Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Bremen (pta043/31.08.2017/18:30) – Der Gesellschaft ist heute ein Verlangen eines Aktionärs gemäß § 122 Abs. 2 AktG zugegangen, wonach die Tagesordnung um den Tagesordnungspunkt „Durchführung einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen“ erweitert werden soll. Dem mitgeteilten Beschlussvorschlag zufolge soll das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 2.250.000 auf bis zu EUR 2.500.000 gegen Ausgabe von bis zu 2.250.000 neuen Aktien zum Bezugspreis von EUR 1,00 erhöht werden, wobei den Aktionären das gesetzliche Bezugsrecht im Verhältnis 1:9 eingeräumt werden soll.
Der Vorstand hat das Verlangen geprüft und entschieden, die Erweiterung der Tagesordnung der Hauptversammlung unverzüglich im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.
Der Gesellschaft ist sodann eine Mitteilung nach § 20 Abs. 5 AktG zugegangen, wonach die Questos AG, München, mitteilt, dass keine mitteilungspflichtige Beteiligung an der Gesellschaft mehr besteht.
Der Aufsichtsrat hat heute beschlossen, Herrn Sascha Weiß, Berlin, zum Alleinvorstand der Gesellschaft zu bestellen, nachdem der bisherige Vorstand seinen Rücktritt zum Ablauf des heutigen Tages erklärt hat. Sämtliche Aufsichtsratsmitglieder haben im Anschluss ihren Rücktritt erklärt, eine Neuwahl findet im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung am 26.9.2017 in München statt.
(Ende)
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