| 05.11.2025 | Original-Research: Koenig & Bauer AG (von Montega AG): Kaufen
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Original-Research: Koenig & Bauer AG - von Montega AG
05.11.2025 / 17:49 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.
Einstufung von Montega AG zu Koenig & Bauer AG
| Unternehmen: |
Koenig & Bauer AG |
| ISIN: |
DE0007193500 |
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Update |
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| seit: |
05.11.2025 |
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EUR 17,00 |
| Kursziel auf Sicht von: |
12 Monaten |
| Letzte Ratingänderung: |
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| Analyst: |
Patrick Speck, CESGA |
Defensivere Signale im Ausblick trüben ansonsten gutes Q3
Koenig & Bauer hat heute den Q3-Bericht vorgelegt und die Guidance bestätigt. Die Zielerreichung wird beim operativen EBIT aufgrund der makroökonomischen Lage nun aber eher am unteren Ende der Guidance-Spanne (35-50 Mio. EUR) erwartet, was eine moderate Korrektur des Konsensus (>39 Mio. EUR) nach sich ziehen dürfte.
Höherer Umsatz bei erwartungsgemäß rückläufigem Auftragseingang: Beim Konzernumsatz verzeichnete Koenig & Bauer ein starkes Plus von 8,0% yoy auf 310,5 Mio. EUR (MONe: 300,0 Mio. EUR). Während das Segment Paper & Packaging (P&P) basisbedingt nur leicht um 1,4% yoy auf 178,2 Mio. EUR zulegte, stiegen die Erlöse im Segment Special & New Technologies dynamisch um 21,4% yoy auf 140,3 Mio. EUR. Der Auftragseingang lag in Q3 dagegen mit 249,9 Mio. EUR um 27,9% unter Vorjahr (9M: -13,3% yoy). Ursächlich hierfür ist neben dem auslaufenden drupa-Effekt vor allem die hohe Vorjahresbasis im Segment S&T durch Großaufträge der US-Bundesdruckerei (Banknote Solutions). Bereinigt um diesen Sondereffekt gingen die Neuaufträge in Q3 um 12,5% yoy zurück (9M: -3,5% yoy). Dies ist u.a. auf die US-Zölle und die Nachfragezurückhaltung im nordamerikanischen Markt zurückzuführen. Hier fallen für Koenig & Bauer-Produkte neben dem Basiszoll von 15% zum Teil Aufschläge von >50% an. Der Auftragsbestand des Konzerns rangiert mit 1.035,7 Mio. EUR (ca. 41% P&P; 59% S&T) aber nach wie vor auf einem auskömmlichen Niveau.
Signifikante Ergebnissteigerung durch S&T: Das operative Konzern-EBIT verbesserte sich in Q3 signifikant auf 16,0 Mio. EUR (Vj.: 4,2 Mio. EUR; bereinigt um drupa-Kosten), was einer operativen Marge von 5,2% entspricht. Auch erreichte das um die verbliebenen Einmalaufwendungen für das Fokusprogramm 'Spotlight' geminderte berichtete EBIT i.H.v. 15,4 Mio. EUR den besten Q3-Wert seit 2018 (Q3/18: 18,0 Mio. EUR). Allerdings überkompensierte der operative Turnaround bei S&T auf ein EBIT von 6,1 Mio. EUR (Vj.:-11,4 Mio. EUR) ein schwächeres operatives EBIT bei P&P von 7,4 Mio. EUR (Vj.: 11,8 Mio. EUR). Letzteres dürfte neben den US-Zöllen auch einem veränderten Produktmix mit höherem Asien-Anteil geschuldet sein. Nach 9M stand dennoch ein klar verbessertes operatives Konzern-EBIT von 6,4 Mio. EUR zu Buche (Vj.: -20,7 Mio. EUR). Auch fiel der FCF in Q3 mit 21,8 Mio. EUR (Vj.: -8,1 Mio. EUR) deutlich positiv aus.
Ausblick mit Einschränkung bestätigt: Durch das erfreuliche Q3-EBIT dürfte sich auch das traditionell sehr Q4-lastige Ergebnisprofil des Konzerns in diesem Jahr glätten. Konkret halten wir mit Blick auf die Guidance das Umsatzziel von 1,3 Mrd. EUR für gut erreichbar. Hierfür wäre in Q4 sogar ein Umsatzrückgang von bis zu 3,5% yoy verkraftbar. Dass der Vorstand das operative EBIT 'mit einer höheren Wahrscheinlichkeit in der unteren Hälfte des Korridors' sieht, deutet für Q4 allerdings auf ein im yoy-Vergleich niedrigeres operatives EBIT von 30-35 Mio. EUR (Vj.: 46,5 Mio. EUR) hin. Nichtsdestotrotz erachten wir die Ergebnis- und Margenerholung auf Basis der Spotlight-Maßnahmen als eindrucksvoll und rechnen mit einer weiteren Profitabilitäts steigerung in 2026. So bekräftigte der Vorstand seine strategische Zielsetzung von 1,5 Mrd. EUR Umsatz bei einer operativen EBIT-Marge von 5-6%, und erwartet für 2026 Fortschritte in dieser Richtung.
Fazit: Koenig & Bauer ringt mit den handelspolitischen Spannungen im wichtigen US-Geschäft (Umsatzanteil 9M: 23%; -5 PP yoy), während gleichzeitig Spotlight sichtbare Erfolge zeitigt. Wir nehmen neben 2025e auch unsere Ergebnisprognosen für 2026 ff. zurück, blicken aber weiterhin positiv auf den Investment Case der deutlich unter Buchwert notierenden Aktie (KBV: 0,6x). Mit einem leicht reduzierten Kursziel von 17,00 EUR bestätigen wir das Rating.
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Über Montega:
Die Montega AG ist eines der führenden bankenunabhängigen Researchhäuser mit klarem Fokus auf den deutschen Mittelstand. Das Coverage-Universum umfasst Titel aus dem MDAX, TecDAX, SDAX sowie ausgewählte Nebenwerte und wird durch erfolgreiches Stock-Picking stetig erweitert. Montega versteht sich als ausgelagerter Researchanbieter für institutionelle Investoren und fokussiert sich auf die Erstellung von Research-Publikationen sowie die Veranstaltung von Roadshows, Fieldtrips und Konferenzen. Zu den Kunden zählen langfristig orientierte Value-Investoren, Vermögensverwalter und Family Offices primär aus Deutschland, der Schweiz und Luxemburg. Die Analysten von Montega zeichnen sich dabei durch exzellente Kontakte zum Top-Management, profunde Marktkenntnisse und langjährige Erfahrung in der Analyse von deutschen Small- und MidCap-Unternehmen aus.
Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: Montega_AG_Factsheet_2025
Kontakt für Rückfragen:
Montega AG - Equity Research Tel.: +49 (0)40 41111 37-80 Web: www.montega.de E-Mail: research@montega.de LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/montega-ag
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2224610 05.11.2025 CET/CEST
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| 12.08.2025 | Original-Research: Koenig & Bauer AG (von Montega AG): Kaufen
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Original-Research: Koenig & Bauer AG - von Montega AG
12.08.2025 / 11:35 CET/CEST
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12.08.2025 |
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18,00 EUR |
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Patrick Speck, CESGA |
Feedback CMD: 'Zeitalter der Performance' ausgerufen
Koenig & Bauer hat vergangene Woche die finalen H1-Zahlen vorgelegt und anlässlich des 40. Börsenjubiläums einen Capital Markets Day in Frankfurt veranstaltet. Im Zuge der Präsentationen fokussierte sich das neue Führungsduo Dr. Kimmich (CEO) und Dr. Blum (CFO) vor allem auf die zukünftige strategische Ausrichtung des Konzerns, die nach der Verschlankung der Strukturen nun ein 'Zeitalter der Performance' bringen soll.
Positiver Free Cashflow avisiert, neues Zollregime trifft alle Wettbewerber: Da die wesentlichen operativen Eckdaten zu H1 bereits vorab berichtet worden waren (vgl. Comment vom 31.07.), dürfte dem Markt zunächst der in H1/25 schwache FCF von -83,7 Mio. EUR (Vj.: -27,7 Mio. EUR) negativ aufgestoßen sein. Dies ist auf einen Anstieg des Net Working Capitals zurückzuführen (+46,2 Mio. EUR ggü. 31.12.), wohingegen die CAPEX mit 18,4 Mio. EUR (Vj.: 27,1 Mio. EUR) deutlich geringer ausfielen. Die NWC-Quote (in % zum LTM-Umsatz) verringerte sich indes auf 26,3% (Vj.: 28,3%). Darüber hinaus stellte der Vorstand im Zuge des erwarteten und traditionell ergebnisstarken Q4 zum Jahresende wieder einen positiven FCF in Aussicht. Ein wesentlicher Unsicherheitsfaktor bleibt aber die US-Zollpolitik, die zusammen mit der jüngsten EUR/USD-Entwicklung die Maschinen und Anlagen des Unternehmens in den USA verteuert (Umsatzanteil Nordamerika 2024: ca. 29%). Allerdings betonte der CEO, dass auch die wesentlichen Wettbewerber aus Deutschland, Schweiz, Japan oder China von Zöllen betroffen sind. Für 2026 wird daher nach wie vor ein 'deutlicher Fortschritt' in Richtung der Zielsetzung von 1,5 Mrd. EUR Umsatz bei einer EBIT-Marge von 5-6% erwartet. Eine präzisere Guidance erfolgt Anfang nächsten Jahres, wenn mehr Klarheit über den makroökonomischen Rahmen herrscht.
Strukturanpassungen nahezu vollendet, Digitaldruck drückt noch die Profitabilität: Nach der Reduzierung der Konzernsegmente von ehemals drei auf zwei (P&P und S&T), der Verkleinerung des Vorstands sowie der weitestgehend abgeschlossenen Optimierungsmaßnahmen des Spotlight-Programms dürfte die zuletzt angekündigte Überprüfung strategischer Optionen für das Randgeschäft Coding (Partnerschaft, JV oder Verkauf) das letzte Puzzlestück in der Re-Fokussierung von Koenig & Bauer bilden. Zugleich betonte der CEO, dass die Coding GmbH (Umsatzanteil: ca. 5%) profitabel und zukunftsträchtig positioniert ist, aber einen nachgelagerten Markt adressiert, sodass nur begrenzte Synergien mit dem Kerngeschäft bestehen. Unverändert überzeugt zeigt sich der Vorstand hingegen vom Potenzial des industriellen Digitaldrucks, wenngleich die Nachfrage noch nicht so hoch ausfällt wie beim Go-to-Market in 2015 antizipiert. Die installierte Basis ist seither dennoch stetig gewachsen (aktuell 72 Maschinen) und nicht zuletzt der Siegeszug von KI und die KI-gestützte Digitalplattform Kyana sollten u.E. die Marktdurchdringung weiter forcieren. Wie stark das Digitalgeschäft aktuell noch das Ergebnis belastet, verdeutlichten die aus Transparenzgründen vorgelegten Kennzahlen des ehemaligen Segments Digital & Webfed, die für H1/25 ein EBIT i.H.v. -15,3 Mio. EUR (Konzern: -13,8 Mio. EUR) bzw. ein operatives EBIT von -12,8 Mio. EUR (Konzern: -9,6 Mio. EUR) zeigen. Auch hier gelang Koenig & Bauer verglichen mit dem Vorjahreszeitraum (D&W EBIT operativ H1/24: -14,8 Mio. EUR) immerhin eine Verringerung der Verluste.
