Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
Heidelberg (pta011/02.10.2020/10:45) – Die gestern stattgefundene ordentliche Hauptversammlung der Sparta AG hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 13.954.276,00 um bis zu EUR 13.954.276,00 auf bis zu EUR 27.908.552,00 durch Ausgabe von bis zu 996.734 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen. Das Bezugsverhältnis beträgt 1:1, für eine alte Aktie kann eine neue Aktie erworben werden. Die neuen Aktien sollen ab dem 1.1.2020 gewinnberechtigt sein. Der vorgeschlagene Ausgabebetrag je neuer Aktie beträgt 28 Euro. Jedem Aktionär steht ein Bezugsrecht zu. Die Bezugsrechte der Aktionäre sollen frei übertragbar und mindestens im Freiverkehr handelbar sein.
Gegen den vorbezeichneten Beschluss der Hauptversammlung haben zwei Aktionäre Widerspruch zu Protokoll gegeben.
Ferner hat die gestrige ordentliche Hauptversammlung beschlossen, den Vorstand entsprechend dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu Aktienrückkäufen zu ermächtigen.
Die Beschlussvorschläge hinsichtlich der Schaffung (i) eines genehmigten und (ii) eines bedingten Kapitals wurden jeweils nicht mit der notwendigen Mehrheit gefasst.
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