“Impossible Burger”: Nestlé verletzt Copyright

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“Impossible Burger”: Nestlé verletzt Urheberrecht (Foto: impossiblefoods.com)pressetext.redaktion

Den Haag/Vevey/Redwood City (pte017/02.06.2020/13:30) – Der Internationale Gerichtshof in Den Haag verbietet es dem Schweizer Nahrungsmittelkonzern Nestlé http://nestle.com , in Europa seine veganen Hamburger unter dem Namen “Incredible Burger” zu vermarkten. Laut den Richtern ähnelt die Bezeichnung dem Markennamen “Impossible Burger” des US-Start-ups Impossible Foods http://impossiblefoods.com zu sehr und verstößt demnach gegen das Urheberrecht.

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“Übergriffe durch einen Giganten”

“Wir sind dankbar dafür, dass das Gericht die Wichtigkeit unseres Warenzeichens erkennt. Das Urteil schützt unsere Marke vor Übergriffen durch einen mächtigen multinationalen Giganten”, erklärt Dana Wagner, Leiter der Rechtsabteilung von Impossible Foods. Nestlé hatte gegen das Urteil argumentiert, dass jedes Unternehmen seine Produkte mit dem Begriff “Incredible” beschreiben können sollte.

Nestlé hat vier Wochen Zeit, Produkte mit dem “Incredible Burger”-Label zurückzuziehen. Tut der Konzern das nicht, drohen pro Tag Strafen von 25.000 Euro für jede der zehn Nestlé-Tochtergesellschaften, die in den Gerichtsfall verwickelt sind. Nestlé will in Berufung gehen, dem Urteil aber Folge leisten. Das Unternehmen hatte zuvor den Start eines neuen Produktes namens “Sensational Burger” vorbereitet. Alle auf Pflanzen basierenden Fleischersatzprodukte von Nestlé sollen ab jetzt diesen Namen tragen.

Impossible Burger startet in Europa

Impossible Foods bereitet momentan den Start des Impossible Burger in Europa vor. Nestlé hat den Incredible Burger schon ab April 2019 in Europa angeboten. Gleichzeitig befand sich der Megakonzern in Verhandlungen mit Impossible Foods, um die Lizenz für den Verkauf des Impossible Burger zu erlangen. Dem Internationalen Gerichtshof zufolge wollte Nestlé mit dem Incredible Burger den Europa-Start des Impossible Burger erschweren.

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