Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Steinheim (pta023/09.01.2018/15:30) – Soeben haben wir Kenntnis von dem Widerspruchsbescheid der BaFin wegen der Zwangsgeldfestsetzung in Höhe von 140.000,00 Eur erhalten.
Die BaFin hat unseren Widerspruch zurückgewiesen.
Die BaFin begründet die Zurückweisung des Widerspruchs damit, dass gegen den Bescheid der BaFin vom 02.06.2016 kein Widerspruch seitens der Gesellschaft eingelegt worden sei.
Offensichtlich hat der damalige Vorstand Mindermann es versäumt gegen den Bescheid der Bafin vom 02.06.2016 Widerspruch einzulegen.
Die BaFin hat die Festsetzung von Zwangsgeldern in Höhe von 140.000,00 Eur angedroht.
Des Weiteren teilt die BaFin mit, dass sie keine Aussetzung der sofortigen Vollziehung gewähren wird.
Gegen den Bescheid der Bundesastalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird die Gesellschaft nun Beschwerde beim Oberlandesgericht Frankfurt erheben.
Sollten der Gesellschaft Schäden aufgrund von Versäumnissen von Herrn Mindermann entstehen, werden wir diese gegen Herrn Mindermann gerichtlich geltend machen.
Wieso Herr Mindermann keinen Widerspruch gegen den Bescheid der BaFin vom 02.06.2016 eingelegt hat ist nicht nachvollziehbar.
Zum damaligen Zeitpunkt am 02.06.2016 war ich, Herr Patrick Kenntner, Aufsichtsratsmitglied der Kremlin AG.
Herr Mindermann hat mich als Aufsichtsratsmitglied über diesen Vorgang nicht informiert.
Bereits zum damaligen Zeitpunkt habe ich die weiteren Aufsichtsratsmitglieder Ralf Bake, Geschäftsführer der MAV Vermögensverwaltung GmbH und Herrn Volker Deibert aufgefordert, Herrn Mindermann als Vorstand abzuberufen und zu ersetzen, da ich von der Unfähigkeit von Herrn Mindermann, die Geschäfte der Gesellschaft ordentlich zu führen, zum damaligen Zeitpunkt bereits überzeugt war.
Herr Bake und Herr Deibert hingegen verhinderten die Abberufung von Herrn Mindermann und forderten sogar, dass Herr Mindermann längerfristig als Vorstand für die Gesellschaft verpflichtet werden soll.
Sollten der Gesellschaft Schäden durch die Aufsichtsratsmitglieder Bake und Deibert entstanden sein oder entstehen, wird die Gesellschaft gerichtlich gegen Herrn Bake und Herrn Deibert vorgehen.
Die Gesellschaft ist im Falle einer Durchsetzung des Zwangsgelds in Höhe von 140.000,00 Eur von Zahlungsunfähigkeit bedroht.
(Ende)
Aussender: Kremlin AG
Adresse: Ammonitenweg 9, 89555 Steinheim
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Patrick Kenntner
Tel.: +49 7329 2512005
E-Mail: info@kremlin-aktie.de
Website: www.kremlin-aktie.de
ISIN(s): DE000A1PHFR2 (Aktie)
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