Fazit: Nach der Neuausrichtung und Verschlankung fokussiert sich Koenig & Bauer nun auf die nachhaltige Steigerung der Profitabilität und hat ein 'Zeitalter der Performance' ausgerufen. Die Halbjahresergebnisse, das Rekord-Orderbuch und die Eindrücke des CMD stimmen uns optimistisch, dass die avisierte Zielmarge mittelfristig erreicht wird. Wir bekräftigen das Rating 'Kaufen' und unser Kursziel von 18,00 EUR.
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Die Montega AG ist eines der führenden bankenunabhängigen Researchhäuser mit klarem Fokus auf den deutschen Mittelstand. Das Coverage-Universum umfasst Titel aus dem MDAX, TecDAX, SDAX sowie ausgewählte Nebenwerte und wird durch erfolgreiches Stock-Picking stetig erweitert. Montega versteht sich als ausgelagerter Researchanbieter für institutionelle Investoren und fokussiert sich auf die Erstellung von Research-Publikationen sowie die Veranstaltung von Roadshows, Fieldtrips und Konferenzen. Zu den Kunden zählen langfristig orientierte Value-Investoren, Vermögensverwalter und Family Offices primär aus Deutschland, der Schweiz und Luxemburg. Die Analysten von Montega zeichnen sich dabei durch exzellente Kontakte zum Top-Management, profunde Marktkenntnisse und langjährige Erfahrung in der Analyse von deutschen Small- und MidCap-Unternehmen aus.
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2182788 12.08.2025 CET/CEST
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| 01.08.2025 | Original-Research: Koenig & Bauer AG (von Montega AG): Kaufen
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Original-Research: Koenig & Bauer AG - von Montega AG
01.08.2025 / 09:02 CET/CEST
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| Unternehmen: |
Koenig & Bauer AG |
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DE0007193500 |
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| Anlass der Studie: |
Update |
| Empfehlung: |
Kaufen |
| seit: |
31.07.2025 |
| Kursziel: |
18,00 EUR (zuvor: 17,00 EUR) |
| Kursziel auf Sicht von: |
12 Monaten |
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| Analyst: |
Patrick Speck, CESGA |
Q2 zeigt signifikanten Ergebnis-Swing
Koenig & Bauer hat am 29.7. vorläufige Q2-Zahlen vorgelegt, die von einer starken Umsatzentwicklung und einer signifikanten Ergebnisverbesserung geprägt waren.
Topline und Auftragseingang überzeugen, Auftragsbestand auf Rekordniveau: In Q2 erzielte Koenig & Bauer ein starkes Umsatzplus von 7,0% yoy auf 298,2 Mio. EUR, getragen sowohl von Paper & Packaging Sheetfed Systems (P&P; +5,3% yoy auf 157,3 Mio. EUR) als auch Special & New Technologies (S&T; +9,9% yoy auf 148,6 Mio. EUR). Der Konzern-Auftragseingang lag mit 361,7 Mio. EUR (-9,3% yoy) zwar deutlich unter dem Wert des Vorjahres, letzterer war jedoch durch die starken Bestelleingänge rund um die Weltleitmesse drupa verzerrt. Gegenüber Q1/25 legte der Auftragseingang dagegen um 47,5% zu und auch die Book-to-Bill-Ratio von 1,21 untermauert das Momentum und führte zu einem neuen Rekord-Auftragsbestand i.H.v. 1.096,3 Mio. EUR.
Spotlight-Programm entfaltet Wirkung: Die im Zuge des Fokusprogramms Spotlight umgesetzten Maßnahmen trugen neben der starken Topline dazu bei, dass Koenig & Bauer erstmals seit 2021 auf Q2-Basis ein positives operatives Ergebnis zeigen konnte. Konkret verbesserte sich das operative EBIT auf 1,8 Mio. EUR, nachdem im Vorjahresquartal - bereinigt um die drupa-Kosten - noch ein operatives EBIT von -14,7 Mio. EUR zu Buche stand (-20,9 Mio. EUR inkl. drupa). Auch unter Berücksichtigung der in Q2 noch angefallenen negativen Einmaleffekte zum Abschluss des Spotlight-Programms fiel das EBIT mit 0,4 Mio. EUR knapp positiv aus (Vj.: -23,7 Mio. EUR). Wenngleich Koenig & Bauer traditionell das Gros des Ergebnisses im vierten Quartal erzielt, untermauert der starke Ergebnis-Swing in Q2 u.E. die Erreichbarkeit der diesjährigen Guidance, die weiterhin ein leichtes Umsatzwachstum auf 1,3 Mrd. EUR und eine Steigerung des operativen EBITs auf 35 bis 50 Mio. EUR vorsieht (H1: -9,6 Mio. EUR).
Strategische Maßnahmen für Randgeschäft Coding in Prüfung: Vor dem Hintergrund der Fokussierung auf die Kerngeschäftsfelder und zur Stärkung der Profitabilität gab der Vorstand darüber hinaus bekannt, die künftige Ausrichtung des Coding-Geschäfts zu überprüfen. Die darin aktive Koenig & Bauer Coding GmbH erzielte zuletzt mit rund 300 Mitarbeitern einen stabilen Umsatzbeitrag von 4-5% der Konzernerlöse, agiert jedoch als weitgehend autarke Einheit in einem gegenüber dem Kerngeschäft der industriellen Druckanwendungen (u.a. Verpackungs- und Wertpapierdruck) nachgelagerten Markt und weist daher nur geringe Synergien im Konzernverbund auf. Die Kennzeichnungssysteme kommen typischerweise bei den Abfüllern und Verpackern selbst zum Einsatz, sodass große internationale Konzerne aus der Lebensmittel- und Getränkeindustrie sowie den Sekoren Konsumgüter, Pharma & Kosmetik oder Automotive & Industry zum Kundenkreis zählen. Aufgrund des frühen Stadiums der Prüfung liegen laut Vorstand derzeit aber noch alle Optionen zur Weiterentwicklung der Coding, einschließlich eines Joint Ventures, einer Partnerschaft oder eines möglichen Verkaufs, auf dem Tisch.
Fazit: Ungeachtet der Weichenstellung bei Coding sehen wir die Neuausrichtung bei Koenig & Bauer nun als weitestgehend abgeschlossen an, was auch die Kernbotschaft des CEOs beim Capital Markets Day am kommenden Mittwoch (6.8.2025) zum 40-jährigen Börsenjubiläum in Frankfurt sein dürfte. In Abhängigkeit der Marktentwicklung sollten auch die kommenden Quartale inkrementelle Verbesserungen zeigen und den Konzern sukzessive in Richtung des u.E. trotz allem ambitionierten 2026er-Ziels (Umsatz: 1,4-1,5 Mrd. EUR; operative EBIT-Marge: 5-6%) tragen. Wir bestätigen das Rating 'Kaufen' mit einem leicht erhöhten Kursziel von 18,00 EUR (zuvor: 17,00 EUR).
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2178112 01.08.2025 CET/CEST
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| 04.06.2025 | Original-Research: Koenig & Bauer AG (von Montega AG): Kaufen
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Original-Research: Koenig & Bauer AG - von Montega AG
04.06.2025 / 17:06 CET/CEST
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Koenig & Bauer AG |
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DE0007193500 |
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| Anlass der Studie: |
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| seit: |
04.06.2025 |
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17,00 EUR |
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12 Monaten |
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| Analyst: |
Patrick Speck, CESGA |
E-Mobility-Phantasie lebt - Trockenbeschichtungstechnologie für Batteriezellfertigung erreicht wichtige Entwicklungsstufe
Koenig & Bauer hat gestern gemeldet, dass in der Entwicklungspartnerschaft mit der VW Tochter PowerCo für eine nachhaltigere Batteriezellfertigung ein wichtiger Meilenstein erreicht wurde.
Proof of Concept erbracht: Im Rahmen der seit Juni 2023 laufenden Zusammenarbeit wurde von Koenig & Bauer eine Trockenbeschichtungsanlage für die lösungsmittelfreie Pulverbeschichtung von Anoden und Kathoden (Dry-Coating) entwickelt und zwei Prototypen an PowerCo geliefert. Bei der Trockenbeschichtung handelt es sich um einen Teilprozess der mehrstufigen Batteriezellfertigung, durch den das aufwendige und energieintensive Trocknen von feucht beschichteten Elektroden vermieden werden kann. Laut der gestrigen Meldung wurde die Konzeptphase des Projekts nunmehr mit dem 'Factory Acceptance Test' erfolgreich abgeschlossen und der Proof of Concept damit erbracht. Als nächster Schritt werden die Trockenbeschichtungsanlagen bei PowerCo in eine Pilotlinie überführt, um weitere Skalierungs- und Entwicklungsarbeiten zu absolvieren und die Eignung der Technologie für die industrielle Serienproduktion nachzuweisen. Der Abschluss dieser Projektstufe soll in 2026 erfolgen, ihren jeweiligen Entwicklungsaufwand tragen beide Parteien nach wie vor selbst. Darüber hinaus wurde zwischen PowerCo und Koenig & Bauer bereits ein kommerzieller Rahmenvertrag geschlossen, zum wirtschaftlichen Potenzial der Technologie wurden allerdings noch keine Angaben gemacht. Aufgrund des unklaren Ausgangs der Entwicklungsphase sind bislang keine Erfolge des Projekts in unseren Prognosen abgebildet. Die Chance auf die Erschließung neuer nennenswerter Umsatz- und Ertagspotenziale abseits der Druck- und Verpackungsindustrie ist durch die gestrige Meldung aber weiter gestiegen.
Erfolgreiche Bilanz der China Print: Von kurzfristig höherer Relevanz für die operative Entwicklung dürften hingegen die Ende Mai gemeldeten Auftragserfolge der China Print sein, die u.E. für Koenig & Bauer die bedeutendste Messe im wichtigen asiatischen Markt (Umsatzanteil 2024: 20,6%) darstellt. So gingen laut Unternehmen formatübergreifend Bestellungen für eine Vielzahl neuer Bogenoffsetmaschinen ein. Des Weiteren wird durch die zahlreichen intensiven Verkaufsgespräche und Anbahnungen ein reges Nachmessegeschäft erwartet. Insgesamt wertete der Konzern daher trotz eines global anspruchsvollen Marktumfelds die Auftragslage als 'stabil', sodass wir auch für Ende Q2 mit einem Auftragsbestand leicht oberhalb der Schwelle von 1 Mrd. EUR rechnen (31.03.: 1.032,8 Mio. EUR), wenngleich der Auftragseingang signifikant unterhalb des von der Weltleitmesse drupa beflügelten Vorjahreswerts (Q2/24: 398,6 Mio. EUR) liegen sollte. Nicht zuletzt deutet das anhaltend trübe und zuletzt noch deutlich verschlechterte Geschäftsklima der deutschen Druckindustrie (Index Mai: 85,1 Pkt; -4,3 PP mom) auf eine hierzulande noch immer gedämpfte Nachfrage hin.
Fazit: Der erreichte Meilenstein zum Einsatz der Trockenbeschichtungstechnologie von Koenig & Bauer für eine effizientere Batteriezellfertigung ist Beleg für das technologische Know-how und die Innovationskraft des Unternehmens. Wenngleich das Erlöspotenzial schwer zu greifen ist, nährt dies die Phantasie in einer u.E. ohnehin attraktiven Equity Story. Durch die positiven Signale zur Auftragsentwicklung sehen wir das Unternehmen auch hinsichtlich der Guidance im Soll und bestätigen das Kursziel und Rating.
