Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen gemäß § 43 WpHG
Hamburg (pta023/17.09.2018/17:25) – Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 43 WpHG
Beteiligungsmeldung
Mit der am 17.09.2018 veröffentlichten Korrektur der Stimmrechtsmitteilung vom 20.08.2018 hat Frau Vanessa Beuttenmüller als Mitteilungspflichtige für die Aktionärin Intercap Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) mitgeteilt, dass diese am 14.08.2018 die Schwelle von 10% Anteilsbesitz überschritten hat und nunmehr 20,69 % der Aktien an der Deutschen Cannabis AG besitzt.
Gemäß § 43 WpHG ergibt sich für Aktionäre, die die 10% Schwelle erreichen oder überschreiten, eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Emittenten, die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und die Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel mitzuteilen.
Diesbezüglich beziehen die Intercap Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) als Aktionärin und die Mitteilungspflichtige Frau Vanessa Beuttenmüller wie folgt Stellung:
Die Investition dient vorrangig zur Erzielung von Handelsgewinnen, der Zukauf weiterer Stimmrechte ist nicht geplant. Die Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten wird von unserer Seite nicht angestrebt. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik ist von Seiten der Mitteilungspflichtigen ebenfalls nicht angestrebt.
Zum Erwerb der Aktien wurden ausschließlich eigene Mittel eingesetzt.
(Ende)
Aussender: Deutsche Cannabis AG
Adresse: Moorhof 11, 22399 Hamburg
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Holger Uhrhammer
Tel.: +49 40 60761830
E-Mail: info@deutschecannabis.com
Website: www.deutschecannabis.com
ISIN(s): DE000A0BVVK7 (Aktie), DE000A2DA6T5 (Aktie)
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