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Leifheit Aktiengesellschaft
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Leifheit Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.06.2026 in Frankfurt/Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
22.04.2026 / 15:00 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Leifheit Aktiengesellschaft
Nassau/Lahn
ISIN DE0006464506
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 2026
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir laden Sie ein zu unserer ordentlichen Hauptversammlung, die am Mittwoch, 3. Juni 2026, 11:00 Uhr (MESZ), in der Deutschen Nationalbibliothek, Adickesallee 1, 60322 Frankfurt/Main, stattfindet.
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Leifheit Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts der Leifheit Aktiengesellschaft und des Konzerns einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2025
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß §§ 172, 173 des Aktiengesetzes (AktG) am 26. März 2026 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt zu diesem Punkt der Tagesordnung eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung. Jahresabschluss, Konzernabschluss und zusammengefasster Lagebericht einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sowie der Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2025, können online unter
Hauptversammlung
eingesehen werden.
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| 2. |
Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Leifheit AG aus dem Geschäftsjahr 2025 in Höhe von 13.890.000,00 € wie folgt zu verwenden:
| Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2025 an die Aktionäre |
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10.960.418,40 € |
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Dieser Betrag setzt sich zusammen aus: |
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– |
Ausschüttung einer Dividende von 0,50 € je dividendenberechtigte Stückaktie (ISIN DE0006464506): |
4.566.841,00 € |
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– |
Ausschüttung einer Sonderdividende von 0,70 € je dividendenberechtige Stückaktie (ISIN DE0006464506): |
6.393.577,40 € |
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Gewinnvortrag
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2.929.581,60 €
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Der Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns berücksichtigt die 36.318 eigenen Aktien der Leifheit AG, die die Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung unmittelbar oder mittelbar hält und die nicht dividendenberechtigt sind. Die Anzahl der für das Geschäftsjahr 2025 dividendenberechtigten Stückaktien kann sich bis zur Hauptversammlung verändern. Der Hauptversammlung wird dann ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von 0,50 € je dividendenberechtigte Stückaktie und eine Sonderdividende von 0,70 € je dividendenberechtigte Stückaktie sowie entsprechend angepasste Beträge für die Ausschüttungssumme und den Gewinnvortrag vorsieht.
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| 3. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitglieder des Vorstands für diesen Zeitraum zu entlasten.
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| 4. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu entlasten.
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| 5. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers zur etwaigen prüferischen Durchsicht von Zwischenfinanzberichten
Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses – vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt/Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2026 und für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2027, die vor der ordentlichen Hauptversammlung 2027 erstellt werden, zu bestellen.
Nach der EU-Abschlussprüferverordnung (EU) 537/2014 ist die Leifheit Aktiengesellschaft verpflichtet, den Abschlussprüfer in bestimmten Zeitabständen zu wechseln. Der Empfehlung des Prüfungsausschusses ist ein nach Art. 16 EU-Abschlussprüferverordnung durchgeführtes Auswahlverfahren vorangegangen. Im Anschluss daran hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat unter Angabe von Gründen die Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt/Main, und die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt/Main, für das ausgeschriebene Prüfungsmandat empfohlen und eine begründete Präferenz für die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt/Main, mitgeteilt.
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine – die Auswahl beschränkende – Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 Abschlussprüferverordnung (EU) 537/2014 auferlegt wurde.
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| 6. |
Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025
Gemäß § 162 AktG ist von Vorstand und Aufsichtsrat jährlich ein Vergütungsbericht zu erstellen. Der Abschlussprüfer hat den Vergütungsbericht formell geprüft und mit einem Prüfungsvermerk versehen. Der Vergütungsbericht nebst Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts können online unter
Hauptversammlung
eingesehen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.
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| 7. |
Nachwahlen zum Aufsichtsrat
Eine Nachwahl von Aufsichtsratsmitgliedern ist erforderlich, da Frau Larissa Böhm ihr Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats zum Ablauf des 31. März 2026 und Herr Dr. Günter Blaschke sein Mandat als Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats zum Ablauf des 30. April 2026 niedergelegt haben.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, von denen gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, §§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, 4 Abs. 1 DrittelbG zwei Drittel von den Aktionären nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes und ein Drittel von den Arbeitnehmern nach den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes gewählt werden.
