlangens nicht mitgerechnet), also spätestens bis zum 3. Mai 2026 (24:00 Uhr MESZ), unter der nachstehenden Adresse zugegangen sein:
Instone Real Estate Group SE Vorstand Grugaplatz 2-4 45131 Essen Deutschland |
|
| 7. |
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse (postalisch oder per E-Mail) zu richten:
Instone Real Estate Group SE Investor Relations Grugaplatz 2-4 45131 Essen Deutschland E-Mail: hauptversammlung@instone.de |
Alle nach Maßgabe der §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machenden Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären im Internet unter https://ir.de.instone.de/annual-general-meeting einschließlich des Namens des Aktionärs und seiner bei Gegenanträgen erforderlichen Begründung sowie einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung zugänglich gemacht, sofern sie bis spätestens 19. Mai 2026 (24:00 Uhr MESZ) unter der vorgenannten Adresse zugegangen sind.
|
| 8. |
Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf ein mündliches Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in dem Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 131 Abs. 3 AktG besteht.
Zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Ablaufs der Hauptversammlung ist der Versammlungsleiter gemäß § 20 Abs. 2 der Satzung ermächtigt, das Rede- und Fragerecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.
|
| 9. |
Unterlagen / Veröffentlichungen auf der Internetseite
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an sind sämtliche nach § 124a AktG zugänglich zu machenden Unterlagen über die Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.de.instone.de/annual-general-meeting zugänglich. Auf der genannten Internetseite finden sich auch weitergehende Erläuterungen der Aktionärsrechte gemäß Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG.
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| 10. |
Weitere Informationen zur Abstimmung
Die vorgesehenen Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 5 sowie 7 und 8 haben verbindlichen, die vorgesehene Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 6 hat empfehlenden Charakter im Sinne der Tabelle 3 der DurchführungsVO (EU) 2018/1212. Es besteht jeweils die Möglichkeit, mit Ja (Befürwortung) oder Nein (Ablehnung) zu stimmen oder auf eine Stimmabgabe zu verzichten (Enthaltung).
|
Sämtliche Zeitangaben sind in der für Deutschland maßgeblichen mitteleuropäischen Zeit (MESZ) angegeben. Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MESZ minus zwei Stunden.
Essen, im April 2026
Instone Real Estate Group SE
Der Vorstand
Informationen für Aktionäre zum Datenschutz im Hinblick auf die Datenerhebung für Zwecke der Hauptversammlung
Die Gesellschaft verarbeitet im Zusammenhang mit der Hauptversammlung am 03. Juni 2026 als Verantwortliche im Sinne des Datenschutzrechts personenbezogene Daten (insbesondere Name, Geburtsdatum, Adresse und weitere Kontaktdaten des Aktionärs, Aktienanzahl, Besitzart der Aktie, gegebenenfalls Name und Adresse des vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten Aktionärsvertreters) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen. Informationen für Aktionäre zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.de.instone.de/annual-general-meeting verfügbar.
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27.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Instone Real Estate Group SE |
|
Grugaplatz 2-4 |
|
45131 Essen |
|
Deutschland |
| E-Mail: |
Investorrelations@instone.de |
| Internet: |
https://www.instone.de |
| ISIN: |
DE000A2NBX80 |
| |
| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2315654 27.04.2026 CET/CEST
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| 24.04.2026 | Instone Real Estate Group SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.06.2026 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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Instone Real Estate Group SE
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Instone Real Estate Group SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.06.2026 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
24.04.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Einberufung zur Hauptversammlung
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre1,
wir laden Sie hiermit zu der am
03. Juni 2026 um 10:00 Uhr MESZ (Einlass ab 09:00 Uhr MESZ)
im ATLANTIC Congress Hotel Essen, Messeplatz 3, 45131 Essen,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Instone Real Estate Group SE ein.
Die Hauptversammlung wird in physischer Präsenz abgehalten.
1= Ausschließlich zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird in dieser Einladung auf eine geschlechterspezifische Schreibweise verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen und Begriffe sind im Sinne der Gleichbehandlung als geschlechtsneutral zu verstehen.
Instone Real Estate Group SE, Essen
Wertpapier-Kennnummer: A2NBX8
ISIN: DE000A2NBX80
Übersicht mit den Angaben gemäß § 125 Aktiengesetz in Verbindung mit Tabelle 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212
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A.
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Inhalt der Mitteilung
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| A1 |
Eindeutige Kennung des Ereignisses |
Ordentliche Hauptversammlung der Instone Real Estate Group SE am 03. Juni 2026 Formale Angabe gem. DVO: [99c3d9eba305f111b552ec75f1f2e92d] |
| A2 |
Art der Mitteilung |
Einberufung der Hauptversammlung Formale Angabe gem. DVO: NEWM |
|
B.
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Angaben zum Emittenten
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| B1 |
ISIN |
DE000A2NBX80 |
| B2 |
Name des Emittenten |
Instone Real Estate Group SE |
|
C.
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Angaben zur Hauptversammlung
|
| C1 |
Datum der Hauptversammlung |
03. Juni 2026 Formale Angabe gem. DVO: 20260603 |
| C2 |
Uhrzeit der Hauptversammlung |
10:00 Uhr MESZ Formale Angabe gem. DVO: 08:00 Uhr UTC |
| C3 |
Art der Hauptversammlung |
Ordentliche Hauptversammlung Formale Angabe gem. DVO: GMET |
| C4 |
Ort der Hauptversammlung |
ATLANTIC Congress Hotel Essen, Messeplatz 3, 45131 Essen |
| C5 |
Aufzeichnungsdatum (Record Date) |
12. Mai 2026, 24:00 Uhr MESZ Formale Angabe gem. DVO: 20260512, 22:00 Uhr UTC |
| C6 |
Uniform Resource Locator (URL) |
https://ir.de.instone.de/annual-general-meeting |
|
D.
|
Teilnahme an der Hauptversammlung
|
| D2 |
Frist für die Teilnahme |
27. Mai 2026, 24:00 Uhr MESZ Formale Angabe gem. DVO: 20260527, 22:00 Uhr UTC |
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts der Instone Real Estate Group SE und des Konzerns, des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB und § 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2025
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 9. März 2026 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung gemäß § 173 Abs. 1 Satz 1 bzw. Satz 2 AktG bedarf es daher für die vorzulegenden Unterlagen nicht.
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| 2. |
Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 in Höhe von EUR 41.314.219,52 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,43 je dividendenberechtigter Stückaktie = EUR 18.628.707,25
und Vortrag des Restbetrags auf neue Rechnung = EUR 22.685.512,27
Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag basiert auf den am im Zeitpunkt der Billigung des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands durch den Aufsichtsrat am 22. April 2026 bestehenden 43.322.575 dividendenberechtigten Stückaktien. Die Gesellschaft hält derzeit insgesamt 3.665.761 eigene Aktien, die keine Rechte vermitteln und auch nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern, werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung einen angepassten Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreiten, der unverändert eine Ausschüttung von EUR 0,43 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. Der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag würde sich entsprechend ändern.
Der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende ist nach § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Die Dividende soll dementsprechend am 8. Juni 2026 ausgezahlt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stimmabgaben per Briefwahl bzw. Vollmachten und ggf. Weisungen zu diesem Tagesordnungspunkt 2 ihre Gültigkeit auch im Falle der Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung der Anzahl dividendenberechtigter Aktien behalten.
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| 3. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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| 4. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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| 5. |
Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf, Deutschland, für das am 31. Dezember 2026 endende Geschäftsjahr als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer zu bestellen. Dieser soll auch - sofern eine solche erfolgt - die prüferische Durchsicht der bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu erstellenden unterjährigen Finanzberichte vornehmen.
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers im Sinne des Art. 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) 537/2014 auferlegt wurde.
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| 6. |
Billigung des Vergütungsberichts
Gemäß § 120a Abs. 4 AktG in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) hat die Hauptversammlung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr Beschluss zu fassen. Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 wurde gemäß § 162 AktG von Vorstand und Aufsichtsrat erstellt und durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft formal geprüft. Er ist im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2025 enthalten, der auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.de.instone.de/annual-general-meeting zugänglich ist.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.
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| 7. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 3. Juni 2026. Es ist daher eine Neuwahl erforderlich.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Artikel 40 Abs. 2 und 3 und Artikel 9 Abs. 1 lit. c) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 (SE-Verordnung) in Verbindung mit § 17 des SE-Ausführungsgesetzes (SEAG) sowie § 12 Abs. 1 der Satzung gegenwärtig aus fünf von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Der Aufsichtsrat schlägt, basierend auf entsprechender Empfehlung des Nominierungsausschusses vor, folgende Personen jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2029 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen:
| 7.1 |
Herrn Stefan Brendgen, selbständiger Unternehmensberater, wohnhaft in Mönchengladbach, |
| 7.2 |
Herrn Stefan Mohr, Partner und Head of Corporate Investments bei Activum SG Capital, wohnhaft in Frankfurt a.M., |
| 7.3 |
Herrn David S. Beardsell, Managing Director und Head of Asset Management bei Activum SG Capital, wohnhaft in Eindhoven, Niederlande, |
| 7.4 |
Frau Iris Schöberl, Geschäftsführerin bei Columbia Threadneedle Investments und Head of Institutional Clients, wohnhaft in Gräfelfing, |
| 7.5 |
Herrn Marc Oliver Heß, freiberuflicher Unternehmensberater und Senior Advisor bei McKinsey&Company, wohnhaft in Lindau. |
Die Wahlvorschläge wurden auf der Grundlage der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben, erfüllen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung, das Kompetenzprofil und das Diversitätskonzept festgelegten und unter https://ir.de.instone.de/websites/instonereal/German/5650/vorstand-_-aufsichtsrat.html abrufbaren Ziele und beruhen jeweils auf der Empfehlung des Nominierungsausschusses. Über Sachverstand im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG auf dem Gebiet der Abschlussprüfung verfügt Marc Oliver Heß, über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung Stefan Brendgen, Marc Oliver Heß, Stefan Mohr und David S. Beardsell. Der Sachverstand bezieht sich jeweils auch auf die für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen und ihre Prüfung. Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können.