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sich als ausgelagerter Researchanbieter für institutionelle Investoren und
fokussiert sich auf die Erstellung von Research-Publikationen sowie die
Veranstaltung von Roadshows, Fieldtrips und Konferenzen. Zu den Kunden
zählen langfristig orientierte Value-Investoren, Vermögensverwalter und
Family Offices primär aus Deutschland, der Schweiz und Luxemburg. Die
Analysten von Montega zeichnen sich dabei durch exzellente Kontakte zum
Top-Management, profunde Marktkenntnisse und langjährige Erfahrung in der
Analyse von deutschen Small- und MidCap-Unternehmen aus.
Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: http://www.more-ir.de/d/32794.pdf
Kontakt für Rückfragen:
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2150932 04.06.2025 CET/CEST
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| 08.05.2025 | Original-Research: Koenig & Bauer AG (von Montega AG): Kaufen (zuvor: Halten)
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Original-Research: Koenig & Bauer AG - von Montega AG
08.05.2025 / 10:45 CET/CEST
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| Empfehlung: |
Kaufen (zuvor: Halten) |
| seit: |
08.05.2025 |
| Kursziel: |
17,00 EUR |
| Kursziel auf Sicht von: |
12 Monaten |
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Patrick Speck, CESGA |
Q1-Zahlen weitgehend ohne Esprit, aber Guidance bestätigt
Koenig & Bauer hat am 06. Mai den Q1 Bericht vorgelegt, in dem erstmals nach der neuen Segmentstruktur berichtet wurde.
Solide Umsatz- und Auftragsentwicklung: In Q1 erzielte Koenig & Bauer mit 252,2 Mio. EUR einen Konzernumsatz auf Vorjahresniveau (-0,4% yoy) und wie saisonal typisch deutlich unter dem Q4-Niveau (-44,5% qoq). Während im Segment Paper & Packaging Sheetfed Systems (P&P) ein sattes Umsatzplus von 7,4% yoy auf 151,6 Mio. EUR verzeichnet wurde, gingen die Erlöse im Segment Special & New Technologies (S&T) um 7,2% yoy auf 108,0 Mio. EUR zurück. Der Auftragseingang wuchs in beiden Segmenten trotz der globalen Unsicherheiten weiter an (P&P: +0,6% yoy; S&T: +6,8% yoy), sodass bei einer Book-to-Bill-Ratio von 0,97x der Auftragsbestand mit 1.032,8 Mio. EUR einen Höchstwert per Ende Q1 erreichte (+14,6% yoy; -0,7% qoq). Zudem ist das Orderbuch laut CFO so gestrickt, dass (potenzielle) Zölle vollständig auf Kunden umgewälzt werden können. Der Anteil des US-Geschäfts belief sich in 2024 auf rund 29%. In welchem Ausmaß die Zollkonflikte zu einem Nachfragerückgang für die Branche führen, lässt sich nach Einschätzung des Managements zurzeit nicht abschließend beurteilen, die Auswirkungen werden aktuell aber als 'überschaubar' eingeschätzt.
Operatives EBIT unter Vorjahr, aber Spotlight im Plan: Obwohl die Kosteneinsparungen aus dem Fokusprogramm 'Spotlight“ laut Vorstand vollständig 'on track' verlaufen und auf Gesamtjahressicht nach wie vor einen positiven EBIT-Effekt i.H.v. 40 bis 50 Mio. EUR bewirken sollen, fiel das Konzern-EBIT in Q1 mit -14,2 Mio. EUR geringer aus als im Vorjahr (-10,2 Mio. EUR). Zum einen verursachte Spotlight nochmals Sonderkosten, die mit 2,8 Mio. EUR jedoch im avisierten Rahmen lagen, zum anderen belasteten u.a. negative FXEffekte (ca. 2 Mio. EUR) das Ergebnis. Letztere sollten durch die nach Angaben des CFOs getroffenen Hedging-Maßnahmen im Laufe des Jahres jedoch vollständig kompensiert werden können. Dass aber auch das um Sondereffekte bereinigte operative EBIT mit -11,4 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert lag, stellt u.E. die wesentliche Enttäuschung für den Kapitalmarkt im Hinblick auf das Zahlenwerk dar.
Guidance für 2025 und 2026 bestätigt: Auf Basis des hohen Auftragsbestands erwartet Koenig & Bauer für 2025 unverändert ein leichtes Umsatzwachstum auf 1,3 Mrd. EUR sowie eine Steigerung des operativen EBITs auf 35 bis 50 Mio. EUR, sieht die Zielerreichung innerhalb dieser Bandbreite aber 'in hohem Maße von den tatsächlichen weltwirtschaftlichen und geopolitischen Entwicklungen in den kommenden Monaten abhängig'. Für 2026 wird aktuell mit einem Konzernumsatz zwischen 1,4 und 1,5 Mrd. EUR bei einer operativen EBIT-Marge zwischen 5 und 6% geplant. Neben den EntwicklungsKooperationen mit z.B. Google (Cloud- und KI-basierte Anwendungen für gedruckte Verpackungen) oder VW (Prototypen zur Trockenbeschichtung in der Batteriezellfertigung) wurde jüngst mit Siemens ein weiterer hochkarätiger Kooperationspartner gemeldet (Weiterentwicklung des modularen Automatisierungsbaukastens für neue Maschinenkonzepte). Dies unterstreicht einmal mehr die technologische Vorreiterrolle, die Koenig & Bauer einnimmt und die trotz der makroökonomischen Unsicherheiten u.E. gegen eine deutliche Geschäftseintrübung spricht, sondern vielmehr Chancen eröffnet.
Fazit: Wenngleich die Q1-Zahlen ergebnisseitig noch keine Euphorie versprühten, deuten die starke Auftragslage und die Aussagen des Managements auf eine spürbare Verbesserung in den nächsten Quartalen hin. Vor diesem Hintergrund erscheint uns der signifikante Kursrücksetzer infolge des Q1-Berichts überzogen. Mit einem unveränderten Kursziel von 17,00 EUR stufen wir die Aktie daher auf 'Kaufen' hoch.
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Veranstaltung von Roadshows, Fieldtrips und Konferenzen. Zu den Kunden
zählen langfristig orientierte Value-Investoren, Vermögensverwalter und
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Analysten von Montega zeichnen sich dabei durch exzellente Kontakte zum
Top-Management, profunde Marktkenntnisse und langjährige Erfahrung in der
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2133312 08.05.2025 CET/CEST
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| 16.04.2025 | Koenig & Bauer AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.06.2025 in Würzburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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Koenig & Bauer AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Koenig & Bauer AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.06.2025 in Würzburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
16.04.2025 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Koenig & Bauer AG
Würzburg
100. Ordentliche Hauptversammlung
WKN 719 350 ISIN DE0007193500
Eindeutige Kennung: f9c6002a12edef11b53e00505696f23c
Sehr herzlich laden wir die Aktionär:innen zur 100. Ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.
Die Hauptversammlung findet am Mittwoch, 4. Juni 2025 Uhr, 11:00 Uhr (MESZ), im Vogel Convention Center (VCC), Max-Planck-Straße 7/9 (Eingang Ost), 97082 Würzburg, Deutschland, statt.
I. Tagesordnung
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts
für die Koenig & Bauer AG und die Koenig & Bauer-Unternehmensgruppe zum 31. Dezember 2024, des nichtfinanziellen Konzernberichts
sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
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| 2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Koenig & Bauer AG für das Geschäftsjahr 2024
|
| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Koenig & Bauer AG für das Geschäftsjahr 2024
|
| 4. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie vorsorgliche Wahl des Prüfers für
den Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2025
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| 5. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
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| 6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024
|
| 7. |
Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder (Abschnitt V, Ziffer 13 der Satzung der Koenig
& Bauer AG)
|
| 8. |
Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung des Vorstands, die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen und
entsprechende Satzungsänderung
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II. Vorschläge zur Beschlussfassung
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts
für die Koenig & Bauer AG und die Koenig & Bauer-Unternehmensgruppe zum 31. Dezember 2024, des nichtfinanziellen Konzernberichts
sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Die genannten Unterlagen enthalten auch den erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB sowie nach § 315a Abs.
1 HGB. Die Dokumente sind vom Tag der Einberufung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://investors.koenig-bauer.com/de/hauptversammlung/
veröffentlicht und abrufbar. Sie werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. Ferner werden sie den Aktionär:innen
auf Anfrage per Post zugesandt. Die Abschlüsse und Berichte werden auch in der Hauptversammlung erläutert. Auf der genannten
Internetseite finden sich auch die Erklärung zur Unternehmensführung mit der Berichterstattung zur Corporate Governance und
der Vergütungsbericht für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 20. März 2025 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt, der Jahresabschluss
ist damit festgestellt. Er hat in derselben Sitzung ferner den Konzernabschluss gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
ist zu diesem Punkt der Tagesordnung daher keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vorgesehen.
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| 2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Koenig & Bauer AG für das Geschäftsjahr 2024
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen
Zeitraum zu erteilen.
|
| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Koenig & Bauer AG für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
|
| 4. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie vorsorgliche Wahl des Prüfers für den Nachhaltigkeitsbericht
für das Geschäftsjahr 2025
Gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
| 4.1. |
“Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Niederlassung Nürnberg, wird zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 bestellt.”
|
| 4.2. |
“Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Niederlassung Nürnberg, wird zum Prüfer
des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025 bestellt.”
Die Wahl eines Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vorsorglich und nur für den Fall, dass der deutsche Gesetzgeber
im Rahmen der Richtlinie (EU) 2022/2464 eine ausdrückliche Wahl eines solchen Prüfers durch die Hauptversammlung verlangen
sollte, die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung also nach dem deutschen Umsetzungsrecht nicht dem Abschlussprüfer
obliegen sollte.
|
Sowohl die Empfehlung des Prüfungsausschusses als auch der Vorschlag des Aufsichtsrats sind frei von einer ungebührlichen
Einflussnahme Dritter. Auch wurden dem Prüfungsausschuss sowie dem Aufsichtsrat keine Beschränkungen im Hinblick auf die Auswahl
eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft (Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung)
auferlegt.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags eine Erklärung der PricewaterhouseCoopers GmbH, Frankfurt am Main,
Niederlassung Nürnberg, zu deren Unabhängigkeit eingeholt.
|
| 5. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
Mit Ablauf der Hauptversammlung am 4. Juni 2025 endet die Amtszeit von Frau Prof. Dr.-Ing. Gisela Lanza als Vertreterin der
Anteilseigner:innen. Frau Professor Lanza hat erklärt, dass sie für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung stehen wird. Daher
ist ein neues Mitglied auf der Seite der Vertreter der Anteilseigner durch die Hauptversammlung in den Aufsichtsrat zu wählen.
Als Nachfolgerin von Frau Prof. Dr.-Ing. Gisela Lanza soll Frau Karoline Kalb zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden.
Der Aufsichtsrat der Koenig & Bauer AG besteht nach §§ 96 Abs. 1, Abs. 2 und 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr.
