Schadenersatzklagen betreffend Infinus / Erstinstanzliche Klagsabweisung / Aktualisierung der Veröffentlichung von Insiderinformationen von 13.11.2020, 04.05.2022 und 18.08.2022

UNIQA Insurance Group AG / Schlagwort(e): Rechtssache

Schadenersatzklagen betreffend Infinus / Erstinstanzliche Klagsabweisung / Aktualisierung der Veröffentlichung von Insiderinformationen von 13.11.2020, 04.05.2022 und 18.08.2022

21.02.2023 / 16:41 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.

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Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Art 17 MAR

UNIQA Insurance Group AG

Schadenersatzklagen aus Infinus Anlegeransprüchen / Erstinstanzliche Abweisung der Klage von FuPro Consort / Aktualisierung der Veröffentlichung von Insiderinformationen von 13.11.2020, 04.05.2022 und 18.08.2022

Wien, am 21.02.2023

Am 13.11.2020 und am 04.05.2022 hat UNIQA Insurance Group AG als ad hoc Mitteilung gemäß Art 17 MAR veröffentlicht, dass eine deutsche Zweckgesellschaft eine zivilrechtliche Schadenersatzklage gegen UNIQA Österreich Versicherungen AG („UNIQA Österreich„) als Rechtsnachfolgerin der früheren FINANCE LIFE Lebensversicherung AG eingebracht bzw das Klagebegehren ausgedehnt hat. Die Klage dieser deutschen Zweckgesellschaft, FuProConsort UG (haftungsbeschränkt), wurde mit dem UNIQA Österreich heute zugestellten Urteil in erster Instanz wegen mangelnder Klagslegitimation abgewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die weiteren Verfahren in dieser Sache (ad hoc Mitteilung gemäß Art 17 MAR vom 18.08.2022) sind anhängig.

 


21.02.2023 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group AG. www.eqs.com


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