Die Kandidaten sind Mitglied in den nachfolgend aufgeführten (a) anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und (b) vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Stefan Brendgen (a) HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG (Aufsichtsratsvorsitzender) (b) Adler Group S.A. (Verwaltungsratsvorsitzender)
Stefan Mohr (a) Keine (b) Keine
David S. Beardsell (a) Keine (b) Keine
Iris Schöberl (a) Keine (b) Keine
Marc Oliver Heß (a) Keine (b) Keine
Die Kandidaten Stefan Mohr und David S. Beardsell sind Partner und Head of Corporate Investments bzw. Managing Director und Head of Asset Management bei Activum SG Capital. Es bestehen damit geschäftliche Beziehungen zwischen ihnen und einem direkt oder indirekt mit mehr als 10% an der Gesellschaft beteiligten Aktionär im Sinne der Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen darüber hinaus zwischen den Kandidaten und der Gesellschaft sowie sonstigen Unternehmen des Instone-Konzerns, den Organen der Gesellschaft (mit Ausnahme der bei den Herren Brendgen, Mohr und Beardsell bereits bislang bestehenden Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Gesellschaft) und direkt oder indirekt mit mehr als 10 % an der Gesellschaft beteiligten Aktionären keine persönlichen und geschäftlichen Beziehungen i.S.d. Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Sämtliche Kandidaten sind nach Einschätzung des Aufsichtsrats unabhängig i.S.d. Empfehlung C.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Es ist in Übereinstimmung mit der Empfehlung C.15 des Deutschen Corporate Governance Kodex beabsichtigt, die Wahlen als Einzelwahl durchzuführen.
Für den Fall seiner Wahl beabsichtigt Herr Brendgen, für den Aufsichtsratsvorsitz der Gesellschaft zu kandidieren.
Lebensläufe der Kandidaten einschließlich einer Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat sind unter Ziffer II. dieser Einberufung als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt 7 abgedruckt und außerdem unter der Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.de.instone.de/annual-general-meeting zugänglich.
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| 8. |
Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die Schaffung einer neuen Ermächtigung des Vorstands, die Änderung des bedingten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung
Um der Gesellschaft auch zukünftig vielfältige Finanzierungsmöglichkeiten zu eröffnen, soll die ursprünglich bis zum 8. Juni 2026 laufende Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen um weitere fünf Jahre verlängert und das in § 7 der Satzung enthaltene bedingte Kapital entsprechend angepasst werden. Die neu vorgeschlagene Ermächtigung ist mit der bisher bestehenden mit Ausnahme der Laufzeit weitgehend inhaltsgleich. Von der bisherigen, im Jahr 2021 erteilten Ermächtigung hat die Gesellschaft keinen Gebrauch gemacht.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:
| (1) |
Aufhebung der bisherigen Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen |
Die von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 9. Juni 2021 unter Ziffer (2) zu Tagesordnungspunkt 8 beschlossene Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen wird mit Wirkung ab Eintragung des von der Hauptversammlung am 3. Juni 2026 nachstehend unter Ziffer (3) (a) zu beschließenden bedingten Kapitals in das Handelsregister aufgehoben.
| (2) |
Neue Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen
| a) |
Laufzeit der Ermächtigung, Nennbetrag
| aa) |
Der Vorstand wird mit Wirkung ab Eintragung des von der Hauptversammlung am 3. Juni 2026 nachstehend unter Ziffer (3) (a) zu beschließenden bedingten Kapitals in das Handelsregister ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 2. Juni 2031 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder Namen lautende Options- oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 125.000.000 (in Worten: Einhundertfünfundzwanzigmillionen Euro) mit oder ohne Laufzeitbeschränkung (im Folgenden gemeinsam „Schuldverschreibungen“) zu begeben und den Inhabern oder Gläubigern der Schuldverschreibungen Options- oder Wandlungsrechte auf bis zu 4.698.833 (in Worten: Viermillionensechshundertachtundneunzigtausendachthundertunddreiundreißig) neue Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Gesamtbetrag am Grundkapital von bis zu EUR 4.698.833,00 (in Worten: Viermillionensechshundertachtundneunzigtausendachthundertunddreiundreißig Euro) nach näherer Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden jeweiligen Options- bzw. Wandelanleihebedingungen (im Folgenden jeweils „Bedingungen“) zu gewähren. |
| bb) |
Die Schuldverschreibungen können außer in Euro auch - unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert - in einer ausländischen gesetzlichen Währung begeben werden. |
| cc) |
Die Schuldverschreibungen können auch durch von der Gesellschaft abhängige oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen ausgegeben werden; in diesem Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die Gesellschaft die Garantie für die Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern solcher Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte auf Aktien der Gesellschaft zu gewähren und weitere für eine erfolgreiche Ausgabe erforderliche Erklärungen abzugeben sowie Handlungen vorzunehmen. |
| dd) |
Die Emissionen der Schuldverschreibungen können in jeweils unter sich gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen eingeteilt werden. |
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| b) |
Bezugsrecht und Bezugsrechtsausschluss
Den Aktionären steht ein gesetzliches Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Diese können auch von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 S. 1 oder nach § 53b Abs. 1 S. 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen (Finanzinstitut) oder einem Konsortium solcher Kredit- bzw. Finanzinstitute mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären mittelbar im Sinne von § 186 Abs. 5 AktG zum Bezug anzubieten.
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen auszuschließen,
| aa) |
um Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, vom Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen auszunehmen; |
| bb) |
um Schuldverschreibungen gegen Barzahlung zu begeben, soweit diese zu einem Ausgabepreis erfolgt, der den nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert der Schuldverschreibungen nicht wesentlich unterschreitet.
Diese Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss gilt jedoch nur insoweit, als auf die zur Bedienung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. bei Erfüllung der Wandlungspflicht ausgegebenen bzw. auszugebenden Aktien nicht mehr als 10% des Grundkapitals entfällt. Maßgebend für die Grenze von 10% ist die Grundkapitalziffer zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder - sollte die Grundkapitalziffer dann niedriger sein - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diesen Betrag ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung in direkter oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 S. 4 AktG ausgegeben oder veräußert worden sind;
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| cc) |
soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von der Gesellschaft oder von ihr abhängigen oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen begebenen Options- oder Wandelschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Rechte bzw. Erfüllung der Pflichten zustehen würde. |
Die Ausgabe von Schuldverschreibungen unter Ausschluss des Bezugsrechts darf nach dieser Ermächtigung nur erfolgen, wenn die Summe der neuen Aktien, die aufgrund solcher Schuldverschreibungen auszugeben sind, nicht mehr als 10% des bei Wirksamwerden dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals beträgt. Auf diese Höchstgrenze sind Aktien anzurechnen, die unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG oder unter Ausschluss des Bezugsrechts aus genehmigtem Kapital gegen Sacheinlage ausgegeben werden.
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| c) |
Wandlungsrechte
Bei Ausgabe von Wandelanleihen erhalten die Inhaber das Recht, ihre Schuldverschreibungen nach näherer Maßgabe der Bedingungen in neue Aktien der Gesellschaft umzutauschen. Das Umtauschverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrages einer Schuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine neue Aktie der Gesellschaft. Das Umtauschverhältnis kann sich auch aus der Division des unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabebetrages einer Schuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine neue Aktie der Gesellschaft ergeben. Das Umtauschverhältnis kann auf eine ganze Zahl auf- oder abgerundet werden; ferner kann eine in bar zu leistende Zuzahlung festgelegt werden. Schließlich kann vorgesehen werden, dass Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden. Der anteilige Betrag am Grundkapital der je Schuldverschreibung auszugebenden Aktien der Gesellschaft darf den Nennbetrag der Schuldverschreibung bzw. einen unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabebetrag der Schuldverschreibung nicht übersteigen.
Die Bedingungen können das Recht der Gesellschaft vorsehen, den Inhabern des Wandlungsrechts im Falle der Wandlung statt Aktien der Gesellschaft deren Gegenwert in Geld zu zahlen, der nach näherer Maßgabe der Bedingungen dem arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) während der letzten zehn Börsenhandelstage vor Erklärung der Wandlung entspricht.
Die Bedingungen können ferner das Recht der Gesellschaft vorsehen, den Inhabern des Wandlungsrechts im Falle der Wandlung eigene Aktien der Gesellschaft oder neue Aktien aus einem genehmigten Kapital zu gewähren. Die Bedingungen können auch eine Wandlungspflicht zum Ende der Laufzeit oder zu einem anderen Zeitpunkt vorsehen.
Die Bedingungen können das Recht der Gesellschaft vorsehen, den Gläubigern der Schuldverschreibungen ganz oder teilweise anstelle der Zahlung eines fälligen Geldbetrags neue Aktien oder eigene Aktien der Gesellschaft zu gewähren. Die Aktien werden jeweils mit einem Wert angerechnet, der nach näherer Maßgabe der Bedingungen dem arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) während der letzten zehn Börsenhandelstage vor Fälligkeit des Geldbetrages entspricht.
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| d) |
Optionsrechte
Bei Ausgabe von Optionsanleihen werden jeder Teilanleihe ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber nach näherer Maßgabe der Bedingungen zum Bezug von Aktien der Gesellschaft berechtigen. Die Bedingungen können vorsehen, dass den Optionsberechtigten eigene Aktien der Gesellschaft oder neue Aktien aus einem genehmigten Kapital gewährt werden. Der anteilige Betrag am Grundkapital der je Optionsanleihe zu beziehenden Aktien der Gesellschaft darf den Ausübungspreis der Optionsanleihe nicht übersteigen.
