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LHR Rechtsanwälte / Schlagwort(e): Rechtssache LHR Rechtsanwälte: Simon Telian gewinnt Prozess gegen Advanced Blockchain AG 23.12.2025 / 18:20 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Simon Telian gewinnt Prozess gegen Advanced Blockchain AG LHR Rechtsanwälte, Köln, vertritt Herrn Simon Telian presserechtlich. Nachfolgend gehen wir aufgrund einiger Nachfragen zur Sache auf den Klageerfolg von Herrn Telian gegen die Advanced Blockchain AG (ABAG) vor dem Landgericht Frankfurt am Main in dem Zahlungsprozess vor dem Landgericht Frankfurt am Main Az. 3-02 O 8/25 ein. Mit Urteil vom 5. Dezember 2025 hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden, dass die ABAG an Herrn Telian offene Vorstandsvergütungen zahlen muss. Der Klage von Herrn Telian gegen die ABAG wurde damit vollständig stattgegeben. Das Gericht stellte dazu fest, dass – entgegen der Auffassung der ABAG – der Dienstvertrag mit Herrn Telian als Vorstandsmitglied nicht durch die von der ABAG erklärte außerordentliche Kündigung beendet worden ist. Die vom Aufsichtsrat der ABAG erklärte Kündigung aus wichtigem Grund stellt sich dem Urteil zufolge nämlich als unwirksam dar. Das Landgericht Frankfurt am Main hat dazu erkannt, dass sich kein Sachverhalt feststellen lässt, der die Annahme eines wichtigen Grundes rechtfertigen würde. Die Kammer sah insbesondere den zentralen Vorwurf – die angebliche Vorlage unrichtiger Rechnungen – als nicht bewiesen an. Was die Versagung des Testats für den Jahresabschluss 2024 der ABAG-Tochtergesellschaft Incredulous Ltd. und das nur eingeschränkte Testat für den Jahresabschluss 2024 der ABAG angeht, vermochte der Gerichtsentscheidung zufolge die ABAG es noch nicht einmal aufzuzeigen, inwieweit dies konkret auf einem Fehlverhalten von Herrn Telian beruht. Es bleibt daher dabei, dass Herr Telian nicht für die Mängel der Jahresabschlüsse 2024 der Incredulous Ltd. und der ABAG verantwortlich ist. Das Landgericht Frankfurt am Main hat im Ergebnis die ABAG antragsgemäß verurteilt, ausstehendes Vorstandgehalt an Herrn Telian zu zahlen. Die ABAG hat außerdem die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Sie kann gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen. Die ABAG hat ihre bisherigen Prozessbevollmächtigten ersetzt und PwC (PricewaterhouseCoopers) als neue rechtliche Vertretung beauftragt. Herr Telian kündigt weitere rechtliche Schritte gegen die ABAG an.
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