Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Frankfurt am Main (pta025/02.08.2019/12:55) – Wie zuletzt mitgeteilt hat die am 11. Juli 2019 stattgefundene Gläubigerversammlung dem Insolvenzplan der Gesellschaft zugestimmt. Am Folgetag hat das Amtsgericht Frankfurt am Main den Plan mit gerichtlichem Beschluss bestätigt. Auf Nachfrage hat das Amtsgericht heute mitgeteilt, dass in der gesetzlichen Beschwerdefrist keine Rechtsmittel gegen den Beschluss eingegangen sind. Damit ist Rechtskraft der Insolvenzplanfeststellung eingetreten, und die im Insolvenzplan geregelten Maßnahmen werden nun in der dort geregelten Abfolge umgesetzt.
Die Gesellschaft wird daher zunächst die im Insolvenzplan vorgegebene Übertragung aller Aktien in Abstimmung mit der ausführenden Abwicklungsbank vorbereiten. Über den Zeitpunkt und weitere Details wird entsprechend den Vorgaben des Insolvenzplanseine gesonderte Information im Bundesanzeiger veröffentlicht.
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[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20190802025 ]