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Stabilus SE / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Aktienrückkaufprogramm 2025 Stabilus SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 17.12.2025 / 16:19 CET/CEST Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Aktienrückkaufprogramm 2025
Der Vorstand der Stabilus SE hat am 15. Dezember 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm in einem Volumen von bis zu 990.099 Aktien der Stabilus SE (WKN: STAB1L, ISIN: DE000STAB1L8) zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu 20 Mio. € („Aktienrückkaufprogramm 2025“) durchzuführen. Dies entspricht auf Basis des Schlusskurses im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (Stand 12.12.2025: 20,20 €) etwa 4% des Grundkapitals der Gesellschaft. Der Rückkauf über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse beginnt am 15. Januar 2026 und erfolgt innerhalb des Zeitraums bis zum 15. Januar 2027. Die Stabilus SE darf die zurückerworbenen Aktien für sämtliche gesetzlich zulässige und in der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Februar 2023 genannten Zwecken verwenden. Die Gesellschaft hält bislang keine eigenen Aktien.
Das Aktienrückkaufprogramm 2025 wird auf der Grundlage der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Februar 2023 durchgeführt. Danach ist die Stabilus SE ermächtigt, bis zum 14. Februar 2028 eigene Aktien im Umfang von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Stabilus SE zu erwerben. Erfolgt der Erwerb der Aktien der Stabilus SE über die Börse, darf der gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse) um nicht mehr als 10 % über- bzw. unterschreiten. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben wurden, zu sämtlichen gesetzlich zulässigen und in der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 15. Februar 2023 genannten Zwecken zu verwenden.
Der Erwerb eigener Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2025 erfolgt unter Beauftragung eines Kreditinstituts, das seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Die Stabilus SE wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen. Der Rückkauf der eigenen Aktien erfolgt entsprechend den Vorgaben von Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 („MAR“) sowie den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016, mit Ausnahme der Beschränkungen der in Art. 5 Abs. 2 MAR genannten Zwecke, und auf Grundlage der zuvor genannten Ermächtigung der Hauptversammlung der Stabilus SE vom 15. Februar 2023.
Die Aktien der Stabilus SE werden zu Marktpreisen im Einklang mit den Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 erworben. Insbesondere werden die Aktien der Stabilus SE nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Darüber hinaus wird die Stabilus SE an einem Handelstag nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsenhandelstage vor dem jeweiligen Kauftermin. Das Aktienrückkaufprogramm 2025 kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und auch wieder aufgenommen werden.
Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm 2025 zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter Form sowie in aggregierter Form angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die Stabilus SE die bekanntgegebenen Geschäfte in aggregierter Form auf ihrer Website unter ir.stabilus.com/de/investor-relations/aktie#aktienrueckkauf veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.
Koblenz, 17. Dezember 2025
Stabilus SE Der Vorstand
17.12.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
| Sprache: | Deutsch |
| Unternehmen: | Stabilus SE |
| Wallersheimer Weg 100 | |
| 56070 Koblenz | |
| Deutschland | |
| Internet: | group.stabilus.com |
| Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
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