1 MitbestG sowie Abschnitt V, Ziffer 9.1 der Satzung der Koenig & Bauer AG aus zwölf Mitgliedern und setzt sich aus je sechs
Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner:innen und Arbeitnehmervertreter:innen sowie zu jeweils mindestens 30 Prozent aus
Frauen und Männern zusammen.
Die Mindestquote ist im Aufsichtsrat der Koenig & Bauer AG für beide Seiten, sowohl für die Seite der Anteilseigner:innen
als auch auf der Seite der Arbeitnehmervertreter:innen, jeweils getrennt zu erfüllen, da der Gesamterfüllung widersprochen
wurde. Es müssen daher sowohl auf der Seite der Anteilseigner:innen als auch auf der Seite der Arbeitnehmervertreter:innen
mindestens zwei Sitze von Frauen und mindestens zwei Sitze von Männern besetzt sein. Vertreterinnen im Aufsichtsrat sind Frau
Dagmar Rehm und Frau Prof. Dr.-Ing. Gisela Lanza auf der Seite der Anteilseigner:innen sowie Frau Julia Cuntz, Frau Simone
Walter und Frau Sabine Witte-Herdering auf der Seite der Arbeitnehmervertreter:innen. Die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats
sind Männer. Mit der Wahl von Frau Karoline Kalb als Vertreterin der Anteilseigner:innen wäre das Mindestgebot nach dem Ausscheiden
von Frau Prof. Dr.-Ing. Gisela Lanza auf Seiten der Anteilseigner:innen auch weiterhin erfüllt.
Auf Vorschlag des Nominierungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat daher vor, mit Wirkung ab der Beendigung der Hauptversammlung
am 4. Juni 2025
Frau Karoline Kalb,
Rechtsanwältin und selbstständige Unternehmensberaterin,
wohnhaft in Augsburg
für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2028 beschließt, in den
Aufsichtsrat zu wählen.
Dies entspricht einer Amtszeit von vier Jahren.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die Wahlentscheidung der Aktionär:innen maßgebenden persönlichen und
geschäftlichen Beziehungen zwischen Frau Karoline Kalb einerseits und der Koenig & Bauer AG oder deren Konzernunternehmen,
den Organen der Koenig & Bauer AG oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10% der stimmberechtigten Aktien an der Koenig
& Bauer AG beteiligten Aktionär andererseits. Der Aufsichtsrat hat sich versichert, dass Frau Kalb für die Ausübung des Mandats
ausreichend Zeit aufbringen kann.
Der Wahlvorschlag berücksichtigt das vom Aufsichtsrat beschlossene Diversitätskonzept einschließlich der Ziele für seine Zusammensetzung
und das Kompetenzprofil für das gesamte Gremium.
Der Lebenslauf und das Kompetenzprofil von Frau Karoline Kalb nebst den Angaben gemäß § 125 Abs.1 Satz 5 AktG zu ihren Mitgliedschaften
in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und zu ihren Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen sind dieser Einberufung unter Abschnitt III - Berichte, Anlagen und weitere Informationen zu den
Tagesordnungspunkten beigefügt. Diese Angaben können auch unter
https://investors.koenig-bauer.com/de/hauptversammlung/
abgerufen werden.
|
| 6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 162 AktG einen Bericht über die im Geschäftsjahr 2024 den Mitgliedern des Vorstands
und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung erstellt, welcher der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur
Billigung vorgelegt wird.
Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG vom Abschlussprüfer dahingehend geprüft, ob die gesetzlich geforderten
Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erfolgte auch eine inhaltliche
Prüfung durch den Abschlussprüfer. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Der von Vorstand und Aufsichtsrat erstellte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 wird gebilligt.”
Der Vergütungsbericht nebst Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers ist von der Einberufung der Hauptversammlung an über die
Internetseite der Gesellschaft unter
https://investors.koenig-bauer.com/de/hauptversammlung/
zugänglich und wird auch während der Hauptversammlung dort zugänglich sein.
Das dem Vergütungsbericht zugrunde liegende Vergütungssystem kann auf der Website der Koenig & Bauer AG im Bereich Investor
Relations unter dem Punkt “Corporate Governance - Vergütung” abgerufen werden.
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| 7. |
Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder (Abschnitt V, Ziffer 13 der Satzung der Koenig
& Bauer AG)
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in Abschnitt V, Ziffer 13 der Satzung der Koenig & Bauer AG geregelt. Die derzeitige
Regelung zur Vergütung des Aufsichtsrats gilt seit 1. Januar 2022 und wurde in der Hauptversammlung am 21. Mai 2021 mit einer
Mehrheit von 99,95 % des vertretenen Grundkapitals gebilligt. Bei börsennotierten Gesellschaften ist gemäß § 113 Abs. 3 AktG
mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen. Ein die Vergütung bestätigender
Beschluss ist zulässig.
Demnach bedarf es einer erneuten Beschlussfassung durch die Hauptversammlung am 4. Juni 2025.
Der Aufsichtsrat hat die derzeit geltende Vergütung sowie das zugrunde liegende System zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
überprüft. Die gewonnenen Erkenntnisse hat der Aufsichtsrat mit dem Vorstand geteilt, da gemäß § 124 Abs. 3 Satz 1 AktG Vorstand
und Aufsichtsrat verpflichtet sind, der Hauptversammlung einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten. Die Überprüfung hat keinen
Änderungsbedarf ergeben; das geltende System entspricht den marktüblichen Standards und den gesetzlichen Vorgaben.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:
“Das von der Hauptversammlung am 11. Mai 2021 gebilligte System zur Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und die Vergütung
der Mitglieder des Aufsichtsrats, wie in Ziffer 13 der Satzung der Koenig & Bauer AG geregelt, werden bestätigt.”
Die Satzung der Koenig & Bauer AG sowie eine Beschreibung des bestehenden Vergütungssystems sind von der Einberufung der Hauptversammlung
an auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://investors.koenig-bauer.com/de/hauptversammlung/
zugänglich und können dort auch während der Hauptversammlung eingesehen werden.
|
| 8. |
Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung des Vorstands, die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen und
entsprechende Satzungsänderung
Die Hauptversammlung am 16. Juni 2023 hat den Vorstand der Koenig & Bauer AG durch eine entsprechende Satzungsänderung ermächtigt
vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung
abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Diese Ermächtigung in Abschnitt VI, Ziffer 14.11 der Satzung der Koenig & Bauer
AG wurde am 3. Juli 2023 in das Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg eingetragen und gilt für Hauptversammlungen, die
in einem Zeitraum von zwei Jahren nach der entsprechenden Eintragung im Handelsregister abgehalten werden. Sie läuft daher
am 3. Juli 2025 aus.
Vorstand und Aufsichtsrat präferieren grundsätzlich die Durchführung der Hauptversammlung als Präsenzveranstaltung. So wurde
die Hauptversammlung am 26. Juni 2024 als Präsenzversammlung abgehalten und auch die diesjährige Hauptversammlung am 4. Juni
2025 wird in Präsenz stattfinden.
Vorstand und Aufsichtsrat sind jedoch der Auffassung, dass es der Gesellschaft auch zukünftig möglich sein sollte, Hauptversammlungen
auch in virtueller Form abzuhalten, insbesondere, da das virtuelle Format vom Gesetzgeber als eine gleichwertige Alternative
zu einer physischen Versammlung angesehen wird. Zugleich ist es dem Vorstand durch die Ermächtigung möglich, flexibel über
das Format zukünftiger Hauptversammlungen entscheiden und dabei auch auf unvorhergesehene Ereignisse und rechtliche Beschränkungen
flexibel reagieren zu können.
Es soll daher eine neue Ermächtigung des Vorstands beschlossen und Abschnitt VI, Ziffer 14.11 der Satzung der Koenig & Bauer
AG neu gefasst werden. Die neue Ermächtigung soll zeitlich für Hauptversammlungen beschränkt sein, die bis zum 31. Juli 2027
stattfinden, so dass unter dieser Ermächtigung bis zu zwei ordentliche Hauptversammlungen als virtuelle Hauptversammlungen
durchgeführt werden können. Die gesetzlich zulässige Höchstfrist von fünf Jahren wird nicht ausgeschöpft.
Bei seiner Entscheidung über das Format zukünftiger Hauptversammlungen wird der Vorstand den Aufsichtsrat mit einbeziehen
und jeweils die Umstände des Einzelfalls und die Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionär:innen berücksichtigen. Hierbei
wird er insbesondere auch weiterhin auf die Wahrung der Aktionärsrechte achten. In diesem Zusammenhang sieht der Vorstand
die direkte Kommunikation in der virtuellen Hauptversammlung ausdrücklich als präferiertes Format an, um Fragen der Aktionär:innen
zu beantworten. Des Weiteren wird er Aufwand, Kosten, Erwägungen zur Nachhaltigkeit sowie Aspekte des Gesundheitsschutzes
der Beteiligten in Betracht ziehen. Auch die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft sowie die anstehende Tagesordnung können
bei der Entscheidung über das Format der Hauptversammlung berücksichtigt werden.
Die bestehende Satzungsermächtigung soll auch dahingehend geändert werden, dass es neben der pflichtgemäßen Entscheidung des
Vorstands auch der Zustimmung durch den Aufsichtsrat bedarf, um die Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
Abschnitt V, Ziffer 14.11 der Satzung der Koenig & Bauer AG wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
“Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung).
Die Ermächtigung des Vorstands gilt bis zum 31. Juli 2027.”
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III. Berichte, Anlagen und weitere Informationen zu den Tagesordnungspunkten
Angaben zu Tagesordnungspunkt 5: Wahlen zum Aufsichtsrat
Lebenslauf und Kompetenzprofil:
Frau Karoline Kalb
Rechtsanwältin und selbstständige Unternehmensberaterin
| Geburtsjahr: |
1972 |
| Wohnort: |
Augsburg |
| Nationalität: |
deutsch |
Beruflicher Werdegang und berufliche Erfahrungen:
| Seit 2022 |
Rechtsanwältin in eigener Kanzlei, selbstständige Unternehmensberaterin |
| 2020 - 2022 |
Vorstandsmitglied, Testo SE & Co KgaA, Titisee |
| 2013 - 2019 |
Vorstandsmitglied, WashTec AG, Augsburg |
| 2006 - 2013 |
Prokuristin in verschiedenen Managementfunktionen, u.a. Compliance Officer, Leiterin Recht & Investor Relations, Corporate
Audit sowie Key Account Management & Export, WashTec AG, Augsburg
|
| 2004 - 2006 |
Leiterin Recht & Investor Relations, WashTec AG, Augsburg |
| 2001 - 2004 |
Assistentin des Vorstands, WashTec AG, Augsburg |
Qualifikationen:
| 2002 |
Zulassung als Rechtsanwältin |
| 1998 - 2000 |
Referendariat OLG München, Ass. Jur. |
| 1993 - 1998 |
Studium der Rechtswissenschaften, Universität Augsburg Abschluss: Magister Jur.
|
| 1991 - 1993 |
Ausbildung zur Industriekauffrau, Siemens Nixdorf AG, Stammhaus |
Besondere Qualifikationen im Rahmen des Kompetenzprofils
Frau Karoline Kalb ist eine erfahrene Rechtsanwältin und selbstständige Unternehmensberaterin mit umfassendem Sachverstand
in den Bereichen Recht, Finanzen und Unternehmensführung. Durch ihre langjährige Tätigkeit in Führungspositionen, insbesondere
als Vorstandsmitglied bei der WashTec AG und der Testo SE & Co. KGaA u.a. als Finanzvorständin, verfügt sie über fundierte
Kenntnisse in der Steuerung von Unternehmen, einschließlich Finanzplanung, -analyse und Risikomanagement. Als Mitglied des
Verwaltungsrats der MAX Automation SE und Vorsitzende des Prüfungsausschusses besitzt sie zudem Expertise in Rechnungslegung
und Abschlussprüfung, insbesondere im Kontext der IFRS-Anforderungen. Diese Expertise qualifiziert sie als "Financial Expert"
und unterstreicht ihr tiefes Verständnis für die Anforderungen des Kapitalmarktes, welches sie auch durch ihre langjährige
Tätigkeit als Leiterin für Investor Relations bei der WashTec AG unter Beweis gestellt hat.
