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Energiekontor AG
Bremen
ISIN: DE0005313506
Eindeutige Kennung des Ereignisses: EKT052026oHV
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit die Aktionäre* unserer Gesellschaft zur
ordentlichen Hauptversammlung
ein, die am
Mittwoch, den 27. Mai 2026, um 10:30 Uhr
(mitteleuropäischer Sommerzeit – MESZ)
im Hamme Forum, Riesstraße 11, 27721 Ritterhude bei Bremen,
stattfindet.
*Ausschließlich zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird in dieser Einladung auf eine geschlechterspezifische Schreibweise verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen und Begriffe sind im Sinne der Gleichbehandlung als geschlechtsneutral zu verstehen.
I. TAGESORDNUNG
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Energiekontor AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025, des zusammengefassten Lageberichts der Energiekontor AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2025, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB für das Geschäftsjahr 2025
Die unter dem Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sind über die Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.energiekontor.de/investor-relations/hauptversammlung |
zugänglich. Sie liegen auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus und werden in der Hauptversammlung näher erläutert. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
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| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2025 in Höhe von EUR 39.350.747,12:
| a) |
einen Betrag von EUR 13.942.086,00 zur Zahlung einer Dividende von EUR 1,00 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden,
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| b) |
einen Betrag in Höhe von EUR 25.408.661,12 in die Gewinnrücklagen einzustellen und
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| c) |
den aus der Dividendenausschüttung gemäß lit. a) auf eigene Aktien rechnerisch entfallenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.
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Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hautversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig.
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen.
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| 5. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Zwischenabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026
Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses – vor, die
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Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Niederlassung Frankfurt am Main, Ulmenstraße 37-39, 60325 Frankfurt am Main,
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zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2026 enthaltenen verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts zu wählen.
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung beschränkenden Vertragsklauseln im Sinne von Artikel 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 auferlegt wurden.
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| 6. |
Beschlussfassung über die Zahlung einer Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Gemäß § 15 der Satzung der Gesellschaft wird die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats von der Hauptversammlung festgestellt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für die im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats folgende Vergütung für das Geschäftsjahr 2025 zu beschließen:
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Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für das Geschäftsjahr 2025 eine Vergütung in Höhe von insgesamt EUR 225.000,00 („Gesamtvergütung“) gegebenenfalls zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer; dies entspricht einem Grundbetrag im Sinne des § 15 Abs. 1 der Satzung in Höhe von EUR 50.000,00. Die Gesamtvergütung teilt sich nach näherer Maßgabe der Regelung in § 15 Abs. 1 der Satzung auf die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder auf.
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| 7. |
Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025
Nach § 120a Abs. 4 AktG beschließt die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des nach § 162 AktG von Vorstand und Aufsichtsrat erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr.
Vorstand und Aufsichtsrat legen daher der Hauptversammlung den für das Geschäftsjahr 2025 nach § 162 AktG erstellten Vergütungsbericht zur Billigung vor. Der Vergütungsbericht ist von der Einberufung der Hauptversammlung an unter
| https://www.energiekontor.de/investor-relations/hauptversammlung |
zugänglich.
Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erfolgte auch eine inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht der Energiekontor AG für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.
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II. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
| 1. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Gemäß § 18 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum 20. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse zugehen:
Energiekontor AG c/o C-HV AG Gewerbepark 10 92289 Ursensollen Deutschland
oder per E-Mail: anmeldestelle@c-hv.com
Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein von dem depotführenden Institut in Textform erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Ein Nachweis durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG reicht hierfür aus. Der Nachweis hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf den 5. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), („Nachweisstichtag“) zu beziehen und muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer etwa zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, er lässt sich von dem bisherigen Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat auch keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Nach Zugang der ordnungsgemäßen Anmeldung und eines ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes werden Eintrittskarten für die Hauptversammlung sowie die für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices unter
| https://www.energiekontor.de/investor-relations/hauptversammlung |
erforderlichen Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort) übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, werden die Aktionäre gebeten, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung eines ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Die Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.
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| 2. |
Passwortgeschützter Internetservice
Ab dem 6. Mai 2026 steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.energiekontor.de/investor-relations/hauptversammlung |
ein passwortgeschützter Internetservice zur Verfügung. Über diesen passwortgeschützten Internetservice können angemeldete Aktionäre (bzw. ihre Bevollmächtigten) gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren elektronisch Vollmacht erteilen, diese ändern oder widerrufen sowie elektronisch Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilen, diese ändern oder widerrufen (siehe hierzu im Einzelnen unten unter Ziffern 3.1 „Stimmabgabe durch Bevollmächtigte“ und 3.2 „Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft“).
