AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH: Vorläufige Eigenverwaltung vom Amtsgericht genehmigt

AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH / Schlagwort(e): Unternehmensrestrukturierung/Insolvenz

AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH: Vorläufige Eigenverwaltung vom Amtsgericht genehmigt

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02.10.2024 / 13:39 CET/CEST

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Ad hoc / Insider-Information gem. Art. 17 MAR 

 

AOC | DIE STADTENTWICKLER GmbH: Vorläufige Eigenverwaltung vom Amtsgericht genehmigt

 

Magdeburg, 02. Oktober 2024: AOC | DIE STADTENTWICKLER GmbH teilt mit, dass das zuständige Amtsgericht Magdeburg dem Antrag der Gesellschaft stattgegeben und durch Beschluss vom 01.Oktober 2024 die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet hat. Im Zuge dessen wurde der Rechtsanwalt Dirk Becker von der Kanzlei Flöther & Wissing Insolvenzverwaltung zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Die AOC I Die Stadtentwickler GmbH wird von dem Rechtsanwalt Patrick Klawa, Partner der Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, insolvenzrechtlich beraten und unterstützt. Ziel der Eigenverwaltung ist die Restrukturierung des Unternehmens.

 

Für weitere Informationen:
AOC | Die Stadtentwickler GmbH
Liebknechtstraße 55
39108 Magdeburg
T +49 391 66 24 66 99
anleihe@aoc-diestadtentwickler.com
https://www.aoc-diestadtentwickler.com/anleihe
 
 
  

Wichtiger Hinweis: 

Diese Meldung sowie die darin enthaltenen Informationen stellen weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Großherzogtum Luxemburg oder in einem anderen Land ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH dar und sind nicht in diesem Sinne auszulegen, insbesondere dann nicht, wenn ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung verboten oder nicht genehmigt ist, und ersetzen nicht den Wertpapierprospekt. Potenzielle Investoren der Anleihe der AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH werden aufgefordert, sich über derartige Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten. Eine Investitionsentscheidung betreffend die Anleihe der AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH darf ausschließlich auf Basis des von der luxemburgischen Finanzaufsichtsbehörde, der Commission de Surveillance du Secteur Financier („CSSF“) am 21. März 2022 gebilligten Wertpapierprospekts einschließlich Nachtrags erfolgen, der unter www.aoc-diestadtentwickler.com/anleihe und www.bourse.lu veröffentlicht ist. Die Billigung durch die CSSF ist nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Potenzielle Anleger sollten den Wertpapierprospekt einschließlich Nachtrag lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen.

Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen dürfen nicht außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg verbreitet werden, insbesondere nicht in den Vereinigten Staaten, an U.S. Personen (wie in Regulation S unter dem United States Securities Act von 1933 definiert) oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten Staaten, soweit eine solche Verbreitung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg nicht durch zwingende Vorschriften des jeweils geltenden Rechts vorgeschrieben ist. Jede Verletzung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen wertpapierrechtliche Vorschriften bestimmter Länder, insbesondere der Vereinigten Staaten, darstellen. Die Anleihe der AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH wird außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg nicht öffentlich zum Kauf angeboten.

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