Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2016/1052
Hamburg (pta057/15.02.2021/16:43) – Bekanntmachung entsprechend Art. 5. Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Beginn des Aktienrückkaufprogramms
Hamburg, 15. Februar 2021 – Mit dem von der Edel SE & Co. KGaA (die „Gesellschaft“) in der Ad Hoc Mitteilung vom 11. Februar 2021 angekündigten Aktienrückkaufprogramm wird ab dem 17. Februar 2021 begonnen. Die Gesellschaft macht damit von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 29. Mai 2019 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch, um bis zu maximal 984.256 Aktien der Gesellschaft (dies entspricht bis zu maximal 4,33 % des Grundkapitals der Gesellschaft) zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von maximal bis zu Eur 3.000.000,– (Euro drei Millionen) zurück zu erwerben (das „Aktienrückkaufprogramm“). Erfolgt der Erwerb der Aktien der Edel SE & Co. KGaA über die Börse, darf der gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert der Aktienkurse (Schlussauktionspreise der Aktien der Edel SE & Co. KGaA gleicher Ausstattung im XETRA-Handel oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse) an den letzten drei Börsenhandelstagen vor dem Eingehen der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 % über- bzw. unterschreiten. Die auf diesem Weg erworbenen eigenen Aktien der Edel SE & Co. KGaA sollen für nach der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 29. Mai 2019 zulässige Zwecke verwendet werden. Der Rückkauf der Aktien dient nach derzeitigem Planungsstand insbesondere dazu, die Finanzierungsflexibilität der Gesellschaft in Bezug auf potentielle Erwerbe zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Gesellschaft zu erhöhen, indem weitere eigene Aktien als mögliche Akquisitionswährung geschaffen werden.
Der Rückkauf über den XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse beginnt am 17. Februar 2021, 00:00 Uhr (MEZ), und endet voraussichtlich mit Ablauf des 30. Juni 2022, 24:00 Uhr (MEZ).
Aufgrund der am 25. März 2021 stattfindenden Hauptversammlung der Gesellschaft wird in dem Zeitraum vom 3. März 2021, 00:00 Uhr (MEZ) bis zum Ablauf des 30. März 2021, 24:00 Uhr (MEZ) der Rückkauf von eigenen Aktien ausgesetzt.
Der Erwerb eigener Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erfolgt durch ein Kreditinstitut. Sofern Aktien der Edel SE & Co. KGaA während eines geschlossenen Zeitraums im Sinne von Art. 19 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 in der berichtigen Fassung vom 21. Dezember 2016 oder während eines Zeitraums zurückgekauft werden sollen, in dem die Edel SE & Co. KGaA beschlossen hat, die Bekanntgabe von Insiderinformationen gemäß Art. 17 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 aufzuschieben, hat die Edel SE & Co. KGaA ein Kreditinstitut mit der Abwicklung solcher Rückkäufe beauftragt, welches seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Edel SE & Co. KGaA entsprechend Art. 4 Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 unter Beachtung der vertraglichen Verpflichtungen unabhängig und unbeeinflusst von der Edel SE & Co. KGaA trifft. Die Edel SE & Co. KGaA wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen.
Das Aktienrückkaufprogramm wird entsprechend der Safe Harbour Regelung nach Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 sowie den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 und auf Grundlage der zuvor genannten Ermächtigung der Hauptversammlung der Edel SE & Co. KGaA vom 29. Mai 2019 durchgeführt. Das von der Edel SE & Co. KGaA mit dem Erwerb von Aktien der Gesellschaft beauftragte Kreditinstitut, wurde von der Gesellschaft auch entsprechend verpflichtet.
Die Aktien der Edel SE & Co. KGaA werden zu Marktpreisen im Einklang mit den Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 erworben. Insbesondere werden die Aktien der Edel SE & Co. KGaA nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Darüber hinaus wird die Edel SE & Co. KGaA an einem Handelstag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin.
Das Aktienrückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und auch wieder aufgenommen werden.
Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter Form sowie in aggregierter Form angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die Edel SE & Co. KGaA die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website (www.edel.com) im Bereich ‚Wer wir sind‘, Unterabschnitt Aktienrückkaufprogramm 2021, veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.
Ende
Haftungsausschluss:
Diese Veröffentlichung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Auffassungen, Erwartungen, Annahmen und Information des Managements der Edel SE & Co. KGaA. Zukunftsgerichtete Aussagen enthalten keine Gewähr für den Eintritt zukünftiger Ergebnisse und Entwicklungen und sind mit bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden. Aufgrund verschiedener Faktoren können die tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse, Entwicklungen und Ereignisse wesentlich von jenen abweichen, die in diesen Aussagen beschrieben sind. Weder Edel SE & Co. KGaA noch irgendeine andere Person übernehmen eine wie auch immer geartete Verantwortung für die Richtigkeit der in dieser Veröffentlichung enthaltenen Ansichten oder der zugrundeliegenden Annahmen. Edel SE & Co. KGaA übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser Veröffentlichung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren.
Hamburg, den 15. Februar 2021
Edel SE & Co. KGaA
Die persönlich haftende Gesellschafterin
(Ende)
Aussender: Edel SE & Co. KGaA
Adresse: Neumühlen 17, 22763 Hamburg
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Timo Steinberg
Tel.: +49 40 89085-0
E-Mail: timo.steinberg@edel.com
Website: www.edel.com
ISIN(s): DE0005649503 (Aktie)
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