Die Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort) für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice werden den Aktionären zusammen mit den Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt (siehe oben unter Ziffer 1. „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“).
Die Ausübung anderer als die vorgenannten Aktionärsrechte über den Internetservice ist nicht möglich. Insbesondere können über den Internetservice weder Fragen eingereicht noch Anträge gestellt oder Widerspruch gegen Beschlussfassungen der Hauptversammlung eingelegt werden. Auch wird keine Übertragung der Hauptversammlung in Bild und/oder Ton über den Internetservice oder in sonstiger Weise erfolgen.
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| 3. |
Verfahren für die Stimmabgabe
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| 3.1 |
Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen (siehe oben unter Ziffer 1) erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, für Aktien der Gesellschaft, die ein Aktionär in unterschiedlichen Wertpapierdepots hält, jeweils einen eigenen Vertreter für die Hauptversammlung zu bestellen.
Sofern weder ein Intermediär noch eine Aktionärsvereinigung oder ein Stimmrechtsberater noch eine diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Die Vollmacht und ihr Widerruf können entweder gegenüber der Gesellschaft unter der Adresse
Energiekontor AG c/o C-HV AG Gewerbepark 10 92289 Ursensollen Deutschland
oder per E-Mail an anmeldestelle@c-hv.com
oder gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft. Dieser kann der Gesellschaft über die vorgenannten Übermittlungswege übermittelt werden. Alternativ kann der Nachweis auch am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle vorgelegt werden.
Vollmachten können ab dem 6. Mai 2026 bis spätestens 26. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), auch über den passwortgeschützten Internetservice unter
| https://www.energiekontor.de/investor-relations/hauptversammlung |
gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren erteilt, geändert oder widerrufen werden. Die für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices erforderlichen Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort) werden den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären zusammen mit den Eintrittskarten übersandt.
Soll ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt werden, so bitten wir darum, mit der zu bevollmächtigenden Person bzw. Institution die erforderliche Form der Vollmacht rechtzeitig abzustimmen, da diese möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen. Eines gesonderten Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedarf es insofern nicht.
Die persönliche Teilnahme des Aktionärs an der Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf der einem Dritten zuvor erteilten Vollmacht.
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Eintrittskarte, die den Aktionären nach ordnungsgemäß erfolgter Anmeldung zugeschickt wird. Dieses Formular kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.energiekontor.de/investor-relations/hauptversammlung |
heruntergeladen werden.
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| 3.2 |
Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Aktionäre können sich bei der Ausübung des Stimmrechts auch durch die von der Gesellschaft benannten, weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen (siehe oben unter Ziffer 1) erforderlich. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne solche ausdrücklichen Weisungen wird das Stimmrecht nicht vertreten. Vollmachten hinsichtlich anderer Verwaltungsrechte als des Stimmrechts, etwa des Rede- und Fragerechts oder der Einlegung von Widersprüchen, werden die Stimmrechtsvertreter nicht entgegennehmen.
Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, die den Aktionären nach ordnungsgemäß erfolgter Anmeldung zugeschickt wird. Dieses Formular kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.energiekontor.de/investor-relations/hauptversammlung |
heruntergeladen werden.
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können im Vorfeld der Hauptversammlung bis spätestens 26. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter der vorstehend unter Ziffer 3.1 „Stimmabgabe durch Bevollmächtigte“ genannten Adresse oder E-Mail-Adresse sowie ab dem 6. Mai 2026 bis spätestens 26. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren auch über den passwortgeschützten Internetservice unter
| https://www.energiekontor.de/investor-relations/hauptversammlung |
erteilt, geändert oder widerrufen werden. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch noch während der Hauptversammlung vor Ort zu bevollmächtigen.
