OHB SE: Abschluss einer Investorenvereinbarung mit KKR

OHB SE / Schlagwort(e): Übernahmeangebot

OHB SE: Abschluss einer Investorenvereinbarung mit KKR

07.08.2023 / 07:31 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.

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AD-HOC MITTEILUNG

 

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung – MAR)

 

Abschluss einer Investorenvereinbarung mit KKR, Kooperationsvereinbarung von KKR mit der Familie Fuchs und Ankündigung eines freiwilligen Übernahmeangebots durch KKR, Aktionärspool der Familie Fuchs wird keine Aktien aus dem Pool verkaufen und damit auch künftig die Mehrheit an der OHB SE halten

Bremen, 7. August 2023 – Die OHB SE („OHB”) hat heute mit einer Holdinggesellschaft, die von durch Tochtergesellschaften der Kohlberg Kravis Roberts & Co L.P. beratenen und verwalteten Investmentfonds, Vehikeln und/oder Accounts kontrolliert wird („KKR”), sowie der Fuchs-Familienstiftung (als Mehrheitsaktionärin von OHB) und mit Beteiligungsgesellschaften, die wirtschaftlich von Mitgliedern der Fuchs-Familie gehalten werden (gemeinsam, die “Mehrheitsaktionäre”), eine Investorenvereinbarung über die Voraussetzungen und Bedingungen einer von den Mehrheitsaktionären initiierten strategischen Beteiligung von KKR an der OHB unterzeichnet (die „Investorenvereinbarung“).

Im Einklang mit der Investorenvereinbarung hat KKR heute die Absicht bekanntgegeben, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für alle Aktien der OHB gegen Zahlung eines Angebotspreises von EUR 44,00 je OHB‑Aktie (der „Angebotspreis“) abzugeben (das „Angebot“). Der Vorstand und der Aufsichtsrat der OHB, die dem Abschluss der Investorenvereinbarung heute zugestimmt haben, heißen das Angebot, vorbehaltlich ihrer Prüfung der von KKR noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage und ihrer Sorgfalts- und Treuepflichten, ausdrücklich willkommen und unterstützen es. Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen, den Aktionären der OHB die Annahme des Angebots zu empfehlen.

Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von 39% auf den volumengewichteten Xetra-Durchschnittskurs der OHB-Aktie der vergangenen drei Monate (Quelle: Bloomberg). Das Angebot wird üblichen Bedingungen wie fusionskontrollrechtlichen und sonstigen regulatorischen Freigaben unterliegen und nicht unter dem Vorbehalt einer Mindestannahmequote stehen. KKR hat sich gegenüber OHB verpflichtet, keinen Beherrschungs- und/oder Ergebnisabführungsvertrag abzuschließen.

Der Aufsichtsrat der OHB hat außerdem beschlossen, die Amtszeit des Vorstandsvorsitzenden Marco Fuchs, der auch Begünstigter der Fuchs-Familienstiftung ist, um weitere fünf Jahre zu verlängern. Insofern wird er die Geschäftsstrategie der Gesellschaft weiterhin wesentlich prägen.

Unabhängig von dem Angebot hat KKR sich gesondert verpflichtet, nach Erteilung der dafür erforderlichen regulatorischen Freigabe eine Kapitalerhöhung der Gesellschaft in Höhe von rund 10% des Grundkapitals der Gesellschaft zum Angebotspreis zu zeichnen. Der Vorstand der Gesellschaft hat daher heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals der Gesellschaft und Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre um rund 10% gegen Bareinlagen zu erhöhen.

Schließlich hat sich ein mit KKR verbundenes Unternehmen verpflichtet, über Wandelschuldverschreibungen, die unter Ausschluss des Bezugsrechts begeben werden, einen Betrag in Höhe von EUR 30 Mio. in die weitere Entwicklung der Rocket Factory Augsburg AG zu investieren.

Die OHB hat zudem Kenntnis davon, dass am heutigen Tag KKR und die Mehrheitsaktionäre eine Kooperationsvereinbarung geschlossen haben. Danach werden die Mehrheitsaktionäre für die von ihnen im Aktionärspool gehaltenen OHB‑Aktien das Angebot nicht annehmen und somit weiter mehrheitlich an der OHB beteiligt sein. Sie sollen dauerhaft Kontrolle über das Unternehmen behalten. Unter der Voraussetzung des Vollzugs des Angebots werden KKR und die Mehrheitsaktionäre über eine Gesellschaftervereinbarung künftig ihr Verhalten in Bezug auf die OHB abstimmen und ihre Stimmrechte gemeinsam ausüben.

Vorstand und Aufsichtsrat der OHB werden nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch KKR entsprechend ihren gesetzlichen Verpflichtungen eine begründete Stellungnahme zu dem Angebot abgeben und veröffentlichen.

 

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