PTA-HV : PEARL GOLD AG: Ergänzung der Einladung zur Hauptversammlung

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Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG

Frankfurt (pta038/05.10.2017/17:20) –
Pearl Gold AG, Frankfurt am Main, ISIN DE000A0AFGF3//WKN A0AFGF

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Ergänzung der Einladung zur Hauptversammlung der Pearl Gold AG, Frankfurt am Main am 17. November 2017 um 9 Uhr (MEZ) in den Konferenzräumen Nr. 8 bis 14 des Hotels Le Meridien, Wiesenhüttenplatz 28-38, 60329 Frankfurt a.M., Deutschland

Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 27. September 2017 wurde eine Hauptversammlung der Pearl Gold AG für den 17. November 2017 um 9 Uhr (MEZ) in den Konferenzräumen Nr. 8 bis 14 des Hotels Le Meridien, Wiesenhüttenplatz 28-38, 60329 Frankfurt a.M., Deutschland, einberufen.

Die Aktionäre Martagon Investments Ltd., Nemo Asset Management Ltd., und Sequoia Diversified Growth Fund Ltd., die nach den der Gesellschaft vorliegenden Stimmrechtsmitteilungen von Herrn Olivier Couriol kontrolliert werden, haben sowohl mit Schreiben vom 13. Mai 2016, in dem sie gemäß § 122 Abs. 1 AktG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangten (nachfolgend das
“Einberufungsverlangen vom 13. Mai 2016”), als auch im Rahmen eines gerichtlichen Antrags auf Ermächtigung zur Einberufung einer Hauptversammlung gemäß § 122 Abs. 3 AktG vom 16. Juni 2017 (nachfolgend
“gerichtlicher Antrag vom 16. Juni 2017”) bestimmte Beschlussvorschläge zu den in der Einladung zur Hauptversammlung genannten Tagesordnungspunkten unterbreitet.

Weil die Beschlussvorschläge im Einberufungsverlangen vom 13. Mai 2016 und im gerichtlichen Antrag vom 16. Juni 2017 sich teilweise unterscheiden, werden nachfolgend vorsorglich beide Fassungen dargestellt.

Zu Tagesordnungspunkt 2 (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013):

Einberufungsverlangen vom 13. Mai 2016:

Kein Beschlussvorschlag

Gerichtlicher Antrag vom 16. Juni 2017:

Die Aktionäre Martagon Investments Ltd., Nemo Asset Management Ltd., und Sequoia Diversified Growth Fund Ltd. schlagen vor, Herrn Jean Louis DUPUY die Entlastung zu erteilen und sie Herrn Lutz Hartmann zu verweigern.

Zu Tagesordnungspunkt 3 (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013):

Einberufungsverlangen vom 13. Mai 2016:

Kein Beschlussvorschlag.

Gerichtlicher Antrag vom 16. Juni 2017:

Die Aktionäre Martagon Investments Ltd., Nemo Asset Management Ltd., und Sequoia Diversified Growth Fund Ltd. schlagen vor, Herrn Aliou Boubacar DIALLO, Herrn Alexandre DAVIDOFF und Herrn Dominique FOUQUET die Entlastung zu erteilen und sie Herrn Robert Francis GONINON, Herrn Pierre ROUX und Herrn Konstantin von KLITZING zu verweigern.

Zu Tagesordnungspunkt 5 (Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrates):

Einberufungsverlangen vom 13. Mai 2016 und gerichtlicher Antrag vom 16. Juni 2017:

Die Aktionäre Martagon Investments Ltd., Nemo Asset Management Ltd., und Sequoia Diversified Growth Fund Ltd. schlagen vor,

– Herrn Robert Francis GONINON,

– Herrn Konstantin von KLITZING,

– Herrn Pierre ROUX,

– Herrn Roy Darius MAYBUD,

– Herrn Chris Simon AINSWORTH und

– Herrn Alireza MAHDAVI

mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung als Mitglieder des Aufsichtsrats abzuberufen.

