PTA-HV: Schlumberger Aktiengesellschaft: Hinweisbekanntmachung gemäß § 3 Abs 4 GesAusG und Einberufung der 31. ordentlichen Hauptversammlung

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Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

Wien (pta013/19.05.2017/09:15) – Gemäß § 3 Abs 4 Gesellschafter-Ausschlussgesetz (“GesAusG”) hat der Vorstand einer Aktiengesellschaft einen Hinweis auf die geplante Beschlussfassung zum Ausschluss der Minderheitsgesellschafter mindestens einen Monat vor dem Tag der Hauptversammlung zu veröffentlichen.

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Die Sastre Holding SA, Zürich, eingetragen im Handelsregister des Kantons Zürich unter CHE-101.392.364, hat als Hauptaktionär der Gesellschaft nach den Bestimmungen des § 1 GesAusG verlangt, dass die Hauptversammlung der Gesellschaft die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre, sohin die Aktien aller Aktionäre der Schlumberger Aktiengesellschaft mit Ausnahme jener des Hauptaktionärs Sastre Hol-ding SA auf die Sastre Holding SA als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt.

Diese Beschlussfassung soll im Rahmen der 31. ordentlichen Hauptversammlung erfolgen.

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

31. ordentlichen Hauptversammlung der Schlumberger Aktiengesellschaft

am Freitag, dem 23. Juni 2017, um 14:00 Uhr,

im Studio 44, 1030 Wien, Rennweg 44.

I. TAGESORDNUNG

1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2016

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

7. Beschlussfassung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre gem § 1 GesAusG und die Übertragung von deren Aktien der Schlumberger Aktiengesellschaft auf den Hauptaktionär Sastre Holding SA, Zürich, CHE-101.392.364 des Handelsregisters des Kantons Zürich, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gem § 2 GesAusG.

II. GESELLSCHAFTERAUSSCHLUSS (TAGESORDNUNGSPUNKT 7.)

Entsprechend dem Verlangen des Hauptaktionärs Sastre Holding SA schlagen der Vorstand und der Aufsichtsrat der Schlumberger Aktiengesellschaft vor, dass in der ordentlichen Hauptversammlung der Schlumberger Aktiengesellschaft am 23. Juni 2017 zum Tagesordnungspunkt 7. ein Beschluss gemäß nachstehendem Entwurf gefasst wird:

“Die Aktien der Minderheitsaktionäre, sohin die Aktien aller Aktionäre der Schlumberger Aktiengesellschaft, Wien, FN 79014 y, mit Ausnahme jener des Hauptaktionärs Sastre Holding SA, Zürich, CHE-101.392.364 des Handelsregisters des Kantons Zürich, werden gemäß § 1 GesAusG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf den Hauptaktionär Sastre Holding SA übertragen. Sastre Holding SA zahlt den Minderheitsaktionären kosten-, provisions- und spesenfrei eine Barabfindung für ihre Aktien in Höhe von EUR 26,00 je Stammaktie (ISIN AT0000779061) und EUR 18,50 je Vor-zugsaktie (ISIN AT0000779079) der Schlumberger Aktiengesellschaft. Die Barabfindung ist spätestens zwei Monate nach dem Tag fällig, an dem die Eintragung des Ausschlusses gemäß § 10 UGB als bekannt gemacht gilt, und ist ab dem der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung der Schlumberger Aktiengesellschaft folgenden Tag bis zur Fälligkeit mit jährlich zwei Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basis-zinssatz zu verzinsen. Die Kosten der Durchführung des Ausschlusses, insbesondere der Auszahlung der Barabfindung, trägt der Hauptaktionär Sastre Holding SA.”