Der nachfolgende Wahlvorschlag berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele mit Ausnahme des Frauenanteils und strebt die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils und Diversitätskonzepts für das Gesamtgremium an.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
| 7.1 |
Stefan Bertram, Madrid (ES) Managing Director, Alantra EQMC, Madrid (ES)
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sowie
| 7.2 |
Dr. Hans-Jürgen Braun, Bensheim Mitglied der Geschäftsleitung, Kromberg & Schubert GmbH, Abensberg
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mit Wirkung ab dem Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2026 für den Rest der Amtszeit der ausscheidenden Mitglieder des Aufsichtsrats, somit für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2028 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.
Herr Bertram und Herr Dr. Braun sind zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung weder Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten noch in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Herr Bertram verfügt über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung im Sinne von § 100 Abs. 5 Satz 1 AktG.
Der Aufsichtsrat soll bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die für die Wahlentscheidung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen eines jeden vorgeschlagenen Kandidaten zur Leifheit AG oder deren Konzernunternehmen, zu den Organen der Leifheit AG oder zu einem wesentlich an der Leifheit AG beteiligten Aktionär offenlegen. Vor diesem Hintergrund wird die folgende Angabe gemacht:
| – |
Stefan Bertram ist Managing Director von Alantra EQMC, welche ein wesentlich an der Leifheit AG beteiligter Aktionär ist.
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Die vorgeschlagenen Kandidaten sind nach Einschätzung des Aufsichtsrats als unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) anzusehen.
Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen Kandidaten, insbesondere ein aktueller Lebenslauf jedes Kandidaten, können vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an online unter
Hauptversammlung
eingesehen werden.
Es ist beabsichtigt, entsprechend der Empfehlung in Ziffer C.15 Satz 1 DCGK die Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten als Einzelwahl durchzuführen.
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| 8. |
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und anschließende ordentliche Kapitalherabsetzung
Die Leifheit Aktiengesellschaft (die „Gesellschaft“) verfügt zum 31. Dezember 2025 über eine Kapitalrücklage in Höhe von 17.208.021,71 €, die einer besonderen Kapitalbindung unterliegt. Eine Kapitalrücklage in dieser Höhe ist für die Gesellschaft und ihre weitere Entwicklung nicht erforderlich. Die besondere Bindung von 15.475.000,00 € der Kapitalrücklage soll unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen aufgehoben werden. Hierzu bedarf es einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Ziffer 8.1) und einer sich unmittelbar anschließenden Kapitalherabsetzung zum Zweck der Einstellung dieses Betrags in die anderen Gewinnrücklagen (Ziffer 8.2).
Im ersten Schritt soll daher ein Teilbetrag von 15.475.000,00 € der in der Bilanz der Leifheit AG zum 31. Dezember 2025 ausgewiesenen Kapitalrücklage durch eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln in Grundkapital umgewandelt werden. Dabei bleibt die Zahl der ausgegebenen Aktien der Gesellschaft unverändert (Kapitalerhöhung ohne Ausgabe neuer Aktien). Es erhöht sich dadurch lediglich der auf die einzelne Leifheit-Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals. Im anschließenden zweiten Schritt soll eine Kapitalherabsetzung von 15.475.000,00 € zur Einstellung dieses Betrags in die anderen Gewinnrücklagen erfolgen. Der Herabsetzungsbetrag entspricht dem Betrag der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Auch bei der Kapitalherabsetzung ändert sich die Zahl der ausgegebenen Aktien nicht. Nach Umsetzung beider Schritte beläuft sich der auf die einzelne Leifheit-Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals wieder auf 3,00 € je Aktie.
Nach Umwandlung von 15.475.000,00 € der in der Bilanz zum 31. Dezember 2025 ausgewiesenen Kapitalrücklage in Grundkapital bleiben die gesetzliche Rücklage in einer Höhe von 1.022.583,76 € und die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB in einer Höhe von 1.733.021,71 €, d.h. zusammen 2.755.605,47 € und damit mehr als 10 Prozent des bisher 27.510.000,00 € betragenden Grundkapitals, bestehen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse zu fassen:
8.1 Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
| a) |
Das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit 27.510.000,00 € wird nach den Vorschriften des Aktiengesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) um 15.475.000,00 € auf 42.985.000,00 € durch Umwandlung eines Teilbetrags von 15.475.000,00 € der in der Bilanz zum 31. Dezember 2025 ausgewiesenen Kapitalrücklage in Grundkapital erhöht.
Dieser Kapitalerhöhung wird die Bilanz aus dem von Vorstand und Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2025 zugrunde gelegt. Dieser Jahresabschluss wurde von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt/Main, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Die Kapitalerhöhung erfolgt ohne Ausgabe neuer Aktien durch Erhöhung des auf jede Stückaktie entfallenden anteiligen Betrags des Grundkapitals der Gesellschaft.
