Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Wien (pta007/11.04.2019/07:30) – .
CA IMMOBILIEN ANLAGEN AKTIENGESELLSCHAFT
FN 75895k
ISIN AT0000641352 (Inhaberaktien)
ISIN AT0000641345 (Namensaktien)
Wir laden unsere Aktionäre zu der
am Donnerstag, dem 9. Mai 2019, um 14:00 Uhr (Wiener Zeit), im Studio 44 der Österreichischen Lotterien, Rennweg 44, 1038 Wien, stattfindenden
32. ordentlichen Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft ein.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 samt Lageberichten, dem Corporate Governance Bericht, dem Vorschlag für die Gewinnverwendung und dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018.
5. Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2018.
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019.
7. Wahlen in den Aufsichtsrat.
8. Beschlussfassung über die Ermächtigungen des Vorstands im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung eigener Aktien auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, verbunden mit der Ermächtigung, das allgemeine Andienungsrecht und das allgemeine Wiederkaufsrecht der Aktionäre auszuschließen sowie eigene Aktien einzuziehen.
HINWEIS
Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre wird davon ausgegangen, dass die Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft rechtzeitig beendet werden kann. Sollte wider Erwarten eine Beendigung der Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft am 9. Mai 2019 bis 24:00 Uhr (Wiener Zeit) nicht möglich sein, so wird diese am 10. Mai 2019 um 00:00 Uhr (Wiener Zeit) fortgesetzt und gilt auch der 10. Mai 2019 als Tag, für den die Hauptversammlung einberufen wird.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen werden spätestens ab dem 18. April 2019 in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 1030 Wien, Mechelgasse 1, Abteilung Corporate Office, während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionäre aufliegen, im Internet unter
http://www.caimmo.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ zugänglich sein und in der Hauptversammlung aufliegen:
* die in Tagesordnungspunkt 1 angeführten Unterlagen
* die Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8
* die Transparenzangaben gemäß § 270 Abs 1a UGB zu Tagesordnungspunkt 6
* der Bericht des Vorstands über die Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses zu Tagesordnungspunkt 8 (Ermächtigung des Vorstands im
Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung eigener Aktien)
* der vollständige Text dieser Hinweisbekanntmachung und dieser Einberufung
* die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG samt Weisungsformular (auch für den von der Gesellschaft namhaft gemachten Stimmrechtsvertreter (Florian Beckermann))
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt (Kontakt: Abteilung Corporate Office, T +43 (1) 5325907 – 502 oder E-Mail ir@caimmo.com).
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG
Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen zumindest 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. „Schriftlich“ bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jeden Antragsteller. Zu jedem vorgeschlagenen zusätzlichen Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beigelegt werden. Ein derartiges Verlangen ist gemäß § 109 AktG ausschließlich dann beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am 18. April 2019, in Schriftform ausschließlich an die Geschäftsanschrift CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, 1030 Wien, Mechelgasse 1, Abteilung Corporate Office zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung durchgehend Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5% vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Bei Namensaktien ist die Eintragung im Aktienbuch maßgeblich und bedarf es keines gesonderten Nachweises durch den Aktionär.
Beschlussvorschläge zur Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen zumindest 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Tagesordnungspunkt in Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Dieses Verlangen ist gemäß § 110 AktG ausschließlich dann beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am 29. April 2019, in Textform entweder
per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihrer Geschäftsanschrift:
CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, Abt. Corporate Office, Mechelgasse 1, 1030 Wien
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 82
per E-Mail: anmeldung.caimmoag@hauptversammlung.at, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
zugeht.
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist bei Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Bei Namensaktien ist die Eintragung im Aktienbuch maßgeblich und bedarf es keines gesonderten Nachweises durch den Aktionär.
Angaben gemäß § 110 Abs 2 Satz 2 AktG
Zum Tagesordnungspunkt 7 „Wahlen in den Aufsichtsrat“ und der allfälligen Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch Aktionäre gemäß § 110 AktG weist die Gesellschaft darauf hin, dass auf die CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft § 86 Abs 7 AktG anwendbar ist.
