Uzin Utz SE: Uzin Utz SE: Hauptversammlung beschließt die Dividende für das Geschäftsjahr 2025

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Uzin Utz SE: Hauptversammlung beschließt die Dividende für das Geschäftsjahr 2025

13.05.2026 / 17:20 CET/CEST

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Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 13. Mai 2026 hat beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2025 in Höhe von EUR 63.304.249,06 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,90 je gewinnbezugsberechtigter Stückaktie (insgesamt EUR 9.584.206,10) zu verwenden. Der nach Ausschüttung verbleibende Bilanzgewinn von EUR 53.720.042,96 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Die Auszahlung der Dividende für Aktien mit der WKN 755 150 (ISIN: DE0007551509) erfolgt ab dem 19. Mai 2026 über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie von 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die einbehaltene Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer.

Bei inländischen Aktionären wird die Auszahlung der Dividende ohne Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer vorgenommen, wenn sie ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung des für sie zuständigen Finanzamts eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag erteilt haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Die Anträge zur Erstattung des Ermäßigungsbetrages sind rechtzeitig an das Bundeszentralamt für Steuern, 53225 Bonn, zu richten.

Ulm, im Mai 2026

Uzin Utz SE

Der Vorstand


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