EQS-News: SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Börsengang SCHOTT Pharma Börsengang: Ausgabepreis auf 27,00 Euro je Aktie festgelegt 27.09.2023 / 21:49 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG (GANZ ODER TEILWEISE) IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE. SCHOTT Pharma Börsengang: Ausgabepreis auf 27,00 Euro je Aktie festgelegt
Der Ausgabepreis für den Börsengang der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA („SCHOTT Pharma“ oder „Unternehmen“) ist heute auf 27,00 Euro je Aktie festgelegt worden. Dies entspricht einem Platzierungsvolumen von 935 Millionen Euro und einem Streubesitz von voraussichtlich bis zu 23 % unter der Annahme einer vollständigen Ausübung der Mehrzuteilungen. Die Veräußernde Aktionärin SCHOTT Glaswerke Beteiligungs- und Export GmbH (eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der SCHOTT AG) wird nach dem Börsengang mindestens 77 % des Aktienkapitals von SCHOTT Pharma halten und langfristig Mehrheitseigentümerin bleiben. „Wir freuen uns sehr über diesen fantastischen Meilenstein. Der Markt zeigt eine starke Nachfrage nach unseren Lösungen zum Aufbewahren und Verabreichen von Medikamenten, und auch Investoren haben großes Interesse. Dies untermauert einmal mehr das großartige Potenzial unseres Unternehmens“, sagt Andreas Reisse, CEO von SCHOTT Pharma. Dr. Almuth Steinkühler, CFO von SCHOTT Pharma, ergänzt: „Wir freuen uns, diesen Weg gemeinsam mit unserer bestehenden Eigentümerin und unseren neuen Investoren fortzusetzen.“ Insgesamt werden 34.641.362 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag aus dem Bestand der Veräußernden Aktionärin bei Investoren platziert, einschließlich 4.518.438 Aktien zur Deckung von Mehrzuteilungen. Privatanleger:innen, die bei Konsortialbanken Aktien gezeichnet hatten, erhielten rund 4,6 % des gesamten Platzierungsvolumens. Die Zuteilung erfolgte im Einklang mit den „Grundsätzen für die Zuteilung von Aktienemissionen an Privatanleger“, die von der Börsensach-verständigenkommission des Bundesministeriums für Finanzen herausgegeben wurden. Die Zuteilung an Privatanleger:innen erfolgte mit dem gleichen Zuteilungsschlüssel für alle Konsortialbanken und ihre angeschlossenen Institute. Jede Order bis zu 80 Aktien wurde vollständig zugeteilt. Höhere Orders wurden mit ca. 15 % der darüber hinausgehenden Aktien bis zu einer Obergrenze von 500 Aktien bedient. Im Rahmen des Börsengangs wurden 7.407.407 Aktien zum endgültigen Ausgabepreis beim Cornerstone-Investor, der Qatar Holding LLC, einer Tochtergesellschaft der Qatar Investment Authority, platziert, was einer Investition von 200 Millionen Euro und einer daraus resultierenden Beteiligung am Grundkapital der Gesellschaft von 4,9 % entspricht. „Dank seinem attraktiven Geschäftsmodell und Finanzprofil hat SCHOTT Pharma Investoren aus aller Welt überzeugt. Wir sind sicher, dass das Unternehmen von den Vorteilen einer Börsennotierung stark profitieren wird, und freuen uns darauf, SCHOTT Pharma als Mehrheitsaktionärin auf diesem Weg weiter zu begleiten“, sagt Dr. Frank Heinricht, CEO der SCHOTT AG. Die Aktien von SCHOTT Pharma werden ab dem 28. September 2023 am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) unter der ISIN: DE000A3ENQ51, der WKN: A3ENQ5, dem Ticker Symbol: 1SXP.DE notieren. Über SCHOTT Pharma SCHOTT Pharma entwickelt wissenschaftlich fundierte Lösungen, um zu