Swiss Merchant Group AG: Falschinformationen und Neue Erkenntnisse aus dem Insolvenzantrag Evan Group plc

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Swiss Merchant Group AG: Falschinformationen und Neue Erkenntnisse aus dem Insolvenzantrag Evan Group plc

21.07.2023 / 11:05 CET/CEST

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Kastanienbaum, Luzern, 21.07.2023

Pressemitteilung:
EVAN GROUP PLC Insolvenzverfahren:  Falschinformationen und Neue Erkenntnisse aus dem Insolvenzantrag Evan Group plc
 

Als wichtigster Anleihe-Gläubiger der Evan Group Plc in Malta hat die Swiss Merchant Group AG («SMG») eine Kopie des Insolvenzantrages mit erheblicher Verspätung erhalten und diesen nun ausgewertet. Daraus konnte die SMG nun neue Erkenntnisse gewinnen. Darüber hinaus möchte die SMG die Unwahrheiten, Falschinformationen und Behauptungen seitens des Insolvenzantragstellers Patrick Gerstner als CEO der Evan Group Plc richtigstellen. Die SMG weist nochmals darauf hin, dass an die Vollständigkeit und Richtigkeit eines Insolvenzantrages strenge Anforderungen normiert sind, die bei Nichtbeachtung erhebliche strafverfolgungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Der Evan Group Plc Insolvenzantrag ist auf der SMG-Webseite einsehbar.

Falschinformationen im Insolvenzantrag

  1. Historie, Seite 8 von 16
Soweit in der Insolvenzantragsschrift (Seite 8 von 16) der Evan Group Plc vorgetragen wird, die Geschwister Gerstner als Erben wären nur am Rande in die geschäftlichen Aktivitäten der Unimo Gruppe eingebunden gewesen, ist dies nachweislich unzutreffend. Es bestehen öffentlich zugängliche Informationen (einsehbar in den deutschen und Schweizer Handelsregistern), dass Herr Dr. Nicolai Gerstner bereits seit Anfang 2014 Geschäftsführer der  UNIMO Projektentwicklungs- und Bauträger – Gesellschaft m.b.H. ist. In dieser Position hat er bereits 2019 Off Balance an der Evan Group Plc Bilanz vorbei, für rund EUR 65 Mio. das Imotex Modecenter in Neuss veräußert. Frau Mercedes Geenen ist seit dem Jahre 2016  mit Einzelzeichnungsbefugnis als Direktorin bei der Unimo Real Estate Holding AG in Rotkreuz Schweiz (erwähnt im Insolvenzantrag) bestellt. Bis Januar 2023 war diese Gesellschaft domiziliert in den Räumlichkeiten der EVAN Management AG in Zug, die als Mitgesellschafterin einiger Zweckgesellschaften des Evan Group Plc und des UNIMO-Konstruktes agiert. Auch Herr Patrick Gerstner ist in verschiedenen Funktionen seit geraumer Zeit bei Gerstner Unternehmensgruppe, der UNIMO Gruppe sowie der Evan Group Plc aktiv im Management eingebunden und trägt hier Verantwortung mit Unterschriftsberechtigung.  
  1. Verhandlungen mit Gläubiger, Seite 12 von 16
Im Insolvenzantrag wird die Behauptung aufgestellt, die Erbengemeinschaft hätte nachweislich versucht 50% an einer Hotel-Immobilie in Kloten in der Schweiz zu verkaufen. Die SMG hat nun Informationen erhalten, dass diese Immobilie zu keinem Zeitpunkt tatsächlich auf dem Markt zum Verkauf angeboten wurde, sondern nur als ergebnislos vorgetäuschte Gespräche geführt wurden, um eine juristische Absicherung beim Scheitern des StaRUG Verfahrens in den Händen zu halten. Darüber hinaus besitzt die Gerstner Erbengemeinschaft noch weitere Immobilien in Xanten (NRW), Raststatt (Baden-Württemberg) sowie an anderen Orten in Europa und den USA (Florida), welche im Rahmen des StaRUG Verfahrens hätten refinanziert oder (teil-) veräußert werden können. Solche Möglichkeiten wurden aber zu keinem Zeitpunkt durch die Erbengemeinschaft verfolgt oder im Rahmen eines transparenten Verkaufsprozesses dem gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger der K & L Gates Services GmbH in Frankfurt am Main offengelegt.   
  1. Seite 13 von 16
Schließlich wird in der Insolvenzantragschrift der Evan Group Plc wahrheitswidrig behauptet, im Mai 2023 sei ein überarbeiteter Entwurf des Restrukturierungsplans erstellt und mit uns besprochen wurden. In diesem Zusammenhang müssen wir betonen, dass uns zu keinem Zeitpunkt ein überarbeiteter Restrukturierungsplan zur Kenntnis gegeben, geschweige denn über einen solchen gesprochen worden war.