Die persönliche Teilnahme des Aktionärs oder eines bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
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| 4. |
Angaben zu den Rechten der Aktionäre
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| 4.1 |
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000 Aktien der Gesellschaft) erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Ergänzungsverlangen sind schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand der Energiekontor AG zu richten und müssen der Gesellschaft bis spätestens zum 26. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Die Aktionäre werden gebeten, entsprechende Verlangen an folgende Adresse zu richten:
Vorstand der Energiekontor AG c/o C-HV AG Gewerbepark 10 92289 Ursensollen Deutschland
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| 4.2 |
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG zu einem oder mehreren Tagesordnungspunkten müssen der Gesellschaft bis spätestens zum 12. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter der Adresse
Energiekontor AG c/o C-HV AG Gewerbepark 10 92289 Ursensollen Deutschland oder per E-Mail an anmeldestelle@c-hv.com
zugehen. Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden den Aktionären nach Maßgabe der §§ 126, 127 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.energiekontor.de/investor-relations/hauptversammlung |
unverzüglich zugänglich gemacht.
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| 4.3 |
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf ein in der Hauptversammlung gestelltes Verlangen vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen, und die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Neben allgemeinen Gesichtspunkten, die dem Auskunftsrecht entgegenstehen können (z.B. Unmöglichkeit der Auskunftserteilung), kann das Auskunftsrecht auch durch Leitungs- und Ordnungsmaßnahmen des Versammlungsleiters beschränkt werden.
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| 4.4 |
Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG sind über die Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.energiekontor.de/investor-relations/hauptversammlung |
zugänglich.
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| 5. |
Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen und Informationen
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung, einschließlich der nach § 124a AktG zugänglich zu machenden Unterlagen, sind ab Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.energiekontor.de/investor-relations/hauptversammlung |
zugänglich.
Etwaige im Vorfeld der Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht. Gleiches gilt – nach der Hauptversammlung – auch für die Abstimmungsergebnisse.
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| 6. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 13.942.086,00. Es ist eingeteilt in 13.942.086 nennwertlose Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit 13.942.086. Die Gesellschaft hält gegenwärtig 47.314 eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Stimmrechte zustehen.
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| 7. |
Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter
Die Energiekontor AG als „Verantwortlicher“ im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erhebt zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene Daten der Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter (insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien, Nummer der Eintrittskarte, Zugangskennung und Passwort zum passwortgeschützten Internetservice ̧ gegebenenfalls Name, Vorname, Anschrift und E-Mail-Adresse sowie Zugangskennung und Passwort zum passwortgeschützten Internetservice des vom jeweiligen Aktionär ggf. benannten Aktionärsvertreters) auf Grundlage der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen und einen rechtmäßigen und satzungsgemäßen Ablauf der Verhandlungen und Beschlüsse der Hauptversammlung sicherzustellen. Soweit die Energiekontor AG diese Daten nicht von den Aktionären und/oder etwaigen Aktionärsvertretern erhält, übermittelt die ihr Depot führende Bank diese personenbezogenen Daten an die Energiekontor AG.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter ist für die Durchführung der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c DS-GVO i.V.m. §§ 123, 129, 135 AktG.
Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die Energiekontor AG verschiedene Dienstleister und Berater. Diese erhalten nur solche personenbezogenen Daten, die zur Ausführung des jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Die Dienstleister und Berater verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Energiekontor AG. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und etwaigen Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt (z.B. Einsichtnahme in das Teilnehmerverzeichnis, vgl. § 129 Abs. 4 AktG).
Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat, etwa im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung. Anschließend werden die personenbezogenen Daten gelöscht.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen im Einzelfall zu prüfen sind, haben Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, Berichtigung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen sowie ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format (Datenübertragbarkeit) zu erhalten. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen im Einzelfall zu prüfen ist, haben Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter auch das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen.
Diese Rechte können Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter unter den folgenden Kontaktdaten der Energiekontor AG geltend machen:
Energiekontor AG z. Hd. Investor & Public Relations Mary-Somerville-Straße 5 28359 Bremen Deutschland E-Mail: hv@energiekontor.de
Zudem steht Aktionären und etwaigen Aktionärsvertretern ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DS-GVO zu.
