PTA-News: KONSORTIUM Aktiengesellschaft: Konsortium AG gewinnt vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gegen den Markt Mittenwald

Börsenbär und Bulle

Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Heidenheim an der Brenz (pta013/05.08.2020/10:45) – Der Markt Mittenwald hat im Vorfeld der Hauptversammlung zur Hauptversammlung am 29.07.2016 vom Amtsgericht München die Ergänzung der Tagesordnung mit 2 Tagesordnungspunkten gerichtlich durchgesetzt.

Des Weiteren wurde auf Antrag des Markt Mittenwald Herr Boris Dürr, Rechtsanwalt der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek, München, zum gerichtlich bestellten Versammlungsleiter bestellt.

Nach Aussage von Richtern des BGH’s hätte Herr Boris Dürr die ergänzte Tagesordnung nicht zur Abstimmung stellen dürfen.

Der Bundesgerichtshof hat nunmehr der Klage der Konsortium AG auf Nichtigkeit der zwei gefassten Hauptversammlungsbeschlüsse stattgegeben, nachdem das Landgericht München und das Oberlandesgericht München die Klage jeweils abgewiesen haben.

Darüber hinaus hatte das Oberlandesgerichtlich München noch die Zulassung zum BGH verwehrt.

Daraufhin erfolgte seitens der Konsortium AG Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH. Der BGH hat der Nichtzulassungsbeschwerde der Konsortium AG stattgegeben. Darüber hinaus hat der Bundesgerichtshof der Revision stattgegeben, sodass nunmehr die Tagesordnungspunkte 2 und 3 von der Hauptversammlung vom 29.07.2016, die der Markt Mittenwald auf die Tagesordnung gesetzt hat, für nichtig erklärt wurden (Die Beschlüsse zur Sonderprüfung wurden durch den BGH für nichtig erklärt).

Dieses Verfahren hat einmal mehr gezeigt, dass der Markt Mittenwald offensichtlich von unfähigen aber völlig überteuerten Rechtsanwälten vertreten wird.

Der Markt Mittenwald wurde in diesem Verfahren bis vor dem Bundesgerichtshof von der Kanzlei Dornbach GmbH und der Kanzlei fieldfisher, Dr. Axel Hoppe und Dr. Suchomel vertreten.

Die Konsortium AG wurde von der Kanzlei Siegle & Kollegen und dort von Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Wolfgang Erhard Reich vertreten.

Im letzten Monat hat die Kanzlei fieldfisher für den ehemaligen Vize-Bürgermeister Schöner gegen die Karwendelbahn AG ein Verfahren mit einem Streitwert von 425.000,00 Eur verloren, weil die Aktivlegitimation des Klägers gefehlt hat! Durch diesen Beratungsfehler hat der Markt Mittenwald erhebliche Schadensersatzansprüche gegen die Kanzlei fieldfisher.

Zwischenzeitlich hat der Markt Mittenwald ca. 1,5 Mio. Euro an Rechtsanwälte bezahlt, insbesondere an die Kanzlei fieldfisher.

Man könnte sich zu der Aussage veranlasst sehen: „Möchten Sie nichts erreichen und viel Geld ausgeben, sind Sie bei der Kanzlei fieldfisher richtig aufgehoben.“

Der Markt Mittenwald hat nun weiter erhebliche Schadensersatzansprüche auch in dem verlorenen Verfahren vor dem Bundesgerichtshof gegen die Kanzlei fieldfisher, weil offensichtliche Beratungsfehler begangen wurden.

Wolfgang Wilhelm Reich:

„Herr Bürgermeister Enrico Corongiu muss nun die Entscheidung treffen, ob er weiterhin das Geld des Steuerzahlers für sinnlose Verfahren seines Vorgängers Herrn Hornsteiner zum Fenster rauswirft, oder eine Zusammenarbeit mit der Karwendelbahn zum Wohle Mittenwalds und der Karwendelbahn anstrebt.“

Die Karwendelbahn hat kein Interesse an Streitigkeiten mit dem Markt Mittenwald, wird sich aber weiterhin gegen Klagen des Markt Mittenwald verteidigen.

„Was hat der Markt Mittenwald in dem nunmehr seit Frühjahr 2016 anhängigen Streit erreicht? Nichts aber 1,5 Mio. Eur Steuergeld veruntreut.“, so Wolfgang Wilhelm Reich, Vorstand der Karwendelbahn AG.

(Ende)

Aussender: KONSORTIUM Aktiengesellschaft

Adresse: Tannhäuserweg 44, 89518 Heidenheim an der Brenz

Land: Deutschland

Ansprechpartner: Wolfgang W. Reich

Tel.: +49 7321 2748836

E-Mail: mail@konsortium.de

Website: www.konsortium.de

ISIN(s): DE0006323405 (Aktie)

Börsen: Freiverkehr in Stuttgart, Freiverkehr in München

[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20200805013 ]

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