Wie sinnvoll ist eine Rürup Rente? Die Basis-Rente (auch Rürup-Rente genannt) gewinnt in den letzten Jahren vermehrt an Aufmerksamkeit. Grundsätzliches zur Basis-Rente wurde bereits in den Ausgaben AnlegerPlus 5/2016 und 10/2018 dargestellt. Nachfolgend soll ergänzend dazu noch Expertenwissen und einige Tipps gegeben werden.
Die Basis-Rente ist grundsätzlich interessant für Personen mit hoher und höchster Steuerbelastung. Personen, die nicht in betriebliche oder gesetzliche Versorgungswerke einzahlen, können maximal von hohen Freibeträgen profitieren (2020: Ledige 25.046 Euro p. a., Verheiratete 50.092 Euro). Für sehr gut verdienende Freiberufler (mit Versorgungswerk) und Angestellte kann die Basis-Rente ebenfalls interessant sein, auch wenn hier die steuerlichen anrechenbaren Freibeträge deutlich geringer ausfallen. Gesellschafter-Geschäftsführer sollten die Anrechnung von betrieblicher Altersvorsorge im Hinblick auf die Freibeträge prüfen.
Grundsätzlich gilt, dass Beiträge zur Basis-Rente als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden können. Der als Sonderausgaben abzugsfähige Höchstbetrag liegt aktuell bei 90 % des investierten Jahresbeitrags. Bis 2025 erhöht sich der prozentuale Höchstbetrag jährlich in 2%-Schritten. Ergänzend dazu wird auch der Höchstbeitrag jährlich angepasst und erhöht, auch über 2025 hinaus.
Inhalt
- Rürup Rente für Frauen & Ehepaare
- Rürup Rente mit investmentbasiertem Rentenbezug
- Rürup Renten mit steuerlich geförderten Wertpapierinvestitionen
- Tipp: Achten Sie auf Modellrechnungen von Anbietern
- Fazit
Rürup Rente für Frauen & Ehepaare
Statistisch gesehen leben Frauen durchschnittlich vier Jahre länger als Männer. Der durchschnittliche Rentenbezug von Frauen liegt nach Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung Bund inzwischen bei über 23 Jahren. Somit ist die Basis-Rente mit ihrer lebenslangen Rentenzahlung für Frauen noch einmal attraktiver als für Männer.
Für Ehepaare ist es aufgrund der unterschiedlichen Lebenserwartung finanzmathematisch ebenfalls sinnvoll, den Vertrag auf die Frau abzuschließen. Dazu bietet sich die Basis-Rente für einen internen Familienausgleich an. Haben doch gerade Frauen aufgrund von Kindererziehung etc. i. d. R. deutlich höhere Rentenlücken als Männer. Bei steuerlich gemeinsam veranlagten Ehepaaren spielt es für die steuerliche Anerkennung übrigens keine Rolle, wer die Beiträge erbringt!
Rürup Rente mit investmentbasiertem Rentenbezug
Aufgrund der steigenden Lebenserwartung ganz allgemein muss das angesparte Kapital deutlich länger reichen, wegen der niedrigen Zinsen sinken so die lebenslangen Rentenzahlungen. Bereits heute liegt der Garantiezins nur noch bei 0,9 %. Erste Konzepte am Markt bieten daher die Möglichkeit eines investmentbasierten Rentenbezugs. Hier bleiben erhebliche Teile des Kapitals zu Rentenbeginn am Kapitalmarkt investiert, anders als bisher, was deutlich höhere Renten ermöglichen soll (laut Studien um durchschnittlich 25 %). Diese Art der Anlage sollte daher bei der Produktauswahl unbedingt in Betracht gezogen werden.
Rürup Renten mit steuerlich geförderten Wertpapierinvestitionen
Anlegern steht inzwischen für die Basis-Rente eine sehr umfangreiche Palette aus Einzelfonds, ETFs und gemanagten Portfolios zur Verfügung. Findige Investoren nutzen bereits heute die Basis-Rente zur steuerlich geförderten „Wertpapierinvestition“. Mit einem laufenden Beitrag wird der Cost-Average-Effekt zur Investition in ETFs genutzt, ergänzend dazu werden Sonderzahlungen geleistet, wenn günstige Einstiegszeitpunkte an der Börse ausgemacht werden und/oder zusätzliche steuerliche Effekte generiert werden sollen.
Tipp: Achten Sie auf Modellrechnungen von Anbietern
Wer sich nach dem passenden Anbieter für seine Basis-Rente umsieht, sollte es vermeiden seine Entscheidung (nur) auf Basis der Modellrechnungen einzelner Versicherer zu treffen, insbesondere wenn man nach fondsgebundenen Varianten sucht. Das Gros der Angebote ist nämlich u. a. aufgrund unterschiedlicher Berechnungsmethoden nicht miteinander vergleichbar. Warum? Dazu zur Veranschaulichung zwei Aspekte:
- Versicherer dürfen nach der Brutto- oder Nettomethode hochrechnen. Bei der Bruttomethode wird die Wertentwicklung der Fonds vor Kosten angenommen und dann alle Kosten davon abgezogen. In der Nettomethode wird die Wertentwicklung der Fonds nach Kosten berechnet. Die gleiche Fondsrendite unterstellt, wird die Bruttomethode immer deutlich geringer ausfallen als die Nettomethode. Tatsächlich wird der Kunde den Betrag bei der Nettomethode mit dieser Fondsrendite aber nie erreichen!
- Auch bei fondsgebundenen Policen mit Garantien gibt es unterschiedliche Berechnungsmethoden. Anbieter A rechnet das gesamte Investment des Kunden mit einer Rendite hoch. Vermutlich wird aber der Teil der Kapitalanlage, der für die Garantie benötigt wird, auf Dauer nicht die gleiche Rendite erwirtschaften wie die freie Fondsanlage. Anbieter B, der mit zwei unterschiedlichen Wertentwicklungen für die Anlagetöpfe rechnet, hat dann das Nachsehen, obwohl er das wesentlich realistischere Angebot liefert.
Fazit
Die Basisrente gewinnt zu Recht für bestimmte Personengruppen immer mehr an Aufmerksamkeit. Sie kann für die richtigen Zielgruppen und mit der richtigen Gestaltung eine hochattraktive Option für die private Altersvorsorge und eine interessante Portfolioergänzung darstellen. Bei der Auswahl des richtigen Produkts muss jedoch genau hingesehen werden und es sollte sowohl der Steuerberater als auch ein kompetenter und freier Makler hinzugezogen werden.
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