gewährleisten, dass Medikamente für Menschen auf der ganzen Welt sicher und einfach zu verwenden sind. Weil Gesundheit entscheidend ist. Das Portfolio umfasst Aufbewahrungs- und Verabreichungssysteme für Medikamente, wie vorfüllbare Spritzen aus Glas und Polymer, Karpulen, Fläschchen und Ampullen. Rund 4.700 Menschen aus über 65 Nationen arbeiten bei SCHOTT Pharma jeden Tag daran, einen Beitrag zur weltweiten Gesundheitsversorgung zu leisten. Mit 16 hochmodernen Werken in Europa, Nord- und Südamerika und Asien ist das Unternehmen in allen wichtigen Pharma-Märkten vertreten. Über 1.000 eigens entwickelte Patente und Technologien und ein modernes R&D-Zentrum in der Schweiz unterstreichen den Innovationsfokus des Unternehmens. Die SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA hat ihren Hauptsitz in Mainz und ist Teil der SCHOTT AG, einem Unternehmen der Carl-Zeiss-Stiftung. In diesem Sinne setzt sich SCHOTT Pharma nachhaltig für Gesellschaft und Umwelt ein und hat sich verpflichtet bis 2030 klimaneutral zu werden. Die 30 führenden Pharmahersteller injizierbarer Medikamente und insgesamt über 1.800 Kunden arbeiten mit SCHOTT Pharma zusammen. Im Geschäftsjahr 2022 erzielte das Unternehmen einen Umsatz von 821 Millionen Euro. Über SCHOTT Pioneering. Responsibly. Together. Diese Attribute charakterisieren SCHOTT als Hersteller von High-Tech-Werkstoffen rund um Spezialglas. Gründer Otto Schott gilt als dessen Erfinder und wurde Wegbereiter einer ganzen Industrie. Mit Pioniergeist und Leidenschaft immer neue Märkte und Anwendungen zu erschließen – das treibt die #glasslovers von SCHOTT seit fast 140 Jahren an. Präsent in mehr als 30 Ländern ist das Unternehmen kompetenter Partner für Hightech-Branchen: Gesundheit, Hausgeräte & Wohnen, Consumer Electronics, Halbleiter & Datacom, Optik, Industrie & Energie, Automotive, Astronomie, Luft- und Raumfahrt. Im Geschäftsjahr 2022 erzielten rund 17.200 Mitarbeitende einen Umsatz von 2,8 Milliarden Euro. Mit den besten Teams, unterstützt durch die besten digitalen Tools, will der Konzern weiter wachsen. Die SCHOTT AG gehört zu 100 Prozent der Carl-Zeiss-Stiftung, einer der ältesten Stiftungen in Deutschland. Mit der Dividende des Konzerns fördert sie die Wissenschaft. Als Stiftungsunternehmen hat SCHOTT die Verantwortung für Mitarbeitende, Gesellschaft und Umwelt tief in seiner DNA verankert. Ziel ist es, bis 2030 ein klimaneutrales Unternehmen zu werden.
Pressekontakt Christina Rettig Jasko Terzic Tel.: +49 151/12076366 Simon Steiner Christopher Raad
WICHTIGE INFORMATIONEN
Diese Bekanntmachung stellt Werbung im Sinne von Artikel 2(e) der EU-Verordnung 2017/1129 (die „Prospektverordnung“) dar. Sie stellt kein Angebot zum Kauf von Aktien der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA („SCHOTT Pharma“) dar und ersetzt nicht den Wertpapierprospekt, der zusammen mit den entsprechenden Übersetzungen der Zusammenfassung unter www.schott-pharma.com kostenlos zur Verfügung stehen wird. Die Billigung des Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist nicht als Befürwortung der Aktien von SCHOTT Pharma zu verstehen. Anlegern wird empfohlen den Wertpapierprospekt zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen. Die Anlage in Aktien birgt zahlreiche Risiken bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals, welche in Kapitel 1 „Risk Factors“ des Wertpapierprospekts beschrieben werden.
