PTA-News: Singulus Technologies Aktiengesellschaft: SINGULUS: Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung am 28. Oktober 2021

Börsenbär und Bulle

Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Kahl am Main (pta007/08.10.2021/08:15) –
Presseinformation

SINGULUS TECHNOLOGIES veröffentlicht Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung am 28. Oktober 2021 (Schuldverschreibungen SINGULUS TECHNOLOGIES AG,

ISIN DE000A2AA5H5 / WKN A2AA5H)

Kahl am Main, 08. Oktober 2021 – Der Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und der Notar Dr. Olaf Gerber mit Amtssitz in Frankfurt am Main als Abstimmungsleiter laden alle Inhaberinnen und Inhaber der SINGULUS-Anleihe (Schuldverschreibungen SINGULUS TECHNOLOGIES AG, ISIN DE000A2AA5H5, WKN A2AA5H) dazu ein, an der zweiten Gläubigerversammlung am 28. Oktober 2021 teilzunehmen und von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen. Die von Montag, den 04. Oktober 2021, um 0:00 Uhr (MESZ), bis Mittwoch, den 06. Oktober 2021, um 24:00 Uhr durchgeführte Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 und §§ 5 ff. SchVG war nicht beschlussfähig, da das erforderliche Quorum von 50% der ausstehenden Schuldverschreibungen (§ 15 Abs. 3 Satz 1 SchVG) nicht erreicht wurde.

Die Versammlung findet unter der Anwendung der geltenden Hygienevorschriften am 28. Oktober 2021 um 11:00 Uhr (MESZ) im Hotel Le Méridien Frankfurt, Wiesenhüttenplatz 38, 60329 Frankfurt am Main statt. Es besteht die Möglichkeit, sich von einem Bevollmächtigten vertreten zu lassen oder alternativ einen Stimmrechtsvertreter der SINGULUS TECHNOLOGIES AG zu bevollmächtigen, der entsprechend Ihren ausdrücklichen Weisungen abstimmen wird. Bitte beachten Sie hierzu unbedingt alle Erläuterungen in der Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung. Musterformulare, beispielsweise zur Anmeldung zur zweiten Gläubigerversammlung oder zur Erteilung einer Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, finden Sie auf der Homepage des Unternehmens unter www.singulus.de unter der Rubrik „Credit Relations“ unter
https://www.singulus.de/de/credit-relations/gv20211028.html .

Die Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung wird am 08. Oktober 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist auf der Homepage des Unternehmens unter www.singulus.de unter der Rubrik „Credit Relations“ abrufbar. Für die Teilnahme an der zweiten Gläubigerversammlung ist eine Anmeldung bis spätestens Montag, den 25. Oktober 2021, bis 24.00 Uhr (MESZ) erforderlich.

SINGULUS TECHNOLOGIES –Technologien für eine nachhaltige Welt

Eine verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung hat für SINGULUS TECHNOLOGIES einen hohen Stellenwert. SINGULUS TECHNOLOGIES entwickelt und baut innovative Maschinen und Anlagen für effiziente und ressourcenschonende Produktionsprozesse, die weltweit in den Bereichen Solar/Wasserstoff, Halbleitertechnik, Medizintechnik, Consumer Goods und Datenspeicher eingesetzt werden. SINGULUS TECHNOLOGIES sieht Nachhaltigkeit als eine Chance an, sich mit innovativen Produkten, die diesem Grundgedanken folgen, entsprechend zu positionieren.

Im Mittelpunkt stehen dabei:

• Umweltbewusstsein

• Das Schonen von Ressourcen

• Das Vermeiden von unnötiger CO2-Belastung

Die Kernkompetenzen des Unternehmens beinhalten die verschiedenen Prozesse der Beschichtungstechnik, der Oberflächenbehandlung und Nasschemie sowie thermische Verfahrensprozesse.

SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Hanauer Landstraße 103,

D-63796 Kahl/Main, WKN A2AA5H / ISIN DE000A2AA5H5

Kontakt:

Maren Schuster, Investor Relations, Tel.: + 49 (0) 160 9609 0279

Bernhard Krause, Unternehmenssprecher, Tel.: +49 (0) 172 833 2224

E-Mail: bernhard.krause@singulus.de (mailto:bernhard.krause@singulus.de)

(Ende)

Aussender: Singulus Technologies Aktiengesellschaft

Adresse: Hanauer Landstraße 103, 63796 Kahl am Main

Land: Deutschland

Ansprechpartner: Bernhard Krause

Tel.: +49 170 9202924

E-Mail: bernhard.krause@singulus.de

Website: www.singulus.de

ISIN(s): DE000A1681X5 (Aktie), DE000A2AA5H5 (Anleihe)

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt, Berlin; Freiverkehr in Stuttgart, Freiverkehr in München, Freiverkehr in Hamburg, Freiverkehr in Düsseldorf, Freiverkehr in Hannover; Freiverkehr in Tradegate

[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20211008007 ]

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