Gemäß § 10 Abs 1 der Satzung der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus mindestens drei und höchstens zwölf Mitgliedern. Die Inhaber der vier Namensaktien sind berechtigt, je ein Mitglied in den Aufsichtsrat zu entsenden. Die übrigen Mitglieder werden von der Hauptversammlung gewählt. Gemäß § 88 Abs 1 AktG darf die Gesamtzahl der per Namensaktien entsandten Mitglieder ein Drittel aller Aufsichtsratsmitglieder nicht übersteigen.
Derzeit besteht der Aufsichtsrat der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft aus sechs von der Hauptversammlung gewählten und drei mittels Namensaktien entsendeten Mitgliedern (Kapitalvertreter) und vier vom Betriebsrat gemäß § 110 ArbVG entsandten Mitgliedern. Die neun Kapitalvertreter setzen sich aus sieben Männern und zwei Frauen zusammen. Die vier Arbeitnehmervertreter setzen sich aus drei Männern und einer Frau zusammen.
Mitgeteilt wird, dass seitens der Mehrheit der Kapitalvertreter ein Widerspruch gemäß § 86 Abs 9 AktG erhoben wurde und es daher zur Getrennterfüllung des Mindestanteilsgebots gemäß § 86 Abs 7 AktG kommt.
Bei der Erstattung eines Wahlvorschlags durch Aktionäre ist darauf Bedacht zu nehmen, dass sich das Mindestanteilsgebot mit der Zahl der Kapitalvertreter entsprechend erhöht. Im Falle der Annahme des Wahlvorschlags des Aufsichtsrats von neun Kapitalvertretern sowie im Falle einer allfälligen Erhöhung der Zahl auf zehn oder elf Kapitalvertreter haben dem Aufsichtsrat (Kapitalvertreter) mindestens drei Frauen anzugehören. Im Falle einer weiteren Erhöhung der Anzahl der Mitglieder auf zwölf Kapitalvertreter müssen mindestens vier Frauen dem Aufsichtsrat (Kapitalvertretern) angehören, um das Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG zu erfüllen.
Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft bzw. des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung
per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihrer Geschäftsanschrift:
CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, Abt. Corporate Office, Mechelgasse 1, 1030 Wien
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 82
per E-Mail: anmeldung.caimmoag@hauptversammlung.at
gestellt werden. Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre insbesondere gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.caimmo.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ zugänglich.
Recht der Aktionäre, Anträge in der Hauptversammlung gemäß § 119 AktG zu stellen
Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne dieser Einberufung.
NACHWEISSTICHTAG UND BERECHTIGUNG ZUR TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich gemäß § 111 AktG nach dem Anteilsbesitz am Ende des 29. April 2019, 24 Uhr Wiener Zeit (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Bei Inhaberaktien ist der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, die der Gesellschaft gemäß § 111 Abs 2 AktG spätestens am 6. Mai 2019 ausschließlich unter einer der folgenden Adressen zugehen muss:
als Papierdokument mit firmenmäßiger Zeichnung seitens des ausstellenden Kreditinstituts per Post oder Kurierdienst an die Anschrift:
HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 82
per E-Mail: anmeldung.caimmoag@hauptversammlung.at (einfache E-Mail; dabei können die Depotbestätigungen in den Formaten PDF, JPG, TXT oder TIF Berücksichtigung finden)
per SWIFT: GIBAATWGGMS
Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN AT0000641352 im Text angeben.
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie (bei mehreren Aktiengattungen) die Bezeichnung der Gattung oder die
international gebräuchliche Wertpapierkennnummer,
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung des Depots,
* die Depotbestätigung muss sich auf den 29. April 2019, 24 Uhr Wiener Zeit, beziehen.
Die Depotbestätigung ist in deutscher oder englischer Sprache zu übermitteln. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als sieben Tage sein.
