PTA-Adhoc: Addiko Bank AG: Urteil des Obersten Gerichtshofes der Republik Kroatien bezüglich CHF-Klauseln

Börsenbär und Bulle

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Wien (pta045/01.10.2019/19:05) – Die Emittentin hat am 17. September 2019 eine Ad-hoc-Mitteilung zum Urteil des kroatischen Obersten Gerichtshofs über die Nichtigkeit von Devisenklauseln für CHF-Kredite veröffentlicht.

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Nach eingehender Prüfung geht die Emittentin davon aus, dass Darlehensverträge, die nach dem kroatischen Verbraucherkreditgesetz 2015 nicht in EUR umgewandelt wurden, möglicherweise von der Entscheidung betroffen sind und Gegenstand individueller Rückerstattungsansprüche werden könnten. Addiko ist bereit, sämtliche Rechtsmittel gegen Einzelklagen einzulegen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erwartet das Management, dass sich eine potenzielle Rückstellung im hohen einstelligen Millionen-Euro-Bereich im Ergebnis des dritten Quartals 2019 niederschlägt, abhängig von der weiteren Entwicklung der Umstände.

(Ende)

Aussender: Addiko Bank AG

Adresse: Wipplingerstraße 34 / 4.OG, 1010 Wien

Land: Österreich

Ansprechpartner: Addiko Investor Relations Team

Tel.: +43 (0) 50232 2070

E-Mail: investor.relations@addiko.com

Website: www.addiko.com

ISIN(s): AT000ADDIKO0 (Aktie)

Börsen: Amtlicher Handel in Wien

[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20191001045 ]

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