Ordentliche Hauptversammlung der Telefónica Deutschland beschließt Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,18 Euro je Aktie für das Geschäftsjahr 2022

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Ordentliche Hauptversammlung der Telefónica Deutschland beschließt Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,18 Euro je Aktie für das Geschäftsjahr 2022

17.05.2023 / 14:58 CET/CEST

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München, 17. Mai 2023

Ordentliche Hauptversammlung der Telefónica Deutschland beschließt Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,18 Euro je Aktie für das Geschäftsjahr 2022

Nachdem die Hauptversammlungen der Gesellschaft in den vergangenen 3 Jahren angesichts der COVID-19 Beschränkungen in einem virtuellen Format durchgeführt wurden, fand die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft in diesem Jahr wieder in physischer Präsenz statt. In den Eisbachstudios berichtete der Aufsichtsratsvorsitzende, Peter Löscher, über die Tätigkeit des Aufsichtsrats. Der Vorstandsvorsitzende, Markus Haas, und der Finanzvorstand, Markus Rolle, informierten über das anhaltend profitable Wachstum im vergangenen Geschäftsjahr sowie den erfolgreichen Abschluss des dreijährigen „Investment for Growth“ Programms. Aufbauend auf einem robusten Jahresauftakt 2023 strebt das Unternehmen an, das profitable Wachstum im laufenden Geschäftsjahr fortzusetzen.

Die Anteilseigner der Telefónica Deutschland beschlossen mit einer Zustimmung von 99,9% des anwesenden Kapitals die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,18 Euro je Aktie für das Geschäftsjahr 2022. Dies entspricht einer Dividendenausschüttung von rund 535 Mio. Euro.

Mit großer Mehrheit stimmten die Aktionäre zudem für die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022. PricewaterhouseCoopers GmbH wurde zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 bestellt.

Darüber hinaus wurde der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 gebilligt und Beschluss gefasst über die Billigung eines geänderten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder.

Die Hauptversammlung bewilligte außerdem die Ergänzung der Satzung um eine Ermächtigung des Vorstands, die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen, sowie eine Ergänzung der Satzung zur Ermöglichung der Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern an der Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung.

Die Präsenz auf der ordentlichen Hauptversammlung lag bei rund 87%.


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