UNIQA Insurance Group AG: Vorläufiges Ergebnis vor Steuern für Geschäftsjahr 2022 von EUR 420 bis EUR 425 Millionen besser als erwartet

UNIQA Insurance Group AG / Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis

UNIQA Insurance Group AG: Vorläufiges Ergebnis vor Steuern für Geschäftsjahr 2022 von EUR 420 bis EUR 425 Millionen besser als erwartet

Anzeige

16.02.2023 / 09:33 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Art 17 MAR

UNIQA Insurance Group AG

Vorläufiges Ergebnis vor Steuern für Geschäftsjahr 2022 von EUR 420 bis EUR 425 Millionen besser als erwartet

Wien, am 16.2.2023

Auf Grundlage vorläufiger Abschlussarbeiten zum Konzernabschluss von UNIQA Insurance Group AG („UNIQA„) zum 31.12.2022 erwartet UNIQA für das Geschäftsjahr 2022 ein deutlich verbessertes konsolidiertes Ergebnis vor Steuern in der Bandbreite von EUR 420 Millionen bis EUR 425 Millionen (2021: EUR 382,3 Millionen; Analystenkonsens rund EUR 364 Millionen).

Dieses vorläufige Ergebnis vor Steuern belegt eine weitere Verbesserung des Kerngeschäfts von UNIQA. Wenngleich UNIQA für das Geschäftsjahr 2023 eine Fortsetzung der Verbesserungen im Kerngeschäft anstrebt, wird das laufende Geschäftsjahr 2023 – wie auch bereits das Geschäftsjahr 2022 – aufgrund der erwarteten instabilen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung von maßgeblichen Unsicherheiten geprägt sein, unter anderem aufgrund volatiler Kapitalmärkte, großer Zinssensitivitäten bei den Kapitalanlagen, Ungewissheit über die Inflationsentwicklung und tendenziell zunehmender Schäden aus Naturkatastrophen. Ein Ausblick auf die Ergebnisentwicklung im Geschäftsjahr 2023 wird daher – wie in der Vergangenheit – nicht gegeben.

 

 


16.02.2023 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group AG. www.eqs.com


show this

Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group AG gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.

AnlegerPlus