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| e) |
Options- oder Wandlungspreis
Der Options- oder Wandlungspreis für eine Aktie hat mindestens 80% des arithmetischen Mittelwerts der Börsenkurse der Aktien der Gesellschaft in der XETRA-Schlussauktion an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) zu betragen, und zwar,
| aa) |
wenn das Bezugsrecht ausgeschlossen wird oder sonst ein Bezugsrechtshandel nicht stattfindet, während der zehn Börsenhandelstage vor dem Tag der Beschlussfassung durch den Vorstand über die Begebung der Schuldverschreibungen oder, sonst, |
| bb) |
während der Börsenhandelstage, an denen Bezugsrechte auf Schuldverschreibungen an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden, mit Ausnahme der letzten beiden Börsenhandelstage des Bezugsrechtshandels. |
Der Options- und Wandlungspreis wird unbeschadet des § 9 Absatz 1 AktG aufgrund einer Verwässerungsschutzklausel nach näherer Bestimmung der Bedingungen durch Zahlung eines entsprechenden Betrages in Geld bei Ausübung des Wandlungsrechts oder durch Herabsetzung der Zuzahlung dann ermäßigt, wenn die Gesellschaft während der Options- oder Wandlungsfrist unter Einräumung eines Bezugsrechts an ihre Aktionäre das Grundkapital erhöht oder weitere Schuldverschreibungen begibt bzw. Options- oder Wandlungsrechte gewährt oder garantiert und den Inhabern schon bestehender Options- oder Wandlungsrechte hierbei kein Bezugsrecht eingeräumt wird, wie es ihnen nach Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts zustehen würde.
Statt einer Zahlung in bar bzw. Herabsetzung der Zuzahlung kann auch, soweit möglich, das Umtauschverhältnis durch Division mit dem ermäßigten Wandlungspreis angepasst werden. Die Bedingungen können auch für andere Maßnahmen der Gesellschaft, die zu einer Verwässerung des Wertes der Options- bzw. Wandlungsrechte führen können, sowie für den Fall der Kapitalherabsetzung, eines Aktiensplitts oder einer Sonderdividende eine wertwahrende Anpassung des Options- bzw. Wandlungspreises vorsehen.
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| f) |
Festsetzungen der Ausgabemodalitäten
Der Vorstand wird ermächtigt, unter Beachtung der vorstehenden Vorgaben die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen und deren Bedingungen festzusetzen bzw. im Einvernehmen mit den Organen des die Schuldverschreibungen begebenden Konzernunternehmen festzulegen, insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Bezugs- bzw. Umtauschverhältnis, Begründung einer Wandlungspflicht, Festlegung einer baren Zuzahlung, Ausgleich oder Zusammenlegung von Spitzen, Barzahlung statt Lieferung von Aktien, Options- bzw. Wandlungspreis und den Options- bzw. Wandlungszeitraum.
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| (3) |
Bedingtes Kapital
| a) |
Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2026
Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 4.698.833,00 (in Worten: Viermillionensechshundertachtundneunzigtausendachthundertunddreiunddreißig Euro) durch Ausgabe von bis zu 4.698.833 (in Worten: Viermillionensechshundertachtundneunzigtausendachthundertunddreiunddreißig) neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien mit Gewinnanteilberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2026).
Das Bedingte Kapital 2026 dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 3. Juni 2026 unter Tagesordnungspunkt 8 (2) von der Gesellschaft, von ihr abhängigen oder von im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen ausgegeben werden. Sie wird nur insoweit durchgeführt, wie von Options- oder Wandlungsrechten aus den vorgenannten Options- und Wandelschuldverschreibungen Gebrauch gemacht wird oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit nicht eigene Aktien oder neue Aktien aus genehmigtem Kapital zur Bedienung eingesetzt werden. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien entspricht dabei dem nach Maßgabe der genannten Ermächtigung jeweils festzulegen-den Options- bzw. Wandlungspreis.
Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
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| b) |
Satzungsänderung
§ 7 der Satzung wird wie folgt geändert:
„§ 7
Bedingtes Kapital 2026
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| 7.1 |
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 4.698.833,00 (in Worten: Viermillionensechshundertachtundneunzigtausendachthundertunddreiunddreißig Euro) durch Ausgabe von bis zu 4.698.833 (in Worten: Viermillionensechshundertachtundneunzigtausendachthundertunddreiunddreißig) neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien mit Gewinnanteilberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2026). |
| 7.2 |
Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 3. Juni 2026 unter Tagesordnungspunkt 8 (2) von der Gesellschaft, von ihr abhängigen oder von im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen ausgegeben werden. Sie wird nur insoweit durchgeführt, wie von Options- oder Wandlungsrechten aus den vorgenannten Options- und Wandelschuldverschreibungen Gebrauch gemacht wird oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen er-füllt werden und soweit nicht eigene Aktien oder neue Aktien aus dem genehmigten Kapital zur Bedienung eingesetzt werden. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien entspricht dabei dem nach Maßgabe der genannten Ermächtigung jeweils festzulegenden Options- bzw. Wandlungspreis. |
| 7.3 |
Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.“ |
Der vom Vorstand gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 i.V.m. § 186 Abs. Abs. 4 Satz 2 AktG zu erstattende schriftliche Bericht über die Gründe, aus denen er ermächtigt sein soll, das Bezugsrecht bei der Begebung von Schuldverschreibungen teilweise oder vollständig auszuschließen, ist von der Einberufung an unter der Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.de.instone.de/annual-general-meeting zugänglich.
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|
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| II. |
Ergänzende Informationen zu den Tagesordnungspunkten
Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 7 - Lebensläufe der Aufsichtsratskandidaten
Stefan Brendgen
Wohnort: Mönchengladbach, Deutschland Geburtsjahr: 1964 Nationalität: Deutsch
Herr Brendgen wird als unabhängig im Sinne der Empfehlungen des DCGK eingeschätzt
Hauptberufliche Tätigkeit
| - |
Selbständiger Unternehmensberater |
Beruflicher Werdegang
| 2018 bis 2022 |
Vorsitzender des Aufsichtsrats der aam2core Holding AG |
| 2015 bis 2017 |
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Triuva Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH |
| 2014 bis 2016 |
Mitglied des Aufsichtsrats der IVG Immobilien AG |
| 2009 bis 2014 |
Chief Executive Officer (CEO) bei der Allianz Real Estate Germany GmbH, Mitglied der globalen Investment- und Executive Committees |
| 2009 |
Chief Investment Officer (CIO) bei der Allianz Real Estate Germany GmbH |
| 2003 bis 2008 |
Leiter des Deutschlandgeschäfts bei Tishman Speyer Properties Deutschland GmbH |
| 1999 bis 2003 |
Senior Director bei Tishman Speyer Properties Deutschland GmbH, einer Tochtergesellschaft des global tätigen Bauträgers und Fondsmanagers Tishman Speyer |
| 1998 bis 1999 |
Mitgründer der Beratungsfirma Brendgen & Kulzer GmbH, Konzentration auf die Bereiche Immobilieninvestment und Asset Management |
| 1994 bis 1998 |
Geschäftsführer der DTZ Immobilienberatung GmbH |
| 1990 bis 1994 |
Berater bei Jones Lang Wootton Internationale Immobilien Consultants GmbH (heute: Jones Lang LaSalle) |
Ausbildung
| 1990 |
Abschluss Diplom-Kaufmann, Universität zu Köln |
| 1986 bis 1990 |
Studium der Betriebswirtschaftslehre an den Universitäten Bayreuth und Köln |
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden in- und ausländischen oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
| - |
Vorsitzender des Aufsichtsrats HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG |
| - |
Vorsitzender des Verwaltungsrats der Adler Group S.A. |
Spezialkenntnisse gemäß Kompetenzmatrix des Aufsichtsrats in den Themenfeldern:
| - |
Führen oder Überwachen von mittelgroßen oder großen Unternehmen oder komplexen Organisationen, |
| - |
Vertrautheit mit dem Immobiliensektor und dem Projektentwicklungsgeschäft, |
| - |
Finanzen, Bilanzierung und Rechnungswesen, |
| - |
Rechnungslegung, |
| - |
Kapitalmarktinstrumente und Bankfinanzierung sowie |
| - |
Nachhaltigkeit. |
Stefan Brendgen verfügt über eine dreißigjährige Berufserfahrung in der Immobilienbranche. Hierzu zählen Leitungs- und Aufsichtspositionen in führenden Immobilienunternehmen, darunter auch solche mit Börsennotierung. Seine Tätigkeiten unter anderem als CEO und CIO der Allianz Real Estate Germany GmbH sowie als Leiter des Deutschlandgeschäfts von Tishman Speyer unterstreichen seine Expertise in Investment, Asset Management und strategischer Unternehmensführung im Immobiliensektor.
Darüber hinaus verfügt er aufgrund seiner Beratungstätigkeit und der aktuell und in der Vergangenheit von ihm ausgeübten Aufsichtsratsmandate über umfassende Erfahrung in der Überwachung und Beratung auch börsennotierter Immobilienunternehmen.
Ferner verfügt er basierend auf seiner früheren Tätigkeit als CEO bei der Allianz Real Estate Germany GmbH über Spezialkenntnisse im Bereich Nachhaltigkeit, die er in seinen weiteren beruflichen Stationen als Berater und Mitglied von Aufsichtsräten großer Immobiliengesellschaften hat einbringen und kontinuierlich weiter ausbauen können.
