PTA-CMS: BKS Bank AG: Ergänzung zur Veröffentlichung gemäß § 119 Abs 9 BörseG 2018 iVm §§ 4 und 5 VeröffentlichungsV 2018

Börsenbär und Bulle

Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG

Klagenfurt, 20. Februar 2019 (pta025/20.02.2019/16:21) – Veröffentlichung des Beschlusses, von einer Rückkaufermächtigung Gebrauch zu machen und Veröffentlichung des Rückkaufprogramms der BKS Bank AG

Veröffentlichung gemäß § 119 Abs 9 BörseG 2018 iVm §§ 4 und 5 VeröffentlichungsV 2018

Der Vorstand der BKS Bank AG hat am 20. Februar 2019 beschlossen, von der in der Hauptversammlung vom 9. Mai 2018 erteilten Ermächtigung zum Aktienrückkauf für ein Angebot dieser Aktien im Rahmen von Mitarbeiteraktionen Gebrauch zu machen und hat folgendes Rückkaufprogramm beschlossen. Dieser Beschluss sowie das Rückkaufprogramm werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 119 Abs 9 BörseG 2018 und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht:

– Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 9. Mai 2018.

– Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte auf der Homepage der Gesellschaft am 9. Mai 2018.

– Beginn des Rückkaufprogramms: 25. Februar 2019; voraussichtliche Dauer bis 01. März 2019.

– Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautende Stammaktien der BKS Bank AG.

– Beabsichtigt ist der Rückerwerb von bis zu 100.000 Stück Stammaktien der BKS Bank AG, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten

Grundkapital der Gesellschaft von ca. 0,24% und am gesamten Grundkapital von ca. 0,23%.

– Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für

die BKS-Stammaktien an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 5 % unterschreiten, der höchste beim Rückerwerb

zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die BKS-Stammaktien an den

dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 5 % übersteigen.

– Der Rückkauf erfolgt über die Börse und/oder unter Beachtung der aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck des

Rückkaufs ist in erster Linie, diese Aktien zur Deckung der BKS-Mitarbeiterprogramme und BKS-Führungskräfteprogramme 2019-2021 zu

verwenden. Der Vorstand behält sich jedoch vor, die zurückgekauften Aktien auch für künftige Mitarbeiteraktionen zu verwenden.

– Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine

– Die BKS Bank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2018 im Internet über die Homepage

der Gesellschaft (www.bks.at) zu erfüllen.

(Ende)

Aussender: BKS Bank AG

Adresse: St. Veiter Ring 43, 9020 Klagenfurt

Land: Österreich

Ansprechpartner: Mag. Herbert Titze

Tel.: 0463-5858-120

E-Mail: herbert.titze@bks.at

Website: www.bks.at

ISIN(s): AT0000624705 (Aktie), AT0000624739 (Aktie)

Börsen: Amtlicher Handel in Wien

[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20190220025 ]

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