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der Energiekontor AG ist wie folgt erreichbar:
Klaus-Dieter Franzen, Rechtsanwalt Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (DSB-TÜV) Altenwall 6 28195 Bremen Deutschland Telefon: +49 421-33 78 413 Telefax: +49 421-33 78 416 E-Mail: info@hb-datenschutz.de
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Bremen, im April 2026
Energiekontor AG
Der Vorstand
Mindestinformationen nach § 125 Abs. 1 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG, Artikel 4 Abs. 1 sowie Tabelle 3 Blöcke A bis C des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212
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Art der Angabe
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Beschreibung
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A. Inhalt der Mitteilung
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| 1. Eindeutige Kennung des Ereignisses |
EKT052026oHV |
| 2. Art der Mitteilung |
Einladung zur Hauptversammlung |
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[im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212: NEWM] |
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B. Angaben zum Emittenten
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| 1. ISIN |
DE0005313506 |
| 2. Name des Emittenten |
Energiekontor AG |
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C. Angaben zur Hauptversammlung
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| 1. Datum der Hauptversammlung |
27.05.2026 |
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[im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212: 20260527] |
| 2. Uhrzeit der Hauptversammlung |
10:30 Uhr (MESZ) |
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[im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212: 08:30 UTC] |
| 3. Art der Hauptversammlung |
Ordentliche Hauptversammlung |
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[im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212: GMET] |
| 4. Ort der Hauptversammlung |
Hamme Forum, Riesstraße 11, 27721 Ritterhude, Deutschland |
| 5. Aufzeichnungsdatum |
05.05.2026, 24:00 Uhr (MESZ) |
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[im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212: 20260505] |
| 6. Uniform Resource Locator (URL) |
https://www.energiekontor.de/investor-relations/hauptversammlung |
So finden Sie das Hamme Forum in Ritterhude
Anreise mit dem Auto
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Bitte beachten Sie: Durch eine derzeit noch bestehende Baustelle ist die Zufahrt zum Hamme Forum über die „Schlossbrücke“ nicht möglich. Alle anderen Zufahrten sind frei.
Von Süden
A27 Abfahrt 17 „Bremen-Industriehäfen“, Abzweigung „Worpswede/Ritterhude-Süd“. Sie kommen dann direkt auf die L151 und auf dieser Landstraße fahren Sie immer geradeaus und kommen dann in den Ortskern von Alt-Ritterhude. Auf der Hammebrücke (kurz vor dem Ortseingangsschild) sehen Sie auf der linken Seite das Hamme Forum mit den Parkplätzen.
Von Norden
Aus nördlicher Richtung erreichen Sie das Hamme Forum über die A27 Abfahrt 15 „Bremen-Burglesum/Ihlpohl“. Am Verkehrsknoten Bremen-Nord links auf die B74 abbiegen und an der Kreuzung Schillerstraße rechts abfahren und dem Verlauf der Straße folgen. Nach einer kleinen Unterführung finden Sie das Hamme Forum auf der rechten Seite.
Aus Richtung Stade kommend gelangen Sie über die B74 nach Ritterhude. An der Kreuzung in die Neue Landstraße links abbiegen, dem Straßenverlauf durch den Ortskern folgen und kurz vor dem Ortsausgang finden Sie das Hamme Forum auf der rechten Seite.
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Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
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Das Hamme Forum ist gut mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erreichbar. Mit der Fahrplaner-App des VBN und im Internet unter https://www.vbn.de/fahrplaner können sich alle Interessierten ihre individuellen Verbindungen heraussuchen. Als Startpunkt geben Sie Ihre Heimat-Adresse an, als Ziel „Hamme Forum“.
Mit der Regio-S-Bahn-Linie 2
Der Bahnhof Ritterhude wird stündlich von der Regio-S-Bahn-Linie 2 (RS 2) angefahren, die Bremen und Bremerhaven miteinander verbindet. Die erste Fahrt erreicht Ritterhude aus Bremen gegen 06:00 Uhr, die letzte Abfahrt Richtung Bremen findet gegen 23:30 Uhr statt. Zu den Berufsverkehrszeiten gibt es mehrere Verstärkerfahrten. Für den Fußweg vom Bahnhof planen Sie etwa 10 Minuten ein.
Mit der Regionalbuslinie 680
Direkt vor dem Hamme Forum hält die Buslinie 680. Diese verbindet den Bahnhof Bremen-Burg mit dem Bahnhof in Osterholz-Scharmbeck werktags von 07:00 bis 19:00 Uhr im Halbstundentakt. Darüber hinaus gilt ein Stundentakt zwischen 06:00 und 20:00 Uhr, und es gibt eine Spätfahrt gegen 22:00 Uhr. Am Bahnhof Osterholz-Scharmbeck bestehen Verbindungen in alle Gemeinden des Landkreises Osterholz.
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Quelle: https://www.hammeforum.de/hamme-forum/anfahrt/
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