PTA-HV: BKS Bank AG: Ergänzung der Tagesordnung der 80. ordentlichen Hauptversammlung der BKS Bank AG am 08. Mai 2019

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Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

Klagenfurt (pta015/19.04.2019/16:59) – BKS Bank AG

Klagenfurt am Wörthersee

FN 91810 s

ISIN AT0000624705 (Stammaktien)

ISIN AT0000624739 (Vorzugsaktien)

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Ergänzung der Tagesordnung der 80. ordentlichen Hauptversammlung der BKS Bank AG am Mittwoch, dem 08. Mai 2019, um 10:00 Uhr.

Die Einberufung der kommenden 80. ordentlichen Hauptversammlung der BKS Bank AG für Mittwoch, dem 08. Mai 2019, um 10:00 Uhr, in der BKS Bank-Zentrale, 9020 Klagenfurt, St. Veiter Ring 43, wurde am 09. April 2019 bekannt gemacht.

Aufgrund eines am 17. April 2019 eingelangten, gemeinsamen Verlangens gemäß § 109 AktG der UniCredit Bank Austria AG, FN 150714 p, 1020 Wien, Rothschildplatz 1, die an der Gesellschaft seit mehr als drei Monaten 2.846.760 Stückaktien hält und damit über einen Anteil, der fünf von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigt, verfügt, sowie der Aktionärin CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H., FN 230033 i, 1020 Wien, Rothschildplatz 1, die an der Gesellschaft seit mehr als drei Monaten 9.941.977 Stückaktien hält und damit über einen Anteil, der fünf von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigt, verfügt, wird die am 9. April 2019 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung und auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.bks.at veröffentlichte Tagesordnung der eingangs genannten ordentlichen Hauptversammlung der BKS Bank AG um einen Tagesordnungspunkt, welcher wie folgt lautet, ergänzt:

„8. Beschlussfassung über die Durchführung einer Sonderprüfunq der Geschäftsführung gemäß § 130 AktG dahingehend, ob anlässlich oder im Rahmen der vom Vorstand

(i) am 23.11.2017, 22.1.2018 und 6.3.2018 vom Vorstand beschlossenen Durchführung der Kapitalerhöhung des Grundkapitals um EUR 6.606.600,– (im Firmenbuch eingetragen am 8.3.2018),

(ii) am 8.9.2016 und 20.10.2016 vom Vorstand beschlossenen Durchführung der Kapitalerhöhung des Grundkapitals um EUR 7.207.200,– (im Firmenbuch eingetragen am 28.10.2016),

(iii) am 26.9.2014 und 29.10.2014 vom Vorstand beschlossenen Durchführung der Kapitalerhöhung des Grundkapitals um EUR 6.552.000,– (im Firmenbuch eingetragen am 31.10.2014),

(iv) am 24.9.2009 und 27.10.2009 vom Vorstand beschlossenen Durchführung der Kapitalerhöhung des Grundkapitals um EUR 9.360.000,– (im Firmenbuch eingetragen am 31.10.2009),

(v) am 26.4.2000 von der Hauptversammlung der Gesellschaft beschlossenen Durchführung der Kapitalerhöhung des Grundkapitals um EUR 1.308.600,– (im Firmenbuch eingetragen am 11.5.2000),

(vi) am 8.3.1994 vom Vorstand beschlossenen Durchführung der Kapitalerhöhung des Grundkapitals um ATS 6.000.000,– (im Firmenbuch eingetragen am 22.4.1994)

gegen Bareinlagen im Hinblick auf die Zeichnung von neuen Stammaktien durch Aktionäre, welche mit der Gesellschaft in einem wechselseitigen Beteiligungsverhältnis stehen,

a) Zahlungen oder sonstige Leistungen zwischen der Gesellschaft und ihren Aktionären, insbesondere der Generali 3Banken Holding AG, aufgegliedert nach Aktionären, Datum, Rechtsgrund, Betrag und einer allfälligen Widmung;

b) den Grundsätzen der effektiven Kapitalaufbringung entsprochen wurde in dem aufgrund der bestehenden wechselseitigen Beteiligungsverhältnisse in Höhe der in Hundert gerechneten wechselseitigen Beteiligung ein entsprechend erhöhter Kapitalbetrag aufgebracht wurde;

c) die Einlageforderungen aus der Zeichnung der neuen Aktien durch diese Aktionäre vollständig und wirksam erfüllt wurden, wobei die Beteiligung am eigenen Vermögen der Gesellschaft herauszurechnen ist;

d) Rückforderungsmöglichkeiten hinsichtlich allfälliger in Punkt a) genannter finanzieller Mittel bestehen und wenn ja in welcher Höhe, gegen wen und aus welchem Rechtsgrund;

e) einzelnen Aktionären ein gesellschaftsfremder (Sonder-)Vorteil entstanden ist;

f) ein allfälliger (Sonder-)Vorteil gemäß Punkt e) unter Ausnutzung von Einfluss auf die Gesellschaft durch Bestimmung eines Mitgliedes des Vorstands oder des Aufsichtsrats entstanden ist;

g) aus den möglichen Konstellationen der Gesellschaft und / oder einzelnen Aktionären ein Schaden erwachsen ist, in welcher Höhe dieser Schaden zu beziffern ist, und ob dieser Schaden gegenüber dem Vorstand, gegenüber dem Aufsichtsrat oder gegenüber den (anderen) Aktionären geltend gemacht werden kann.

Zum Sonderprüfer wird eine der unter „Big four“ bezeichneten großen Wirtschaftsprüfungsunternehmen, das sind Ernst & Young, PwC, KPMG oder Deloitte, oder sofern notwendig auch andere qualifizierten Prüfer bestellt. Herr Magister Martin Breuner und Herr Magister Arnold Krassnitzer werden beauftragt und bevollmächtigt, für die Gesellschaft mit dem Sonderprüfer auf Grundlage des vom Prüfer vorgelegten indikativen Angebots einen Prüfungsauftrag nach österreichischem Recht abzuschließen, wobei das Honorar mit einem Höchstbetrag zu begrenzen und ein Zeitraum bis längstens drei Monate nach Auftragserteilung zu bestimmen ist, bis zu dem spätestens ein schriftlicher Bericht vorzulegen ist. Die Beauftragung von Subunternehmen, wie Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfer etc. ist an die vorangehende Zustimmung der oben genannten Bevollmächtigten zu binden.“

Weitere Unterlagen zur Hauptversammlung

Folgende Unterlagen gemäß § 108 Abs 3, 4 iVm § 109 Abs 2 AktG sind ab sofort im Internet unter www.bks.at zugänglich:

* das gemeinsame Aktionärsverlangen gemäß § 109 AktG der Aktionärinnen UniCredit Bank Austria AG und CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. mit Beschlussantrag und Begründung,

* die gesamte Tagesordnung unter Berücksichtigung der gegenständlichen Ergänzung.

Klagenfurt, im April 2019 Der Vorstand

(Ende)

Aussender: BKS Bank AG

Adresse: St. Veiter Ring 43, 9020 Klagenfurt

Land: Österreich

Ansprechpartner: Mag. Herbert Titze

Tel.: 0463-5858-120

E-Mail: herbert.titze@bks.at

Website: www.bks.at

ISIN(s): AT0000624705 (Aktie), AT0000624739 (Aktie)

Börsen: Amtlicher Handel in Wien

[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20190419015 ]

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