LG Köln erlässt einstweilige Verfügung gegen One Square Advisors GmbH

Emittent / Herausgeber: mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB

/ Schlagwort(e): Rechtssache/Anleihe

Anzeige

16.05.2023 / 09:46 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

LG Köln erlässt einstweilige Verfügung gegen One Square Advisors GmbH 

Gerichtsverfahren fördert zu Tage, dass One Square – entgegen ihrer wiederholten Behauptung – gar kein anwaltliches Gutachten vorliegt, was eine Anfechtbarkeit von Sicherheiten bei Anleihe der Eyemaxx Real Estate AG feststellt

Das LG Köln kommt in einem Beschluss im Eilverfahren zu dem Ergebnis, dass die One Square Advisors GmbH („One Square“) in einer Pressemitteilung vom 19.04.2023 unwahre Tatsachen verbreitet hat. Konkret geht es darum, dass One Square in einer Corporate News wahrheitswidrig behauptet habe, der gemeinsame Vertreter der Eyemaxx-Anleihe 2020/2025 (ISIN: DE000A289PZ4), Herr Rechtsanwalt Meyer zu Schwabedissen, habe in einer Bekanntmachung vom 03.02.2023 ein „gegenläufiges Gutachten“ zur Wirksamkeit der Sicherheiten nicht erwähnt und damit eine irreführende Meldung veröffentlicht. Wie sich nun herausgestellt hat, existiert ein solches Gutachten überhaupt nicht.

Das Landgericht Köln bewertet die in dieser Pressemitteilung getätigte Äußerung daher als unwahre Tatsachenbehauptung. One Square habe weder glaubhaft machen können, dass ein Gutachten existiert, das zu einer gegenläufigen Ansicht gelangt, noch, dass Herr Meyer zu Schwabedissen von diesem Kenntnis hatte. So das LG Köln in seinem Beschluss vom 11.05.2023.

Besonders bemerkenswert ist, dass das LG Köln nicht nur festgestellt hat, dass One Square unwahre Tatsachen verbreitet hat. Es hat auch festgestellt, dass der von One Square vorgelegte – nicht unterschriebene – Entwurf eines anwaltlichen „Memorandums“, den One Square als „Gutachten“ werten will, die Rechtsposition von OSA nicht einmal bestätigt.

Zum Schutz der Anleihegläubiger scheint es Herrn Rechtsanwalt Meyer zu Schwabedissen daher dringend geboten, die weitere Verbreitung der nach seiner Meinung unwahren Tatsachenbehauptungen zu unterbinden. Um jeden Zweifel zu beseitigen und um die Markthygiene wieder herzustellen, wird er in einem weiteren Schritt nun auch einen Widerruf verlangen.

Es wird aufgrund der neuen Erkenntnisse ferner noch zu klären sein, ob One Square das Publikum auch bereits mit Pressemitteilung vom 7. April 2022 falsch informiert hatte, nach welcher es zu einem Kurssturz der besicherten Anleihe kam. Auch dort hatte One Square behauptet, dass die österreichischen Sicherheiten überwiegend der Anfechtbarkeit unterliegen würden, was von einer Anwaltskanzlei in einem Gutachten für sehr wahrscheinlich gehalten werde. Spiegelbildlich kam es zu einem Kurssprung der unbesicherten Eyemaxx-Anleihen. Wie sich nun herausgestellt hat, gab es offenbar im April 2022 kein derartiges Gutachten. Außerdem wird der falsche Eindruck erweckt, als seien alle Sicherheiten von dem Problem erfasst. Dabei sind die Sicherheiten der deutschen Immobilien bislang vom Insolvenzverwalter nicht in Frage gestellt worden. Mindestens knapp 20% des Nominals der Sicherheiten sind damit überhaupt nicht von dem Thema „Einlagenrückgewähr“ betroffen. Damit ist zu prüfen, ob die Geschäftsleitung von One Square eine Marktmanipulation begangen hat. Wir werden eine entsprechende Anzeige bei der BaFin erstatten.

Bei der vom Landgericht Köln erlassenen einstweiligen Verfügung handelt es sich um eine vorläufige Entscheidung.
 

Düsseldorf, den 16.05.2023

mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB


Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG.
Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


show this

Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group AG gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.

AnlegerPlus