Namensaktien
Aktionäre von Namensaktien sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt, sofern ihre Anmeldung der Gesellschaft spätestens am 6. Mai 2019, in Textform ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugeht:
per Post oder Kurierdienst an die Anschrift:
HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 82
per E-Mail: anmeldung.caimmoag@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang: TIF, PDF, etc.)
per SWIFT: GIBAATWGGMS
Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN AT0000641345 im Text angeben.
Die Anmeldung ist in deutscher oder englischer Sprache zu übermitteln.
Bei Namensaktien ist die Eintragung im Aktienbuch maßgeblich und bedarf es keines gesonderten Nachweises durch den Aktionär.
Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten, in der Vollmacht namentlich genannten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter jedoch nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss zumindest in Textform gemäß § 13 Abs 2 AktG erteilt werden; ein Widerruf bedarf ebenfalls zumindest der Textform. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
per Post oder Kurierdienst an die Anschrift:
HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 82
per SWIFT: GIBAATWGGMS
Message Type MT598 oder MT599; unbedingt bei Inhaberaktien ISIN AT0000641352 bzw. bei Namensaktien ISIN AT0000641345 im Text angeben
per E-Mail: anmeldung.caimmoag@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang: TIF, PDF, etc.)
persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Vollmachtsformulare und Formulare für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.caimmo.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ abrufbar.
Die Vollmacht bzw. deren Widerruf muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt werden. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 8. Mai 2019 bis 16:00 Uhr Wiener Zeit bei der Gesellschaft einzulangen.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt das zur Übermittlung von Depotbestätigungen Ausgeführte sinngemäß.
Den Aktionären steht auch Herr Florian Beckermann (Interessensverband für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22) als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Hierfür ist auf der Internetseite der Gesellschaft ein spezielles Formular für die Erteilung bzw. den Widerruf der Vollmacht abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Beckermann unter Tel: +43 (01) 8763343-30, Telefax +43 (01) 8763343-39 oder per E-Mail florian.beckermann@iva.or.at.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft Euro 718.336.602,72, eingeteilt in 98.808.336 Stückaktien und zwar in 98.808.332 Inhaberaktien und vier Namensaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Zum Zeitpunkt der Einberufung befinden sich 5.780.037 Stückaktien der Gesellschaft im Besitz der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, aus denen das Stimmrecht nicht ausgeübt werden kann (§ 65 Abs 5 AktG). Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt somit 93.028.299.
ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Bitte bringen Sie zur Hauptversammlung (Registrierung) Ihre Anmeldebestätigung oder ggfs. Ihre Vollmacht und einen allgemein anerkannten gültigen Lichtbildausweis mit. Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erschienenen Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. Die Teilnehmer sind deshalb aufgefordert, einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) zur Identitätsfeststellung mitzubringen. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 13 Uhr (Wiener Zeit).
Für Teilnehmer der Hauptversammlung ist die Nutzung der Garage Botanischer Garten (Praetoriusgasse 1, 1030 Wien) gegen Vorlage des Parktickets bei der Registrierung am Tag der Hauptversammlung kostenlos. Von der Garage Botanischer Garten erreichen Sie das Studio 44 in ca. 10 Gehminuten oder mit der Straßenbahn Richtung Zentralfriedhof (Linie 71) Ausstieg Haltestelle Kleistgasse.
INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ
Die CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Informationen zum Umfang der Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung unter
https://www.caimmo.com/de/datenschutzerklaerung/ oder
https://www.caimmo.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ abrufbar.
Wien, 11. April 2019
Der Vorstand
(Ende)
Aussender: CA Immobilien Anlagen AG
Adresse: Mechelgasse 1, 1030 Wien
Land: Österreich
Ansprechpartner: Mag. Claudia Höbart
Tel.: +43 (0)1532 5907-502
E-Mail: claudia.hoebart@caimmo.com
Website: www.caimmo.com
ISIN(s): AT0000641345 (Aktie), AT0000641352 (Aktie)
Börsen: Amtlicher Handel in Wien