Stefan Mohr
Wohnort: Frankfurt a.M., Deutschland Geburtsjahr: 1967 Nationalität: Deutsch
Herr Mohr wird als unabhängig im Sinne der Empfehlungen des DCGK eingeschätzt
Hauptberufliche Tätigkeit
| - |
Partner und Head of Corporate Investments, Activum SG Capital |
Beruflicher Werdegang
| Seit Januar 2012 |
Partner und Head of Corporate Investments, Activum SG Capital |
| 2010 bis 2012 |
Leiter M&A und Beteiligungen, HSH Nordbank AG |
| 2005 bis 2010 |
Leiter M&A Financial Institutions, Sal. Oppenheim & Cie KGaA |
| 1998 bis 2005 |
Corporate Finance - M&A Vice President and Project Leader, Bankhaus Metzler |
| 1996 bis 1998 |
Consultant Corporate Finance, PricewaterhouseCoopers |
Ausbildung
| 1993 bis 1994 |
Studium im Bereich Finance an der University of Wisconsin, Abschluss als Master of Science in Business mit Major in Finance, Investment und Banking |
| 1990 bis 1995 |
Volkswirtschaftsstudium an der Universität zu Freiburg, Abschluss als Diplom-Volkswirt |
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden in- und ausländischen oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Spezialkenntnisse gemäß Kompetenzmatrix des Aufsichtsrats in den Themenfeldern:
| - |
Führen oder Überwachen von mittelgroßen oder großen Unternehmen oder komplexen Organisationen, |
| - |
Vertrautheit mit dem Immobiliensektor und dem Projektentwicklungsgeschäft, |
| - |
Finanzen, Bilanzierung und Rechnungswesen, |
| - |
Rechnungslegung sowie |
| - |
Kapitalmarktinstrumente und Bankfinanzierung. |
Stefan Mohr verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung als M&A-Berater und Investment Manager für führende europäische Finanzinstitute, Private Equity-Häuser und Immobilieninvestoren. Als Partner und Head of Corporate Investments von Activum SG Capital ist er aktuell europaweit verantwortlich für das Sourcing neuer M&A-Transaktionen, die Durchführung von Akquisitionsprozessen, die Strukturierung von komplexen Finanzierungslösungen sowie den Aufbau und die Entwicklung von großen Immobilienplattformen.
Seine Funktion umfasst auch die Anschlussbetreuung der getätigten Investments sowie die Steuerung ihrer Wertentwicklung. In seinen Verantwortungsbereich fallen derzeit Portfoliounternehmen mit einem Volumen von mehr als EUR 900 Mio. Herr Mohr war Teil des Teams von Activum SG Capital, welches die Instone Real Estate Group SE Anfang 2018 erfolgreich an die Frankfurter Wertpapierbörse gebracht hat. Vor diesem Hintergrund war er im Jahr 2018 Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft und ist daher mit dem Unternehmen bereits sehr gut vertraut.
David S. Beardsell
Wohnort: Eindhoven, Niederlande Geburtsjahr: 1975 Nationalität: USA / Niederlande
Herr Beardsell wird als unabhängig im Sinne der Empfehlungen des DCGK eingeschätzt
Hauptberufliche Tätigkeit
| - |
Managing Director and Head of Asset Management, Activum SG Capital |
Beruflicher Werdegang
| Seit März 2012 |
COO / Head of Asset Management, Activum SG Capital |
| 2007 bis 2011 |
Director of Asset Management, Lehman Brothers Real Estate Partners / REPE Capital Partners, London |
| 2002 bis 2007 |
Associate, Merrill Lynch Global Principal RE Investments, London |
| 2000 bis 2001 |
Consultant, Accenture Capital Markets / Financial Services, New York |
| 1998 bis 2000 |
Analyst, Merrill Lynch, New York |
Ausbildung
| 1993 bis 1998 |
Studium im Bereich Finance an der Wake Forest University (North Carolina), Abschluss als Bachelor of Science in Analytical Finance mit Double Major in German |
| 1995 bis 1996 |
Freie Universität Berlin, full year grant / scholarship |
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden in- und ausländischen oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Spezialkenntnisse gemäß Kompetenzmatrix des Aufsichtsrats in den Themenfeldern:
| - |
Führen oder Überwachen von mittelgroßen oder großen Unternehmen oder komplexen Organisationen, |
| - |
Vertrautheit mit dem Immobiliensektor und dem Projektentwicklungsgeschäft, |
| - |
Finanzen, Bilanzierung und Rechnungswesen, |
| - |
Rechnungslegung sowie |
| - |
Kapitalmarktinstrumente und Bankfinanzierung. |
David S. Beardsell verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Immobiliensektor und leitet derzeit alle strategischen Asset- und Portfolio-Management-Aktivitäten der Activum SG Capital in Europa. Er hat in einem breiten Spektrum von Anlageklassen gearbeitet, darunter Büroflächen, Einzelhandel, Hotels, Wohnanlagen und Unternehmen. Er verfügt über eine breite Wissensbasis und tiefgreifende Erfahrung im Management komplexer Vermögenswerte und Unternehmen. Er ist außerdem Mitglied der Geschäftsführung mehrerer Portfoliounternehmen von Activum SG Capital in den Niederlanden. Darüber hinaus bekleidet er mehrere Direktorenposten in diversen Zweckgesellschaften (Special Purpose Vehicles - SPVs) der Activum SG Capital in Großbritannien.
Iris Schöberl
Wohnort: Gräfelfing, Deutschland Geburtsjahr: 1965 Nationalität: Deutsch
Frau Schöberl wird als unabhängig im Sinne der Empfehlungen des DCGK eingeschätzt
Hauptberufliche Tätigkeit
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Geschäftsführerin bei Columbia Threadneedle Investments und Head of Institutional Clients am Standort München und |
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Mitglied des europäischen Executive Committee der Muttergesellschaft Columbia Threadneedle Real Estate Partners LLP mit Hauptsitz in London |
Beruflicher Werdegang
| 2015 bis 2021 |
Managing Director & Head of Institutional Clients, BMO Real Estate Partners Deutschland |
| 2008 bis 2015 |
Managing Director, F&C REIT Asset Management Deutschland |
| 2000 bis 2008 |
Managing Director, REIT Asset Management Deutschland |
| 1992 bis 1999 |
Steigende Verantwortungsbereiche bis zur Direktorin der Bayerischen Hypotheken- & Wechselbank AG / HypoVereinsbank |
Ausbildung
| 1992 |
Bankfachwirtin |
| 1989 |
Bankkauffrau |
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden in- und ausländischen oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Spezialkenntnisse gemäß Kompetenzmatrix des Aufsichtsrats in den Themenfeldern:
| - |
Führen oder Überwachen von mittelgroßen oder großen Unternehmen oder komplexen Organisationen, |
| - |
Vertrautheit mit dem Immobiliensektor und dem Projektentwicklungsgeschäft, |
| - |
Recht und Compliance, |
| - |
Kapitalmarktinstrumente und Bankfinanzierung sowie |
| - |
Nachhaltigkeit. |
Iris Schöberl verfügt über mehr als vier Jahrzehnte Erfahrung in der Immobilien- und Finanzwirtschaft und zählt zu den profiliertesten Führungspersönlichkeiten der Branche. Als Geschäftsführerin von Columbia Threadneedle Investments in Deutschland sowie Mitglied des europäischen Executive Committee verantwortet sie ein Immobilienportfolio von über 3,9 Mrd. Euro und führt ein großes internationales Team. Zuvor leitete sie erfolgreich verschiedene Organisationseinheiten bei BMO Real Estate Partners, F&C REIT und REIT Asset Management und baute maßgeblich institutionelle Plattformen, Fondsstrukturen und Governance-Modelle auf.
Neben ihrer Tätigkeit bei Columbia Threadneedle Investments wurde sie 2021 zunächst in den Vorstand, 2024 dann zur Präsidentin des ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V. gewählt und hat zudem den Vorsitz des ZIA ESG-Rats inne. Darüber hinaus ist sie Vorstandsmitglied im BDI-Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. und des Projekts „Stadtlabore für Deutschland“ sowie Mitbegründerin des Vereins „Frauen in der Immobilienwirtschaft“.
Im November 2023 wurde sie mit dem ULI Leadership Award in der Kategorie Immobilienwirtschaft und im Mai 2025 als „Managerin des Jahres“ in der Immobilienwirtschaft ausgezeichnet.
Marc Oliver Heß
Wohnort: Lindau, Deutschland Geburtsjahr: 1973 Nationalität: Deutsch
Herr Heß wird als unabhängig im Sinne der Empfehlungen des DCGK eingeschätzt
Hauptberufliche Tätigkeit
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Freiberuflicher Unternehmensberater |
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McKinsey&Company, München, Senior Advisor |
Beruflicher Werdegang
| 2018 bis 2024 |
Aareal Bank AG, Wiesbaden, Vorstand Finanzen und Treasury |
| 2020 bis 2021 |
zusätzlich: Aareal Bank AG, Wiesbaden, CO-CEO |
| 2015 bis 2018 |
Deutsche Postbank AG, Bonn, Stellvertreter des Vorstandsvorsitzenden |
| 2012 bis 2014 |
zusätzlich: Deutsche Bank AG, Frankfurt Global Chief Financial Officer Private and Business Clients (PBC) |
| 2007 bis 2018 |
Deutsche Postbank AG, Bonn, Chief Financial Officer |
| 2006 bis 2007 |
zusätzlich: Deutsche Postbank AG, Bonn, CO-Bereichsleiter Kreditmanagement Ausland |
| 2004 bis 2007 |
Deutsche Postbank AG, Bonn, Managing Director, Bereichsleiter Investor Relations & Research |
| 2004 |
Deutsche Post AG, Bonn, Director Investor Relations / Leiter der Abteilung Financial Services |
| 2000 bis 2004 |
HVB Group, München, Senior Investor Relations Manager, Stellvertretender Leiter Investor Relations |
Ausbildung
| 2001 bis 2002 |
Financial Analyst, DVFA, Frankfurt Certified EFFAS Financial Analyst (CEFA) |
| 1994 bis 1999 |
Betriebswirtschaftslehre an der Universität Bayreuth, Abschluss als Diplom-Kaufmann |
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden in- und ausländischen oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Spezialkenntnisse gemäß Kompetenzmatrix des Aufsichtsrats in den Themenfeldern:
| - |
Führen oder Überwachen von mittelgroßen oder großen Unternehmen oder komplexen Organisationen, |
| - |
Vertrautheit mit dem Immobiliensektor und dem Projektentwicklungsgeschäft, |
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Finanzen, Bilanzierung und Rechnungswesen, |
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Rechnungslegung, |
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Abschlussprüfung sowie |
| - |
Kapitalmarktinstrumente und Bankfinanzierung. |
Marc Oliver Heß verfügt über ausgewiesene Fachkenntnisse und langjährige Führungserfahrung im immobiliennahen Finanzsektor. Seine berufliche Laufbahn umfasst zentrale Funktionen in der Deutschen Postbank AG, der Deutschen Bank AG sowie der Aareal Bank AG, darunter mehrjährige Tätigkeiten als Chief Financial Officer, Vorstandsmitglied und stellvertretender Vorstandsvorsitzender in börsennotierten Kreditinstituten. Herr Heß verfügt u.a. über umfassende Expertise und Fachkenntnisse in den Bereichen Finanzberichterstattung, Rechnungslegung und Abschlussprüfung sowie Controlling, Treasury, Risikomanagement und strategischer Steuerung großer Finanzorganisationen.