Der Vorstand wird ermächtigt, die näheren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen.
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| b) |
§ 4 Abs. 1 der Satzung wird mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung des vorstehenden Beschlusses über die Erhöhung des Grundkapitals in das Handelsregister geändert und erhält die folgende Fassung:
| „(1) |
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 42.985.000,00 €.“
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| c) |
Der Vorstand wird angewiesen, die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln gemäß dieser Ziffer 8.1 Buchstaben a) und b) nur dann und in der Reihenfolge nur vor der unter nachfolgender Ziffer 8.2 vorgeschlagenen Kapitalherabsetzung zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, wenn die Hauptversammlung beiden Beschlüssen gemäß Ziffer 8.1 und Ziffer 8.2 dieses Tagesordnungspunkts mit den jeweils erforderlichen Mehrheiten zugestimmt hat.
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8.2 Ordentliche Kapitalherabsetzung
| a) |
Das aufgrund des vorstehenden Beschlusses zu Ziffer 8.1 erhöhte Grundkapital der Gesellschaft von 42.985.000,00 € wird nach den Vorschriften des Aktiengesetzes über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) um 15.475.000,00 € auf 27.510.000,00 € zum Zweck der Einstellung von 15.475.000,00 € in die anderen Gewinnrücklagen (§§ 272 Abs. 3 Satz 2, 266 Abs. 3 A III Nr. 4 HGB) herabgesetzt.
Die Kapitalherabsetzung erfolgt ohne Zusammenlegung von Aktien durch Verringerung des auf jede Stückaktie entfallenden anteiligen Betrags des Grundkapitals der Gesellschaft.
Der Vorstand wird ermächtigt, die näheren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalherabsetzung festzulegen.
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| b) |
§ 4 Abs. 1 der Satzung wird mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung des vorstehenden Beschlusses über die Herabsetzung des Grundkapitals in das Handelsregister geändert und erhält die folgende Fassung:
| „(1) |
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 27.510.000,00 €.“
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| c) |
Der Vorstand wird angewiesen, die Kapitalherabsetzung gemäß dieser Ziffer 8.2 Buchstaben a) und b) nur dann zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, wenn die Hauptversammlung beiden Beschlüssen gemäß Ziffer 8.1 und Ziffer 8.2 dieses Tagesordnungspunkts mit den jeweils erforderlichen Mehrheiten zugestimmt hat, und bei der Anmeldung der Kapitalherabsetzung sicherzustellen, dass diese nur nach erfolgter Eintragung der unter vorstehender Ziffer 8.1 vorgeschlagenen Kapitalerhöhung in das Handelsregister eingetragen wird.
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| II |
WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG
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| 1 |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in 9.170.000 nennwertlose Stückaktien eingeteilt, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung auf 9.170.000 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 36.318 eigene Aktien, aus denen ihr keine Stimmrechte zustehen.
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| 2 |
Anmeldung zur Hauptversammlung, Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden (Anmeldung) und der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen (Nachweis). Der Nachweis bedarf der Textform und ist in deutscher oder englischer Sprache zu erstellen. Für den Nachweis reicht ein in Textform von dem Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG ausgestellter Nachweis des Anteilsbesitzes aus.
Der Nachweis hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Versammlung, somit 12. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zu beziehen (Nachweiszeitpunkt). Die Berechtigung im vorstehenden Sinne bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt, ohne dass damit eine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einherginge. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt maßgeblich; das heißt, Veräußerungen oder der Erwerb von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung zur Ausübung der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen bei der Gesellschaft bis Mittwoch, 27. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse eingehen:
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oder per E-Mail an |
Leifheit AG c/o Computershare Operations Center 80249 München anmeldestelle@computershare.de |
Die Anmeldung kann auch durch Intermediäre innerhalb der vorstehend genannten Frist im ISO 20022 Format (z.B. über SWIFT, CMDHDEMMXXX) übermittelt werden. Für eine Anmeldung per SWIFT ist eine Autorisierung über die SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich.
Nach dem Eingang der Anmeldung und des Nachweises bei der Gesellschaft werden den Aktionären oder den von ihnen benannten Bevollmächtigten Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, mit denen auch ein entsprechendes Vollmachtsformular verbunden ist, bitten wir die Aktionäre – ohne dass mit dieser Bitte eine Einschränkung des Teilnahme- oder des Stimmrechts verbunden wäre -, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Die Eintrittskarte enthält unter anderem die individuellen Anmeldedaten, mit dem die Aktionäre das HV-Portal online unter
Hauptversammlung
nutzen können, sowie ein Formular für die Stimmabgabe per Briefwahl bzw. die Erteilung von Vollmachten oder Weisungen.
