Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Heidelberg (pta018/16.04.2020/10:55) – Mit adhoc-Meldung vom 24. März 2020 hat die Deutsche Balaton AG bekannt gegeben, dass die Kündigung bzw. der Rückkauf der Genussscheine der Serie D durch die Drägerwerk AG & Co. KGaA spätestens in drei Jahren zu einer voraussichtlich erheblichen Erhöhung des Eigenkapitals der Deutsche Balaton AG (Einzelabschluss nach HGB) und des Konzerneigenkapitals (IFRS) führen wird. Der Effekt im Einzelabschluss der Deutsche Balaton AG beträgt (vor Steuern) voraussichtlich rund 23 Mio. Euro, der Effekt auf das Eigenkapital der Anteilseigner der Deutsche Balaton AG liegt voraussichtlich bei rund 25 Mio. Euro, jeweils im Vergleich zu Einzelbewertungen nach HGB und IFRS zum 31. Dezember 2019.
Mit spätabendlicher Meldung vom 15. April 2020 hat die Drägerwerk AG & Co. KGaA bekannt gegeben, dass sie nach erfolgter Kündigung der Genussscheine der Serie D nunmehr auch die Kündigung sämtlicher Genussscheine der verbleibenden Serien A und K mit Wirkung zum Ende des Geschäftsjahres 2020 prüfe. In diesem Zusammenhang prüft die Drägerwerk AG & Co. KGaA noch verschiedene Finanzierungsoptionen.
Der Vorstand der Deutsche Balaton AG geht von einer Kündigung der Dräger Genussscheine der verbleibenden Serien A und K zum Ende des Jahres 2020 aus. Dies führt voraussichtlich zu einem weiteren positiven Effekt auf das Eigenkapital der Deutsche Balaton AG (Einzelabschluss nach HGB) und des Konzerneigenkapitals (IFRS). Der Effekt im Einzelabschluss der Deutsche Balaton AG beträgt (vor Steuern) voraussichtlich rund 13 Mio. Euro, der Effekt auf das Eigenkapital der Anteilseigner der Deutsche Balaton AG liegt (vor Steuern) voraussichtlich bei rund 14 Mio. Euro, jeweils im Vergleich zu Einzelbewertungen nach HGB und IFRS zum 31. Dezember 2019. Für die Berechnung der vorbezeichneten Effekte wurde ein Rückkaufswert von 590 Euro je Genussschein zugrunde gelegt.
Die Deutsche Balaton AG behält sich vor, bei entsprechenden Opportunitäten, die gehaltenen Genussscheine auch vor Abwicklung der jeweiligen Rückkäufe zu veräußern.
(Ende)
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