Frau Kalb war bei verschiedenen Unternehmen tätig, die - ähnlich wie die Koenig & Bauer AG - in technologiegetriebenen Branchen
agieren. Diese Erfahrungen haben sie für die spezifischen Herausforderungen und Chancen in solchen Unternehmen sensibilisiert.
Ihr Wissen in der finanziellen Steuerung und im Risikomanagement von Technologieunternehmen ist für die strategische Weiterentwicklung
der Koenig & Bauer AG von großem Wert.
Mit ihrer Kombination aus juristischer Expertise und ihrer umfangreichen Erfahrung in verschiedenen Führungspositionen stärkt
und erweitert Frau Kalb im Falle ihrer Wahl die Kompetenz des gesamten Gremiums insbesondere in den Bereichen Recht, Compliance
& Corporate Governance, Kapitalmarkt & Finanzen, Human Resources sowie Mergers & Acquisitions.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien börsennotierter Unternehmen:
| • |
Mitglied des Verwaltungsrats der Max Automation SE, Düsseldorf
|
Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien nicht börsennotierter Unternehmen:
IV. Mitteilungen und Informationen an die Aktionär:innen
| 1. |
Anzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Koenig & Bauer AG 42.964.435,80 €, aufgeteilt
in 16.524.783 Stückaktien. Jede Stückaktie ist stimmberechtigt und gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stückaktien und
der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung beträgt daher jeweils 16.524.783. Zum Zeitpunkt der Einberufung hält die Gesellschaft
keine eigenen Aktien.
|
| 2. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß Abschnitt VI, Ziffer 14.2 der Satzung der
Gesellschaft nur diejenigen Aktionär:innen - persönlich oder durch eine:n Bevollmächtigte:n - berechtigt, die sich vor der
Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet und ihre Berechtigung durch einen Nachweis des Anteilsbesitzes gegenüber
der Gesellschaft nachgewiesen haben.
Aktionär:innen, die an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben möchten, müssen sich daher unter der nachfolgend
genannten Adresse
Koenig & Bauer AG c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
bis spätestens 28. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung nachweisen.
Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär
gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und muss sich auf den Geschäftsschluss
des 22. Tages vor der Hauptversammlung - also auf den 13. Mai 2025, 24.00 Uhr (MESZ), (nachfolgend „Nachweisstichtag“) - beziehen.
In der Regel übernehmen die depotführenden Institute die erforderliche Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes
für ihre Kund:innen, nachdem die Kund: innen einen Auftrag zur Anmeldung zur Hauptversammlung erteilt haben. Die Aktionär:innen
werden daher gebeten, sich rechtzeitig an ihr depotführendes Institut zu wenden, um ihre Anmeldung zur Hauptversammlung zu
veranlassen.
Nach Eingang der Anmeldung mit beigefügtem Nachweis des Anteilsbesitzes erhalten Aktionär:innen Eintrittskarten für die Hauptversammlung
von der Anmeldestelle.
Hinweis für Intermediäre:
Alternativ können die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes über Intermediäre gemäß § 67c Abs.1 und 2 Satz 3 AktG
in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und 3 und Artikel 9 Abs. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 über die folgende
Swift-Adresse bis spätestens 28. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), an die Gesellschaft übermittelt werden:
Swift: CMDHDEMMXXX Instruktionen gemäß ISO 20022; Autorisierung über SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich.
|
| 3. |
InvestorPortal
Die Gesellschaft stellt unter
https://investors.koenig-bauer.com/de/hauptversammlung/
ein Online-Portal für die Hauptversammlung bereit („InvestorPortal”). Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Aktionär:innen oder ihre Bevollmächtigten Eintrittskarten mit Zugangsdaten.
Mit diesen Zugangsdaten können sich die Aktionär:innen oder deren Bevollmächtigte im InvestorPortal anmelden und nach Maßgabe
der nachstehenden Ausführungen bestimmte Aktionärsrechte ausüben, insbesondere ihr Stimmrecht durch elektronische Briefwahl
oder durch Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter:innen der Gesellschaft ausüben.
Die Ausübung von Aktionärsrechten auf anderem Wege - wie nachstehend ebenfalls beschrieben - bleibt hiervon unberührt. Das
InvestorPortal wird voraussichtlich ab dem 13. Mai 2025 zur Verfügung stehen.
|
| 4. |
Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Die einleitenden Ausführungen, die Rede des Aufsichtsratsvorsitzenden und der Bericht des Vorstands werden am 4. Juni 2025
ab 11:00 Uhr (MESZ) live auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://investors.koenig-bauer.com/de/hauptversammlung/
übertragen. Angemeldete Aktionär:innen, die nicht teilnehmen können, können die Hauptversammlung bis zum Ende der Generaldebatte
im InvestorPortal verfolgen.
|
| 5. |
Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts und Vertretung durch Dritte
Zur Ausübung ihres Stimmrechts stehen den Aktionär:innen neben der Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung weitere
Möglichkeiten zur Verfügung. Diese werden nachstehend beschrieben. Bitte beachten Sie, dass die Voraussetzung für alle Möglichkeiten
die form- und fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den Bestimmungen der Ziffer 2 dieses Abschnitts
IV ist.
| 5.1. |
Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl
|
Aktionär:innen, die nicht an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihre Stimmen auch per Briefwahl im Wege der elektronischen
Kommunikation über das passwortgeschützte InvestorPortal
https://investors.koenig-bauer.com/de/hauptversammlung/
abgeben.
Die elektronische Briefwahl über das InvestorPortal ist bis zum 3. Juni 2025, 18:00 Uhr (MESZ), möglich. Die Zugangsdaten zum InvestorPortal werden angemeldeten Aktionär:innen mit der Eintrittskarte übersandt.
Bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater:innen und andere in § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte
Personen sowie sonstige von Aktionär:innen Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter:innen)
können sich nach Maßgabe der vorgenannten Regelungen ebenfalls der Möglichkeit der Briefwahl im Wege elektronischer Kommunikation
über das InvestorPortal bedienen.
Möchte ein:e Aktionär:in trotz bereits erfolgter Stimmabgabe im Wege der Briefwahl persönlich oder durch einen Bevollmächtigten
an der Hauptversammlung teilnehmen, so ist dies möglich, gilt aber als Widerruf im Wege der elektronischen Briefwahl erfolgten
Stimmabgabe.
| 5.2. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch die Stimmrechtsvertreter:innen der Gesellschaft
|
Die Gesellschaft bietet Aktionär:innen wieder die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter:innen
ausüben zu lassen. Die Gesellschaft hat Herrn Bernd Borchardt und Frau Kathrin Schlosser-Wellner - beide Legal Counsels bei
der Koenig & Bauer AG - mit dem Recht zur Unterbevollmächtigung als Stimmrechtsvertreter:Stimmrechtsvertreterin der Gesellschaft
benannt. Soweit Aktionär:innen Herrn Borchardt und/oder Frau Schlosser-Wellner bevollmächtigen, müssen sie ihnen in jedem
Fall ausdrückliche Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilen. Herr Borchardt und Frau Schlosser-Wellner sowie ihre
jeweiligen Unterbevollmächtigten sind verpflichtet, nur nach Maßgabe der Weisungen abzustimmen; sie dürfen die Stimmrechte
nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Die Ausübung weiterer Aktionär:innenrechte (wie beispielsweise das Stellen von Fragen
oder Anträgen, die Abgabe von Erklärungen sowie die Erklärung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung) durch
die Stimmrechtsvertreter:innen der Gesellschaft ist nicht möglich.
Die Erteilung der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter:innen, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen
der Textform. Aktionär:innen können für die Bevollmächtigung entweder das mit der Eintrittskarte übermittelte Vollmachts-
und Weisungsformular nutzen oder über das InvestorPortal ihre Vollmachten und Weisungen erteilen.
Sofern Aktionär:innen das mit der Eintrittskarte übermittelte Formular verwenden möchten, müssen Vollmachten und Weisungen
an die Stimmrechtsvertreter:innen der Gesellschaft bis zum 3. Juni 2025, 18:00 Uhr (MESZ), per Post oder E-Mail bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse eingegangen sein:
Koenig & Bauer AG c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Die Vollmacht- und Weisungserteilung über das InvestorPortal ist bis zum 3. Juni 2025, 18:00 Uhr (MESZ), möglich. Bis zu diesem Zeitpunkt sind auch der Widerruf der Vollmacht und der Weisungen bzw. Änderungen der über das Internet
erfolgten Vollmacht- und Weisungserteilung über das InvestorPortal möglich.
Hinweis für Intermediäre:
Alternativ können die Erteilung, Änderung oder Widerruf von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter über Intermediäre
auch gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 Aktiengesetz in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und 3 und Artikel 9 Absatz 4 der
Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 über die folgende SWIFT-Adresse bis spätestens 3. Juni 2025, 18:00 Uhr (MESZ), an die Gesellschaft übermittelt werden:
Swift: CMDHDEMMXXX Instruktionen gemäß ISO 20022; Autorisierung über SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich.
Zudem können form- und fristgerecht angemeldete und auf der Hauptversammlung persönlich erschienene Aktionär:innen sowie deren
Bevollmächtigte, soweit sie das Recht zur Unterbevollmächtigung haben, die Stimmrechtsvertreter:innen der Gesellschaft auch
während der Hauptversammlung bis zum Eintritt in die Abstimmung zur Ausübung ihres Stimmrechts bevollmächtigen und ihnen Weisungen
erteilen.
Auch nach Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter:innen der Gesellschaft können Aktionär:innen persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen. Nimmt der:die Aktionär:in persönlich an der Hauptversammlung teil, so gilt dies als Widerruf der Vollmacht- und
Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter:innen der Gesellschaft.
| 5.3. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
|
Aktionär:innen, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten und/oder ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben
möchten, können einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, eine: n Stimmrechtsberater:in oder eine andere Person ihrer
Wahl zur Ausübung ihrer Stimmrechte bevollmächtigen. Das Erfordernis der Anmeldung gemäß den unter Ziffer 2 dieses Abschnitts
IV beschriebenen Voraussetzungen bleibt davon unberührt. Bevollmächtigt ein:e Aktionär:in mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Der Nachweis einer erteilten Vollmacht kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die
Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Ebenso kann der Widerruf durch persönliches Erscheinen des:der Aktionärs:Aktionärin
zur Hauptversammlung erklärt werden.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können im Übrigen
vorab elektronisch über das InvestorPortal mit den Zugangsdaten auf der Eintrittskarte unter
https://investors.koenig-bauer.com/de/hauptversammlung/
bis zum 3. Juni 2025, 18:00 Uhr (MESZ), erfolgen.