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| 3 |
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
| a) |
Bevollmächtigung eines Dritten zur Ausübung des Stimmrechts und sonstiger Aktionärsrechte
Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Aktionärsrechte durch Bevollmächtigte, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, unter entsprechender Vollmachtserteilung ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes und eine form- und fristgerechte Anmeldung erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn weder ein Intermediär noch eine Aktionärsvereinigung, noch ein Stimmrechtsberater oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird.
Wenn ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt werden soll, bedarf die Vollmacht – in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz – weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft einer bestimmten Form. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Daher sollten Sie sich mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht finden die Aktionäre auf der Rückseite ihrer Eintrittskarte sowie online unter
Hauptversammlung
Von der Einberufung der Hauptversammlung an bis Dienstag, 2. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), können die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung postalisch oder per E-Mail übermittelt werden. Zudem steht voraussichtlich ab dem 13. Mai 2026 hierfür auch das HV-Portal zur Verfügung.
Dafür stehen die folgenden Adressen zur Verfügung:
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oder per E-Mail an oder im HV-Portal unter |
Leifheit AG c/o Computershare Operations Center 80249 München anmeldestelle@computershare.de https://www.leifheit-group.com/investor-relations/hauptversammlung/ |
Durch Intermediäre kann die Vollmacht auch im ISO 20022 Format unter Verwendung der oben genannten SWIFT-Adresse an die Gesellschaft übermittelt werden.
Nach diesem Zeitpunkt – frühestens aber ab Einlass zu der Hauptversammlung – ist eine Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf oder der Nachweis der Bevollmächtigung ausschließlich am Ort der Hauptversammlung bis zu dem vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt möglich. Das persönliche Erscheinen des Aktionärs am Ort der Hauptversammlung gilt als Widerruf vorab erteilter Vollmachten.
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| b) |
Bevollmächtigung von weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes und eine form- und fristgerechte Anmeldung erforderlich. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Die Erteilung der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die Erteilung von Weisungen bedürfen der Textform.
Ein Formular für die Erteilung von Vollmachten und Weisungen finden die Aktionäre auf der Rückseite ihrer Eintrittskarte sowie online unter
Hauptversammlung
Von der Einberufung der Hauptversammlung an bis Dienstag, 2. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), können die Erteilung der Vollmacht und der Weisungen, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung postalisch, per E-Mail oder durch Intermediäre im ISO 20022-Format auch unter Verwendung der SWIFT-Adresse übermittelt werden. Zudem steht voraussichtlich ab dem 13. Mai 2026 hierfür auch das HV-Portal zur Verfügung.
Dafür stehen die vorstehend im Abschnitt 3 a) „Bevollmächtigung eines Dritten zur Ausübung des Stimmrechts und sonstiger Aktionärsrechte“ angegebenen Adressen (postalisch, per E-Mail, per SWIFT oder im HV-Portal) zur Verfügung.
Nach diesem Zeitpunkt – frühestens aber ab Einlass zu der Hauptversammlung – ist eine Erteilung der Vollmacht und der Weisungen, der Widerruf der Vollmacht und der Weisungen oder der Nachweis der Bevollmächtigung ausschließlich am Ort der Hauptversammlung bis zu dem vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt möglich. Das persönliche Erscheinen des Aktionärs am Ort der Hauptversammlung gilt als Widerruf vorab erteilter Vollmachten und Weisungen.
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| 4 |
Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl
Form- und fristgerecht angemeldete Aktionäre und deren Bevollmächtigte können ihre Stimmen durch Briefwahl abgeben. Auch ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater sowie eine diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person kann sich der Briefwahl bedienen. Briefwahlstimmen, die einer form- und fristgerechten Anmeldung nicht zweifelsfrei zugeordnet werden können, werden nicht berücksichtigt.
Die Briefwahl schließt eine Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus.
Ein Briefwahlformular finden die Aktionäre auf der Rückseite ihrer Eintrittskarte sowie online unter
Hauptversammlung
Von der Einberufung der Hauptversammlung an bis Dienstag, 2. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), können die Briefwahlstimmen postalisch oder per E-Mail abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Zudem steht voraussichtlich ab dem 13. Mai 2026 hierfür auch das HV-Portal zur Verfügung.
Dafür stehen die vorstehend im Abschnitt 3 a) „Bevollmächtigung eines Dritten zur Ausübung des Stimmrechts und sonstiger Aktionärsrechte“ angegebenen Adressen (postalisch, per E-Mail oder im HV-Portal) zur Verfügung.
