Krypto-Steuern 2025: So versteuern Sie Bitcoin, Ethereum & Co. korrekt

Krypto-Steuern 2025

Auch Gewinne, die mit Bitcoin, Solana, Ethereum und anderen digitalen Währungen erzielt werden, sind steuerpflichtig. Die geltenden Regeln sind allerdings etwas unübersichtlich. Diese Krypto-Steuern werden 2025 fällig.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat seine steuerlichen Vorgaben für Kryptowährungen überarbeitet. Wer Bitcoin, Ethereum oder andere digitale Vermögenswerte besitzt oder handelt, sollte die neuen Regeln 2025 kennen. Denn ob Veräußerung, Tausch, Staking oder Airdrop – es droht Steuerpflicht.

1. Kryptowährungen als private Wirtschaftsgüter

Kryptowährungen gelten steuerlich als „andere Wirtschaftsgüter“. Werden sie innerhalb eines Jahres verkauft, liegt ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG vor – und der Gewinn ist steuerpflichtig. Erst nach Ablauf von zwölf Monaten ist ein Verkauf steuerfrei. Eine Verlängerung der Haltefrist auf zehn Jahre, wie bei vermieteten Immobilien, findet hier keine Anwendung.

2. Tausch ist wie Verkauf

Wer Kryptowährungen gegen andere Coins oder Waren/Dienstleistungen eintauscht, löst ebenfalls einen steuerpflichtigen Vorgang aus. Entscheidend ist der Marktwert der erhaltenen Gegenleistung zum Zeitpunkt des Tauschs.

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3. Freibetrag und Verlustverrechnung korrekt einordnen

Private Veräußerungsgeschäfte – einschließlich solcher mit Kryptowährungen – bleiben bis zu einer Jahresgrenze von 1.000 Euro steuerfrei. Wichtig: Der Freibetrag gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte eines Jahres zusammen. Verluste aus Kryptoverkäufen dürfen nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden, nicht mit Kapitaleinkünften.

4. Staking, Lending & Mining: steuerlich relevante Einnahmen

Bei Staking (Bereitstellung von Coins zur Transaktionsverarbeitung) und Lending (Verleih gegen Entgelt) entstehen „sonstige Einkünfte“ gemäß § 22 Nr. 3 EStG. Auch beim Mining können je nach Ausgestaltung Einkünfte aus Gewerbebetrieb entstehen. Zuflüsse müssen zum jeweiligen Marktwert versteuert werden.

5. Airdrops: Geschenk oder Gegenleistung?

Erhaltene Coins im Rahmen sogenannter Airdrops können steuerpflichtig sein, wenn für den Erhalt eine Gegenleistung (z. B. Werbung, Datenfreigabe) erbracht wurde. Erfolgt der Airdrop ohne Zutun des Empfängers, kann er als Schenkung eingestuft werden.

6. Hard Forks: Aufspaltungen mit steuerlicher Folge

Bei einer Blockchain-Aufspaltung (Hard Fork) erhalten Anleger Coins der neuen Kette. Diese gelten als neue Wirtschaftsgüter. Eine Veräußerung innerhalb eines Jahres nach der Abspaltung ist steuerpflichtig. Anschaffungskosten müssen sachgerecht aufgeteilt werden.

7. Dokumentation: Diese Angaben müssen dem Finanzamt vorliegen

Transparente Nachweise sind für die Steuererklärung zwingend erforderlich. Notwendig sind:

  • – Zeitpunkte und Kurse von Anschaffung und Veräußerung
  • – Nachweise der Transaktionen (Kaufbelege, Handelsberichte)
  • – Übersichten der Wallet-Bestände zum Jahresende
  • – Art der Transaktion (Tausch, Kauf, Lending etc.)
  • – Zuordnung der Wallets zu natürlichen Personen

Steuerpflichtige müssen die Angaben plausibel und vollständig dokumentieren. Bei Nutzung ausländischer Plattformen gilt eine erweiterte Mitwirkungspflicht. Fehlende Unterlagen können zur Schätzung durch das Finanzamt führen.

Fazit: Diese Krypto-Steuern gelten 2025

Das BMF schafft mit den neuen Regelungen mehr Klarheit. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die steuerliche Dokumentation. Wer Krypto-Assets privat nutzt, sollte seine Transaktionen und Wallets frühzeitig strukturieren und die Haltefristen im Blick behalten, um steuerliche Vorteile zu sichern.

FAQ: Krypto-Steuern 2025

Muss ich Gewinne aus Kryptowährungen in Deutschland versteuern?

Ja, Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum sind in Deutschland steuerpflichtig – allerdings nur, wenn zwischen An- und Verkauf weniger als ein Jahr liegt. In diesem Fall gelten sie als privates Veräußerungsgeschäft und unterliegen der Einkommensteuer. Bei Haltefristen von über einem Jahr bleiben die Gewinne steuerfrei.

Welche Freibeträge gelten für Krypto-Gewinne?

Für private Veräußerungsgeschäfte gilt ein Freibetrag von 600 Euro pro Jahr. Werden in einem Kalenderjahr Gewinne aus Krypto-Verkäufen unterhalb dieser Grenze erzielt, bleibt der Gewinn steuerfrei. Wichtig: Sobald die Grenze überschritten wird, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der Betrag über 600 Euro.

Wie muss ich Krypto-Einkünfte dem Finanzamt melden?

Gewinne aus Krypto-Geschäften müssen in der Steuererklärung unter “Sonstige Einkünfte” (Anlage SO) aufgeführt werden. Wichtig ist eine lückenlose Dokumentation aller Transaktionen – mit Datum, Menge, Kurswert, Anschaffungskosten und Verkaufswert. Spezialisierte Krypto-Steuer-Tools können die Aufbereitung vereinfachen.

Gelten auch Staking, Lending oder Airdrops als steuerpflichtig?

Ja, Einkünfte aus Staking oder Lending gelten als Einkünfte aus Kapitalvermögen oder sonstige Leistungen und sind steuerpflichtig. Airdrops können ebenfalls steuerlich relevant sein, insbesondere wenn sie an eine Gegenleistung geknüpft sind. Die genaue Einstufung hängt vom Einzelfall ab – hier kann eine steuerliche Beratung sinnvoll sein.

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