PTA-Adhoc: Deutsche Technologie Beteiligungen AG: Klagen gegen Hauptversammlungsbeschluss

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Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

München (pta033/03.04.2018/17:53) – Das Oberlandesgericht München hat mit Beschluss vom 3. April 2018 entschieden, dass die beim Landgericht München I erhobenen Anfechtungsklagen gegen den Beschluss der Hauptversammlung der Deutsche Technologie Beteiligungen AG, München vom 8. Dezember 2017 über die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 9.062.500 durch Ausgabe von 9.062.500 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1 je Stückaktie gegen Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre der Eintragung des Kapitalerhöhungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtgerichts München nicht entgegenstehen und Mängel des Hauptversammlungsbeschlusses die Wirkung der Eintragung unberührt lassen.

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Der Vorstand wird daher jetzt zeitnah die Eintragung des Kapitalerhöhungsbeschlusses bei dem Handelsregister des Amtgerichts München beantragen.

München, den 3. April 2018

Deutsche Technologie Beteiligungen AG

Der Vorstand

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Investor Relations: Christian Hillermann, Hillermann Consulting

E-Mail: office@hillermann-consulting.de

Tel.: +49 40 3202791-0

(Ende)

Aussender: Deutsche Technologie Beteiligungen AG

Adresse: Stefan-George-Ring 29, 81929 München

Land: Deutschland

Ansprechpartner: Christian Hillermann

Tel.: +49 40 320 279-10

E-Mail: DeTeBe@Hillermann-Consulting.de

Website: www.detebe.com

ISIN(s): DE000A1X3WX6 (Aktie)

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[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20180403033 ]

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