III. UNTERLAGEN ZUM GESELLSCHAFTERAUSSCHLUSS UND ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE

Es wird darauf hingewiesen, dass gem § 3 Abs 5 GesAusG und § 108 Abs 3, 4 AktG folgende Unterlagen ab dem 19. Mai 2017 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://gruppe.schlumberger.at bzw.
http://gruppe.schlumberger.at/investor-relations/hauptversammlung zugänglich sind und abgerufen werden können:

* Entwurf des Beschlussantrags über den Ausschluss gem § 3 Abs 5 Z 1 GesAusG,

* gemeinsamer Bericht des Vorstands der Schlumberger Aktiengesellschaft und der Sastre Holding SA gem § 3 Abs 1 GesAusG,

* Gutachten der PWC Advisory Services GmbH, Wien,

* Bericht von TPA Wirtschaftsprüfungs GmbH, Wien als gerichtlich bestellter sachver-ständiger Prüfer gem § 3 Abs 2 GesAusG,

* Bericht des Aufsichtsrats der Schlumberger Aktiengesellschaft gem § 3 Abs 3 Ges-AusG,

* Jahresabschlüsse und Lageberichte der Gesellschaft für die letzten drei vollen Ge-schäftsjahre zugänglich gemacht werden, somit für die

Geschäftsjahre 2012/2013, 2013/2014, 2014/2015, sowie für das Rumpfgeschäftsjahr 2015, sowie der vom Vor-stand aufgestellte und

vom Aufsichtsrat festgestellte Jahresabschluss (samt Lagebe-richt) für das Geschäftsjahr 2016, wobei darauf hingewiesen wird, dass der

Jahresabschluss sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 ebenfalls Gegenstand der ordentlichen Hauptversammlung sein

werden,

* Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte sowie (konsolidierte) Corporate Gover-nance-Berichte der Gesellschaft für die vollen

Geschäftsjahre 2012/2013, 2013/2014, 2014/2015, sowie das Rumpfgeschäftsjahr 2015, sowie der vom Vorstand aufgestellte und vom

Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommene Konzernjahresabschluss (samt Konzernlagebericht) sowie der (konsolidierte)

Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2016 zugänglich gemacht werden, wobei darauf hin-gewiesen wird, dass der

Konzernjahresabschluss sowie der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2016 ebenfalls Gegenstand der ordentlichen

Hauptversammlung sein werden,

* Vorschlag für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2016,

* Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016;

* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7,

* Formular für die Erteilung einer Vollmacht,

* Formular für den Widerruf einer Vollmacht,

* vollständiger Text dieser Einberufung.

Die vorgenannten Unterlagen gem § 3 Abs 7 Satz 1 GesAusG werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

Alle genannten Unterlagen bleiben bis zum Ablauf eines Monats nach der Hauptversammlung durchgehend auf der Internetseite der Schlumberger Aktiengesellschaft unter
http://gruppe.schlumberger.at bzw.
http://gruppe.schlumberger.at/investor-relations/hauptversammlung zugänglich.

VI. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 13. Juni 2017 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 20. Juni 2017 (24:00 Uhr) aus-schließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, erforderlich:

(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform

Per Post oder Boten Schlumberger Aktiengesellschaft

c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

Per E-Mail anmeldung.schlumberger@hauptversammlung.at

(als elektronisches Dokument im Format PDF mit einer

qualifizierten elektronischen Signatur)

Per SWIFT GIBAATWGGMS

(Message Type MT598 und MT599, unbedingt bei

Stammaktien ISIN AT0000779061, bei

Vorzugsaktien ISIN AT0000779079 im Text angeben)

(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gem § 10 Abs 6 genügen lässt

Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 – 72

Per E-Mail anmeldung.schlumberger@hauptversammlung.at

(Bitte Depotbestätigungen im Format PDF übermitteln)

Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.

Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

* Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwi-schen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,

* Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und Nummer unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird,

* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000779061 (Stammaktien) bzw ISIN AT0000779079 (Vorzugsaktien),

* Depotnummer andernfalls eine sonstige Bezeichnung,

* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 13. Juni 2017 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

Identitätsnachweis

Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.

V. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt IV nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich.

Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und Adressen an:

Per Post oder Boten

Schlumberger Aktiengesellschaft

c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 – 72

Per E-Mail anmeldung.schlumberger@hauptversammlung.at (Bitte Vollmachten im Format PDF übermitteln)

Die Vollmachten müssen spätestens bis 22. Juni 2017, 16:00 Uhr, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung übergeben werden.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://gruppe.schlumberger.at/investor-relations/hauptversammlung abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden.

Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular.

Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für dessen Über-mittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Gäste

Die Hauptversammlung ist das wesentliche Organ einer Aktiengesellschaft, da es das Forum für die Eigentümer der Gesellschaft – die Aktionäre – ist. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir aus einer Hauptversammlung keine Veranstaltung für Gäste machen können, so sehr wir auch ein solches Interesse an der Schlumberger Aktiengesellschaft und ihren Produkten schätzen. Die Teilnahme von Gästen ist daher bei der kommenden Hauptversammlung nicht möglich. Für Rückfragen steht das Investor Relations Team gerne zur Verfügung

(Tel.: +43 (1) 368 22 58-240, E-Mail: wolfgang.spiller@schlumberger.at).

VI. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit min-destens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 2. Juni 2017 (24:00 Uhr) der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1190 Wien, Heiligenstädter Str. 43, Abteilung Investor Relations, z.Hd. Herrn Mag. Wolfgang Spiller, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sie-ben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV) verwiesen.

2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu je¬dem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Be¬grün-dung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stel-lungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätes¬tens am 13. Juni 2017 (24:00 Uhr) der Gesellschaft entweder per Tele-fax an +43 (1) 368 22 58-240 oder an 1190 Wien, Heiligenstädter Str. 43, Abteilung Investor Relations, z.Hd. Herrn Mag. Wolfgang Spiller, oder per E-Mail

wolfgang.spiller@schlumberger.at, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht.

3. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegen-heiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tages-ordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die recht-lichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen ei-nen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen, gerne aber auch schriftlich.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vor-stand, z.Hd. Herrn Mag. Wolfgang Spiller, übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Telefax an +43 (1) 368 22 58-240 oder per E-Mail an wolf-gang.spiller@schlumberger.at übermittelt wer¬den.

4. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 3 Abs 8 GesAusG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung auch über alle für den Aus-schluss wesentlichen Angelegenheiten des Hauptaktionärs Sastre Holding SA Auskunft zu geben. § 118 Abs 3 AktG (Verweigerung der Auskunft; siehe VI. Z 3) ist sinngemäß anzuwenden.

5. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG

Jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz – berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesord¬nung Anträge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.

6. Informationen auf der Internetseite

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft
http://gruppe.schlumberger.at/investor-relations/hauptversammlung zugänglich.

VII. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Ge-sellschaft EUR 15.295.560,42 und ist zerlegt in 2.104.715 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien und zwar 1.354.715 Stück Stammaktien und 750.000 Stück Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Jede Stammaktien gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der stimm-berechtigten Aktien beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der Ein¬berufung 1.354.715 Stück. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 1.453 eigene Aktien und zwar zur Gänze als Stammaktien. Hieraus stehen der Gesellschaft keine Rechte zu.

Einlass zur Behebung der Stimmkarten 13.15 Uhr.

Wien, im Mai 2017

(Ende)

Aussender: Schlumberger Aktiengesellschaft

Adresse: Heiligenstädter Straße 43, 1190 Wien

Land: Österreich

Ansprechpartner: Mag. Wolfgang Spiller

Tel.: +43-1-368 22 59-215

E-Mail: wolfgang.spiller@schlumberger.at

Website: gruppe.schlumberger.at

ISIN(s): AT0000779061 (Aktie), AT0000779079 (Aktie)

Börsen: Amtlicher Handel in Wien

[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20170519013 ]

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