Nach diesem Zeitpunkt – frühestens aber ab Einlass zu der Hauptversammlung – ist ein Widerruf von Briefwahlstimmen ausschließlich am Ort der Hauptversammlung bis zu dem vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt möglich. Das persönliche Erscheinen des Aktionärs am Ort der Hauptversammlung gilt als Widerruf bereits abgegebener Briefwahlstimmen.
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Weitere Informationen zur Stimmrechtsausübung
Sollten auf mehreren Wegen (Brief, E-Mail oder über das HV-Portal) Stimmrechte fristgemäß durch Briefwahl ausgeübt bzw. Vollmachten oder Vollmachten und Weisungen erteilt werden, werden diese unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. über das HV-Portal, 2. durch Intermediäre auch unter Verwendung der SWIFT-Adresse, 3. per E-Mail und 4. per Brief.
Gehen auf demselben Übermittlungsweg fristgemäß mehrere Briefwahlstimmen bzw. Vollmachten oder Vollmachten und Weisungen zu, ist die zeitlich zuletzt zugegangene Erklärung verbindlich.
Gehen auf demselben Weg Erklärungen mit mehr als einer Form der Stimmrechtsausübung ein, gilt: Briefwahlstimmen haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht und ggf. Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und letztere haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater sowie einer diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person.
Sollte ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater sowie eine diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person zur Vertretung nicht bereit sein, werden die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Vertretung entsprechend der Weisungen bevollmächtigt.
Die Stimmabgaben per Briefwahlstimmen bzw. Vollmachten oder Vollmachten und Weisungen zu Tagesordnungspunkt 2 (Verwendung des Bilanzgewinns) behalten auch im Falle der Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung der Anzahl dividendenberechtigter Aktien ihre Gültigkeit.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Briefwahlstimme bzw. Weisung entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
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Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 € erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen muss schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet werden und bei der Gesellschaft bis Sonntag, 3. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse eingehen:
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Leifheit AG Der Vorstand Leifheitstraße 1, 56377 Nassau |
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Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG
Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern, soweit diese Gegenstand der Tagesordnung sind, sind vor der Hauptversammlung ausschließlich zu richten an:
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oder per E-Mail an |
Leifheit AG Leifheitstraße 1, 56377 Nassau gegenantraege@computershare.de |
Bis spätestens Dienstag, 19. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), bei vorstehender Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden online unter https://www.leifheit-group.com/investor-relations/hauptversammlung/ zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden nach dem 19. Mai 2026 ebenfalls auf der genannten Internetseite zugänglich gemacht.
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Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Das Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedürfte.
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Internetseite der Gesellschaft, dort nach § 124a AktG zugänglich zu machende Unterlagen und Informationen sowie weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung nach § 124a AktG zugänglich zu machenden Unterlagen sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab Einberufung der Hauptversammlung online unter
Hauptversammlung
zugänglich. Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären sowie auch die Abstimmungsergebnisse nach der Hauptversammlung werden ebenfalls über die genannte Internetseite zugänglich gemacht.
Weitergehende Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG stehen den Aktionären online unter
Hauptversammlung
zur Verfügung.
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Internetgestütztes HV-Portal und Hauptversammlungshotline
Die Gesellschaft unterhält voraussichtlich ab dem 13. Mai 2026 online unter
Hauptversammlung
ein internetgestütztes HV-Portal. Für den Zugang ist die Eintrittskarte erforderlich, die die form- und fristgerecht angemeldeten Aktionäre zugesandt bekommen. Auf dieser Eintrittskarte befinden sich die individuellen Anmeldedaten. Im HV-Portal haben die Aktionäre bis zum 2. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), die Möglichkeit, Vollmachten und Weisungen zu erteilen oder zu ändern und ihre Stimmen durch Briefwahl abzugeben oder diese Briefwahlstimmen zu widerrufen oder zu ändern. Weitere Einzelheiten zum HV-Portal und den Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten die Aktionäre zusammen mit ihrer Eintrittskarte bzw. online unter
Hauptversammlung
Bei Fragen zur Anmeldung, zur Stimmrechtsvertretung, zur Briefwahl oder zur Nutzung des HV-Portals stehen Mitarbeiter unserer Hauptversammlungshotline montags bis freitags – außer feiertags – von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr (MESZ) unter +49 89 30903-6330 zur Verfügung.
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Hinweis zum Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung finden sich online unter
Hauptversammlung
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Nassau/Lahn, im April 2026
Leifheit Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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22.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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