Die hier enthaltenen Informationen stellen weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf dar, noch soll ein Verkauf der hier genannten Wertpapiere in einer Jurisdiktion erfolgen, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf vor der Registrierung, der Befreiung von der Registrierungspflicht oder nach der Einordnung gemäß den Wertpapiergesetzen einer Jurisdiktion gesetzlich unzulässig wäre.
Die Bekanntmachung ist nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe in bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika („Vereinigte Staaten“) (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, den einzelnen Bundesstaaten und dem Distrikt Columbia), Australien, Kanada, Japan oder Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in der die Verbreitung oder Ankündigung rechtswidrig wäre, bestimmt. Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in der die Verbreitung oder Ankündigung rechtswidrig wäre, dar, noch ist sie Teil eines solchen Angebotes oder einer solchen Aufforderung. Die hier genannten Wertpapiere sind nicht gemäß der Registrierungspflicht des US Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act“) registriert worden und eine solche Registrierung ist auch nicht vorgesehen.
Die Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten nur an qualifizierte institutionelle Käufer gemäß Rule 144A des Securities Act und außerhalb der Vereinigten Staaten in Offshore-Transaktionen gemäß Regulation S des Securities Act zum Kauf angeboten werden. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten findet derzeit nicht statt und ist auch nicht vorgesehen. Die Aktien dürfen in Australien, Kanada, Japan oder Südafrika nur aufgrund von Ausnahmeregelungen verkauft oder zum Kauf angeboten werden.
In jedem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums außerhalb Deutschlands richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an „qualifizierte Anleger“ in diesem Mitgliedsstaat im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung.
Im Vereinigten Königreich darf diese Veröffentlichung nur weitergegeben werden und richtet sich nur an Personen, bei denen es sich um „qualifizierte“ Anleger“ im Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung handelt, soweit dieser durch den European Union (Withdrawal) Act 2018 (in der jeweils geltenden Fassung) Teil des im Vereinigten Königreich beibehaltenen EU-Rechts ist, die (i) professionelle Erfahrung in Investmentangelegenheiten im Sinne der Definition eines professionellen Anlegers in Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die „Order“) haben, oder (ii) vermögende Gesellschaften („High Net Worth Bodies Corporate“), Vereinigungen oder Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder Treuhänder von Trusts mit einem hohen Wert („High Value Trusts“), wie in Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order beschrieben sind, oder (iii) Personen, denen diese Mitteilung anderweitig rechtmäßig zugänglich gemacht wird, sind (alle diese Personen werden gemeinsam als „Relevante Personen“ bezeichnet). Die Wertpapiere sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument oder seinen Inhalt verlassen.
In die Zukunft gerichtete Aussagen
Diese Bekanntmachung enthält „in die Zukunft gerichtete Aussagen“.
In die Zukunft gerichtete Aussagen sind manchmal, aber nicht immer, an der Verwendung eines Datums in der Zukunft oder durch Wörter wie „werden“, „davon ausgehen“, „zum Ziel setzen“, „könnten“, „möglicherweise“, „sollten“, „erwarten“, „glauben“, „beabsichtigten“, „planen“, „bereiten vor“ oder „abzielen“ (einschließlich deren negative Formulierungen oder anderen Varianten) zu erkennen. In die Zukunft gerichtete Aussagen sind ihrer Art nach vorausschauend, spekulativ und mit Risiken und Unsicherheiten verbunden, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, die in der Zukunft möglicherweise eintreten können oder auch nicht eintreten können. Es bestehen eine Reihe von Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Ereignisse und Entwicklungen erheblich von den in diesen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten abweichen. Sämtliche späteren schriftlichen oder mündlichen in die Zukunft gerichteten Aussagen, die der SCHOTT AG, ihren jeweiligen verbundenen Unternehmen, einschließlich SCHOTT Pharma und Mitgliedern von SCHOTT Pharma, oder in ihrem Namen handelnden Personen zuzurechnen sind, sind in ihrer Gesamtheit ausdrücklich durch die oben genannten Faktoren eingeschränkt. Es kann nicht zugesichert werden, dass die in diesem Dokument enthaltenen in die Zukunft gerichteten Aussagen realisiert werden können. In die Zukunft gerichtete Aussagen werden zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung getroffen.
