Steuern: Das ändert sich 2024

2024

Das neue Jahr bringt für Steuerpflichtige einige wichtige Änderungen mit sich. Wir geben einen Überblick, was sich 2024 bei Steuern, Abgaben und Zuschüssen ändert.

Lohngrenzen

Der Mindestlohn ist Anfang des Jahres von 12 auf 12,41 Euro pro Stunde gestiegen. Die Grenze für Minijobs hat sich von 520 auf 538 Euro im Monat erhöht. Das entspricht 6.456 Euro im Jahr.

Steuererklärung

Wer verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, hat dafür in diesem Jahr etwas weniger Zeit. Stichtag ist der 2. September, also ein Monat früher als im Vorjahr.

Sozialabgaben

Für Gutverdiener steigen 2024 die Sozialabgaben. Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung steigen auf 7.450 Euro im Osten und 7.550 Euro im Westen. Bei der Krankenversicherung erhöht sich die Grenze in Gesamtdeutschland auf 5.175 Euro. Nur für die Gehaltsanteile über diesen Grenzen fallen keine Sozialbeiträge an.

Elterngeld

Während die Steuern 2024 steigen, wird bei der Unterstützung gespart. Gekürzt wird ab 1.4.2024 beim Elterngeld für sehr gut verdienende Paare. Ab einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von 200.000 Euro im Jahr gibt es dann kein Elterngeld mehr. Von April 2025 gibt es nur noch für Einkommen bis 175.000 Euro Elterngeld. Derzeit liegt die Grenze noch bei 300.000 Euro. Für Alleinerziehende gilt ab April dieses Jahres eine Einkommensgrenze von 150.000 Euro.

Zudem gilt ab 1.4.2024 für alle Elternpaare, dass ein gemeinsamer Bezug beider Elternteile nur noch einen Monat lang möglich ist. Diese Neuregelung greift nicht bei Frühgeburten und Mehrlingen. Bislang steht die Aufteilung der insgesamt 14 Elterngeldmonate grundsätzlich jedem frei, sodass auch bis zu sieben gemeinsame Monate erlaubt sind.

Sparzulage

Wer einen Teil seines Gehalts als vermögenswirksame Leistungen anlegt, bekommt dazu unter bestimmten Voraussetzungen eine Arbeitnehmersparzulage. Bei Fonds und ETFs gibt es 20 % auf Einzahlung bis 400 Euro im Jahr, also bis zu 80 Euro Zuschuss. Davon konnten bisher lediglich Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Einkommen bis zu 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro für Paare profitieren. Diese Einkommensgrenze verdoppelt sich 2024 auf 40.000 Euro bzw. 80.000 Euro. Das betrifft immerhin schätzungsweise rund 17 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland.

Rente

Rentnerinnen und Rentner können sich ab 1.7.2024 über mehr Geld freuen. Die an die Lohnentwicklung gekoppelte Altersrente steigt voraussichtlich um 3,5 %. Noch stärker erhöht sich die Erwerbsminderungsrente. Die Steigerungsrate ist hier abhängig vom Rentenbeginn und liegt zwischen 4,5 und 7,5 %. Wer Erwerbsminderungsrente bezieht, darf zudem mehr hinzuverdienen.

Betriebliche Altersvorsorge

Beiträge bis zu 604 Euro im Monat für die betriebliche Altersvorsorge sind ab sofort einkommensteuerfrei, 302 Euro sogar sozialabgabenfrei.

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