Alternativ genügt der Zugang der Erteilung der Vollmacht, ihres Widerrufs und des Nachweises der Bevollmächtigung bis zum
3. Juni 2025, 18:00 Uhr (MESZ), per Post oder E-Mail unter der nachstehenden Adresse:
Koenig & Bauer AG c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
In diesem Fall werden die Aktionär:innen gebeten, für die Erteilung der Vollmacht das auf der Eintrittskarte hierfür vorgesehene
Formular zu verwenden.
Hinweis für Intermediäre:
Alternativ können die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
über Intermediäre auch gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 Aktiengesetz in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und 3 und Artikel
9 Absatz 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 über die folgende SWIFT-Adresse bis spätestens zum 3. Juni 2025, 18:00 Uhr (MESZ), übermittelt werden:
Swift: CMDHDEMMXXX Instruktionen gemäß ISO 20022; Autorisierung über SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich.
Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater: innen und andere in § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können
für ihre Bevollmächtigung abweichende Regelungen für die Form der Vollmacht vorgeben. Die Aktionär:innen werden gebeten, sich
in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht
abzustimmen.
| 5.4. |
Ergänzende Informationen zur Stimmrechtsausübung
|
Werden Stimmrechte fristgerecht auf verschiedene Weise (per Post, per E-Mail, elektronisch über das InvestorPortal oder gemäß
§ 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 1 und 3 sowie Artikel 9 Abs. 4 der Durchführungsverordnung
((EU) 2018/1212) durch Briefwahl ausgeübt oder Vollmacht und ggf. Weisungen auf diese Weise erteilt, so werden diese unabhängig
vom Zeitpunkt ihres Zugangs in folgender Reihenfolge berücksichtigt:
1. elektronisch über das InvestorPortal,
2. gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 1 und Abs. 3 sowie Artikel 9 Abs. 4 der Durchführungsverordnung
((EU) 2018/1212),
3. per E-Mail,
4. per Post.
Gehen auf demselben Übermittlungsweg fristgerecht mehrere Vollmachten und Weisungen zu, so ist die zeitlich zuletzt zugegangene
Erklärung maßgeblich. Eine spätere Stimmabgabe gilt nicht als Widerruf einer früheren Stimmabgabe. Der zuletzt zugegangene,
fristgerechte Widerruf einer Erklärung ist maßgeblich.
Gehen auf demselben Weg Erklärungen mit mehr als einer Form der Stimmrechtsausübung ein, gilt Folgendes: Vollmacht und Weisungen
an die Stimmrechtsvertreter:innen der Gesellschaft haben Vorrang vor Vollmachten und Weisungen an einen Intermediär, eine
Aktionärsvereinigung, eine:n Stimmrechtsberater:in gemäß § 134a AktG oder eine diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte
Person. Soweit nach einer Vollmacht- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter:innen der Gesellschaft Stimmen per
Briefwahl abgegeben werden, gilt dies als Widerruf der Vollmacht- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter:innen
der Gesellschaft; in diesem Fall werden die Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt
abgegebene Briefwahlstimme bzw. Weisung entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Die persönliche Teilnahme gilt als Widerruf der zuvor abgegebenen Erklärungen.
| 5.5. |
Nachweis der Stimmzählung
|
Abstimmende Aktionär:innen oder deren Bevollmächtigte können gemäß § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem
Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie ihre Stimme gezählt wurde. Der Nachweis über die Stimmzählung
(Abstimmbestätigung) ist für den gesetzlichen Zeitraum auf Anfrage bei der Gesellschaft unter
hauptversammlung@koenig-bauer.com
erhältlich. Sofern die Bestätigung einem Intermediär erteilt wird, hat dieser die Bestätigung nach § 129 Abs. 5 Satz 3 AktG
unverzüglich dem:der Aktionär:in zu übermitteln.
|
| 6. |
Rechte der Aktionär:innen
| 6.1. |
Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
|
Aktionär:innen, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (das entspricht 2.148.221,79 € oder aufgerundet
auf die nächsthöhere ganze Aktienzahl 826.240 Stück) oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 € (dies entspricht aufgerundet
auf die nächsthöhere Aktienzahl 192.308 Stück) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt
und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Koenig & Bauer AG zu richten und muss der Gesellschaft
mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen.
Der letzte Zugangstermin ist daher Sonntag, der 4. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ). Später zugehende Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Etwaige Ergänzungsverlangen sind an folgende Adresse zu
richten:
An den Vorstand Koenig & Bauer AG Friedrich-Koenig-Str. 4 97080 Würzburg
Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Antragsteller:innen müssen nachweisen,
dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber:in der Aktien sind und dass sie die Aktien
bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.
| 6.2. |
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
|
Aktionär:innen können der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten
der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder zur Wahl von Abschlussprüfern
gemäß § 127 AktG unterbreiten. Gegenanträge (nebst etwaiger Begründung) und Wahlvorschläge werden von der Gesellschaft zugänglich
gemacht, wenn sie bis Dienstag, 20. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), über einen der folgenden Kontaktwege eingegangen sind:
Koenig & Bauer AG Investor Relations Friedrich-Koenig-Straße 4 97080 Würzburg oder per Fax: +49 931 909 4880 oder per E-Mail: hauptversammlung@koenig-bauer.com
Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens
des:der Aktionärs:Aktionärin und der Begründung sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
https://investors.koenig-bauer.com/de/hauptversammlung/
veröffentlicht. Für Wahlvorschläge gelten gemäß § 127 Satz 1 AktG die vorstehend genannten Regelungen nach § 126 AktG sinngemäß.
Die Gesellschaft braucht Wahlvorschläge von Aktionär:innen außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG gemäß § 127 Satz 3 AktG
auch dann nicht zugänglich machen, wenn der Wahlvorschlag nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort (bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Sitz) des:der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidat:in beziehungsweise des:der zur Wahl vorgeschlagenen Prüfers:Prüferin
und bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern keine Angaben zur deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten enthält.
Eventuelle Stellungnahmen des Vorstands werden ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt
wurden, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort gestellt werden. Das Recht eines: einer jeden Aktionärs
/Aktionärin, während der Hauptversammlung Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten zu stellen,
bleibt davon unberührt.
| 6.3. |
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
|
In der Hauptversammlung kann jede r Aktionär:in und Aktionärsvertreter:in vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
verlangen, soweit diese Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs.
1 AktG).
Die Ausübung des gesetzlichen Auskunftsrechts gemäß § 131 Abs. 1 AktG setzt die Teilnahme an der Hauptversammlung voraus.
Hierfür sind also die unter Ziffer 2 dieses Abschnitts IV dargestellten Voraussetzungen für die Teilnahme, insbesondere die
Anmeldefrist bis zum 28. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), zu beachten.
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen und die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in
der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.
Nach Abschnitt VI, Ziffer 15.2 der Satzung der Gesellschaft ist der Versammlungsleiter jedoch ermächtigt, das Frage- und Rederecht
des:der Aktionärs:Aktionärin zeitlich angemessen zu beschränken. Außerdem ist der Vorstand berechtigt, in bestimmten, im Aktiengesetz
abschließend geregelten Fällen (§ 131 Abs. 3 AktG) die Auskunft zu verweigern, etwa, weil die Erteilung der Auskunft nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen
Nachteil zuzufügen.
| 6.4. |
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionär:innen
|
Weitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionär:innen finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://investors.koenig-bauer.com/de/hauptversammlung/
|
V. Weitere Informationen zur Hauptversammlung
| |
| 1. |
Zeitangaben in dieser Einberufung
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| |
Sämtliche Zeitangaben in dieser Einberufung sind in der für Deutschland maßgeblichen mitteleuropäischen Zeit (MESZ) angegeben.
Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MESZ minus zwei Stunden.
|
| |
| 2. |
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft
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| |
Die Einladung zur Hauptversammlung, die übrigen der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen
im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
|
| |
https://investors.koenig-bauer.com/de/hauptversammlung/
|
| |
abrufbar. Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch während der Versammlung zur Einsichtnahme ausliegen. Die Kernaussagen
des Berichts des Vorstands und der Rede des Aufsichtsratsvorsitzenden sind ab 28. Mai 2025 ebenfalls unter der oben genannten
Internetadresse zugänglich.
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Die vom Versammlungsleiter festgestellten Abstimmungsergebnisse werden ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://investors.koenig-bauer.com/de/hauptversammlung/
veröffentlicht.
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| 4. |
Hinweise zum Datenschutz
|
|
| |
Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erhebt die Koenig & Bauer AG personenbezogene
Daten über Sie und /oder Ihren Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionär:innen die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der
Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Koenig & Bauer AG verarbeitet Ihre Daten als Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen der EU Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren
Rechten gemäß der DSGVO finden Sie auf der Website der Gesellschaft unter
https://investors.koenig-bauer.com/de/hauptversammlung/
|
Würzburg, im April 2025
Koenig & Bauer AG
Der Vorstand
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|
|
16.04.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
|
| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Koenig & Bauer AG |
|
Friedrich-Koenig-Straße 4 |
|
97080 Würzburg |
|
Deutschland |
| Telefon: |
+49 931 9090 |
| Fax: |
+49 931 9094101 |
| E-Mail: |
info@koenig-bauer.com |
| Internet: |
https://www.koenig-bauer.com |
| ISIN: |
DE0007193500 |
| WKN: |
719350 |
| Börsen: |
Frankfurt am Main, München |
| |
| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2119468 16.04.2025 CET/CEST
|
| 28.03.2025 | Original-Research: Koenig & Bauer AG (von Montega AG): Halten
 |
Original-Research: Koenig & Bauer AG - von Montega AG
28.03.2025 / 12:36 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.
Einstufung von Montega AG zu Koenig & Bauer AG
| Unternehmen: |
Koenig & Bauer AG |
| ISIN: |
DE0007193500 |
| |
| Anlass der Studie: |
Update |
| Empfehlung: |
Halten |
| seit: |
28.03.2025 |
| Kursziel: |
17,00 EUR (zuvor: 16,00 EUR) |
| Kursziel auf Sicht von: |
12 Monaten |
| Letzte Ratingänderung: |
- |
| Analyst: |
Patrick Speck, CESGA |
Starker Free Cashflow vervollständigt gelungenes Q4
Koenig & Bauer hat vorgestern den Geschäftsbericht 2024 vorgelegt und in einem Earnings Call erläutert.
Vorläufige Zahlen und Guidance bestätigt: Die wesentlichen operativen Kennzahlen (Auftragseingang/-bestand, Umsatz, EBIT) entsprachen den vorab gemeldeten Werten (vgl. Comment vom 28.2.2025), die von einem starken operativen EBIT in Q4 (46,5 Mio. EUR) sowie einem Rekord-Auftragsbestand per 31.12. (1.039,8 Mio. EUR) geprägt waren. Das neu gemeldete Konzernergebnis lag mit -69,8 Mio. EUR (MONe: -58,2 Mio. EUR) noch unter unseren Erwartungen, der Verzicht auf eine Dividendenausschüttung stellt u.E. jedoch keine Überraschung dar. Vielmehr betonte der Vorstand, grundsätzlich an seiner Dividendenpolitik festzuhalten, die bei einer profitablen Geschäftsentwicklung eine Ausschüttungsquote von 15 bis 35% des Konzernergebnisses bei einer Mindestdividende von 0,30 EUR pro Aktie vorsieht. Dies könnte u.E. bereits für das Geschäftsjahr 2025 der Fall sein, für das Koenig & Bauer unverändert ein leichtes Umsatzwachstum auf 1,3 Mrd. EUR bei einer Steigerung des operativen EBIT auf 35 bis 50 Mio. EUR (Vj.: 25,8 Mio. EUR) avisiert. Zwar könnten potenzielle Zölle zu einer Nachfrageeintrübung im wichtigen US-Markt führen (Umsatzanteil 2024: 29%), diese würden laut Vorstand jedoch ebenso die wichtigsten Wettbewerber treffen, sodass nach derzeitiger Einschätzung die Risiken als 'überschaubar' erachtet werden.