Zu Tagesordnungspunkt 6 (Wahlen zum Aufsichtsrat):

Einberufungsverlangen vom 13. Mai 2016:

Die Aktionäre Martagon Investments Ltd., Nemo Asset Management Ltd., und Sequoia Diversified Growth Fund Ltd. schlagen vor,

– Frau Julia GRUAZ, geb. Boutonnet, Rechtsanwältin im Bezirk Hauts de Seine/Frankreich, wohnhaft in Genf/Schweiz,

– Herrn Gregor HUBLER, Leiter des Büros der Falcon Private Bank Ltd. in Abu Dhabi, wohnhaft in Dubai/Vereinigte Arabische Emirate,

– Herrn Robert G. FAISSAL, geschäftsführender Gesellschafter der Lebita Consulting Services LL.C., wohnhaft in Toronto/Kanada,

– Herrn Louis COURIOL, Student der Wirtschaftswissenschaften, wohnhaft in Rouèn/Frankreich,

– Herrn Dr. Amadou Baba SY, Unabhängiger Bergbauberater, wohnhaft in Bamako/Mali, und

– Herrn Christian NAVILLE, Geschäftsführer der Nemo Asset Management Ltd., wohnhaft in Abu Dhabi/Vereinigte Arabische Emirate

zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen. Die Wahl erfolgt gemäß § 12 Abs. 2 Sätze 1 und 2 der Satzung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 beschließt.

Laut Einberufungsverlangen vom 13. Mai 2016 gehören die vorgeschlagenen Kandidaten keinem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium von Wirtschaftsunternehmen an. Herr Gregor HUBLER erfüllt die Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG.

Gerichtlicher Antrag vom 16. Juni 2017:

Die Aktionäre Martagon Investments Ltd., Nemo Asset Management Ltd., und Sequoia Diversified Growth Fund Ltd. schlagen vor,

– Herrn Christian NAVILLE, Geschäftsführer der Nemo Asset Management Ltd, wohnhaft in Abu Dhabi/Vereinigte Arabische Emirate,

– Herrn Gregor HUBLER, Unternehmensberater als Inhaber der Zermatt Consulting FZ-LLC in Ras al Khaimah/Vereinigte Arabische Emirate; Inhaber der A1 Hotel und Restaurant Grauholz AG, Ittigen/Schweiz, wohnhaft in Dubai/Vereinigte Arabische Emirate,

– Herrn Robert G. FAISSAL, geschäftsführender Gesellschafter der Lebita Consulting Services LL.C., wohnhaft in Toronto/Kanada,

– Herrn Louis COURIOL, Student der Wirtschaftswissenschaften, wohnhaft in Rouèn/Frankreich,

– Herrn Dr. Amadou Baba SY, unabhängiger Bergbauberater, wohnhaft in Bamako/Mali, und

– Herrn Ifra DIAKITÉ, selbständiger Berater im Computerbereich, wohnhaft in Bamako/Mali

zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen. Die Wahl erfolgt gemäß § 12 Abs. 2 Sätze 1 und 2 der Satzung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 beschließt.

Laut gerichtlichem Antrag vom 16. Juni 2017 ist Herr Gregor HUBLER Präsident des Verwaltungsrates der A1 Hotel- und Restaurant Grauholz AG, Ittigen/Schweiz. Im Übrigen gehören die vorgeschlagenen Kandidaten keinem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium von Wirtschaftsunternehmen an. Herr Gregor HUBLER erfüllt die Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG.

Zu Tagesordnungspunkt 7 (Vertrauensentzug für den Vorstand):

Einberufungsverlangen vom 13. Mai 2016 und gerichtlicher Antrag vom 16. Juni 2017:

Die Aktionäre Martagon Investments Ltd., Nemo Asset Management Ltd., und Sequoia Diversified Growth Fund Ltd. schlagen vor, dem Vorstand Michael Reza PACHA das Vertrauen zu entziehen.

Zu Tagesordnungspunkt 8 (Bestellung eines Sonderprüfers):

Einberufungsverlangen vom 13. Mai 2016 und gerichtlicher Antrag vom 16. Juni 2017:

Die Aktionäre Martagon Investments Ltd., Nemo Asset Management Ltd., und Sequoia Diversified Growth Fund Ltd. schlagen vor, die Caperium Forensic Services GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Sonderprüferin (§ 142 Abs. 1 AktG) zu bestellen. Die Bestellung erfolgt zur Bewertung der von der Gesellschaft vorgenommenen rechtlichen Maßnahmen, die zu den drei Urteilen des Handelsgerichtes Bamako vom 5. August 2015 gegen die Gesellschaft und zur Verurteilung zu Schadensersatzzahlung von insgesamt ca. EUR 37,67 Mio. an die Sodinaf S.A, an die Piéce d’Or Mansa Moussa S.A. sowie an Herrn Aliou Boubacar Diallo führten, sowie zur Vorbereitung von Ansprüchen auf Schadensersatz gegen Vorstand und Mitglieder des Aufsichtsrates.

