Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Heidenheim (pta019/17.08.2018/12:45) – Wie wir soeben erfahren haben, kann der Homepage der BaFin folgendes entnommen werden:
„Die BaFin hat am 30. Juli 2018 gegen die KREMLIN AG die Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten nach §§ 114 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) angeordnet und Zwangsgelder in Höhe von 110.000 Euro angedroht.
Die KREMLIN AG hatte gegen § 114 Absatz 1 Sätze 2 und 3 WpHG in Bezug auf die Jahresfinanzinformationen für das Geschäftsjahr 2017 verstoßen.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.“
Der Bescheid ist der Gesellschaft bis zum heutigen Tage nicht zugegangen.
(Ende)
Aussender: Kremlin AG
Adresse: Tannhäuser Weg 44, 89518 Heidenheim
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Aniko Köpf
E-Mail: info@kremlin-aktie.de
Website: www.kremlin-aktie.de
ISIN(s): DE000A1PHFR2 (Aktie)
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