advides AG: Bezugsfrist für Aktionäre der advides AG beginnt am 9. Januar 2023

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/ Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

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advides AG: Bezugsfrist für Aktionäre der advides AG beginnt am 9. Januar 2023

03.01.2023 / 17:53 CET/CEST

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Der Beschluss der Hauptversammlung der advides AG, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlage um bis zu EUR 1.541.310,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien zu erhöhen, wird mit der Zulassung der Aktionäre zur Zeichnung unter Anwendung des gesetzlichen Bezugsrechts umgesetzt.

Die neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Stückaktie ausgegeben. Die Aktionäre können ihr Bezugsrecht in der Zeit vom 9. Januar 2023 bis zum 6. Februar 2023, und bei Wahrnehmung der eingeräumten Überbezugsmöglichkeit bis zum 6. März 2023 über ihre Depotbank bei der Abwicklungsstelle Bankhaus Gebr. Matin AG, Göppingen auszuüben.

Ziel der Kapitalerhöhung ist die Mittelbereitstellung für notwendiges Eigenkapital für den Neubau der geplanten Pflegeimmobilie am Stahl-Standort Eisenhüttenstadt und die Entwicklung des eigenen Immobilienportfolios.
 


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