Rechte der Aktionäre

Den Aktionären stehen im Vorfeld und in der Hauptversammlung unter anderem die nachfolgend beschriebenen Rechte zu. Weitere Einzelheiten hierzu finden sich im Internet unter

http://www.pearlgoldag.com/de/hauptversammlungen.php

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen. Aktionäre, die Anträge zur Hauptversammlung ankündigen wollen, haben diese ausschließlich an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten:

Pearl Gold AG

c/o UBJ GmbH

Haus der Wirtschaft, Kapstadtring 10,

22297 Hamburg

Telefax-Nummer: +49 (0) 40 6378 5423

E-Mail-Adresse: hv@ubj.de

Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Abs. 1 AktG zugänglich zu machende Gegenanträge zu den Vorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu den Punkten der Tagesordnung einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.pearlgoldag.com/de/hauptversammlungen.php

zugänglich, wenn der Gegenantrag mit Begründung unter einer der vorstehend angegebenen Adressen bis spätestens zum Ablauf des
2. November 2017 (24:00 Uhr MEZ) zugegangen ist.

Die Gesellschaft ist unter bestimmten Voraussetzungen nicht verpflichtet, einen Gegenantrag und dessen Begründung zugänglich zu machen. Dies ist nach § 126 Abs. 2 AktG etwa der Fall, wenn der Gegenantrag zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde oder die Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder Beleidigungen enthält.

Die Begründung eines zulässigen Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Der Vorstand der Gesellschaft behält sich vor, Gegenanträge und ihre Begründungen zusammenzufassen, wenn mehrere Aktionäre zu demselben Gegenstand der Beschlussfassung Gegenanträge stellen.

Für Wahlvorschläge eines Aktionärs gelten die vorstehenden Absätze einschließlich der Angaben zur Adressierung sinngemäß mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet werden muss und die Gesellschaft den Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich machen muss, wenn der Vorschlag nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Vorgeschlagenen angibt (§ 127 AktG). Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu Mitgliedschaften des vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt beziehungsweise unterbreitet werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.

Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000 (dies entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können gem. § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten:

Pearlgold AG

c/o UBJ GmbH

Haus der Wirtschaft, Kapstadtring 10,

22297 Hamburg

Es muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit Dienstag,
17. Oktober 2017, 24.00 Uhr MEZ. Die betreffenden Aktionäre haben gem. § 122 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der erforderlichen Anzahl Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das Verlangen halten, wobei § 70 AktG bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung findet. Auf die Fristberechnung ist § 121 Abs. 7 AktG entsprechend anzuwenden.

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse

http://www.pearlgoldag.com/de/hauptversammlungen.php

bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.

Weitergehende Erläuterungen zur Ergänzung der Tagesordnung finden sich auf der Internetseite

http://www.pearlgoldag.com/de/hauptversammlungen.php

Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und weitergehende Erläuterungen

Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen stehen nach § 124a AktG auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.pearlgoldag.com/de/hauptversammlungen.php

zur Verfügung. Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich ebenfalls auf dieser Internetseite. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen liegen in der Hauptversammlung zusätzlich zur Einsichtnahme aus.

Im Übrigen gelten die Erläuterungen in der Einladung zur Hauptversammlung, wie sie im Bundesanzeiger vom 27. September 2017 bekannt gemacht wurde.

Frankfurt im Oktober 2017

Pearl Gold AG

Der Vorstand

(Ende)

Aussender: PEARL GOLD AG

Adresse: Neue Mainzer Straße 28, 60311 Frankfurt

Land: Deutschland

Ansprechpartner: PEARL GOLD AG

Tel.: +49 69 971097-555

E-Mail: info@pearlgoldag.com

Website: www.pearlgoldag.com

ISIN(s): DE000A0AFGF3 (Aktie)

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt

[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20171005038 ]

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