Starker Free Cashflow: Äußerst positiv überraschte der auf Gesamtjahressicht starke positive Free Cashflow i.H.v. 31,6 Mio. EUR (MONe: 2,7 Mio. EUR), nachdem nach 9M noch ein negativer FCF von -35,8 Mio. EUR verzeichnet worden war. Maßgeblich für diese Verbesserung war die Reduzierung des Net Working Capital auf 294,2 Mio. EUR (Vj.: 379,0 Mio. EUR), was einer Working Capital-Quote von 23,1% (Vj.: 28,6%) entsprach. Damit wurde das langjährige Ziel einer WC-Quote von maximal 25% des Jahresumsatzes erreicht, was wir auf Basis der Aussagen des CFO im Earnings Call als nachhaltig ansehen. So wurde auch für 2025 ein deutlich positiver FCF avisiert. Darüber hinaus stellte der Vorstand angesichts der erwarteten positiven Effekte aus dem Spotlight-Programm (EBIT-Effekt 2025e: 40-50 Mio. EUR) sequenzielle Ergebnissteigerungen gegenüber dem Vorjahr in Aussicht. Vor dem Hintergrund des saisonal traditionell schwachen Q1 (EBIT 2024: -10,2 Mio. EUR) sowie der im ersten Halbjahr 2025 noch final anfallenden Aufwendungen für Spotlight (niedriger einstelliger Mio.-Euro-Betrag) dürfte wie gewohnt H2 den weitaus stärkeren Ergebnisbeitrag liefern.
Neue Segmentierung: Fortan gliedert sich das Unternehmen in die Segmente Paper & Packaging Sheetfed Systems (P&P) und Special & New Technologies (S&T), um Märkte und Kunden noch gezielter adressieren und Synergien besser nutzen zu können. P&P (Proforma-Umsatz 2024: 734,8 Mio. EUR) umfasst dabei alle bisherigen Aktivitäten des Segments Sheetfed sowie den Wellpappen-Druck (K&B Celmacch) und das JV Durst. S&T (Proforma-Umsatz 2024: 558,0 Mio. EUR) beinhaltet das bisherige Segment Special sowie die übrigen Geschäftseinheiten von Digital & Webfed und die Digital Unit 'Kyana“ (für Details siehe Unternehmenshintergrund). Überdies wird bis Jahresende der Generationswechsel im Vorstand von derzeit vier auf zwei Mitglieder vollzogen.
Fazit: Koenig & Bauer rundet mit einem starken FCF das operativ gelungene Q4/24 ab und treibt die Verschlankung des Konzerns voran. Im von makroökonomischen Risiken geprägten 2025 sollten sich nun größere Spotlight-Erfolge zeigen. Wir sehen diese kurzfristig aber angemessen im Kurs reflektiert und bestätigen unser Rating 'Halten' mit einem leicht höheren Kursziel von 17,00 EUR infolge der Fortschreibung des DCF-Modells
+++ Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss
bestimmter Börsengeschäfte. Bitte lesen Sie unseren RISIKOHINWEIS /
HAFTUNGSAUSSCHLUSS unter http://www.montega.de +++
Über Montega:
Die Montega AG ist eines der führenden bankenunabhängigen Researchhäuser
mit klarem Fokus auf den deutschen Mittelstand. Das Coverage-Universum
umfasst Titel aus dem MDAX, TecDAX, SDAX sowie ausgewählte Nebenwerte und
wird durch erfolgreiches Stock-Picking stetig erweitert. Montega versteht
sich als ausgelagerter Researchanbieter für institutionelle Investoren und
fokussiert sich auf die Erstellung von Research-Publikationen sowie die
Veranstaltung von Roadshows, Fieldtrips und Konferenzen. Zu den Kunden
zählen langfristig orientierte Value-Investoren, Vermögensverwalter und
Family Offices primär aus Deutschland, der Schweiz und Luxemburg. Die
Analysten von Montega zeichnen sich dabei durch exzellente Kontakte zum
Top-Management, profunde Marktkenntnisse und langjährige Erfahrung in der
Analyse von deutschen Small- und MidCap-Unternehmen aus.
Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: http://www.more-ir.de/d/32082.pdf
Kontakt für Rückfragen:
Montega AG - Equity Research Tel.: +49 (0)40 41111 37-80 Web: www.montega.de E-Mail: research@montega.de LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/montega-ag
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
|
2108354 28.03.2025 CET/CEST
|
| 28.02.2025 | Original-Research: Koenig & Bauer AG (von Montega AG): Halten
 |
Original-Research: Koenig & Bauer AG - von Montega AG
28.02.2025 / 11:10 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.
Einstufung von Montega AG zu Koenig & Bauer AG
| Unternehmen: |
Koenig & Bauer AG |
| ISIN: |
DE0007193500 |
| |
| Anlass der Studie: |
Update |
| Empfehlung: |
Halten |
| seit: |
28.02.2025 |
| Kursziel: |
16,00 EUR |
| Kursziel auf Sicht von: |
12 Monaten |
| Letzte Ratingänderung: |
- |
| Analyst: |
Patrick Speck, CESGA |
Fokusprogramm 'Spotlight' sollte in 2025 Turnaround bringen
Koenig & Bauer hat vorgestern vorläufige Zahlen zum Geschäftsjahr 2024 veröffentlicht und die operative Ergebnis-Guidance knapp erfüllt.
Auftragsbestand auf Rekordniveau: Auftragseingänge i.H.v. 1.402,8 Mio. EUR bedeuteten auf Gesamtjahressicht ein Plus von 8,9% yoy (Book-to-bill: 1,10x). Das Unterschreiten des Vorjahreswerts im vierten Quartal (-9,2% yoy) stellt dabei u.E. keine Überraschung dar, sondern begründet sich in einer Normalisierung der Bestellungen im Segment Special, das im Vorjahresquartal von einem Großauftrag der US-Bundesdruckerei profitierte (MONe: dreistelliger Mio.-Euro-Betrag) und nun mit 151,2 Mio. EUR (-43,5% yoy) ein gutes Q4-Ordervolumen einfuhr. Auch legten im Schlussquartal Sheetfed deutlich (+45,1% yoy) und Digital & Webfed solide (+13,9% yoy) zu, was im höchsten Auftragsbestand mündete, den Koenig & Bauer per 31.12. je vorweisen konnte (1.039,8 Mio. EUR).
Ergebnisziel knapp erfüllt: Erlösseitig erzielte das Unternehmen in Q4 mit 454,8 Mio. EUR (+4,4% yoy) einen starken Jahresabschluss, konnte unsere im Hinblick auf die Guidance (ca. 1,3 Mrd. EUR) noch höher gesteckten Prognosen aber nicht ganz erfüllen. Vor allem Digital & Webfed blieb einmal mehr hinter unseren Erwartungen zurück (FY: -8,5% yoy; Q4: -36,9% yoy). Das um Sondereffekte bereinigte operative Konzern-EBIT lag mit 25,8 Mio. EUR dennoch wie avisiert am unteren Ende des Zielkorridors (25-40 Mio. EUR), wozu erwartungsgemäß in Q4 ein überdurchschnittlicher operativer Ergebnisbeitrag aus dem Segment Special (24,0 Mio. EUR) beitrug. Inklusive der Sonderaufwendungen für die Weltleitmesse drupa (10,5 Mio. EUR) sowie für das Fokusprogramm “Spotlight” (50,4 Mio. EUR) fiel das berichtete FY-EBIT mit -35,1 Mio. EUR jedoch geringer aus als erwartet (MONe: -26,6 Mio. EUR). Dies beruht im Wesentlichen auf zusätzlichen Aufwendungen im Zuge der Einstellung des Projekts 'Metal 2.0' für den 2-teiligen Getränkedosendruck, weshalb die Gesamtkosten des “Spotlight”-Programms die avisierte Bandbreite (30-45 Mio. EUR) leicht überstiegen. Für das Gesamtjahr ergab sich ein positiver Free Cashflow, obwohl nach 9M mit -35,8 Mio. EUR noch ein negativer FCF vorlag.
Ausblick bekräftigt Turnaround: Auf Basis des historisch hohen Orderbuchs erwartet der Vorstand trotz konjunktureller Unsicherheiten in 2025 ein leichtes Wachstum auf 1,3 Mrd. EUR. Das operative EBIT soll auf 35 bis 50 Mio. EUR steigen, wobei Spotlight in H1 nochmals Sonderkosten im niedrigen einstelligen Mio.-Euro-Bereich verursachen dürfte. Beide Eckwerte liegen etwas unterhalb unserer bisherigen Prognosen, sodass wir diese moderat senken. Für 2026 sieht das Unternehmen nach wie vor Erlöse i.H.v. ca. 1,5 Mrd. EUR bei einer operativen EBIT-Marge von rund 6% als möglich an, die Planzahlen des Unternehmens sind aufgrund der geopolitischen Entwicklungen mit einem Konzernerlös zwischen 1,4-1,5 Mrd. EUR und einer operativen EBIT-Marge zwischen 5-6% aber etwas niedriger angesetzt, was sich weitgehend mit unseren Erwartungen deckt.
Fazit: Koenig & Bauer befindet sich weiterhin in einer Umbruchphase. Die Weichen für einen kräftigen Turnaround in 2025 ff. scheinen nun zwar gestellt, dennoch sind vor dem Hintergrund der fragilen konjunkurellen und weltpolitischen Lage sowie der nach wie vor laufenden Optimierungsvorhaben Rückschläge u.E. nicht auszuschließen. Wir erachten das Chance-Risiko-Verhältnis demzufolge derzeit als ausgewogen und bestätigen die Empfehlung 'Halten' sowie unser Kursziel von 16,00 EUR.
+++ Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss
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Family Offices primär aus Deutschland, der Schweiz und Luxemburg. Die
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Top-Management, profunde Marktkenntnisse und langjährige Erfahrung in der
Analyse von deutschen Small- und MidCap-Unternehmen aus.
Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: http://www.more-ir.de/d/31877.pdf
Kontakt für Rückfragen:
Montega AG - Equity Research Tel.: +49 (0)40 41111 37-80 Web: www.montega.de E-Mail: research@montega.de LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/montega-ag
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2093445 28.02.2025 CET/CEST
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| 19.02.2025 | Original-Research: Koenig & Bauer AG (von Montega AG): Halten (zuvor: Kaufen)
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Original-Research: Koenig & Bauer AG - von Montega AG
19.02.2025 / 18:00 CET/CEST
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| Unternehmen: |
Koenig & Bauer AG |
| ISIN: |
DE0007193500 |
| |
| Anlass der Studie: |
Update |
| Empfehlung: |
Halten (zuvor: Kaufen) |
| seit: |
19.02.2025 |
| Kursziel: |
16,00 EUR (zuvor: 14,00 EUR) |
| Kursziel auf Sicht von: |
12 Monaten |
| Letzte Ratingänderung: |
- |
| Analyst: |
Patrick Speck, CESGA |
HIT-Feedback: Erfüllung der Guidance verspricht starkes Q4
Koenig & Bauer hat sich jüngst auf den 13. Hamburger Investorentagen präsentiert und trotz konjunktureller Herausforderungen ein positives Gesamtbild der aktuellen Lage gezeichnet. Vor diesem Hintergrund sind wir zuversichtlich, dass die Prognosen erreicht werden konnten, was auf ein traditionell starkes Schlussquartal hindeutet.