Vorbehaltlich der Einhaltung der anwendbaren Gesetze und Vorschriften werden weder die SCHOTT AG, noch SCHOTT Pharma, noch BNP PARIBAS, BofA Securities Europe SA, Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Citigroup Global Markets Europe AG, Jefferies GmbH, COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Landesbank Baden-Württemberg (zusammen die „Konsortialbanken“) noch ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen beabsichtigen, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, zu überprüfen, zu revidieren oder an tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen, sei es aufgrund neuer Informationen, künftiger Entwicklungen oder aus anderen Gründen, und übernehmen keine Verpflichtung dazu.
Diese Bekanntmachung enthält einige Finanzkennzahlen, die nach den International Financial Reporting Standards („IFRS“) nicht anerkannt sind. Diese Nicht-IFRS-Kennzahlen werden dargestellt, da SCHOTT Pharma der Ansicht ist, dass sie und ähnliche Kennzahlen in den Märkten, in denen das Unternehmen tätig ist, als Mittel zur Bewertung der Betriebsleistung und der Finanzierungsstruktur eines Unternehmens weit verbreitet sind. Sie sind unter Umständen nicht mit anderen ähnlich bezeichneten Kennzahlen anderer Unternehmen vergleichbar und stellen weder Bewertungen nach IFRS noch nach anderen allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen dar.
Diese Bekanntmachung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit aller Informationen, die zur Bewertung des von SCHOTT Pharma und/oder seiner Finanzlage erforderlich sind. Die Finanzinformationen (einschließlich Prozentsätzen) wurden gemäß den etablierten kaufmännischen Grundsätzen gerundet. Bestimmte Daten zur Marktpositionierung von SCHOTT Pharma, die in dieser Bekanntmachung enthalten sind, stammen aus Drittquellen. In Branchenpublikationen, Studien und Erhebungen Dritter wird im Allgemeinen erklärt, dass die darin enthaltenen Daten aus Quellen stammen, die als zuverlässig gelten, dass jedoch keine Garantie für die Angemessenheit, Qualität, Genauigkeit, Relevanz, Vollständigkeit oder Hinlänglichkeit dieser Daten besteht. Solche Untersuchungen und Schätzungen sowie die ihnen zugrunde liegenden Methoden und Annahmen wurden von keiner unabhängigen Quelle auf ihre Genauigkeit oder Vollständigkeit überprüft und können ohne Mitteilung geändert werden. Dementsprechend lehnen die SCHOTT AG und SCHOTT Pharma ausdrücklich jegliche Verantwortung oder Haftung in Bezug auf diese Informationen ab und es sollte kein unangemessenes Vertrauen in diese Daten gesetzt werden.
Die Konsortialbanken handeln ausschließlich für SCHOTT Pharma und die Veräußernde Aktionärin und für keine anderen Personen in Zusammenhang mit dem geplanten Angebot von Aktien von SCHOTT Pharma (das „Angebot“). Sie werden keine anderen Personen als ihre jeweiligen Kunden in Bezug auf das Angebot ansehen und übernehmen für keine anderen Personen außer SCHOTT Pharma und der Veräußernden Aktionärin die Verantwortung für die Bereitstellung des ihren Kunden gewährten Schutzes, für die Beratung in Bezug auf das Angebot, den Inhalt dieser Bekanntmachung oder sonstige in dieser Bekanntmachung genannte Transaktionen, Vereinbarungen oder Angelegenheiten.