Neben seinen operativen Funktionen war Herr Heß Mitglied diverser Aufsichtsräte, darunter der Düsseldorfer Hypothekenbank als Vorsitzender des Aufsichtsrats sowie der Aareon AG, Mainz, als Vorsitzender des Prüfungsausschusses. Darüber hinaus hielt Herr Heß in seiner bisherigen beruflichen Laufbahn zahlreiche Mandate beim Bundesverband deutscher Banken (BdB), dem Verband deutscher Pfandbriefbanken (VdP) und dem Deutschen Rechnungslegungsstandards Committee (DRSC).
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| III. |
Weitere Angaben zur Einberufung
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| 1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 46.988.336,00 in 46.988.336 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt, die jeweils eine Stimme in der Hauptversammlung gewähren. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte beläuft sich somit auf 46.988.336. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung 3.665.761 eigene Aktien, aus denen ihr keine Rechte zustehen.
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| 2. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 19 Abs. 3 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Anteilsbesitz nachweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes, für den ein in Textform erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG ausreichend ist, muss sich gemäß § 19 Abs. 4 der Satzung auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Versammlung (Nachweisstichtag), d.h. auf den Geschäftsschluss des 12. Mai 2026 (24:00 Uhr MESZ), beziehen.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache unter der nachstehenden Adresse (postalisch oder E-Mail) mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind, also bis spätestens zum Ablauf des 27. Mai 2026 (24:00 Uhr MESZ):
Instone Real Estate Group SE c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de |
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse spätestens am sechsten Tage vor der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind, also ebenfalls bis spätestens zum Ablauf des 27. Mai 2026 (24:00 Uhr MESZ).
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie der Umfang des Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag bedeutet keine Sperre für die Verfügung über Aktien; diese können insbesondere unabhängig vom Nachweisstichtag erworben oder veräußert werden. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag wirken sich nicht auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts aus. Entsprechendes gilt für Aktienerwerbe nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien innehaben und erst danach Aktionär werden, sind in der Hauptversammlung am 3. Juni 2026 nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie haben sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
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| 3. |
Verfahren für die Stimmabgabe bei (elektronischer) Briefwahl
Aktionäre können ihre Stimmen in Textform oder im Wege elektronischer Kommunikation durch Briefwahl abgeben und ändern. Insbesondere können Stimmen elektronisch unter Nutzung des zugangsgeschützten InvestorPortal der Instone Real Estate Group SE unter https://ir.de.instone.de/annual-general-meeting übermittelt werden. Diese Möglichkeit besteht bis zum 2. Juni 2026 (24:00 Uhr MESZ).
Für eine Übermittlung von Briefwahlstimmen auf anderem Weg steht das auf der Eintrittskarte abgedruckte Formular zur Verfügung. Das Formular zur Stimmabgabe im Wege der Briefwahl ist auch unter der Internetadresse der Gesellschaft https://ir.de.instone.de/annual-general-meeting zum Download abrufbar. Postalisch oder per E-Mail übermittelte Briefwahlstimmen müssen bis zum 2. Juni 2026 (24:00 Uhr MESZ) unter nachstehender Adresse (postalisch oder E-Mail) eingehen, um auf der Hauptversammlung berücksichtigt werden zu können:
Instone Real Estate Group SE c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de |
Auch auf anderem Wege als über das InvestorPortal übermittelte Briefwahlstimmen können über das InvestorPortal geändert oder widerrufen werden.
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| 4. |
Verfahren für Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung
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| 4.1 |
Bevollmächtigung eines Dritten
Der Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. seine sonstigen hauptversammlungsbezogenen Rechte auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die depotführende Bank oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch im Falle einer Stimmrechtsvertretung ist eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs - wie oben unter „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts“ ausgeführt - erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen der Textform (zu den Ausnahmen bei Stimmrechtsvertretern nach § 135 AktG siehe sogleich unter 4.2). Für die Vollmachtserteilung kann das auf der Eintrittskarte enthaltene Vollmachtsformular genutzt werden.
Das Vollmachtsformular ist auch unter der Internetadresse der Gesellschaft https://ir.de.instone.de/annual-general-meeting zum Download abrufbar.
Die Vollmacht und ihr Widerruf können entweder
| (1) |
bis zum 2. Juni 2026 (24:00 Uhr MESZ) in Textform an die Gesellschaft ausschließlich an folgende Adresse (postalisch oder E-Mail)
Instone Real Estate Group SE c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de |
oder über das InvestorPortal der Instone Real Estate Group SE unter https://ir.de.instone.de/annual-general-meeting übermittelt oder
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| (2) |
in Textform gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt werden.
Wird die Vollmacht in Textform gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es gegenüber der Gesellschaft - soweit sich nicht aus § 135 AktG etwas anderes ergibt (siehe 4.2) - eines Nachweises der Bevollmächtigung in Textform. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft an die vorstehend genannte Adresse einschließlich des dort genannten Weges der elektronischen Kommunikation (E-Mail) gesendet werden. Er kann außerdem am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erbracht werden.
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Vollmachtsformulare, die zur Vollmachtserteilung verwendet werden können, werden angemeldeten Aktionären mit der Eintrittskarte übersandt. Die Nutzung des InvestorPortals durch einen Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die mit der Eintrittskarte versandten Zugangsdaten erhält, sofern die Zugangsdaten nicht direkt an den Bevollmächtigten versandt wurden. Die Nutzung des Zugangscodes durch den Bevollmächtigten gilt zugleich als Nachweis der Bevollmächtigung.
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| 4.2 |
Stimmrechtsvertretung durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder diesen gleichgestellten Personen (§ 135 AktG)
Soweit eine Vollmacht an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder an eine im Hinblick auf die Stimmrechtsausübung nach den aktienrechtlichen Bestimmungen diesen gleichgestellte Person oder Institution erteilt wird, bedürfen die Vollmachtserteilung und ihr Widerruf nach den gesetzlichen Vorschriften nicht der Textform. Hier genügt es, wenn die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird. Intermediäre und Aktionärsvereinigungen sowie die ihnen nach § 135 AktG gleichgestellten Personen und Institutionen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen; bitte stimmen Sie sich diesbezüglich jeweils mit den zu Bevollmächtigenden ab. Eines gesonderten Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedarf es in diesem Fall nicht.
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| 4.3 |
Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft
Wir bieten allen Aktionären und deren Bevollmächtigten an, sich durch unsere Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Bevollmächtigung und die Weisungen sind in Textform zu erteilen. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können insbesondere bis zum 2. Juni 2026 (24:00 Uhr MESZ) über das zugangsgeschützte InvestorPortal der Instone Real Estate Group SE unter https://ir.de.instone.de/annual-general-meeting erteilt, geändert oder widerrufen werden.
Für eine Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter auf anderem Weg kann das Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden, das auf der Eintrittskarte abgedruckt sowie unter der Internetadresse der Gesellschaft https://ir.de.instone.de/annual-general-meeting zum Download abrufbar ist. Postalisch oder E-Mail übermittelte Vollmachten und Weisungen müssen bis zum 2. Juni 2026 (24:00 Uhr MESZ) unter nachstehender Adresse (postalisch oder E-Mail) eingehen, um auf der Hauptversammlung berücksichtigt werden zu können:
Instone Real Estate Group SE c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de |
Der Widerruf der Vollmacht sowie die Änderung von Weisungen sind, sofern sie postalisch oder E-Mail erfolgen, ebenfalls bis zum 2. Juni 2026 (24:00 Uhr MESZ) in Textform an die vorstehend genannte Adresse zu senden. Ein Widerruf der Vollmacht sowie die Änderung von Weisungen ist auch dann über das InvestorPortal möglich, wenn die Erteilung der Vollmacht nicht über das InvestorPortal erfolgte.
Am Tag der Hauptversammlung können Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bis zum Beginn der Abstimmungen auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erteilt, geändert oder widerrufen werden.
Die Stimmrechtsvertreter können nicht zur Ausübung des Rede- und Auskunftsrechts der Aktionäre, zur Stellung von Anträgen sowie zum Einlegen von Widersprüchen bevollmächtigt werden.
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| 4.4 |
Ergänzende Informationen zur Stimmrechtsausübung
Sollten Stimmrechte fristgemäß auf mehreren Wegen (Brief, E-Mail, elektronisch über das InvestorPortal oder gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und 3 und Artikel 9 Absatz 4 der Durchführungsverordnung ((EU) 2018/1212)) durch Briefwahl ausgeübt bzw. Vollmacht und ggf. Weisungen erteilt werden, werden diese unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. elektronisch über das InvestorPortal, 2. gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und 3 und Artikel 9 Absatz 4 der Durchführungsverordnung ((EU) 2018/1212), 3. per E-Mail, 4. per Brief, 5. auf anderen in der Einladung genannten Wegen.
Gehen auf demselben Übermittlungsweg fristgemäß mehrere Briefwahlstimmen bzw. Vollmachten und Weisungen zu, ist die zeitlich zuletzt zugegangene Erklärung verbindlich. Eine spätere Stimmabgabe als solche gilt nicht als Widerruf einer früheren Stimmabgabe. Der zuletzt zugegangene, fristgerechte Widerruf einer Erklärung ist maßgeblich.
