|
EQS-Media / 02.04.2026 / 09:25 CET/CEST Kommentar von Tomas Peeters, CEO der Bilthouse-Gruppe Der politische Wille, den Wohnungsmarkt zu entlasten, ist da. Das zeigt der Vorstoß der Bundesbauministerin Verena Hubertz, die eine bundeseigene Wohnungsbaugesellschaft aufbauen will. Jede zusätzliche Initiative, die bezahlbaren Wohnraum schafft, ist grundsätzlich zu begrüßen. Wir brauchen Wohnungen, die sich die Menschen leisten können, und auch Wohnungen, die staatlich gefördert werden. Aber wir sollten ehrlich bleiben: Ein neuer, staatlicher Projektentwickler allein wird die strukturellen Probleme im Wohnungsbau nicht lösen. Es braucht mutige Reformen. Denn auch eine staatliche Wohnbaugesellschaft steht vor den gleichen Herausforderungen wie alle anderen:
Bezahlbarer Wohnraum wird nur dann entstehen, wenn die Rahmenbedingungen stimmen – unabhängig davon, wer baut. Es braucht schnellere Verfahren, verlässliche Förderungen, Anreize für Fachkräfte und echte Entlastung bei Baukosten, Bürokratie und Regulierung. Ob Bürokratieabbau durch mehr Staat gelingt, ist zumindest fraglich. Was es auch braucht: Vertrauen in die Privatwirtschaft. Der Staat ist nicht der beste Bauherr. Er kann – und muss – Impulse setzen, auch für sozialen Wohnungsbau. Die Umsetzung jedoch sollte in der Privatwirtschaft verantwortet werden. Dort finden wir gewachsene Kompetenz, die es braucht, um auch komplexe Projekte effizient in die Tat umzusetzen. Zu einer echten Lösung finden wir nur, wenn alle – Politik, Kommunen, Bauwirtschaft, Finanzierer und Investoren – an einem Strang ziehen, ihre eigene Expertise einbringen und den Willen zeigen, eingefahrene, ineffiziente Strukturen aufzubrechen. +++++ Über Bilthouse Pressekontakt Emittent/Herausgeber: Bilthouse GmbH
Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group. |
Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group GmbH gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.