In Zusammenhang mit dem Angebot übernehmen die Konsortialbanken und deren jeweilige verbundene Unternehmen einen Teil der im Rahmen des Angebots angebotenen Aktien in der Position als Eigenhändler und können diese Aktien und andere Wertpapiere der SCHOTT Pharma oder damit verbundene Investments in Zusammenhang mit dem Angebot oder mit einer anderen Angelegenheit in dieser Eigenschaft für eigene Rechnung einbehalten, kaufen, verkaufen oder zum Verkauf anbieten. Dementsprechend sollten Verweise im Wertpapierprospekt, sobald dieser veröffentlicht ist, auf die Aktien von SCHOTT Pharma, die angeboten, erworben, platziert oder auf andere Weise gehandelt werden, so verstanden werden, dass sie auch mögliche Ausgaben, Angebote, Platzierungen an, oder Erwerbe oder Handel durch die Konsortialbanken sowie ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen in dieser Eigenschaft umfassen.
Zudem können die Konsortialbanken und deren jeweilige verbundene Unternehmen Finanztransaktionen (einschließlich Swaps oder Differenzgeschäfte) mit Investoren abschließen, im Rahmen derer die Konsortialbanken und deren jeweilige verbundene Unternehmen jeweils Aktien an der SCHOTT Pharma erwerben, halten oder veräußern können. Die Konsortialbanken beabsichtigen keine Offenlegung des Umfangs dieser Investitionen oder Geschäfte, es sei denn, sie unterliegen einer diesbezüglichen gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Verpflichtung.
Weder Konsortialbanken und ihre verbundenen Unternehmen, noch deren jeweilige Organmitglieder, Mitglieder der Unternehmensleitung, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, den Wahrheitsgehalt oder die Vollständigkeit der Informationen in dieser Bekanntmachung (oder für mögliche Auslassungen in dieser Bekanntmachung) oder sonstiger Informationen, die sich auf SCHOTT Pharma beziehen, – unabhängig davon, ob diese Informationen schriftlich, mündlich, bildlich oder in elektronischer Form vorliegen, und unabhängig davon, wie diese übermittelt oder zur Verfügung gestellt worden sind, – oder für etwaige Verluste jedweder Ursache, die sich aus der Verwendung dieser Bekanntmachung oder ihres Inhalts oder auf sonstige Weise in Zusammenhang damit ergeben, und sie geben auch keine diesbezüglichen ausdrücklichen oder konkludenten Zusicherungen oder Gewährleistungen ab.
Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen nur zu Hintergrundzwecken und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Niemand darf sich für irgendeinen Zweck auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen oder deren Richtigkeit, Fairness oder Vollständigkeit verlassen.
Zur Abdeckung potenzieller Mehrzuteilungen hat sich die Veräußernde Aktionärin bereit erklärt, den Konsortialbanken eine festgelegte Anzahl von auf den Inhaber lautenden Stammaktien von SCHOTT Pharma (die „Aktien“) zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus hat die Veräußernde Aktionärin den Konsortialbanken die Option gewährt, eine Anzahl von Aktien zu erwerben, die der Zahl von Aktien entspricht, die zur Abdeckung von Mehrzuteilungen während des Stabilisierungszeitraums (wie nachstehend definiert) zugeteilt wurden. Im Zusammenhang mit der Platzierung von Aktien handelt die BofA Securities Europe SA als Stabilisierungsmanager und kann in dieser Funktion entsprechend den gesetzlichen Vorschriften (Artikel 5(4) und (5) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Artikel 5 bis 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission) Mehrzuteilungen vornehmen und Stabilisierungsmaßnahmen ergreifen, um den Marktkurs der Aktien zu stützen und dadurch Verkaufsdruck entgegenzuwirken. Der Stabilisierungsmanager ist nicht verpflichtet, Stabilisierungsmaßnahmen zu ergreifen. Daher findet eine Stabilisierung nicht zwangsläufig statt und kann jederzeit enden. Diese Maßnahmen können an der Frankfurter Wertpapierbörse ab dem Beginn des Handels mit den Aktien im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse, voraussichtlich am 26. September 2023, ergriffen werden und sind spätestens 30 Kalendertage nach diesem Zeitpunkt einzustellen (der „Stabilisierungszeitraum“). Stabilisierungsgeschäfte dienen der Stützung des Marktkurses der Aktien während des Stabilisierungszeitraums. Diese Maßnahmen können dazu führen, dass der Marktkurs der Aktien höher ausfällt, als dies sonst der Fall gewesen wäre. Darüber hinaus ist es auch möglich, dass sich der Marktkurs vorübergehend auf einem nicht haltbaren Niveau bewegt. Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen gemäß: (a) der EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils geltenden Fassung („MiFID II“); (b) der Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung von MiFID II; und (c) lokale Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die „MiFID-II-Produktüberwachungsanforderungen“), und unter Ausschluss jeglicher Haftung, ob aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, die ein „Konzepteur“ (im Sinne der MiFID-II- Produktüberwachungsanforderungen) in diesem Zusammenhang haben könnte, wurden die Aktien einem Produktgenehmigungsverfahren unterzogen, in dem festgestellt wurde, dass die Aktien: (i) mit einem Endzielmarkt von Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien professioneller Kunden und geeigneter Gegenparteien, jeweils wie in MiFID II definiert, erfüllen, kompatibel sind und (ii) für den Vertrieb über alle nach MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die „Zielmarktbeurteilung“). Ungeachtet der Zielmarktbeurteilung sollten Vertreiber beachten, dass: der Preis der Aktien sinken kann und Anleger ihre Anlage ganz oder teilweise verlieren könnten; die Aktien keinen garantierten Ertrag und keinen Kapitalschutz bieten; und eine Anlage in die Aktien nur für Anlegern geeignet ist, die keinen garantierten Ertrag oder Kapitalschutz benötigen, die (entweder allein oder zusammen mit einem geeigneten Finanz- oder sonstigen Berater) in der Lage sind, die Chancen und Risiken einer solchen Anlage zu beurteilen, und die über ausreichende Mittel verfügen, um etwaige Verluste, die sich daraus ergeben könnten, tragen zu können. Die Zielmarktbeurteilung erfolgt unbeschadet der Anforderungen vertraglicher, gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen im Zusammenhang mit dem Angebot. Zur Klarstellung: Die Zielmarktbeurteilung stellt weder (a) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke von MiFID II dar, noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Aktien zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf die Aktien zu ergreifen. Jeder Vertreiber ist dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbeurteilung in Bezug auf die Aktien vorzunehmen und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen.
Der Zeitpunkt der Zulassung der Aktien von SCHOTT Pharma zum Handel im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse (zusammen die „Zulassung“) kann u.a. von den Marktbedingungen beeinflusst werden. Es gibt keine Garantie dafür, dass die Zulassung erfolgen wird, und zum jetzigen Zeitpunkt sollte keine finanzielle Entscheidung auf der Grundlage der Absichten von SCHOTT Pharma in Bezug auf die Zulassung getroffen werden. Der Erwerb von Anlagen, auf die sich diese Mitteilung bezieht, kann einen Anleger einem erheblichen Risiko aussetzen, den gesamten investierten Betrag zu verlieren. Personen, die eine solche Investition in Erwägung ziehen, sollten sich an eine autorisierte Person wenden, die auf die Beratung zu solchen Investitionen spezialisiert ist. Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung bezüglich des Angebots dar. Der Wert der Aktien kann sowohl sinken als auch steigen. Potenzielle Anleger sollten sich von einem professionellen Berater über die Eignung des Angebots für die betreffende Person beraten lassen. 27.09.2023 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG. Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA |
Hattenbergstraße 10 | |
55122 Mainz | |
Deutschland | |
ISIN: | DE000A3ENQ51 |
WKN: | A3ENQ5 |
Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard) |
EQS News ID: | 1736201 |
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