Sollten auf dem gleichen Weg Erklärungen mit mehr als einer Form der Stimmrechtsausübung eingehen, gilt: Briefwahlstimmen haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht und ggf. Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und letztere haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG sowie einer diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person.
Die Stimmabgaben per Briefwahlstimmen bzw. Vollmachten und ggf. Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zu Tagesordnungspunkt 2 (Verwendung des Bilanzgewinns) behalten ihre Gültigkeit auch im Falle der Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung der Anzahl dividendenberechtigter Aktien. Gleiches gilt, wenn zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt wird.
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| 5. |
Kreditmanagement Ausland
Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Berechtigungsnachweis sowie Informationen über Vollmachten und Weisungen an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter und zur Bevollmächtigung Dritter können gemäß § 67c AktG in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU 2018/1212) auch über Intermediäre im ISO 20022 Format (z.B. über SWIFT, CMDHDEMMXXX) übermittelt werden. Für die Nutzung von SWIFT ist eine Autorisierung über die SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich.
Anmeldungen sowie der Berechtigungsnachweis über einen Intermediär gemäß § 67c AktG müssen spätestens bis zum letzten Anmeldetag, das heißt bis 27. Mai 2026 (24.00 Uhr MESZ), bei der Gesellschaft eingegangen sein. Änderungen von Eintrittskartenbestellungen, Vollmachts- und Weisungserteilungen gemäß § 67c AktG über einen Intermediär sind danach noch möglich und müssen bis 2. Juni 2026 (24:00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft eingegangen sein.
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| 6. |
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG i.V.m. § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den anteiligen Betrag des Grundkapitals der Instone Real Estate Group SE von EUR 500.000,00 (das entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Instone Real Estate Group SE zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (Tag der Hauptversammlung sowie des Zugangs des Verlangens nicht mitgerechnet), also spätestens bis zum 3. Mai 2026 (24:00 Uhr MESZ), unter der nachstehenden Adresse zugegangen sein:
Instone Real Estate Group SE Vorstand Grugaplatz 2-4 45131 Essen Deutschland |
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| 7. |
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse (postalisch oder per E-Mail) zu richten:
Instone Real Estate Group SE Investor Relations Grugaplatz 2-4 45131 Essen Deutschland E-Mail: hauptversammlung@instone.de |
Alle nach Maßgabe der §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machenden Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären im Internet unter https://ir.de.instone.de/annual-general-meeting einschließlich des Namens des Aktionärs und seiner bei Gegenanträgen erforderlichen Begründung sowie einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung zugänglich gemacht, sofern sie bis spätestens 19. Mai 2026 (24:00 Uhr MESZ) unter der vorgenannten Adresse zugegangen sind.
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| 8. |
Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf ein mündliches Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in dem Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 131 Abs. 3 AktG besteht.
Zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Ablaufs der Hauptversammlung ist der Versammlungsleiter gemäß § 20 Abs. 2 der Satzung ermächtigt, das Rede- und Fragerecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.
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| 9. |
Unterlagen / Veröffentlichungen auf der Internetseite
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an sind sämtliche nach § 124a AktG zugänglich zu machenden Unterlagen über die Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.de.instone.de/annual-general-meeting zugänglich. Auf der genannten Internetseite finden sich auch weitergehende Erläuterungen der Aktionärsrechte gemäß Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG.
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| 10. |
Weitere Informationen zur Abstimmung
Die vorgesehenen Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 5 sowie 7 und 8 haben verbindlichen, die vorgesehene Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 6 hat empfehlenden Charakter im Sinne der Tabelle 3 der DurchführungsVO (EU) 2018/1212. Es besteht jeweils die Möglichkeit, mit Ja (Befürwortung) oder Nein (Ablehnung) zu stimmen oder auf eine Stimmabgabe zu verzichten (Enthaltung).
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Sämtliche Zeitangaben sind in der für Deutschland maßgeblichen mitteleuropäischen Zeit (MESZ) angegeben. Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MESZ minus zwei Stunden.
Essen, im April 2026
Instone Real Estate Group SE
Der Vorstand
Informationen für Aktionäre zum Datenschutz im Hinblick auf die Datenerhebung für Zwecke der Hauptversammlung
Die Gesellschaft verarbeitet im Zusammenhang mit der Hauptversammlung am 03. Juni 2026 als Verantwortliche im Sinne des Datenschutzrechts personenbezogene Daten (insbesondere Name, Geburtsdatum, Adresse und weitere Kontaktdaten des Aktionärs, Aktienanzahl, Besitzart der Aktie, gegebenenfalls Name und Adresse des vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten Aktionärsvertreters) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen. Informationen für Aktionäre zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.de.instone.de/annual-general-meeting verfügbar.
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24.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Instone Real Estate Group SE |
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Grugaplatz 2-4 |
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45131 Essen |
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Deutschland |
| E-Mail: |
Investorrelations@instone.de |
| Internet: |
https://www.instone.de |
| ISIN: |
DE000A2NBX80 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2314812 24.04.2026 CET/CEST
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| 17.03.2026 | Erholung der Nachfrage setzt sich mit Wachstumsbeschleunigung im Schlussquartal fort; Vertrieb an private Kapitalanleger bleibt der Wachstumsmotor
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Instone Real Estate Group SE
/ Schlagwort(e): Jahresbericht
Erholung der Nachfrage setzt sich mit Wachstumsbeschleunigung im Schlussquartal fort; Vertrieb an private Kapitalanleger bleibt der Wachstumsmotor
17.03.2026 / 07:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Instone Group: Jahresziele 2025 erreicht; Prognose 2026 geht von deutlicher Steigerung der Verkäufe und Gewinne aus
- Bereinigte Umsatzerlöse von 504,4 Millionen Euro im Jahr 2025 (2024: 527,2 Millionen Euro) mit planmäßiger Entwicklung
- Im Branchenvergleich weiterhin hohe Rohergebnismarge von 23,8 Prozent (2024: 22,6 Prozent) bleibt unverändert Beleg für die Qualität der Projekte und Kostenführerschaft der Instone Group
- Verkäufe im Umfang von 502,3 Millionen Euro (2024: 330,2 Millionen Euro) bestätigen Erholung der Nachfrage mit dynamischer Entwicklung bei privaten Kapitalanlegern
- Ergebnis nach Steuern von 31,6 Millionen Euro (2024: 36,9 Millionen Euro) demonstriert solide Profitabilität auch am Ende der Branchenkrise; Gewinnwachstum ab 2026 erwartet
- Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung für 2025 die Ausschüttung einer Dividende von 0,43 Euro pro Aktie vor
- Ankauf von Grundstücken mit einem GDV von rund 1,2 Milliarden Euro unterstreicht die Rückkehr zur Wachstumsstrategie
- Mit einer sehr starken Bilanz (Loan-to-Cost: 11,9 Prozent) ist das Unternehmen gut aufgestellt für zusätzliches Wachstum
- Prognose für 2026: Umsatzerlöse von 550 bis 600 Millionen Euro, Nettoergebnis von 35 bis 40 Millionen Euro, Verkäufe von 650 bis 750 Millionen Euro
- Prognose basiert auf Annahme, dass der Konflikt im Nahen Osten zeitlich begrenzt und nicht mit signifikanten makroökonomischen Auswirkungen für unser Geschäftsmodell verbunden ist
Essen, 17. März 2026: Die Instone Real Estate Group SE („Instone Group“) hat in einem von zahlreichen makroökonomischen Unsicherheitsfaktoren geprägten Umfeld sämtliche für das Geschäftsjahr 2025 gesteckten finanziellen und operativen Ziele erreicht. Die starke Nachfrage von privaten Kapitalanlegern sticht bei der Geschäftsentwicklung positiv heraus. Der Vertriebsstart von neuen Projekten stellt dabei einen wesentlichen Wachstumstreiber dar. Der Stückvertrieb an private Endkunden verzeichnet insgesamt einen sehr dynamischen Anstieg gegenüber dem Vorjahr, mit einem sich unterjährig weiter beschleunigenden Wachstum. So verzeichnete das Schlussquartal das mit Abstand höchste Verkaufsvolumen seit Ausbruch der Branchenkrise. Zu diesem Erfolg haben auch institutionelle Verkäufe in einem noch immer herausfordernden Kundensegment wesentlich beigetragen. Die Instone Group geht für das Jahr 2026 von einer weiteren deutlichen Erholung der Nachfrage aus und erwartet nach dem Durchschreiten der Talsohle beim Ergebnis zukünftig auch wieder steigende Gewinne.
Instone Group behauptet branchenführende Profitabilität
Die bereinigten Umsatzerlöse lagen im Jahr 2025 bei 504,4 Millionen Euro und damit planmäßig noch leicht unter dem Vorjahresniveau (2024: 527,2 Millionen Euro), was auf eine geringere Bauleistung zurückzuführen ist. Die Instone Group profitierte weiterhin von dem hohen Bestand bereits verkaufter Projekte. Von den im Bau befindlichen Projekten, im Umfang von rund 2,7 Milliarden Euro, waren zum Bilanzstichtag bereits rund 90 Prozent verkauft.
Die bereinigte Rohergebnismarge lag 2025 mit 23,8 Prozent (2024: 22,6 Prozent) weiterhin auf einem hohen und branchenführenden Niveau. Die führende Profitabilität unterstreicht die Qualität des Projektportfolios und ist auch auf strukturelle Wettbewerbsvorteile, wie Skaleneffekte im Einkauf sowie die hohe Wertschöpfungstiefe, zurückzuführen.
