Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Züblin Immobilien Holding AG / Schlagwort(e): Generalversammlung

23.06.2023 / 07:00 CET/CEST

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Züblin Immobilien Holding AG: Generalversammlung genehmigt Anträge des Verwaltungsrates

Anlässlich der 34. ordentlichen Generalversammlung vom 22. Juni 2023 waren 73.5% des Aktienkapitals vertreten. Allen Anträgen des Verwaltungsrates wurde zugestimmt:

  • Genehmigung des Geschäftsberichts 2022/23, des Vergütungsberichts sowie Kenntnisnahme der Berichte der Revisionsstelle
  • Verwendung des Bilanzverlusts und Vortrag auf neue Rechnung
  • Ausschüttung von CHF 1.00 pro Namenaktie aus Kapitaleinlagereserven (ex-Datum 26.06.2023)
  • Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung
  • Wahl der bestehenden Verwaltungsräte Dr. Markus Wesnitzer und David C. Schärli sowie Zuwahl der beiden neuen Mitglieder, Herrn Nicolas Gross und Herrn Yves Rossier.
  • Wahl von Dr. Markus Wesnitzer als neuen Präsidenten des Verwaltungsrats
  • Wahl der bestehenden Mitglieder des Vergütungsausschusses Dr. Markus Wesnitzer und David C. Schärli sowie Zuwahl von zwei neuen Mitgliedern, Herrn Nicolas Gross und Herrn Yves Rossier.
  • Wiederwahl der Revisionsstelle SWA Swiss Auditors AG
  • Wiederwahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters
  • Genehmigung der Vergütungen für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung

Die Amtsdauer aller gewählten Vertreter beträgt ein Jahr und endet an der nächsten ordentlichen Generalversammlung 2024.

 

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Ende der Adhoc-Mitteilung


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