Neue Erkenntnisse über die Eigentümerverhältnisse der Evan Group plc
Im Insolvenzantrag wird dargelegt (Seite 3 sowie Seite 6), dass 50,5% der Anteile der maltesischen Evan Group Plc von einer Gruppe rund um den ehemaligen Gesellschafter und Zeichnungsberechtigten der Evan Group Plc und der Evan Management AG, einen gewissen Herrn Rene Müller aus Zug in der Schweiz, sowie dem ehemaligen CEO der EVAN Group Plc., Herrn Dr. Michael Nave, wie folgt gehalten werden:

  • René Müller privat: 0.5% der Anteile,
  • Senior Series VII in Malta, eine Gesellschaft zu 100% in Besitz von René Müller, treuhänderisch gehalten durch die Erbengemeinschaft 45,77% der Anteile, sowie
  • JVM Holding GmbH in Zug in Liquidation, zu 100% von Michael Nave kontrolliert, treuhänderisch gehalten durch die Erbengemeinschaft 3,98% der Anteile.
Im maltesischen Handelsregister ist einsehbar, dass bei der Evan Group Plc in Malta seit März 2023 die o.g. Aktionariat-Umschichtungen von der Familie Gerstner hin zu den beiden bereits in 2017 involvierten und bekannten Personen Rene Müller und Dr. Michael Nave stattgefunden haben. Es ist hierbei relevant, dass es sich um dieselben zwei Personen handelt, welche im Jahr 2017 das DCM Purchase Agreement für die EVAN GROUP Plc mit der SMG unterzeichnet hatten, in welchem ein Eigenkapital von 100 Mio. EURO als Substanzwertaktiva der Evan Group Plc der SMG sowie anderen Schweizer institutionellen Investoren präsentiert worden war. Aufgrund dieses DCM-Vertrages, weiterer Sachkapitalerhöhungsberichte, Eröffnungsbilanzen, dem Evan PPM Prospekt, einem Immobiliengutachten von Jones Lang Lasalle (JLL) u.a. Berichten hat die SMG in der Berichtsperiode von 2017 bis zum Jahr 2018 insgesamt EUR 15.301.924,23 auf ein Konto der Credit Suisse in Zug in der Schweiz überwiesen, welches einem der Gerstner Firmenkonten zuzuordnen ist.    

Bemerkenswert findet die SMG die Reihenfolge und den Inhalt dieser Änderungen der Aktionärs-Eigentümerverhältnisse der Evan Group Plc in Malta. Diese deuten nun darauf hin, dass das im 2022 ausgewählte StaRUG Verfahren sowie die nachfolgende Insolvenz schon vor langer Zeit geplant und dann methodisch über einen Zeitraum von einem Jahr von den Parteien der Gerstner Erbengemeinschaft, namentlich durch Patrick Gerstner, Dr. Nicolas Gerstner sowie Frau Mercedes Geenen sowie den später wieder eingetragenen Dr. Michael Nave und Rene Müller umgesetzt wurde. 

Im Rahmen der erweiterten Recherchen wurde der SMG nun bestätigt, dass sich für die Finanzierung des Projektes Livin Frankfurt I GmbH an der Lyonerstrasse in Frankfurt eine bis Ende Dezember 2022 laufende persönliche Garantie in der Höhe von EUR 30,000,000,- des verstorbenen Herrn Ulrich Gerstner zu Gunsten einer Schwedischen Bank bestand, die im Falle einer Nicht-Umfinanzierung in voller Höhe von der Gerstner Erbengemeinschaft, die das Erbe nach dem verstorbenen Ulrich Gerstner ja angenommen hatte, hätte bezahlt werden müssen. Man hat dann die Umfinanzierung mit derselben Bank Ende Januar 2023 arrangieren können und die ursprüngliche Garantie durch eine auf bis zu EUR 8,000,000.- beschränkte persönlichen Garantie seitens der Gerstner Erbengemeinschaft ersetzen können. Die ursprüngliche privatrechtliche Garantie bezog sich auf das Projekt Livin Frankfurt I GmbH in Frankfurt und war Teil des von den Gerstner Geschwister angenommenen Erbes.