Aufgrund des geringeren Erlösvolumens, eines niedrigeren At-Equity-Ergebnisses und eines leicht gestiegenen Plattformaufwands hat sich das bereinigte operative Ergebnis (bereinigtes EBIT) auf 51,1 Millionen Euro verringert (2024: 57,5 Millionen Euro). Das bereinigte Ergebnis nach Steuern (EAT) von 31,6 Millionen Euro lag, bei einem erwartungsgemäß auch etwas negativerem Nettofinanzergebnis, planmäßig ebenfalls noch unter dem Vorjahr (2024: 36,9 Millionen Euro); der Vorstand geht aber davon aus, dass dieses solide Ergebnis auch den Tiefpunkt im Branchenzyklus markierte und ab 2026 wieder mit steigenden Gewinnen zu rechnen ist.
Erholung der Nachfrage setzt sich mit Wachstumsbeschleunigung im Schlussquartal fort; Vertrieb an private Kapitalanleger bleibt der Wachstumsmotor
Die Instone Group hat im Jahr 2025 Immobilien im Wert von 502,3 Millionen Euro veräußert, was einen deutlichen Anstieg gegenüber dem Vorjahr (2024: 330,2 Millionen Euro) bedeutet. Der Stückvertrieb an private Kapitalanleger und Eigennutzer zeigte dabei, trotz der anhaltenden makroökonomischen Unsicherheiten, einen sehr dynamischen Zuwachs. So haben sich die Verkaufserlöse im Einzelvertrieb im Geschäftsjahr 2025 auf rund 299,5 Millionen Euro (2024: 149,1 Millionen Euro) verdoppelt. Die Vertriebsstarts von neuen Projekten waren dafür ein wesentlicher Wachstumstreiber. Die neu in den Vertrieb gegangenen Projekte sind maßgeschneidert auf die attraktiven Förderbedingungen des Wachstumschancengesetzes für Kapitalanleger zugeschnitten. Diese Produkte profitieren von der erhöhten degressiven AfA von 5,0 Prozent sowie einer zusätzlichen linearen Sonder-AfA von weiteren 5,0 Prozent über vier Jahre für energieeffiziente Immobilien und ermöglichen Kapitalanlegern dadurch sehr attraktive Nachsteuerrenditen. Für 2026 ist geplant, die Anzahl der Vertriebsstarts noch einmal deutlich zu erhöhen, was einen zusätzlichen Wachstumsschub verspricht.
Der institutionelle Markt ist noch von einer insgesamt höheren Kaufzurückhaltung geprägt. Nichtsdestotrotz konnten im Schlussquartal mehrere Transaktionen mit einem Volumen von rund 130 Millionen Euro an unterschiedliche institutionelle Kundengruppen wie einen Finanzinvestor, eine kommunale Wohnungsgesellschaft, eine Fondsgesellschaft und eine Genossenschaft erfolgreich veräußert werden. Das Verkaufsvolumen an institutionelle Investoren lag mit rund 203 Millionen Euro (2024: 181 Millionen Euro) leicht über dem Vorjahr und erreichte damit auch einen wesentlichen Anteil an den Gesamtverkäufen. Die Instone Group sieht gerade die Entwicklung im Schlussquartal als positives Signal dafür, dass sich auch die institutionelle Nachfrage kontinuierlich erholt.
Starke Bilanz bietet deutliches Potenzial für Wachstum
Die Stärke der Bilanz der Instone Group stellt im aktuellen Marktumfeld weiterhin einen wichtigen Wettbewerbsvorteil dar, der sich bei der Wahrnehmung von attraktiven Wachstumsopportunitäten auch zunehmend sichtbar auszahlt.
Das Verhältnis von Nettoverschuldung zu Vertragsvermögenswerten zuzüglich bilanziellem Vorratsvermögen, bewertet zu Anschaffungskosten (Loan-to-Cost, LTC), lag zum Bilanzstichtag weiterhin auf einem sehr niedrigen Niveau von 11,9 Prozent (31. Dezember 2024: 10,5 Prozent). Das Verhältnis von Nettoverschuldung zum bereinigten operativen Ergebnis vor Abschreibungen (bereinigtes EBITDA) beträgt auch lediglich 2,8x (31. Dezember 2024: 2,1x).
Die frei verfügbaren Barmittel belaufen sich zum 31. Dezember 2025 auf gut 250 Millionen Euro. Zusätzlich verfügt das Unternehmen über substanzielle ungenutzte Kreditlinien (RCFs) in Höhe von rund 190 Millionen Euro.
Infolge der Umsetzung der Wachstumsstrategie ist von einem vorübergehenden Anstieg der Verschuldungskennziffern auszugehen. Die Aufrechterhaltung einer starken Bilanz bleibt aber wesentlicher Eckpfeiler des Geschäftsmodells der Instone Group.
Attraktives Projektportfolio sichert Erlöspotenzial für die nächsten Jahre; Ankäufe stärken die Basis für zusätzliches Wachstum
Der erwartete Verkaufswert des Projektportfolios der Instone Group (Gross Development Value, GDV) lag zum Bilanzstichtag bei rund 7,1 Milliarden Euro (31. Dezember 2024: 6,9 Milliarden Euro). Zusätzlich verfügt das Unternehmen über Projekte in nicht konsolidierten Gesellschaften mit einem anteiligen Erlösvolumen von über 800 Millionen Euro. Der aktuelle Umfang der Pipeline sichert bereits das Geschäftspotenzial für die nächsten Jahre.
Der Teil des Portfolios, der sich in der Bauphase befindet, liegt bei rund 2,7 Milliarden Euro, wovon gut 90 Prozent bereits verkauft sind. Dies sorgt weiterhin für eine hohe Visibilität in Bezug auf die zukünftig zu erwartenden Erlöse und Cashflows.
Hinsichtlich der Weiterentwicklung des Projektportfolios und der damit einhergehenden Stärkung des Wachstumsprofils hat sich der Markt für Grundstücksakquisitionen auf der Angebotsseite im abgelaufenen Jahr deutlich positiv entwickelt. Die Instone Group nutzt die sich aktuell am Markt bietenden Chancen und hat im Geschäftsjahr 2025 bereits Projekte mit einem GDV von über 1,2 Milliarden Euro angekauft. Diese Projekte besitzen eine überdurchschnittliche Rentabilität und stärken zusätzlich die Basis für das Wachstum in den kommenden Jahren. Es ist dabei beabsichtigt, rund die Hälfte des bislang angekauften Volumens zusammen mit starken Finanzinvestoren zu realisieren. Die Instone Group verfügt weiterhin über eine umfangreiche Akquisitionspipeline, und es ist geplant, in den Geschäftsjahren 2025 und 2026 insgesamt Grundstücke mit einem GDV von mindestens 2 Milliarden Euro anzukaufen.
Dividende von 0,43 Euro – Niveau soll auch in den nächsten Jahren nicht unterschritten werden
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung für 2025 die Ausschüttung einer Dividende von 0,43 Euro pro Aktie vor. Diese Dividendenhöhe soll dabei auch in den kommenden Jahren nicht unterschritten werden und mittelfristig sollen die Dividenden im Zeitablauf mit wachsenden Gewinnen weiter kontinuierlich steigen.
„Das Erreichen der Jahresziele in einem noch immer anspruchsvollen Marktumfeld bestätigt die Leistungskraft der Instone-Group-Plattform. Die Nachfrage nach energetisch effizienten Neubauwohnungen zieht eindeutig weiter an, und mit unserer starken Bilanz sind wir in der Lage, in zusätzliches wertgenerierendes Wachstum zu investieren. Dementsprechend blicken wir mit Zuversicht auf die Perspektiven unseres Geschäftsmodells in den kommenden Jahren“, sagt Kruno Crepulja, CEO der Instone Real Estate Group SE.
Prognose für 2026 geht von einer deutlich positiven Geschäftsentwicklung aus
Der Vorstand geht auf Basis der erwarteten weiteren Erholung der Nachfrage in 2026 von Verkäufen von 650 bis 750 Millionen Euro aus, die sich jedoch zeitversetzt in den Erlösen widerspiegeln werden. Für das Geschäftsjahr 2026 erwartet der Vorstand somit bereinigte Umsatzerlöse von 550 bis 600 Millionen Euro, eine bereinigte Rohergebnismarge von über 24,0 Prozent und ein bereinigtes Ergebnis nach Steuern von 35 bis 40 Millionen Euro.
Angesichts der aktuellen geopolitischen Lage weist der Vorstand darauf hin, dass die Prognose unter der Annahme erstellt wurde, dass es im Nahen Osten nicht zu einem langwierigen Konflikt kommt und daraus keine anhaltenden makroökonomischen Turbulenzen entstehen, die sich wesentlich auf das Geschäftsmodell der Gesellschaft auswirken könnten.
Die Definitionen der in der Mitteilung genannten Steuerungskennzahlen sind im Glossar auf der Homepage der Gesellschaft zu finden, unter: Glossar: Instone Real Estate Group SE
Über Instone Real Estate Group SE (Instone Group)
Die Instone Group ist einer der führenden Wohnentwickler Deutschlands und im Prime Standard der Deutschen Börse notiert. Seit 1991 entwickeln wir bundesweit zukunftsfähige und nachhaltige Stadtquartiere mit Miet- und Eigentumswohnungen – für ein langfristig gutes Leben in den Metropolregionen Deutschlands. Unsere vielfältigen Fachkompetenzen erzielen in Verbindung mit effizienten Prozessen und einem soliden finanziellen Fundament echte Mehrwerte für unsere Stakeholder in ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht. So übernehmen wir Verantwortung für eines der dringlichsten gesellschaftlichen Themen unserer Zeit – der Schaffung von bedarfsgerechtem und lebenswertem Wohnraum. Bundesweit sind 422 Mitarbeiter an neun Standorten tätig. Zum 31. Dezember 2025 umfasste das Projektportfolio 48 Entwicklungsprojekte mit einem erwarteten Gesamtverkaufsvolumen von etwa 7,1 Milliarden Euro und über 14.000 Wohneinheiten. www.instone-group.de
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2292126 17.03.2026 CET/CEST
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| 19.02.2026 | Instone Real Estate Group SE: Vorstand und Aufsichtsrat planen Dividendenvorschlag von 0,43 Euro pro Aktie
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Instone Real Estate Group SE / Schlagwort(e): Dividenden
Instone Real Estate Group SE: Vorstand und Aufsichtsrat planen Dividendenvorschlag von 0,43 Euro pro Aktie
19.02.2026 / 20:14 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Instone Real Estate Group SE: Vorstand und Aufsichtsrat planen Dividendenvorschlag von 0,43 Euro pro Aktie
Essen, 19. Februar 2026: Der Vorstand und Aufsichtsrat der Instone Real Estate Group SE haben heute nach gemeinsamer Abstimmung die Entscheidung getroffen, dass der diesjährigen Hauptversammlung ein Dividendenvorschlag von 0,43 Euro pro Aktie unterbreitet werden soll. Dies liegt deutlich über der vorher kommunizierten Mindestdividende von 0,26 Euro pro Aktie.
