Aktionärsvorschläge zu Wahlen zum Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung am 15. Juni 2023 und mögliche Änderung im Vorsitz des Aufsichtsrats

Gigaset AG / Schlagwort(e): Personalie/Hauptversammlung

Aktionärsvorschläge zu Wahlen zum Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung am 15. Juni 2023 und mögliche Änderung im Vorsitz des Aufsichtsrats

Anzeige

31.05.2023 / 20:08 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Ad hoc Meldung
WKN: 515600 / WKN A14KQ7

Bocholt, 31. Mai 2023

Aktionärsvorschläge zu Wahlen zum Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung am 15. Juni 2023 und mögliche Änderung im Vorsitz des Aufsichtsrats

Bocholt, 31. Mai 2023 [20:09 Uhr] – Bei der Gigaset AG sind heute Gegenanträge und Wahlvorschläge der Aktionärin Ludic GmbH gegen Vorschläge der Verwaltung zur Beschlussfassung in der am 15. Juni 2023 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingegangen. Die Ludic GmbH kündigt unter anderem an, die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats zur Wiederwahl des derzeitigen Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Helvin Wong, sowie von Herrn Paolo Di Fraia und Herrn Ulrich Burkhardt abzulehnen. Neu wird Herr Andreas Tenhofen zur Wahl in den Aufsichtsrat der Gigaset AG vorgeschlagen. 

Die Ludic GmbH hatte bereits am 12. Mai 2023 ein Tagesordnungsergänzungsverlangen unter anderem zur Verkleinerung des Aufsichtsrats auf vier Mitglieder übermittelt, welches von der Gigaset AG am 19. Mai 2023 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist.

Sollten die Wahlvorschläge der Ludic GmbH auf der ordentlichen Hauptversammlung die notwendigen Mehrheiten finden, würde der amtierende Aufsichtsratsvorsitzende Herr Helvin Wong nicht wiedergewählt werden. Der nach einer möglichen Verkleinerung vierköpfige Aufsichtsrat  der Gigaset AG würde sich nach dem Vorschlag der Ludic GmbH aus den bisherigen Mitgliedern Frau Barbara Münch, Herrn Rainer Koppitz, Frau Jenny Pan und Herrn Andreas Tenhofen als neuem Mitglied zusammensetzen.

Der Vorstand der Gigaset AG geht nach derzeitigen Erkenntnissen unverändert nicht davon aus, dass die Goldin Fund Pte. Ltd. mit einem Stimmrechtsanteil von 72,32 % an der Gigaset AG an der ordentlichen Hauptversammlung teilnehmen und ihre Stimmrechte ausüben wird. Die Ludic GmbH hält gegenwärtig fast 3 % der Stimmrechte an der Gigaset AG, so dass die Wahlvorschläge der Ludic GmbH auf der ordentlichen Hauptversammlung am 15. Juni 2023 unter Berücksichtigung der Anmeldungen der vergangenen Jahre die notwendigen Mehrheiten finden könnten.

Der Vorstand der Gigaset AG prüft derzeit die übermittelten Gegenanträge und Wahlvorschläge und wird diese bei positivem Ausgang der Prüfung über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich machen.

Die Gigaset AG, Bocholt, ist ein international agierendes Unternehmen im Bereich der Kommunikationstechnologie. Die Gesellschaft ist Europas Marktführer bei DECT-Telefonen und rangiert auch international mit etwa 900 Mitarbeitern und Vertriebsaktivitäten in über 50 Ländern an führender Stelle. Die Geschäftsaktivitäten beinhalten neben DECT-Telefonen, Android-basierte Smartphones, Cloud-basierte Smart Home Anwendungen sowie Geschäftstelefonie-Lösungen für KMU und Enterprise-Kunden. Das Traditionsunternehmen zeichnet sich in besonderer Weise durch seine Produktion „Made in Germany“ aus. Hauptsitz der Gesellschaft ist Bocholt, Deutschland. Ferner werden ein Software-Entwicklungs-Zentrum in Wroclaw, Polen sowie zahlreiche Vertriebsniederlassungen in Europa und Asien unterhalten.

Die Gigaset AG ist im Prime Standard der Deutschen Börse notiert und unterliegt damit den höchsten Transparenzanforderungen. Die Aktien werden an der Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Symbol GGS (ISIN: DE0005156004) gehandelt.

Ende der Insiderinformation


31.05.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


show this

Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group AG gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.

AnlegerPlus

SDK Flyer