Edisun Power Europe AG: Edisun Power Europe AG gibt Entscheid der Übernahmekommission bekannt

Edisun Power Europe AG

/ Schlagwort(e): Rechtssache

Edisun Power Europe AG gibt Entscheid der Übernahmekommission bekannt

22.05.2026 / 07:00 CET/CEST


Medienmitteilung

 

Zürich, 22. Mai 2026

 

Veröffentlichung gemäss Art. 61 Abs. 3 der Verordnung der Übernahmekommission über öffentliche Kaufangebote: Edisun Power Europe AG gibt Entscheid der Übernahmekommission bekannt

Verfügung der Übernahmekommission 934/01 vom 18. Mai 2026 in Sachen Edisun Power Europe AG zum Gesuch der Edisun Power Europe AG betreffend Feststellung der Gültigkeit einer Opting out-Klausel

Die Übernahmekommission hat am 18. Mai 2026 wie folgt verfügt:

  1. Basierend auf den der Übernahmekommission vorgelegten Unterlagen wird festgestellt, dass die beabsichtigte Opting out-Bestimmung übernahmerechtlich gültig ist, sofern die Anforderungen an die Transparenz und an die Zustimmung der Aktionäre von Edisun Power Europe AG gemäss den Zusicherungen im angepassten Gesuch von Edisun Power Europe AG vom 4. Mai 2026 erfüllt werden.

 

  1. Basierend auf den der Übernahmekommission vorgelegten Unterlagen wird festgestellt, dass bei der Abstimmung über die Einführung der Opting out-Klausel sämtliche bestehenden Aktionäre mit Ausnahme der Smartenergy lnvest AG und Horst H. Mahmoudi als alleinigem wirtschaftlich Berechtigten als Minderheitsaktionäre gelten und deren Stimmen folglich bei der Ermittlung der Zustimmung der Mehrheit der Minderheit mitzuzählen sind.

 

  1. Edisun Power Europe AG wird verpflichtet, eine allfällige Stellungnahme ihres Verwaltungsrats, das Dispositiv der vorliegenden Verfügung sowie den Hinweis auf das Einspracherecht der qualifizierten Aktionäre gemäss Art. 6 und 7 UEV zu veröffentlichen.

 

  1. Die vorliegende Verfügung wird im Nachgang zur Veröffentlichung von Edisun Power Europe AG gemäss Dispositiv-Ziff. 3 auf der Website der Übernahmekommission publiziert.

 

  1. Die Gebühr zu Lasten von Edisun Power Europe AG beträgt CHF 30’000.

 

 

Einsprache (Art. 58 der Übernahmeverordnung; UEV)

Ein Aktionär, welcher eine Beteiligung von mindestens drei Prozent der Stimmrechte an der Edisun Power Europe AG, ob ausübbar oder nicht, nachweist (qualifizierter Aktionär, Art. 56 UEV) und am Verfahren bisher nicht teilgenommen hat, kann gegen die Verfügung der Übernahmekommission Einsprache erheben. Die Einsprache ist bei der Übernahmekommission innerhalb von fünf Börsentagen nach der Veröffentlichung der Verfügung der Übernahmekommission einzureichen. Sie muss einen Antrag und eine summarische Begründung sowie den Nachweis der Beteiligung gemäss Art. 56 Abs. 3 und 4 UEV enthalten (Art. 58 Abs. 3 UEV).

 

Für weitere Informationen:

Dr. René Cotting, +41 44 266 61 20,

info@edisunpower.com, https://www.edisunpower.com/de/investoren

 

Edisun Power Gruppe

Als kotierter europäischer Solarstromproduzent finanziert und betreibt die Edisun Power Gruppe Solarstromanlagen in verschiedenen europäischen Ländern. Edisun Power startete ihr Engagement auf diesem Gebiet bereits 1997. Seit September 2008 ist das Unternehmen an der Schweizer Börse kotiert. Edisun Power verfügt bei der Realisierung und beim Kauf sowohl nationaler als auch internationaler Projekte über breite Erfahrung. Aktuell besitzt das Unternehmen 32 Solarstromanlagen in der Schweiz, in Deutschland, Spanien, Frankreich, Italien und Portugal. Mit einem Portfolio von Projekten von rund 1 GW ist das Unternehmen für ein signifikantes Wachstum vorbereitet, namentlich durch die ‘Renewables to AI’- Strategie.

 


Ende der Medienmitteilungen


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Edisun Power Europe AG
Limmatquai 4
8001 Zürich
Schweiz
Telefon: +41 44 266 61 20
Fax: +41 44 266 61 22
E-Mail: info@edisunpower.com
Internet: www.edisunpower.com
ISIN: CH0024736404
Valorennummer: 2473640
Börsen: SIX Swiss Exchange
EQS News ID: 2331794

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2331794  22.05.2026 CET/CEST

Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group GmbH gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.

AnlegerPlus