Brilliant AG / Schlagwort(e): Gewinnwarnung/Jahresergebnis Brilliant AG: Vorläufige Konzernzahlen 2022: Weiterer Rückstellungs- und Abschreibungsbedarf führt zu höherem Konzernjahresfehlbetrag 10.05.2023 / 17:34 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Gnarrenburg, 10.05.2023 – Im Zuge der laufenden Jahresabschlussarbeiten und -prüfung für das Geschäftsjahr 2022 der Brilliant AG (ISIN: DE0005272702) hat sich unter anderem im Zusammenhang mit der Bewertung von Lagerbeständen und Forderungen ein weiterer Rückstellungs- und Abschreibungsbedarf in Höhe von rund EUR 4,0 Mio. ergeben. Vor diesem Hintergrund wird das in der Ad-Hoc Mitteilung vom 2. Februar 2023 veröffentlichte Konzernergebnis (vorläufig, ungeprüft) nicht erreicht. Statt eines zuvor erwarteten Konzernjahresfehlbetrags von EUR 4,1 Mio. (Vj. Konzernjahresüberschuss von EUR 0,9 Mio.) beläuft sich der Konzernjahresfehlbetrag (vorläufig, ungeprüft) nun voraussichtlich auf EUR 8,1 Mio. Das bereits kommunizierte Konzernumsatzniveau von rund EUR 66,6 Mio. verringert sich auf rund 65,3 Mio. (Vj. EUR 70,7 Mio.). Kontakt: Ende der Insiderinformation 10.05.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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