Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
St. Margarethen im Burgenland (pta022/23.04.2018/17:20) – Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 wurde festgestellt, dass zum 31.12.2017 ein kumulativer Verlust in Höhe des halben Grundkapitals besteht.
Gemäß § 83 Aktiengesetz (AktG) ist der Vorstand verpflichtet, diesen Umstand der Hauptversammlung anzuzeigen und unverzüglich eine Hauptversammlung einzuberufen. Da die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung der CLEEN Energy AG für den 30. Mai 2018 geplant ist und damit unmittelbar bevor besteht, sieht der Vorstand von der Vorverlegung der Hauptversammlung ab. Die Einberufung erfolgt nach den gesetzlichen Mindestfristen. Der Vorstand ist damit seiner Verpflichtung nach § 83 AktG nachgekommen.
St. Margarethen im Burgenland, 23. April 2018
Der Vorstand
(Ende)
Aussender: CLEEN Energy AG
Adresse: Eselmühle 1, 7062 St. Margarethen
Land: Österreich
Ansprechpartner: Robert Kögl
Tel.: +43 2680 20600-400
E-Mail: presse@cleen-energy.at
Website: www.cleen-energy.com
ISIN(s): AT0000A1PJ49 (Aktie)
Börsen: Amtlicher Handel in Wien
[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20180423022 ]