Koenig & Bauer erzielt üblicherweise den Löwenanteil des Ergebnisses in Q4. Infolge der schwachen operativen Entwicklung nach 9M/24 (EBIT operativ: -20,7 Mio. EUR) ist zur Erfüllung der Guidance 2024 (EBIT operativ: 25-40 Mio. EUR) diesmal ein starker Q4-Ergebnisbeitrag i.H.v. rund 45 Mio. EUR vonnöten, was CFO Stephen Kimmich bekräftigte.
[Abbildung]
Für ein ertragreiches Q4 sprechen u.E. neben dem mit 1,08 Mrd. EUR per 30.09. auf Rekordniveau liegenden Auftragsbestand auch erste Effekte des Fokusprogramms Spotlight sowie erwartete Auslieferungen margenstarker Banknotendruckmaschinen aus einem Großauftrags aus Q4/23. Darüber hinaus deutete der CFO in seiner Präsentation an, dass das Unternehmen das Gesamtjahr sogar mit einem positiven Cashflow abgeschlossen haben könnte (FCF 9M/24: -35,8 Mio. EUR). Auch sei mit einer soliden Entwicklung des Auftragseingangs im größten Segment Sheetfed zu rechnen.
Damit verfügt Koenig & Bauer u.E. über eine gute Ausgangsbasis, um in 2025 einen spürbaren Gewinnsprung zu realisieren. Allein aus Spotlight sollte ein positiver Ergebnisbeitrag von 40-50 Mio. EUR resultieren, sodass ein wesentlicher Schritt in Richtung der für 2026 avisierten EBIT-Marge von 6% gelingen dürfte. Zudem geht die Neuaufstellung von bisher drei auf die zwei Segmente Paper & Packaging Sheetfed Systems (P&P) sowie Special & New Technologies (S&T) mit einer Verschlankung der Managementstruktur auf perspektivisch zwei Vorstände (CEO/CFO) einher. Für Phantasie sorgt darüber hinaus die fortgesetzte Entwicklungszusammenarbeit mit VW-Tochter PowerCo für eine 'lösungsmittelfreie Trockenbeschichtung' im Bereich der Batteriezellfertigung. Hierzu gab Koenig & Bauer zuletzt die Bestellung eines weiteren Prototypen durch PowerCo bekannt, der Proof of Concept soll bis Mitte 2025 erfolgen.
Fazit: Die Erfüllung der 2024er-Ziele und ein optimistischer Ausblick für 2025 lassen positiven Newsflow erwarten. Für das Erreichen des mittelfristigen Margenziels oder eine fundierte Beurteilung des Geschäftspotenzials aus der Kooperation mit VW fehlt uns aber nach wie vor die notwendige Visbilität. Nach Fortschreibung unseres DCF-Modells erhöhen wir das Kursziel auf 16,00 EUR, stufen die Aktie nach der jüngsten Outperformance aber wieder auf 'Halten'.
+++ Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss
bestimmter Börsengeschäfte. Bitte lesen Sie unseren RISIKOHINWEIS /
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Über Montega:
Die Montega AG ist eines der führenden bankenunabhängigen Researchhäuser
mit klarem Fokus auf den deutschen Mittelstand. Das Coverage-Universum
umfasst Titel aus dem MDAX, TecDAX, SDAX sowie ausgewählte Nebenwerte und
wird durch erfolgreiches Stock-Picking stetig erweitert. Montega versteht
sich als ausgelagerter Researchanbieter für institutionelle Investoren und
fokussiert sich auf die Erstellung von Research-Publikationen sowie die
Veranstaltung von Roadshows, Fieldtrips und Konferenzen. Zu den Kunden
zählen langfristig orientierte Value-Investoren, Vermögensverwalter und
Family Offices primär aus Deutschland, der Schweiz und Luxemburg. Die
Analysten von Montega zeichnen sich dabei durch exzellente Kontakte zum
Top-Management, profunde Marktkenntnisse und langjährige Erfahrung in der
Analyse von deutschen Small- und MidCap-Unternehmen aus.
Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: http://www.more-ir.de/d/31813.pdf
Kontakt für Rückfragen:
Montega AG - Equity Research Tel.: +49 (0)40 41111 37-80 Web: www.montega.de E-Mail: research@montega.de LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/montega-ag
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2088813 19.02.2025 CET/CEST
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| 08.11.2024 | Original-Research: Koenig & Bauer AG (von Montega AG): Kaufen (zuvor: Halten)
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Original-Research: Koenig & Bauer AG - von Montega AG
08.11.2024 / 15:45 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.
Einstufung von Montega AG zu Koenig & Bauer AG
| Unternehmen: |
Koenig & Bauer AG |
| ISIN: |
DE0007193500 |
| |
| Anlass der Studie: |
Update |
| Empfehlung: |
Kaufen (zuvor: Halten) |
| seit: |
08.11.2024 |
| Kursziel: |
14,00 EUR |
| Kursziel auf Sicht von: |
12 Monaten |
| Letzte Ratingänderung: |
- |
| Analyst: |
Patrick Speck, CESGA |
Starker Auftragseingang in Q3 stützt Hoffnung auf Turnaround
Koenig & Bauer hat gestern die Zahlen zum dritten Quartal veröffentlicht und sowohl die Guidance 2024 als auch das Mittelfristziel 2026 bestätigt.
[Tabelle]
Auftragseingang und -bestand weiter auf hohem Niveau: Nach den Auftragserfolgen im Zuge der Weltleitmesse drupa in Q2 (vgl. Comment v. 12.06.) verzeichnete Koenig & Bauer auch im abgelaufenen Q3 ein starkes Auftragsplus i.H.v. 24,5% yoy auf 346,6 Mio. EUR. Die Book-to-Bill-Ratio belief sich im dritten Quartal sowie nach 9M auf 1,21 (Vj.: 0,93). Insbesondere die beiden größten Segmente Sheetfed (+43,8% yoy) und Special (+19,6% yoy) verzeichneten in Q3 eine starke Auftragsentwicklung. Letzteres erhielt in der Geschäftseinheit Banknote Solutions erneut eine Order der Bundesdruckerei der USA für weitere Banknotendruckmaschinen, die ab H2 2025 zur Auslieferung kommen sollten. Der AE im Segment Digital & Webfed zeigte sich mit 52,9 Mio. EUR gegenüber der hohen Vorjahresbasis zwar rückläufig (-11,7% yoy), entwickelte sich sequenziell (Q1: 24,5 Mio. EUR; Q2: 29,9 Mio. EUR) aber ebenfalls sehr erfreulich. Insgesamt erreichte der Auftragsbestand per 30.09. mit 1.080 Mio. EUR einen neuen Rekordwert.
Umsatz nochmals leicht rückläufig, EBIT operativ verbessert: Die Auftragsdelle aus Q3/23 und ein laut Koenig & Bauer nach wie vor herausforderndes Marktumfeld führten in Q3 zu einem leichten Rückgang der Konzernerlöse um 2,4% yoy auf 287,6 Mio. EUR (Sheetfed: -1,8% yoy; D&W: +18,3% yoy; Special: -8,7% yoy). Stützend wirkte das Servicegeschäft, dessen Umsatzanteil nach 9M bei 33,7% rangierte (Vj.: 29,7%), sodass sich die Umsätze von Koenig & Bauer im Berichtszeitraum robuster als der Branchendurchschnitt zeigten (-8,0% yoy vs. Branchenumsatz lt. VDMA: -14,6% yoy). Ergebnisseitig führten Einmalaufwendungen im Rahmen des Fokusprogramms Spotlight (21,6 Mio. EUR) sowie nachlaufende drupa-Kosten (4,3 Mio. EUR) zu einem deutlich negativen Q3EBIT von -21,7 Mio. EUR (Vj.: 3,3 Mio. EUR). Bereinigt um diese Sondereffekte zeigte sich das operative Ergebnis mit 4,2 Mio. EUR ggü. Vorjahr aber leicht und verglichen mit dem Vorquartal (Q2: -14,2 Mio. EUR) deutlich verbessert. Im FY 2024 soll aus Spotlight bereits eine EBIT-Verbesserung von 15-20 Mio. EUR resultieren, ehe das Programm in den Folgejahren seinen vollen Ergebnis-Effekt entfalten sollte (2025: 40-50 Mio. EUR; 2026: 60-70 Mio. EUR). So bekräftigte das Management auch die Zielsetzung, spätestens 2026 eine Konzern-EBIT-Marge von rund 6% bei Umsätzen von ca. 1,5 Mrd. EUR zu erzielen. Zum Erreichen der Guidance 2024 (EBIT operativ: 25-40 Mio. EUR) benötigt das Unternehmen in Q4 ein operatives EBIT von mindestens 45 Mio. EUR, was trotz des traditionell starken Schlussquartals (EBIT Q4/23: 32,0 Mio. EUR; Q4/22: 25,0 Mio. EUR) zunächst ambitioniert erscheint. Laut Vorstand ist jedoch infolge des Großauftrags aus Q4/23 ein überdurchschnittlicher Beitrag des Segments Special zu erwarten.
Fazit: Koenig & Bauer gibt weiter ein gemischtes Bild ab, sollte die kurzfristig avisierte Ergebnisentwicklung aber annähernd gelingen, verfügt die Aktie u.E. über signifikantes Upside. Wir bleiben vorsichtig positioniert, erachten das Chance-Risiko-Verhältnis auch angesichts des starken AEs aber nun wieder als attraktiv. Demnach heben wir das Rating bei unverändertem Kursziel von 14,00 EUR auf 'Kaufen' an.
+++ Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss
bestimmter Börsengeschäfte. Bitte lesen Sie unseren RISIKOHINWEIS /
HAFTUNGSAUSSCHLUSS unter http://www.montega.de +++
Über Montega:
Die Montega AG ist eines der führenden bankenunabhängigen Researchhäuser
mit klarem Fokus auf den deutschen Mittelstand. Das Coverage-Universum
umfasst Titel aus dem MDAX, TecDAX, SDAX sowie ausgewählte Nebenwerte und
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sich als ausgelagerter Researchanbieter für institutionelle Investoren und
fokussiert sich auf die Erstellung von Research-Publikationen sowie die
Veranstaltung von Roadshows, Fieldtrips und Konferenzen. Zu den Kunden
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Family Offices primär aus Deutschland, der Schweiz und Luxemburg. Die
Analysten von Montega zeichnen sich dabei durch exzellente Kontakte zum
Top-Management, profunde Marktkenntnisse und langjährige Erfahrung in der
Analyse von deutschen Small- und MidCap-Unternehmen aus.
Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: http://www.more-ir.de/d/31245.pdf
Kontakt für Rückfragen:
Montega AG - Equity Research Tel.: +49 (0)40 41111 37-80 Web: www.montega.de E-Mail: research@montega.de LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/montega-ag
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2026173 08.11.2024 CET/CEST
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