Steuern & Investitionen: mehr Spielraum für Unternehmen

Steuern Unternehmen Abschreibung

Noch vor der Sommerpause hat die schwarz-rote Koalition ihr Investitionssofortprogramm verabschiedet. Bei genauerer Betrachtung baut aber vieles auf der sogenannten Wachstumsinitiative der ehemaligen Ampelregierung auf.

Nicht alles ist in den ersten Tagen der großen Koalition nach Plan verlaufen. Dennoch konnte die schwarz-rote Regierung ihr Investitionssofortprogramm noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschieden. Die Zustimmung des Bundesrates wurde unter anderem durch einen finanziellen Ausgleich für Länder und Kommunen gesichert, um deren Steuerausfälle zu kompensieren. Im Mittelpunkt des Sofortprogramms, das als Investitionsbooster beworben wird, steht die geometrisch-degressive Abschreibung.

Degressive Abschreibung reaktiviert

Seit der Coronapandemie wurde diese Abschreibungsmethode bereits mehrfach zur Krisenbewältigung eingesetzt. Nach den Plänen der früheren Ampelkoalition sollte der Satz in diesem Jahr von 20 auf 25 % steigen, das entsprechende Gesetzgebungsverfahren im Rahmen der sogenannten Wachstumsinitiative wurde jedoch nicht mehr abgeschlossen.

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Nun ermöglicht das Investitionssofortprogramm erneut die degressive Abschreibung beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen Juli 2025 und Ende 2027 angeschafft oder hergestellt werden. Der Satz steigt dabei auf höchstens das Dreifache des linearen Abschreibungssatzes, maximal jedoch 30 % der Anschaffungskosten. Die Regelung gilt sowohl für neue als auch für gebrauchte bewegliche Wirtschaftsgüter wie Maschinen oder Fahrzeuge.

Während die lineare Abschreibung die Anschaffungskosten gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt, wendet die degressive Abschreibung den Prozentsatz jeweils auf den aktuellen Buchwert an. Im Ergebnis bewirkt die geometrisch-degressive Abschreibung eine zeitliche Verschiebung der Steuerlast, da in den ersten Jahren höhere Abschreibungen möglich sind. Unternehmen gewinnen dadurch zusätzliche Liquidität für Investitionen, so das Kalkül. Ähnlich funktioniert die arithmetisch-degressive Abschreibung, die allerdings fallende Prozentsätze auf die Anschaffungskosten anwendet.

Booster für E-Autos und Forschung 

Künftig können Elektrofahrzeuge im Anlagevermögen, die zwischen Juli 2025 und Ende 2027 angeschafft werden, arithmetisch-degressiv über sechs Jahre abgeschrieben werden. Die Prozentsätze sind gestaffelt: 75 % im Jahr der Anschaffung, 10 % im zweiten Jahr, je 5 % im dritten und vierten Jahr, 3 % im fünften Jahr und 2 % im letzten Jahr. Die frühere Ampelregierung hatte dagegen eine Sonderabschreibung mit einem Startwert von 40 % vorgesehen, die damit deutlich flacher verlaufen wäre.

Auch die Firmenwagenbesteuerung für emissionsfreie Fahrzeuge, die nach dem 30.6.2025 gekauft werden, wird von der Bundesregierung weiter gesenkt. Bislang sind anstelle von 1 % des Bruttolistenpreises monatlich nur 0,25 % für die private Nutzung zu versteuern oder 25 % der Anschaffungskosten bei der Fahrtenbuchmethode. Diese Regelung galt bisher jedoch nur für Fahrzeuge mit einem Anschaffungspreis bis 70.000 Euro. Ab Juli 2025 steigt die Grenze im Rahmen des Investitionssofortprogramms auf 100.000 Euro. Schon die Ampelregierung hatte vor ihrem Bruch eine Anhebung auf 95.000 Euro geplant.

Darüber hinaus greift die schwarz-rote Koalition die von der Vorgängerregierung vorbereitete Anhebung der förderfähigen Aufwendungen bei der Forschungszulage auf. Ab Januar 2026 erhöht sich die Bemessungsgrundlage von 10 auf 12 Mio. Euro. Neu ist, dass auch Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten berücksichtigt werden können, allerdings nur pauschal mit 20 % der förderfähigen Aufwendungen. Zudem dürfen Einzelunternehmer und Mitunternehmer im Rahmen einer Tätigkeitsvereinbarung ihre Eigenleistung künftig mit 100 Euro pro Stunde (statt bisher 70 Euro) und maximal 40 Stunden pro Woche in die förderfähigen Aufwendungen einrechnen.

Die Forschungszulage wird direkt mit der Einkommen- oder Körperschaftsteuer verrechnet. Übersteigt sie die Steuerschuld, wird die Differenz ausgezahlt. Gerade für Start-ups ist das ein Vorteil, da sie in der Anlaufphase oft Verluste schreiben, aber so dennoch von der Förderung profitieren können.

Zweite Stufe zünden

Grundsätzlich sollen die Unternehmen künftig stärker entlastet werden. Die Senkung des Körperschaftsteuersatzes setzt die Regierung schrittweise um. Ab dem Veranlagungszeitraum 2028 sinkt der Satz von derzeit 15 % jährlich um einen Prozentpunkt, sodass 2032 schließlich 10 % erreicht werden.

Parallel dazu sinkt für Personenunternehmen der Thesaurierungssteuersatz für nicht entnommene Gewinne von derzeit 28,25 % auf 27 % in den Veranlagungszeiträumen 2028 und 2029, auf 26 % in den Jahren 2030 und 2031 sowie 25 % im Jahr 2032. Ziel dieses Sondertarifs nach § 34a EStG ist es, die Steuerbelastung thesaurierter Gewinne bei Kapitalgesellschaften und bei Personenunternehmen anzugleichen und die Innenfinanzierung zu fördern. Er ist allerdings nur für Steuerpflichtige mit einem hohen persönlichen Einkommensteuersatz interessant, da Liquiditätsvorteile nur bis zur Nachversteuerung bestehen.

Die zweite Stufe der Steuererleichterungen greift also genau dann, wenn die neue Regelung zur degressiven Abschreibung ausläuft. Ob diese Mischung aus Industriepolitik und Erweiterung bereits bestehender Instrumente ausreicht, um den geopolitischen und strukturellen Herausforderungen standzuhalten, bleibt abzuwarten. 

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