Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Heidelberg (pta042/24.03.2020/18:20) – Die Drägerwerk AG & Co. KGaA hat heute bekanntgegeben, sämtliche 566.819 Genussscheine der Serie D (ISIN DE0005550719) gem. § 6 Abs. 3 der Genussscheinbedingungen unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 24 Monaten zum Ende des Kalenderjahres 2022 zu kündigen.
Der Rückkaufwert soll dabei dem Zehnfachen des durchschnittlichen Börsenkurses der Vorzugsaktie der letzten drei Kalendermonate vor Bekanntgabe der Kündigung (Dezember 2019 bis Februar 2020) entsprechen. Die Auszahlung des Rückkaufwertes an die Inhaber der Genussscheine erfolgt nach Angaben der Drägerwerk AG & Co. KGaA im Januar 2023.
Der betroffene Genussschein stellt aktuell eine wesentliche Vermögenseinzelposition bei der Deutsche Balaton AG und auch im Deutsche Balaton-Konzern dar. Auf Basis vorliegender Informationen führt der Rückkauf spätestens in drei Jahren zu einer voraussichtlich erheblichen Erhöhung des Eigenkapitals der Deutsche Balaton AG (Einzelabschluss nach HGB) und des Konzerneigenkapitals (IFRS). Der Effekt im Einzelabschluss der Deutsche Balaton AG beträgt hierbei (vor Steuern) voraussichtlich rund 23 Mio. Euro, der Effekt auf das Eigenkapital der Anteilseigner der Deutsche Balaton AG liegt voraussichtlich bei rund 25 Mio. Euro, jeweils im Vergleich zu Einzelbewertungen nach HGB und IFRS zum 31. Dezember 2019.
Die Deutsche Balaton AG behält sich vor, bei entsprechenden Opportunitäten, die gehaltenen Genussscheine auch vor Abwicklung des Rückkaufs in 2023 zu veräußern.
Trotz des dargestellten Ereignisses hält die Deutsche Balaton AG an ihrem am 18. März 2020 veröffentlichten Ausblick fest, dass sich in 2020 erheblicher Abschreibungsbedarf im Finanzanlagevermögen aufgrund des Corona-Virus ergeben kann und es nicht abschätzbar ist, inwieweit ertragswirksame Veräußerungen von Investments in 2020 möglich sein werden.
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