Auf Basis der niedrigen Verschuldungskennzahlen und der guten Liquiditätsausstattung sieht sich das Unternehmen in der Lage, bei gleichbleibenden Wachstumszielen eine höhere Dividende auszuschütten.
Dieses Dividendenniveau von 0,43 Euro soll auch in den kommenden Jahren nicht unterschritten werden. Mittelfristig ist eine im Zeitablauf mit steigenden Gewinnen auch kontinuierlich weiter steigende Dividende geplant.
Ende der Insiderinformation
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2278978 19.02.2026 CET/CEST
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| 17.02.2026 | Instone Real Estate Group SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
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Instone Real Estate Group SE
/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Instone Real Estate Group SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
17.02.2026 / 13:31 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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2277536 17.02.2026 CET/CEST
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| 20.01.2026 | Instone Real Estate Group SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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Instone Real Estate Group SE
/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Instone Real Estate Group SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
20.01.2026 / 13:41 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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2263046 20.01.2026 CET/CEST
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| 15.01.2026 | Instone Group erreicht Verkaufsziel 2025; deutlicher Anstieg des Verkaufsvolumens auf über 500 Millionen Euro
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Instone Real Estate Group SE
/ Schlagwort(e): Sonstiges
Instone Group erreicht Verkaufsziel 2025; deutlicher Anstieg des Verkaufsvolumens auf über 500 Millionen Euro
15.01.2026 / 07:30 CET/CEST
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Instone Group erreicht Verkaufsziel 2025; deutlicher Anstieg des Verkaufsvolumens auf über 500 Millionen Euro
- Mit einer starken Entwicklung im Schlussquartal hat die Instone Group nach vorläufigen Berechnungen das Verkaufsvolumen im Jahr 2025 um über 50 Prozent auf mehr als 500 Millionen Euro gesteigert.
- Verkaufsziel für das Gesamtjahr 2025 von mindestens 500 Millionen Euro wurde somit erreicht.
- Mehrere institutionelle Verkäufe mit einem Volumen von rund 140 Millionen Euro im vierten Quartal haben dazu einen wesentlichen Beitrag geleistet.
- Verkauf an private Kapitalanleger bleibt dank der attraktiven Förderkonditionen des Wachstumschancengesetzes der zentrale Wachstumstreiber.
- Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2025 für den 17. März 2026 geplant.
Essen, 15. Januar 2026: Instone Real Estate Group SE („Instone Group“) hat auf Basis des vorläufigen Ergebnisses das Verkaufsziel für das Jahr 2025 erreicht. Mit einem besonders starken Schlussquartal konnte für das Gesamtjahr 2025 ein Verkaufsvolumen von über 500 Millionen Euro erreicht werden. Dies entspricht einem deutlichen Anstieg gegenüber dem Vorjahr (2024: 330 Millionen Euro) von über 50 Prozent. Damit bekräftigt das Unternehmen seine konsequente Rückkehr auf den Wachstumspfad.
Das Verkaufsvolumen im Schlussquartal lag bei über 270 Millionen Euro und markierte damit das mit Abstand stärkste Quartal nach Ausbruch der Krise. Einen wesentlichen Anteil dabei hatten mehrere institutionelle Verkäufe mit einem Verkaufsvolumen von insgesamt rund 140 Millionen Euro. Die institutionellen Transaktionen im vierten Quartal verteilten sich auf Metropolregionen wie München, Stuttgart, Leipzig und Frankfurt. Das Käuferspektrum umfasst dabei auch unterschiedliche Kundengruppen wie einen Finanzinvestor, eine kommunale Wohnungsgesellschaft, eine Fondsgesellschaft und eine Genossenschaft. Die Instone Group sieht dies als ein deutliches Zeichen dafür, dass sich auch die institutionelle Nachfrage zunehmend erholt.
Der wesentliche Wachstumsmotor bleibt aktuell jedoch die Nachfrage der privaten Kapitalanleger. Die steuerlichen Anreize des Wachstumschancengesetzes schaffen sehr attraktive Rahmenbedingungen und Renditepotenziale für private Investitionen in klimafreundliche Neubauwohnungen. Die Instone Group hat ihre Produktpalette optimal auf diese attraktiven Förderbedingungen ausgerichtet, so dass die Vertriebsstarts im Jahr 2025 insgesamt sehr gut vom Markt aufgenommen wurden, was zu einer starken Nachfrage führte. Im Schlussquartal wurden im Einzelvertrieb 219 Wohnungen mit einem Verkaufsvolumen von über 130 Millionen Euro erfolgreich veräußert.
Für das laufende Jahr 2026 plant die Instone Group die Anzahl der Vertriebsstarts nochmals deutlich zu erhöhen. Das positive Momentum sowohl bei privaten Kapitalanlegern als auch bei institutionellen Investoren stimmt das Unternehmen zuversichtlich für die weitere Entwicklung im Vertrieb.
„Die starke Nachfrage im vierten Quartal 2025 bestärkt uns in der Erwartung, dass sich die Markterholung weiter fortsetzt. Auch mit unseren deutlich steigenden Investitionen in neue Grundstücke stellen wir wieder die Weichen für eine Rückkehr zu nachhaltigem Wachstum“, sagt Kruno Crepulja, CEO der Instone Real Estate Group SE
Die Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2025 einschließlich der Prognose für 2026 ist für den 17. März 2026 geplant.
Über Instone Real Estate Group SE (Instone Group)
Die Instone Group ist einer der führenden Wohnentwickler Deutschlands und im Prime Standard der Deutschen Börse notiert. Seit 1991 entwickeln wir bundesweit zukunftsfähige und nachhaltige Stadtquartiere mit Miet- und Eigentumswohnungen – für ein langfristig gutes Leben in den Metropolregionen Deutschlands. Unsere vielfältigen Fachkompetenzen erzielen in Verbindung mit effizienten Prozessen und einem soliden finanziellen Fundament echte Mehrwerte für unsere Stakeholder in ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht. So übernehmen wir Verantwortung für eines der dringlichsten gesellschaftlichen Themen unserer Zeit – der Schaffung von bedarfsgerechtem und lebenswertem Wohnraum. Bundesweit sind 414 Mitarbeiter an neun Standorten tätig. Zum 30. September 2025 umfasste das Projektportfolio 46 Entwicklungsprojekte mit einem erwarteten Gesamtverkaufsvolumen von etwa 7,1 Milliarden Euro und über 14.000 Wohneinheiten. www.instone-group.de
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2260204 |
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2260204 15.01.2026 CET/CEST
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| 08.12.2025 | Instone Group schließt Konsortialfinanzierung über 47,5 Millionen Euro neu ab
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Instone Real Estate Group SE
/ Schlagwort(e): Finanzierung
Instone Group schließt Konsortialfinanzierung über 47,5 Millionen Euro neu ab
08.12.2025 / 10:07 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Instone Group schließt Konsortialfinanzierung über 47,5 Millionen Euro neu ab
- Abschluss eines neuen Term Loans über 47,5 Mio. Euro mit einer Laufzeit von drei Jahren zzgl. Verlängerungsoptionen von jeweils 2 x 1 Jahr
- Möglichkeit zur Erhöhung auf bis zu 60 Mio. Euro während der Laufzeit
- Konsortialfinanzierung wird arrangiert durch die IKB Deutsche Industriebank AG
- Strategische Bedeutung hinsichtlich der Stärkung des Wachstumskurses
Essen, 8. Dezember 2025: Die Instone Real Estate Group SE („Instone Group“) hat eine neue Konsortialfinanzierung (Term Loan) über 47,5 Mio. Euro abgeschlossen. Die Fazilität hat eine Laufzeit von drei Jahren zzgl. zwei jeweils einjähriger Verlängerungsoptionen. Eine Erhöhung auf bis zu 60 Mio. Euro ist während der Laufzeit möglich. Arrangeur ist die IKB Deutsche Industriebank AG, die die Konsortialfinanzierung im Privat- und Geschäftsbankensektor platziert hat.
„Der neue Term Loan ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Unternehmensfinanzierung“, freut sich David Dreyfus, CFO der Instone Real Estate Group SE. „Zum 30. September verfügten wir über frei verfügbare Liquidität in Höhe von 221,5 Mio. Euro sowie zusätzlich über ungenutzte Revolving Credit Facilities in Höhe von rd. 138 Mio. Euro. Diese hervorragende Liquiditätssituation wird durch die neue Unternehmensfinanzierung in Höhe von 47,5 Mio. Euro nun zusätzlich gestärkt“, so David Dreyfus, der die Instone Group mit ihrer Liquiditätsausstattung exzellent im Markt positioniert sieht.
Die zusätzlichen Mittel werden für das weitere Unternehmenswachstum sowie für die gezielte Akquisition attraktiver Grundstücke eingesetzt. Damit verfügt die Instone Group über die Möglichkeit, in einem Marktumfeld mit aktuell geringer Wettbewerbsintensität Projekte mit überdurchschnittlichen Margen und Kapitalrenditen zu sichern.
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08.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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