Ein weiterer Anhaltspunkt für sicherlich anfechtbare Unregelmässigkeiten ist sicherlich der Tatsache geschuldet, dass die Evan Group Plc im Juli 2022 die Livin Frankfurt I GmbH an eine Gerstner Gruppen Firma UNIMO für einen Betrag von EUR 168T quasi an sich selbst verkauft hat, welche mit einem Besserungsschein zu Gunsten der Evan Group Plc verbunden ist, der aber erst in Kraft tritt, wenn alle Wohnungen des Objektes in der Frankfurter Lyoner Strasse verkauft sind. In diesen Fall kann der Geldfluss aus dem Besserungsschein durch den Verantwortlichen Dr. Nicolaus Gerstner, welcher für die Käuferseite die UNIMO Projektentwicklungs – und Bauträger- Gesellschaft m.b.H. verantwortlich zeichnet, dann vollumfänglich gesteuert werden und eine Auszahlung zu Gunsten der Evan Group Plc über Dekaden andauern.  

Zusammenfassung
Der Insolvenzantrag beinhaltet eine Reihe von unzutreffenden oder zumindest zweifelhaften Aussagen, die eine deutliche treuwidrige Handlung gegen die Interessen der Anleihe-Gläubiger und Finanziers aufzeigen. SMG wiederholt Ihre Zweifel, dass der Insolvenzantrag vollständig und richtig gestellt und begründet wurde. SMG wird diesen in Deutschland anfechten.

Gestützt auf die neu gewonnenen Erkenntnisse und Beweise  weiss man nun, dass die Erbengemeinschaft, zusammen mit dem ehemaligen Eigentümer der Vorratsgesellschaft Evan Group Plc Rene Müller und Dr. Michael Nave (Zeichnungsberechtigter sowie bei der Evan Management AG in Zug), ein vorsätzliches Spiel auf Zeit gegen den Evan Anleihe-Gläubiger gespielt haben, ohne das zu einem Zeitpunkt überhaupt ein wirklicher wirtschaftlicher Wille von Seiten der Gerstner Erbengemeinschaft bestand, den eigenen Immobilienbestand der Familie Gerstner für EUR 9,500,000,- zu verkaufen, um die vertraglich eingeräumte Put-Option zu Gunsten der Evan-Anleihegläubiger bedienen zu können.   

SMG bedauert festzustellen, dass man im letzten Jahr die Evan Group Plc im Sinne einer möglichen Lösung zu Gunsten aller Anleihe-Gläubiger unterstützt und friedlich mitbegleitet hat. Leider wurde die SMG seitens des Evan Group Plc Managements sowie durch einen Rechtsvertreter der Personen Dr. Michael Nave und Rene Müller auf betrügerische Art und Weise und zum Nachteil aller Anleihegläubiger getäuscht.

SMG prüft nun mögliche zivil- und strafrechtliche Massnahmen gegen die beteiligten Parteien, namentlich die Eigentümer und Zeichnungsberechtigten der Evan Group Plc, sowie der Evan Management AG, der Gerstner Erbengemeinschaft sowie der Herren René Müller und Dr. Michael Nave, sowie alle prüfenden und beratenden Parteien, die in dem Evan Group Plc Fall treuwidrig gehandelt oder mitgewirkt haben.

Ooi Hoay Beng, Senior Compliance Manager der Swiss Merchant Group AG «Der Gerstner Erbengemeinschaft sowie den zwei bekannten und vormals involvierten Managern Rene Müller und Michael Nave kann man nur empfehlen, das Anwaltsteam auszuwechseln und ein Vergleichsangebot an die Anleihegläubiger zu übersenden.»

  
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